Claudio Casula / 05.05.2023 / 12:00 / Foto: Kyle Flood / 95 / Seite ausdrucken

Beleidigt in Berlin: die Strafanzeigeritis

Politiker stellen inzwischen Strafanzeigen am Fließband, weil sie sich beleidigt oder bedroht fühlen. Haben „Hass und Hetze“ wirklich zugenommen oder entbehren die Protagonisten einfach der Souveränität, mit der man früher damit umging?

Kein Zweifel: Der Ton in der politischen Auseinandersetzung wird rauer. „Volksverräter“, „Demokratiefeinde“, „Rechtsextreme“ – darunter wird es schon im Plenarsaal nicht mehr gemacht. Und auch das Volk murrt vernehmlich lauter, unbeliebte Protagonisten unseres Politikbetriebs bekommen bei öffentlichen Auftritten schon mal „Hau ab! Hau ab!“ und anderes zu hören. Und zunehmend scheinen die Politiker dünnhäutig zu werden. So ist immer wieder zu lesen, dass im Fall einer Allerweltsbeleidigung der Staatsschutz ermittle. Wie etwa, als der / die Bundestagsabgeordnete Markus / Tessa Ganserer (Grüne) „in abfälliger Weise angesprochen und transphob beleidigt“ und gegen den Übeltäter wegen übler Nachrede, Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung und Volksverhetzung ermittelt wurde.

In der Wikipedia wird Staatsschutz so definiert:

„Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten (z. B. Gefährdung der Allgemeinheit; Staatsordnung, Öffentlicher Sicherheit, z. B. mittels Terrorismus, egal ob politisch, religiös) im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen.“

Könnte es sein, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird? Unvergessen ist das „Pimmelgate“ in der Hansestadt Hamburg: Mitten in der Coronamaßnahmenzeit hatte sich Innensenator Andy Grote (SPD) über feiernde Jugendliche aufgeregt, woraufhin ein Twitter-Nutzer sein Statement mit den Worten „Andy, du bist so 1 Pimmel“ kommentierte, was der Senator als „Hatespeech“ empfand und weswegen er die Wohnung des Missetäters morgens um halb sieben von vier Beamten stürmen ließ. Die Hausdurchsuchung wurde später vom Hamburger Landgericht für unrechtmäßig erklärt.

Habeck und das V-Wort

Robert Habeck fing sich auf der Social-Media-Plattform auf sein nun wirklich hanebüchenes Gestammel im Maischberger-Talk über Bäckereien, die nicht mehr produzieren, aber nicht insolvent seien, folgende Reaktion ein: „Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus“. Grund genug für den empfindsamen bzw. empfindlichen Minister, wegen des V-Worts Strafanzeige zu stellen.

Und, klar: Der Staatsschutz ermittelte wegen Beleidigung und übler Nachrede. Der Paragraph 188 StGB macht es möglich, die neu eingeführte Qualifikation zu Delikten des Äußerungsrechts, nämlich der üblen Nachrede und der Beleidigung. Wenn „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“ betroffen ist und die Beleidigung „aus „Beweggründen begangen wird, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen“, ist man schon fällig.

Und so schreiben Politiker, die beim Austeilen selbst nicht zimperlich sind und „Ungeimpften“ vorwerfen, „mit dem Leben der anderen zu spielen“ (Lauterbach) oder als „Minderheit die Mehrheit zu terrorisieren“ (Strack-Zimmermann), selbst fleißig Strafanzeigen – oder lassen sie vom armen Büroleiter verfassen. Der Gesundheitsminister brüstet sich, „gerade wieder 59 Strafanzeigen unterschrieben“ zu haben, und sein Genosse Helge Lindh erstattet 55 Strafanzeigen wegen Beleidigung, Bedrohung und Verleumdung, weil er in Kommentarspalten verspottet wird. Mit Meinungsfreiheit kann Helge schlecht umgehen, wie hier sehr schön zu sehen ist.

