Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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F. Michael / 06.04.2022

Danke, danke an diese mutigen, kritischen Richter, Staatsanwälte und Anwälte und Asche über das Haupt der unzähligen Anwälte in Deutschland die hier den Kopf einziehen und dem Unrecht freien Lauf lassen. Ich werde in Zukunft bei der Suche nach einem Anwalt genau hinsehen, was wer in der Coronazeit getan hat.

Barbara Binschus / 06.04.2022

Zum Thema Impfpflicht habe ich mich mit den Zahlen des RKI und PEI an ca. 80 Bundestagsabgeordnete gewandt. Zu den Antworten, die ich bekam, gehörte folgender Text: „In Deutschland erfolgt die Zulassung eines Impfstoffs nur dann, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich durchläuft und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nachgewiesen werden kann. Zwar lief der Zulassungsprozess der Covid-19-Impfungen besonders schnell, es galten aber dieselben Qualitätsstandards wie auch für alle anderen Impfungen. Dies war möglich, da die klinischen Studienphasen zeitgleich ablaufen konnten, Zulassungsprozesse priorisiert wurden und es eine hohe Bereitschaft von Freiwilligen gab, an klinischen Impfstudien teilzunehmen. Alle zugelassenen Covid 19-Impfstoffe sind daher wirksam und sicher.“ Zusätzlich erhielt ich den Verweis auf seriöse Quellen wie correktiv, zusammengegencorona. Jetzt frage ich mich, ob RKI und PEI am Ende gar nicht seriös sind? Und zu guter Letzt weiß Biotech/Pfizer selbst nicht, deren Phase 3 Studie nach eigenem Bekunden noch bis Mai 2023 andauert, dass sie eigentlich schon fertig haben? Und vielleicht ist die bedingte Zulassung schon gar keine bedingte mehr und keiner hat es mitgekriegt. Ich habe dieser grünen Bundestagabgeordneten zwar noch mal geantwortet, bin aber überzeugt, dass es vergebene Liebesmüh war. Dabei ist juristisch relevant, ob es sich um Unkenntnis handelt oder falsche Behauptungen wider besseres Wissen aufgestellt wurden. Is` ja egal, geht ja nur um Menschenleben (Sarkasmus aus).

Frances Johnson / 06.04.2022

Bulgakov erklärt in “Meister und Margarita” fehlerfrei, wie man auf den Hund kommt und gibt seiner Hauptperson, im Titel als Alter Ego genannt, konsequent einen Hund als Einzigen, der ihn noch liebt: Indem man, wie Pontius Pilatus, eine Entscheidung trifft, von der man nicht überzeugt ist, weil man sie selbst für Mord hält. Die Entscheidung aber wird getroffen, weil - das ist auch historische Interpretation - der Statthalter, der ohnehin schon bei Kaiser Tiberius in Ungnade gefllen ist, Angst hat, bei einem Aufstand seinen Posten zu verlieren. Der Aufstand passiert tatsächlich, aber erst drei Jahre nach dem Tod des Unschuldigen. .... So betrachtet wären Politiker sehr gut beraten, wenn sie mehr nach ihrem Gewissen handeln würden, statt nach anderen Dingen wie Postensicherung und Fraktionszwang. Es könnte doch sonst sein, dass sie nach ihrem Tod wie Pilatus bei Bulgakov oder Prometheus andererseits bei den Griechen für 2000 Jahre an einem kahlen Berg festgekettet werden, wie gesagt, erst nach dem Ableben, versteht sich. Das sind nur Bilder. Bei Pilatus handelt es sich in Bulgakovs Bild um eine über den Tod hinausgehende, also ewige, Gewissensqual, die an ihm nagt, wie die Vögel an des Prometheus Leber. Eine freie Gewissensentscheidung wäre zu empfehlen. Bei dem Maß an Nebenwirkungen wäre Freiwilligkeit das Gebot der Stunde. Und es sind genug Ältere zum Impfen gegangen. Ganz freiwillig.

