Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / Foto: Achgut.com / 43 / Seite ausdrucken

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet.

Es ist das eine, wenn man einen journalistischen Fehler macht, diesen eingesteht und korrigiert. Es ist etwas anderes, wenn man sich, mutmaßlich in konspirativem Zusammenwirken mit politischen Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium, von diesem dienstfertig korrumpieren und instrumentalisieren lässt, um den Ruf und die berufliche Existenz eines unbescholtenen Amtsleiters (Arne Schönbohm, ehemaliger Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI) zu zerstören. Ein solcher journalistischer Schreibtischtäter ist der ZDF-Clown Böhmermann, bekannt für das ganz kleine intellektuelle Kartenspiel.

Dessen Sendung vom 07.10.2022 ist beim ZDF auch heute noch online, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. In der Sendung wird behauptet, dass Schönbohm über einen Lobbyverein einer mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahestehe. Belege dafür gibt es keine. Der Beitrag selbst ist ein Skandal, dass das ZDF dieses Machwerk bis heute online lässt, ebenfalls.

Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet. Der gebührenfinanzierte Sender hat jetzt zwei Möglichkeiten: Man löscht oder ändert den Beitrag und gibt damit nach. Oder man weist die Beschwerde zurück und lässt die Sendung online. Die Öffentlichkeit würde sicher viel Verständnis für eine derartige Auslegung des Programmauftrages aufbringen. Man nennt das lose-lose-Szenario. Hier die Programmbeschwerde, über deren Verlauf wir Sie auf dem Laufenden halten werden. Mich interessiert es wirklich, zu welchen journalistischen Rechtfertigungs- oder Lösungsversuchen der Sender hier greifen wird:

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

sehr geehrte Frau Thieme,

hiermit lege ich 

FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE

gegen die Ausstrahlung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022, ein. Die Sendung ist online abrufbar: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html. Die Beschwerde richtet sich des Weiteren gegen den Umstand, dass das ZDF in positiver Kenntnis der durch die Sendung verbreiteten unwahren Tatsachenbehauptungen diese völlig unverändert online lässt und es nicht einmal als erforderlich angesehen hat, die aufgrund der Ihnen im Detail bekannten Wahrheit redaktionelle Korrekturen vorzunehmen oder Hinweise auf die Unwahrheit des Inhalts hinzuzufügen.

Im Rahmen dieser Sendung behauptet Herr Böhmermann in Bezug auf den damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, unter anderem, Herr Schönbohm habe einen Verein mit den Namen „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ gegründet und lange geleitet. Mitglied des Vereins sei eine IT-Firma, die eindeutige Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalte. Diese IT-Firma sei nach wie vor mit der Cybersicherheit der Bundesrepublik Deutschland befasst. Dies geschehe unter Herrn Schönbohms Verantwortung.

Sämtliche dieser Behauptungen haben sich als unwahr erwiesen. Die betreffende Sendung wird von Ihnen im Rahmen der ZDF-Mediathek (https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html) nach wie vor bundesweit verbreitet.

Durch die Ausstrahlung der Sendung im Programm des ZDF sowie die anhaltende Verbreitung der Sendung in der ZDF-Mediathek verstößt das ZDF gegen die Programmgrundsätze des § 6 ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) in Verbindung § 51 Medienstaatsvertrag (MedienStV). 

Nach § 6 ZDF-StV gelten für das ZDF die Programmgrundsätze des MedienStV. Nach § 51 des MedienStV haben Rundfunkprogramme die verfassungsmäßige Ordnung zu achten, die Vorschriften der allgemeinen Gesetze sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre einzuhalten.

Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen verstößt gegen den durch §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verbürgten Schutz des Persönlichkeitsrechts. Die Aufstellung oder Verbreitung von Behauptungen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ist im Übrigen auch strafbar (§ 186 StGB), wenn die behaupteten Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Die andauernde Verbreitung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 in der ZDF-Mediathek verletzt daher auch fortgesetzt die Strafvorschrift des § 168 StGB*.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel“

 

* Zahlendreher: § 168 StGB ist Störung der Totenruhe, richtig ist § 186 StGB (Üble Nachrede). Wobei nicht auszuschließen ist, dass die Programmbeschwerde in Mainz als Ersteres erachtet wird.

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P. Meyer / 08.09.2023

@Dr. Klaus Schmid - doch, sie ist angreifbar. Man stelle sich nur mal vor, die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger würde von jetzt auf gleich einfach so die Zahlung der “DeMoKrAtiEaBgAbE” einstellen. Dann wäre dieses unsägliche Gebilde des polit-medialen Komplexes sehr schnell erledigt. Leider wird das nicht passieren, weil sich die Deutschen eben doch erst eine Bahnsteigkarte kaufen, wenn sie einen Bahnhof stürmen wollen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie auch gar keine Lust haben den Bahnhof zu stürmen. Dabei wäre das tatsächlich die einfachste und die bequemste Art eine Revolution durchzuführen: man zahlt einfach mal für 30 Tage nicht mehr. Keine Steuern, keine Rundfunkgebühren, keine Sozialabgaben. Einfach mal den Mut haben etwas NICHT zu tun ... aber vermutlich ist auch das schon zu viel verlangt.