Cheblis Credo: „Lamento, ergo sum“

Wir robben uns nun langsam an die Larmoyantesten unter den Politikern heran. Die dauergekränkte Sawsan Chebli stellt 30 Strafanzeigen pro Woche und hat über „Hass und Hetze“ gerade ein ganzes Buch geschrieben respektive schreiben lassen, das zu einem ähnlichen Verkaufsschlager avancierte wie Stachelschwein am Stiel und unweigerlich zum Preis von 99 Cent auf einer Resterampe enden wird, was wiederum mutmaßlich zu weiterem Hohn und Spott animieren dürfte. Ein circulus vitiosus, in dem sich die Berliner Lokalpolitikerin jedoch pudelwohl fühlt, lautet ihr Credo doch seit jeher „Lamento, ergo sum“. Das Jammern auf niedrigem Niveau ist ihre Königsdisziplin, sonst ist da wenig, womit sie Aufmerksamkeit generieren könnte.

Immerhin durfte sie kürzlich in der 20.00-Uhr-Tagesschau über die Meinungsfreiheit klagen, die es erlaube, sie zu beleidigen (tatsächlich wurde die Schmähung als „dämliches Stück Hirnvakuum“ nicht geahndet, was Chebli als „fatales Signal“ deutete). Ihre 120 Strafanzeigen pro Monat wurden, wie nun bekannt wurde, von Marie-Agnes Strack-Zimmermann ausgestochen, die es auf sage und schreibe 250 Strafanzeigen im Monat bringt. Die FDP-Politikerin wird zwar mit den Worten zitiert, „als Politikerin muss man sich ein dickes Fell zulegen“, allein gebricht es ihr am Willen oder der Fähigkeit, das dann auch mal zu tun. 250 Strafanzeigen pro Monat, das wird die chronisch überlastete Justiz freuen.

Nun gibt es selbstverständlich Äußerungen, die man nicht hinnehmen muss und die durchaus justiziabel sind, und ebenso selbstverständlich sind Drohungen kein Kavaliersdelikt, aber irgendwie fällt die Vorstellung schwer, dass Politiker von altem Schrot und Korn wie Wehner, Strauß oder Schmidt derart mimosenhaft auf emotionale Äußerungen reagiert hätten. Man könnte ja – ketzerischer Gedanke – auch einfach darüberstehen, nach dem Motto: Was stört es den Mond, wenn der Hund ihn anbellt? Dazu scheinen die schwachbrüstigen „Spitzenpolitiker“ unserer Tage, mit wenigen Ausnahmen wie etwa „Pöbel-Ralle“ Ralf Stegner, der nicht nur austeilen, sondern auch einstecken kann, nicht fähig zu sein.

Als „Hass und Hetze“ gelten schon harmlose Witze

Dahinter steckt natürlich das Bestreben, sich gegen den Unmut der Bevölkerung, gegen die inzwischen ganz offen Politik gemacht wird und die man auch mal als „Covidioten“ oder „dunkles Deutschland“ diffamiert, zu immunisieren. Kritiker sollen dazu gebracht werden, sich jede Reaktion dreimal zu überlegen und sich im Zweifelsfall lieber auf die Zunge zu beißen, siehe das unselige „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Merkel und Maas oder das geplante „Gesetz zur digitalen Gewalt“, das es nach dem Willen des Bundesjustizministeriums Gerichten ermöglichen soll, Social-Media-Konten sperren zu lassen.

