Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / Foto: Achgut.com / 43 / Seite ausdrucken

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet.

Es ist das eine, wenn man einen journalistischen Fehler macht, diesen eingesteht und korrigiert. Es ist etwas anderes, wenn man sich, mutmaßlich in konspirativem Zusammenwirken mit politischen Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium, von diesem dienstfertig korrumpieren und instrumentalisieren lässt, um den Ruf und die berufliche Existenz eines unbescholtenen Amtsleiters (Arne Schönbohm, ehemaliger Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI) zu zerstören. Ein solcher journalistischer Schreibtischtäter ist der ZDF-Clown Böhmermann, bekannt für das ganz kleine intellektuelle Kartenspiel.

Dessen Sendung vom 07.10.2022 ist beim ZDF auch heute noch online, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. In der Sendung wird behauptet, dass Schönbohm über einen Lobbyverein einer mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahestehe. Belege dafür gibt es keine. Der Beitrag selbst ist ein Skandal, dass das ZDF dieses Machwerk bis heute online lässt, ebenfalls.

Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet. Der gebührenfinanzierte Sender hat jetzt zwei Möglichkeiten: Man löscht oder ändert den Beitrag und gibt damit nach. Oder man weist die Beschwerde zurück und lässt die Sendung online. Die Öffentlichkeit würde sicher viel Verständnis für eine derartige Auslegung des Programmauftrages aufbringen. Man nennt das lose-lose-Szenario. Hier die Programmbeschwerde, über deren Verlauf wir Sie auf dem Laufenden halten werden. Mich interessiert es wirklich, zu welchen journalistischen Rechtfertigungs- oder Lösungsversuchen der Sender hier greifen wird:

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

sehr geehrte Frau Thieme,

hiermit lege ich 

FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE

gegen die Ausstrahlung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022, ein. Die Sendung ist online abrufbar: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html. Die Beschwerde richtet sich des Weiteren gegen den Umstand, dass das ZDF in positiver Kenntnis der durch die Sendung verbreiteten unwahren Tatsachenbehauptungen diese völlig unverändert online lässt und es nicht einmal als erforderlich angesehen hat, die aufgrund der Ihnen im Detail bekannten Wahrheit redaktionelle Korrekturen vorzunehmen oder Hinweise auf die Unwahrheit des Inhalts hinzuzufügen.

Im Rahmen dieser Sendung behauptet Herr Böhmermann in Bezug auf den damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, unter anderem, Herr Schönbohm habe einen Verein mit den Namen „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ gegründet und lange geleitet. Mitglied des Vereins sei eine IT-Firma, die eindeutige Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalte. Diese IT-Firma sei nach wie vor mit der Cybersicherheit der Bundesrepublik Deutschland befasst. Dies geschehe unter Herrn Schönbohms Verantwortung.

Sämtliche dieser Behauptungen haben sich als unwahr erwiesen. Die betreffende Sendung wird von Ihnen im Rahmen der ZDF-Mediathek (https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html) nach wie vor bundesweit verbreitet.

Durch die Ausstrahlung der Sendung im Programm des ZDF sowie die anhaltende Verbreitung der Sendung in der ZDF-Mediathek verstößt das ZDF gegen die Programmgrundsätze des § 6 ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) in Verbindung § 51 Medienstaatsvertrag (MedienStV). 

Nach § 6 ZDF-StV gelten für das ZDF die Programmgrundsätze des MedienStV. Nach § 51 des MedienStV haben Rundfunkprogramme die verfassungsmäßige Ordnung zu achten, die Vorschriften der allgemeinen Gesetze sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre einzuhalten.

Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen verstößt gegen den durch §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verbürgten Schutz des Persönlichkeitsrechts. Die Aufstellung oder Verbreitung von Behauptungen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ist im Übrigen auch strafbar (§ 186 StGB), wenn die behaupteten Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Die andauernde Verbreitung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 in der ZDF-Mediathek verletzt daher auch fortgesetzt die Strafvorschrift des § 168 StGB*.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel“

 

* Zahlendreher: § 168 StGB ist Störung der Totenruhe, richtig ist § 186 StGB (Üble Nachrede). Wobei nicht auszuschließen ist, dass die Programmbeschwerde in Mainz als Ersteres erachtet wird.

Foto: Achgut.com

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Sven Hansen / 08.09.2023

Finde ich gut, dass Sie sich der Sache annehmen, Herr Steinhöfel. Es ist für mich ein Armutszeugnis vieler, dass intellektuelle Kleinkrämer wie Herrn Böhmermann Anhängerschaft finden. Sicher ist der Gute mittlerweile fürstlich ÖRR-dotiert. Ich würde mich schämen, diese Menschen aber sind schambefreit, dafür bar tieferer Erkenntnis oder selbstkritischer Reflexion. Anderseits ist es aber gut, dass man nun mal Frau Faeser auf den Zahn fühlen wird. Mich graust es ob dieser Heerscharen an Heuchlern und Überzeugungstätern, die den Diskurs in diesem Land steuern.