Lars Bäcker / 08.09.2023

Programmaufsichtsbeschwerde: Was kümmert’s die Eiche, wenn sich eine Sau dran schrubbt?

Rolf Mainz / 08.09.2023

Es wird höchste Zeit, dass Typen wie Böhmermann endlich das Handwerk gelegt wird. Primitivste Unterhaltung auf Kosten anderer, einfach nur abstossend. Dass ein solches Subjekt dafür noch mit Medienpreisen ausgezeichnet wird, sagt alles über den Zustand des Landes.

Wolf Hagen / 08.09.2023

Sehr löblich, dass Sie Herr Steinhöfel, als prominenter Anwalt eine Programmbeschwerde beim ZDF einreichen. Zudem beschäftigt sich ja mittlerweile auch der Bundestag mit der daraus folgenden “Causa Faeser”. Man wird sehen, was dabei heraus kommt. Offenbar sind Unwahrheiten, freches Framing und dreiste Lügen beim den Öffentlich-Rechtlichen mittlerweile durchgängig verbreitet. Aktueller und derzeit heiß diskutiert wird im Netz derzeit ein Beitrag von “Funk”, bzw. dem “Y-Kollektiv”, welches sich vornehmlich an ein jüngeres Publikum richten soll. “Funk” produzierte den unfassbar dreisten Beitrag “Was hat Antifeminismus mit Rechter Ideologie zu tun? | Y-Kollektiv”. Man lockte junge YouTuber damit, angeblich eine objektive Reportage drehen zu wollen. Daraus wurde vorhersehbar natürlich nichts, man schnitt und trickste solange an den Statements der YouTuberinnen herum, bis das Gewünschte herauskam. Unter anderem brachte die YouTuberin “Eingollan” den Stein ins Rollen, wie auch der “Ketzer der Neuzeit” und andere, die diese dreiste Meinungsmache aufdeckten. Der YouTuber “Clownswelt” sezierte den Funk-Beitrag regelrecht und treffend. Jedenfalls sah sich “Funk” genötigt nochmals ein “Erklär-Video” zu den vielen Vorwürfen und Dislikes zu machen, was alles, wie zu erwarten, nur “verschlimmbesserte”. “Clownswelt” nahm sich dann auch dieses Video vor und vernichte die ÖR-Argumentation sozusagen vollständig. Dieser YT-Beef, wie man heute sagt, ist höchst interessant und amüsant. Hier, Herr Steinhöfel, wäre das Einschreiten eines prominenten, wie brillanten Anwalts, wirkungsvoller, finde ich, als bei einer Sache die schon im Bundestag ist. Natürlich Ihre Entscheidung, dies ist nur ein Wink mit dem Zaunpfahl.

Frank Danton / 08.09.2023

@R. Pöhling, das ist wohl wahr was sie da kombinieren. Nur hat Haldenwang eine Innenministerin die von einem Stasi Führungsoffizier (Hübner) gelenkt wird. Und Faeser konnte nur Ministerin werden, weil die überzeugte Sozialistin Merkel erst das verfassungsmäßige Recht, des Souveräns gegenüber dem Staat sich zur Wehr zu setzen, umgekehrt hat. Haldenwangs Parteizugehörigkeit ist sekundär, weil er den Einparteienstaat als Agenda hat. Haldenwang ist Merkel, und Merkel ist die Rache an Westdeutschland, der Demokratie und dem gesellschaftlichen Frieden. Der ÖRR ist kaum klein zu kriegen. da ohne ihn das ganze System zusammen fällt. Umso ehrenwerter ist es von Herrn Steinhövel das er sich gegen dieses System stellt und Klage erhebt.

B. Zorell / 08.09.2023

Ein weiterer Grund die “Zwangsgbühr” als unzulässig zu erklären. Die ÖRn sind nicht mehr öffentlich-rechtlich. Dieses Konstrukt ist nicht mehr zulässig. Entweder ist etwas staatlich oder nicht. Dazwischen muß sich finanziell selbstabsichern.

armin wacker / 08.09.2023

Der Verfassungsschutz gehört meiner Ansicht nach direkt dem Parlament unterstellt. Ja und der Böhmermann hätte unter meiner Ägide im ÖRR Hausverbot .

Peter Höyer / 08.09.2023

Ist die FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE so etwas wie eine gnädige Eingabe in der DDR? “Es gab für den Petenten jedoch keine Handhabe zur Realisierung eventuell gemachter Zusagen.” (Wikipedia)

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