Zur Begründung wird stets vorgebracht, die Hemmschwelle sei gesunken (natürlich immer nur auf der rechten Seite des politischen Spektrums), „Hass und Hetze“ nähmen, besonders in den sozialen Netzwerken, zu (wobei schon Witze über die Leibesfülle der Grünen-Vorsitzenden Ricarda Lang unter diesem Begriff subsumiert werden), und dann sind da noch die Morddrohungen, die jeder Politiker, der mal wieder in die Zeitungen möchte, erhalten haben will. Die ersehnte Aufmerksamkeit wird allerdings auch hier wieder nur den „Guten“ zuteil, während AfD-Politiker, die ganz ähnliche Post erhalten, nur eben von der guten Seite, offenbar nie Opfer von „Hass und Hetze“ sein können, denn das soll die Domäne der bösen Rechten sein.

Ein bisschen verbale Abrüstung würde indes allen guttun, die stets an die Grenze oder darüber hinausgehen, statt gepflegte Verbalinjurien zu kreieren, mit denen man übrigens auch den Algorithmus austrickst und den Richtern dieses Landes Zeit verschafft, damit sie sich um die wirklich schlimmen Finger kümmern können. Man muss einen Wirtschaftsminister, der nicht weiß, was eine Insolvenz ist oder eine Pendlerpauschale, nicht als „Vollidiot“ schmähen, der Fantasie sind da gerade beim mürrischen Bildungsbürger keine Grenzen gesetzt. Der Autor dieses Textes schreibt seit einem Vierteljahrhundert gegen unangenehme Zeitgenossen an, ist noch nie irgendwo gesperrt oder gar sanktioniert worden und hat im Gegenteil diebische Freude an Wortschöpfungen wie etwa „Surensöhne“ für militante Islamisten. Ich kann da nur jedem zuraten.

Und der überempfindlichen Politikerkaste sei empfohlen, sich nicht so zu haben und verbale Ausfälle vielleicht einfach mal zu ignorieren. Am allerbesten wäre natürlich, wenn sie aufhören würde, Bürger zu beschimpfen, zum Denunzieren aufzurufen und auf ihre Interessen zu pfeifen. Das würde ganz entscheidend dazu beitragen, die Atmosphäre zu entgiften. Tut sie es nicht und klagt immer lauter über die Reaktion auf ihr unheilvolles Wirken, wird es in diesem Land nämlich noch viel ungemütlicher. Um das vorauszusehen, muss man wahrlich kein Prophet sein.

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Leserpost

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Sam Lowry / 05.05.2023

Das Problem ist doch, so wie bei mir: Da zahlt man eine Strafe für sein Geschreibe im Internet, ist dadurch vorbestraft (180 Tagessätze), und gebracht hat es nullkommanull. Das lesen eh nur die, die es wissen, und die anderen haben sich mRNA-Plörre verabreichen lassen und finden die Regierung gut. Die lesen das hier doch gar nicht.

Isabella Martini / 05.05.2023

Wo nehmen Menschen die Zeit her, um das Internet danach zu durchforsten ob sie eventuell von jemandem beleidigt wurden? Wer ernsthaft arbeitet hat doch für so einen Quatsch gar keine Power mehr.

S. Hartmann / 05.05.2023

Die Beschreibung eines Ist- Zustandes ist Hass und Hetze -  oder eine Delegetimierung des Staates? Wenn ein Wirtschaftsminister nicht weiß, was eine Insolvenz bedeutet und ist, oder eine Aussenministerin - sinngemäß - feministische Innentoiletten im Weltall fordert, dann ist das schlicht und ergreifend: dumm, inkompetent und idiotisch, da helfen auch keine Pillen! Ich empfehle allen Bundestagsabgeordneten und ReGIERrungsmitgliedern nochmals die Lektüre des Grundgesetzes. Das gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für politische Bildung- nur ein Tipp, falls ihre Bezüge für den Kauf eines Buches nicht ausreichen! Obwohl dieser Name mittlerweile auch ein Witz ist: politische BILDUNG!