Jürgen Fischer / 06.04.2022

Die Antwort der Abgeordneten könnte lauten: „Wir würden ja gerne, aber die, die uns hintenrum bezahlen, wollen etwas anderes von uns“ ...

Dirk Jungnickel / 06.04.2022

Auch wenn hier mit Vergleichen sorgsamer umgegangen werden sollte (Auschwitzrampe !) , teile ich die Meinungen der meisten und des Gastautors. Spätestens seit der Russenverbrechen an der Ukraine, empfinde ich die C - und Impfdebatte als wenig relevant. Sie kümmert mich kaum, habe vielleicht 2 oder 3 Tests absolviert wegen unaufschiebbarer Behördengänge und werde mich wegen eines Impfhysterikers “... wie heißt er doch gleich ? ” , der seine Direktiven öfter als seine Socken wechselt, nicht einer gesetzlichen Spritzpflicht beugen, u.a. weil sie ohnehin nicht durchsetzbar ist.

Dieter Kief / 06.04.2022

Gerhard Giesemann, um Strafanzeige wegen eines Offizialdeliktes wie Beihilfe zu einer Tötung z. B. zu erstatten braucht man gerichtsfähige Beweise. Die aber liegen nicht vor. Das hören Sie auch bei Carlos A. Gebauer hier auf der Achse. Am nächsten dran, solche harten, gerichtsfesten Beweise zu finden, ist derzeit womöglich der Heidelberger Pathologe Professor Peter Schirrmacher - s. RNZ Podcast Nummer 99 mit Peter Schirrmacher. Dr. Andreas Zimmermann hat solche gerichtsfesten Beweis der Tödlichkeit der Corona-Impfung leider nicht. Und der “statistische Zwang”, von dem die Kritischen Juristen oben reden, ist ein interessanter, aber leider sehr laienhaft-bildkräftiger, aber kein wissenschaftlicher Gedanke. Da haben sich die guten in der Manier des Volksredners zu einer Formulierung hinreißen lassen, die vor Gericht nichts bringt, weil sie unwissenschaftlich ist. Die Achse bräuchte übrigens wieder eine Sozialstatistiker, der hier schreibt, nachdem Walter Krämer das offenbar leider leider nicht mehr tut.

Leo Hohensee / 06.04.2022

Es ist alles sehr durchsichtig - es geht nicht um den Schutz der Menschen, es wird einfach bestimmt: A) - eine GEN-Impfung wird bei Anwendung von Freiheitsbeschränkungen verhängt B) - Verträge mit Gen-Impfstoffherstellern werden verbinblich geschlossen mit Geheimhaltungsklauseln C) - den Herstellern wird der Ausschluss jeglicher Haftung zugesagt D) - die Pflicht zur Überwachung von Herstellungsqualität, der Überwachung der Lieferwege und der Beachtung von Verfallsdaten ist ausgehebelt mittels der zweiten Verordnung zur Änderung der MedBVSV am 9.3. verlängert bis zum 24.Nov.2022. E) - ein Hardcore-Covid-Minister kann vor für den Steuerzahler eine Kaufverpflichtung über Milliarden Euro eingehen für Genimpfstoffe, die noch bis 2023/2024 immer noch in einer medizinischen Studienphase sind F) - eine zwingend erforderliche, umfassende Pharmakovigilanz wird nicht angeordnet und findet nicht statt usw. —— Man hat “trickreich” die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht befeuert, um sich jetzt in Form einer Wohltat auf eine Impfpflicht ab 60 Jahren herunterhandeln lassen zu können. DER IMPFSTATUS DER ÜBER-60JÄHRIGEN LIEGT WEIT ÜBER 92 % !!!! UND ES FUNKTIONIERT NICHT !!! Herrschaften ES FUNKTIONIERT NICHT !!  Wichtiger noch: ES GIBT KEINE NOTWENDIGKEIT - aber - ES TÖTET !!! (zum MedBVSV siehe auch im Blog von Norbert Häring dort verweist er auch auf eine detaillierte Betrachtung bei Mario Buchner

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