Claudio Casula / 05.05.2023 / 12:00 / Foto: Kyle Flood / 95 / Seite ausdrucken

Beleidigt in Berlin: die Strafanzeigeritis

Politiker stellen inzwischen Strafanzeigen am Fließband, weil sie sich beleidigt oder bedroht fühlen. Haben „Hass und Hetze“ wirklich zugenommen oder entbehren die Protagonisten einfach der Souveränität, mit der man früher damit umging?

Kein Zweifel: Der Ton in der politischen Auseinandersetzung wird rauer. „Volksverräter“, „Demokratiefeinde“, „Rechtsextreme“ – darunter wird es schon im Plenarsaal nicht mehr gemacht. Und auch das Volk murrt vernehmlich lauter, unbeliebte Protagonisten unseres Politikbetriebs bekommen bei öffentlichen Auftritten schon mal „Hau ab! Hau ab!“ und anderes zu hören. Und zunehmend scheinen die Politiker dünnhäutig zu werden. So ist immer wieder zu lesen, dass im Fall einer Allerweltsbeleidigung der Staatsschutz ermittle. Wie etwa, als der / die Bundestagsabgeordnete Markus / Tessa Ganserer (Grüne) „in abfälliger Weise angesprochen und transphob beleidigt“ und gegen den Übeltäter wegen übler Nachrede, Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung und Volksverhetzung ermittelt wurde.

In der Wikipedia wird Staatsschutz so definiert:

„Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten (z. B. Gefährdung der Allgemeinheit; Staatsordnung, Öffentlicher Sicherheit, z. B. mittels Terrorismus, egal ob politisch, religiös) im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen.“

Könnte es sein, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird? Unvergessen ist das „Pimmelgate“ in der Hansestadt Hamburg: Mitten in der Coronamaßnahmenzeit hatte sich Innensenator Andy Grote (SPD) über feiernde Jugendliche aufgeregt, woraufhin ein Twitter-Nutzer sein Statement mit den Worten „Andy, du bist so 1 Pimmel“ kommentierte, was der Senator als „Hatespeech“ empfand und weswegen er die Wohnung des Missetäters morgens um halb sieben von vier Beamten stürmen ließ. Die Hausdurchsuchung wurde später vom Hamburger Landgericht für unrechtmäßig erklärt.

Habeck und das V-Wort

Robert Habeck fing sich auf der Social-Media-Plattform auf sein nun wirklich hanebüchenes Gestammel im Maischberger-Talk über Bäckereien, die nicht mehr produzieren, aber nicht insolvent seien, folgende Reaktion ein: „Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus“. Grund genug für den empfindsamen bzw. empfindlichen Minister, wegen des V-Worts Strafanzeige zu stellen.

Und, klar: Der Staatsschutz ermittelte wegen Beleidigung und übler Nachrede. Der Paragraph 188 StGB macht es möglich, die neu eingeführte Qualifikation zu Delikten des Äußerungsrechts, nämlich der üblen Nachrede und der Beleidigung. Wenn „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“ betroffen ist und die Beleidigung „aus „Beweggründen begangen wird, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen“, ist man schon fällig.

Und so schreiben Politiker, die beim Austeilen selbst nicht zimperlich sind und „Ungeimpften“ vorwerfen, „mit dem Leben der anderen zu spielen“ (Lauterbach) oder als „Minderheit die Mehrheit zu terrorisieren“ (Strack-Zimmermann), selbst fleißig Strafanzeigen – oder lassen sie vom armen Büroleiter verfassen. Der Gesundheitsminister brüstet sich, „gerade wieder 59 Strafanzeigen unterschrieben“ zu haben, und sein Genosse Helge Lindh erstattet 55 Strafanzeigen wegen Beleidigung, Bedrohung und Verleumdung, weil er in Kommentarspalten verspottet wird. Mit Meinungsfreiheit kann Helge schlecht umgehen, wie hier sehr schön zu sehen ist.