A. Kaltenhauser / 05.05.2023

Gerade die politisch und menschlich Erbärmlichen, verwechselt oft beleidigt sein, mit Beleidigung. Deshalb wird natürlich gerne Anzeige erstattet und/oder dagegen geklagt, da es die Kläger ja meist auch nichts kostet. Grundsätzlich wird so eine Anzeige juristisch nur dahingehend abgearbeitet, ob es sich überhaupt um eine Beleidigung handelt. Aber nicht, ob evtl. die Beleidigung gerechtfertigt war, weil der angeblich Beleidigte z.B. tatsächlich ein Arschloch ist, oder sich so verhalten hat. Wurde überhaupt jemals ein Angeklagter deshalb freigesprochen und was lehrte uns das? ALer gibt es in Deutschland nicht und besonders nicht unter Politikern und Beamten, was wirklich jedweder Wahrnehmung, Lebenserfahrung und Statistik widerspricht. Oder aber man darf es nicht sagen, auch wenn es zutrifft, was nicht minder irritierend ist. Also: Ist Baerbock jetzt dumm, wurde dies ergebnisoffen geprüft, oder darf man es nur nicht sagen und ist sie im Umkehrschluss damit jetzt intelligent? Zumindest bis zur deutschen Landesgrenze, denn dann gelten eben andere Gesetze ...

Ilona Grimm / 05.05.2023

Majetätsbeleidigung Jesu Christi:  → Sie konnten ihn anspucken, und bis zum heutigen Tag kann jeder auf ihn pfeifen. Aber am letzten Tag, wenn das große Spiel der Weltgeschichte abgepfiffen wird, kommt er in Herrlichkeit, also so, dass jeder sehen kann und jeder sehen muss, dass er der Herr der Welt ist. Allen anderen Herren, die du geehrt oder gefürchtet hast, vor denen zu gekatzbuckelt und gekrochen bist, wirst du nie wieder begegnen. Der Einzige, dem du nochmal begegnen wirst, nach deinem Tod, ist Jesus. [...] Der steht am Ende der Geschichte, auch der Geschichte deines Lebens. ←  ©Theo Lehmann (geboren 1934;) er war der meistgehörte Pfarrer der damaligen DDR. Er wurde von der Stasi bespitzelt, von Freunden verraten, von Pfarrerkollegen abgelehnt. Als er später Einblick in seine Stasi-Akte nahm, las er dort über sich: „Für ihn gilt die Bibel als uneingeschränkt wahr!“ Das kommentierte er später mit den Worten: „Das war eine der wenigen Stellen in meiner Akte, über die ich mich gefreut habe.“

Jürgen Fischer / 05.05.2023

Haben die nicht damals (Causa Ziegenficker-Böhmermann) extra den Majestätsbeleidigungsparagraphen „endlich“ abgeschafft? Nur, um den Tatbestand unter neuem Namen wiederauferstehen zu lassen? Ich muss schon sagen, manchmal tun sie unverhältnismäßig viel für ihre Hungerlohn-Diäten. Auf sowas muss man ja erstmal kommen.

Helmut Driesel / 05.05.2023

  Bei dem vielfach veröffentlichten Foto handelt es sich nicht zufällig um eine weitsichtige Politikerin aus dem Berliner Badewannen-Milieu?

Dirk Jungnickel / 05.05.2023

Ich überlege eben, ob ich es wage, der dummlinksrotgrünen Bundeskulturschnecke mit der ” Suppentopffrisur” vehement abzusprechen, dass sie mit ” anzüglichen Blicken“ verfolgt wird. (Darum ging es im vorigen Beitrag.) Höchstwahrscheinlich schickte sie mir dann wohl ihre Anwälte auf den Hals, weil sie sich natürlich attraktiv findet und ihr Amt nicht beschädigen lassen möchte. Ich habe mich also entschlossen, der dummlinksrotgrünen Bundeskulturschnecke mit der ” Suppentopffrisur”  n i c h t abzusprechen, dass sie mit anzüglichen Blicken verfolgt wird, damit mir die Strafverfolgung erspart bleibt. (In Absurdistan ist eben Manches ein bisschen kompliziert. )

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