Gesine Keel / 08.09.2023

@ Bernhard Derks, ich war damals bei der Sitzung des WDR-Rundfunkrats anwesend - als Besucher.  Dass die Oma als Umweltsau bezeichnet wurde, darüber waren einige Mitglieder sichtlich erbost. Auch der Intendant fand diese Diffamierung absolut daneben. Nicht so der damalige Vorsitzende, der hielt den ganzen Vorgang für eine Bagatelle.  Insgesamt war der Rundfunkrat in dieser Sache gespalten. Nichtsdestotrotz, es gab vehementen Protest von einigen Mitgliedern.

A. Ostrovsky / 08.09.2023

Der § 168 StGB hat die Überschrift “Störung der Totenruhe”. Geht es da um das tote Pferd?

Albert Pelka / 08.09.2023

Diese Staatsfunkereliten haben sich bereits mit recht militanten Abwehr-Schilden bewehrt, gegen alle Versuche sie zu kippen oder nur sie zu beschränken, und zwar mit legalen, illegalen und vor allem mit scheißegalen. In ihren Luxus-Kokons aus der Knete der Anderen, von uns nämlich, den dummen Augusten ihrer Herrenreiterturniere, feiern sie ihr endloses agitprop-Partying ab, mit Massagestuhl und Massage-Führungsstab-Extralustgewinnen. Weil es halt so extra-spaßig ist, das “rechte” Volkspack von uns Schwererziehbaren von oben herunter zu verachten, zu betäuben, zu verängstigen, zu nudgen, zu manipulieren und systemisch inzwischen zu belügen.  Die sonnen sich deshalb in ihrer über- und para-gesetzlichen Autonomie und lachen noch jede Kritik weg, die nicht einer parlamentarischen Radikal-Abschaffung des ÖRR gleichkommt. Was faktisch einer 2/3 Mehrheiten im Bundestag und den Landesparlamenten entspräche. Aktuell traut sich außer der AfD keine der Parteien, von so einem gründlichen therapeutischen Schnitt an diesen dekadenten, selbst-referentiellen, öden, demokratiegefährdenden   ÖR-Verhetzungs-Zitadellen auch nur mal ernstlicher ein Wörtlein zu verlieren. Und deshalb wissen diese Maden, dass sie keiner aus ihren Speckschwarten letztlich vertreiben wird, kann oder eben will. Und umso wichtiger sind Ihre permanenten Nadelstiche , Herr Steinhöfel, bis dahin, dass ein letztes Stündlein diesen Staatsfunkerhöllen von günstigere Winde, Gezeiten und Umständen eingeläutet wird , welche die malade Chose fortdauernd juckt, zwackt und zwickt wie und wo immer es geboten ist und so die Sache im Ganzen einmal zum Tanzen schließlich bringen mag.

Dr. Burkhard Bastuck / 08.09.2023

Es ist nicht zu fassen, was sich Faeser, Böhmernann & Co. in diesem Lande leisten können. Wo ist der Sturm der Entrüstung? Wer sagt einmal: bis hierhin und nicht weiter? Es ist für mich unbegreiflich, dass z.B. die CDU-Führung keine Pressekonferenz einberuft und sagt: Wir fordern den Kanzler auf, die Innenministerin sofort zu entlassen. Sie hat gröblich, möglicherweise auf strafbare Weise, gegen ihre Dienstpflichten verstoßen und ist in der Regierung eines Rechtsstaats völlig untragbar geworden. Wir fordern weiterhin das ZDF auf, Herrn Böhmermann zu entlassen und seine Sendung abzusetzen. Er verletzt die Rechte von Bürgern und Institutionen in unserem Lande auf die schamloseste Weise und hat keinen Platz im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Wer steht endlich gegen diese Zerstörer und Zersetzer auf?

Xaver Huber / 08.09.2023

Programmbeschwerden an den ZDF-Fernsehrat dürften aller Wahrscheinlichkeit ähnlich Wirkung haben wie Xerxes Auspeitschung des Hellespont vor knapp zweieinhalb Tausend Jahren.  \\\ Entweder ist man demokratisch-pluralistisch oder sozialistisch-totalitär.

Ellen Vincent / 08.09.2023

Sehr gut, Herr Steinhöfel! Es ist gut, dass es Leute wie Sie gibt, die diesem durch die Allgemeinheit zwangsfinanzierten, linksgrün regierungshörigen Apperat etwas entgegensetzen! Danke!

Dr. Armin Schmid / 08.09.2023

Intendant Himmler gibt bekannt, dass Hauptaufgabe des “ZDF Magazin Royale” künftig die Entfernung politisch mißliebiger Elemente aus der Öffentlichkeit sein wird. Aus diesem Grund wird Böhmermanns Sendung in “Reichssicherheitshauptamt” umbenannt. Regt euch ab, alles Satire, wie bei Böhmermann.

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