Cheblis Credo: „Lamento, ergo sum“

Wir robben uns nun langsam an die Larmoyantesten unter den Politikern heran. Die dauergekränkte Sawsan Chebli stellt 30 Strafanzeigen pro Woche und hat über „Hass und Hetze“ gerade ein ganzes Buch geschrieben respektive schreiben lassen, das zu einem ähnlichen Verkaufsschlager avancierte wie Stachelschwein am Stiel und unweigerlich zum Preis von 99 Cent auf einer Resterampe enden wird, was wiederum mutmaßlich zu weiterem Hohn und Spott animieren dürfte. Ein circulus vitiosus, in dem sich die Berliner Lokalpolitikerin jedoch pudelwohl fühlt, lautet ihr Credo doch seit jeher „Lamento, ergo sum“. Das Jammern auf niedrigem Niveau ist ihre Königsdisziplin, sonst ist da wenig, womit sie Aufmerksamkeit generieren könnte.

Immerhin durfte sie kürzlich in der 20.00-Uhr-Tagesschau über die Meinungsfreiheit klagen, die es erlaube, sie zu beleidigen (tatsächlich wurde die Schmähung als „dämliches Stück Hirnvakuum“ nicht geahndet, was Chebli als „fatales Signal“ deutete). Ihre 120 Strafanzeigen pro Monat wurden, wie nun bekannt wurde, von Marie-Agnes Strack-Zimmermann ausgestochen, die es auf sage und schreibe 250 Strafanzeigen im Monat bringt. Die FDP-Politikerin wird zwar mit den Worten zitiert, „als Politikerin muss man sich ein dickes Fell zulegen“, allein gebricht es ihr am Willen oder der Fähigkeit, das dann auch mal zu tun. 250 Strafanzeigen pro Monat, das wird die chronisch überlastete Justiz freuen.

Nun gibt es selbstverständlich Äußerungen, die man nicht hinnehmen muss und die durchaus justiziabel sind, und ebenso selbstverständlich sind Drohungen kein Kavaliersdelikt, aber irgendwie fällt die Vorstellung schwer, dass Politiker von altem Schrot und Korn wie Wehner, Strauß oder Schmidt derart mimosenhaft auf emotionale Äußerungen reagiert hätten. Man könnte ja – ketzerischer Gedanke – auch einfach darüberstehen, nach dem Motto: Was stört es den Mond, wenn der Hund ihn anbellt? Dazu scheinen die schwachbrüstigen „Spitzenpolitiker“ unserer Tage, mit wenigen Ausnahmen wie etwa „Pöbel-Ralle“ Ralf Stegner, der nicht nur austeilen, sondern auch einstecken kann, nicht fähig zu sein.

Als „Hass und Hetze“ gelten schon harmlose Witze

Dahinter steckt natürlich das Bestreben, sich gegen den Unmut der Bevölkerung, gegen die inzwischen ganz offen Politik gemacht wird und die man auch mal als „Covidioten“ oder „dunkles Deutschland“ diffamiert, zu immunisieren. Kritiker sollen dazu gebracht werden, sich jede Reaktion dreimal zu überlegen und sich im Zweifelsfall lieber auf die Zunge zu beißen, siehe das unselige „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Merkel und Maas oder das geplante „Gesetz zur digitalen Gewalt“, das es nach dem Willen des Bundesjustizministeriums Gerichten ermöglichen soll, Social-Media-Konten sperren zu lassen.

Zur Begründung wird stets vorgebracht, die Hemmschwelle sei gesunken (natürlich immer nur auf der rechten Seite des politischen Spektrums), „Hass und Hetze“ nähmen, besonders in den sozialen Netzwerken, zu (wobei schon Witze über die Leibesfülle der Grünen-Vorsitzenden Ricarda Lang unter diesem Begriff subsumiert werden), und dann sind da noch die Morddrohungen, die jeder Politiker, der mal wieder in die Zeitungen möchte, erhalten haben will. Die ersehnte Aufmerksamkeit wird allerdings auch hier wieder nur den „Guten“ zuteil, während AfD-Politiker, die ganz ähnliche Post erhalten, nur eben von der guten Seite, offenbar nie Opfer von „Hass und Hetze“ sein können, denn das soll die Domäne der bösen Rechten sein.

Ein bisschen verbale Abrüstung würde indes allen guttun, die stets an die Grenze oder darüber hinausgehen, statt gepflegte Verbalinjurien zu kreieren, mit denen man übrigens auch den Algorithmus austrickst und den Richtern dieses Landes Zeit verschafft, damit sie sich um die wirklich schlimmen Finger kümmern können. Man muss einen Wirtschaftsminister, der nicht weiß, was eine Insolvenz ist oder eine Pendlerpauschale, nicht als „Vollidiot“ schmähen, der Fantasie sind da gerade beim mürrischen Bildungsbürger keine Grenzen gesetzt. Der Autor dieses Textes schreibt seit einem Vierteljahrhundert gegen unangenehme Zeitgenossen an, ist noch nie irgendwo gesperrt oder gar sanktioniert worden und hat im Gegenteil diebische Freude an Wortschöpfungen wie etwa „Surensöhne“ für militante Islamisten. Ich kann da nur jedem zuraten.

Und der überempfindlichen Politikerkaste sei empfohlen, sich nicht so zu haben und verbale Ausfälle vielleicht einfach mal zu ignorieren. Am allerbesten wäre natürlich, wenn sie aufhören würde, Bürger zu beschimpfen, zum Denunzieren aufzurufen und auf ihre Interessen zu pfeifen. Das würde ganz entscheidend dazu beitragen, die Atmosphäre zu entgiften. Tut sie es nicht und klagt immer lauter über die Reaktion auf ihr unheilvolles Wirken, wird es in diesem Land nämlich noch viel ungemütlicher. Um das vorauszusehen, muss man wahrlich kein Prophet sein.

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Uta Buhr / 05.05.2023

Hat nicht diese Strack-Zimmermann nach eigenen Worten einen Menschen, der sie als Kriegstreiberin bezeichnete, mit einer äußerst groben Replik verunglimpft? Soweit ich mich erinnere, handelte es sich um das derbe Wort Arschloch. Welch ein Glück für diese “Dame”, dass der von ihr so grob Angesprochene sie nicht seinerseits wegen Beleidigung belangt hat. Doch es macht natürlich einen gewaltigen Unterschied, wer hier wen beleidigt. Frei nach dem Motto: Quod licet Jovi, non licet bovi. Es stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, wer hier der Ochse ist.

Armin Reichert / 05.05.2023

Was will man machen, wenn 85% der Deutschen immer und immer wieder ideologisch verblendete Vollidoten, fette Nichtsnutze und Kriminelle mit selektiver Amnesie in die höchsten Ämter dieses Landes wählen?

T. Schneegaß / 05.05.2023

@Hjalmar Kreutzer: Aktualisierung der Kretschmer-Posse: das VG Dresden hat aufgrund Eilantrag der Freien Sachsen den Abriss des Gedenksteines durch die Polizei für heute, 05.05.2023, untersagt. Daraufhin schickte die Polizei einen neuen Bescheid, in dem sie den Abriss bis Montag, 08.05.2023 (Tag der Befreiung) 10 Uhr anordnet. Den Bescheid erhielt der Anwalt der Freien Sachsen um 14:05 Uhr, in “weiser Voraussicht” dass beim VG 14 Uhr Dienstschluss ist. Die Freien Sachsen waren aber auch weise und haben in Erwartung dieser Hinterlist des Staates vorab einen Eildienst beantragt, so dass die Klage trotz Dienstschluss bereits jetzt den Richtern vorliegt. Übrigens steht auf dem Abriss-Bescheid “Beseitigung eine Gefahrenzustandes” (das Denkmal steht aber nicht etwa auf einer Autobahnspur, sondern auf einem Privatgrundstück) und weiter: der Abriss wird im “öffentlichen Interesse angeordnet”.

D. Brauner / 05.05.2023

Es ist oft nicht schon Hassrede, gegen die sie vorgehen, sondern es reicht dazu schon die Rede, die sie hassen, was tiefe Einblicke in deren Demokratie-Verständnis und dessen Defizite offenbart. Und während Einmänner im BeDaZ ungestraft Polizisten mit deren eigenen Schlagstöcken blutig schlagen und deren Fahrzeuge zertrümmern dürfen, um sich danach völlig ungehindert aus dem Staub zu machen, kann es andersherum wehrlosen Senioren und werdenden Müttern passieren, totgeprügelt zu werden, wenn sie nur friedlich gegen das verübte Corona-Unrecht demonstrieren. Auch wenn Kritiker solcher und anderer Entwicklungen von den Mitläufern und Herolden der dafür Verantwortlichen beispielsweise als Blinddarm oder Ratten bezeichnet werden, welche man in ihre Löcher zurückprügeln muss, so geht es dabei dann nicht etwa um Entmenschlichung und Hass, sondern um Meinungsfreiheit. Wirft man hingegen gewissen Vertretern unserer derzeitigen Führungsmannschaft lediglich bloße Dummheit vor, die diese uns tagtäglich eindrücklich vor Augen führen, so dient sich deren willfährige und vorauseilende Gesinnungsjustiz schnurstracks an, um auf das Entschiedenste gegen derartiges Ungemach vorzugehen. Einigkeit und Recht und Freiheit oder Spaltung, Unrecht und Unterdrückung? Wofür werden die Würfel in diesem Land am Ende fallen? Oder sind sie es bereits?

Klaus Keller / 05.05.2023

Ich würde mich freuen wenn Juristen die für die AfD im Bundestag sind, auch zu dieser Praxis übergehen und Anzeige erstatten. Die Anzeige kostet m.E.  zunächst nichts, führt aber bei einer Verurteilung ggf zu einer Schadenersatzklage mit entsprechenden Einkünften. In den letzten Wochen des nächsten Wahlkampfes könnte man dann diese Einkünfte und vor allem deren Verursacher öffentlich machen. zB Einkünfte auf Grund der Dummheiten der CDU, 9.862€ Dummheiten der CSU 13.864€ (weniger Mitglieder zT aber blöder), Dummheiten der Grünen 8.763€, Dummheiten der spd 7.763€ Dummheiten der fdp 0 €uro, (weil es sie nicht mehr gibt) usw

Bernhard Freiling / 05.05.2023

“Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch”. Hat Stücklen, der Bundestagsvizepräsident, damals den Grünen Fischer auch wg. Beleidigung angezeigt? # Wenn Göring-Eckardt mich, wenn auch nicht namentlich, anläßlich ihrer Rede beim CSD 2017 in Hannover, als Arschloch bezeichnete, bloß weil ich ihre Auffassung zur “Ehe für Alle” nicht teilen mochte, dann nehme ich mir heute das gleiche Recht heraus. # Gerne bezeichne ich die mwd der Regierung als “Idiot” oder auch “Vollidiot”. Die können meine Meinung ja teilen, dann sag ich auch nix. Da halt ichs wie GE. Ich “hab damals nicht damit angefangen”. Der Antisemit Gabriel nannte mich “Pack”. Und GE Arschloch. # Am Stammtisch, und nix Anderes ist die Kommentarspalte hier und bei TE und vielen Anderen, fallen nun Mal deftige Ausdrücke. Daß dieser Stammtisch weltweit via Internet verbreitet wird, wo mir vor 30 Jahren allenfalls 5 Leute zuhörten: dafür kann ich doch nix. Abgesehen davon: die “Idiotes” der alte Griechen, worauf der Ausdruck beruht, waren “Privatleute”, “Unwissende”, “Laien”. All das also, was viele Politiker heute auch sind oder hätten bleiben sollen. # Sollte sich ACAB oder sonstwer bei mir beschweren, würde ich sofort unter Ausdruck meines allergrößten Bedauerns eine 360°-Wende vollziehen und ein klärendes Gespräch in der Okroine oder der hunderttausend km entfernten Südostkokaine anbieten. # Mal im Ernst: Haben diese Polit-Sensibelchen noch alle Latten am Zaun?

Dietmar Herrmann / 05.05.2023

Ich finde den Straftatbestand Majestätsbeleidigung in seiner plumpen Direktheit ehrlicher als den Umweg über Wehrkraftzersetzung unter Hitler , staatsfeindliche Hetze zu Erichs Zeiten klingt erstaunlich aktuell,  die nagelneue Terminologie von Herabwürdigung /Delegitimierung irgendwie verschwurbelt , paßt aber zum Sprachduktus von Haarbauch und Bärbauch.  Trotzdem sollten alle Möchtegerngötter an der Staatsspitze nicht vergessen, daß allein der Versuch, dem Souverän das Maul zu verbieten, ein Bruch des Gesellschaftsvertrages ist.

Peter Woller / 05.05.2023

Wie oft wurden wir schon verbal angegriffen. “Blinddarm, der entfernt gehört” (S. Bosetti). “Ungeimpfte gehören geprügelt” (Heidelinde Weiß). “Die Maßnahmenkritiker sind Bekloppte” (Joachim Gauck). Oder der unsägliche Karneval-Satz “In der AfD sind nur dumme ungebildete Arschlöcher”. Danach Beifall vom Publikum. Also wirklich.

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