Gastautor / 19.05.2021 / 06:25 / Foto: Richard Elzey / 76 / Seite ausdrucken

Kurzstrecken: Baerbock auf niedriger Reiseflughöhe

Von Alexander Eisenkopf und Andreas Knorr.

Laut Annalena Baerbock sollte es innerdeutsche Kurzstreckenflüge „perspektivisch nicht mehr geben“, wenn sie ins Kanzleramt einzöge. Auch eine klimagerechte Besteuerung von Flügen plant sie, damit „Dumpingpreise“ gestoppt würden. Diese Äußerungen gegenüber der „Bild am Sonntag“ sorgten postwendend für einige Nervosität im politischen Berlin – wobei sie hier auf einer Linie zumindest mit Olaf Scholz, ebenfalls Kanzlerkandidat, liegt. Er forderte bereits im Sinne der arbeitenden Bevölkerung einen Mindestpreis für Flugtickets von 50 Euro nach österreichischem Vorbild. In einem ZDF-Interview einige Tage vorher waren von Frau Baerbock noch eher ausweichend-schwammige Aussagen zur Zukunft des Luftverkehrs zu hören: Mit ihr als Kanzlerin werde es für die Bundesbürger keine Beschränkung der Zahl von Flugreisen im Jahr geben, aber der globale Flugverkehr insgesamt müsse begrenzt werden.

Das alles ist wohl etwas zu kurz gedacht. Abgesehen davon, dass auch eine grüne Bundeskanzlerin kein Jota an der Entwicklung des globalen Luftverkehrs ändern können wird, hat es mit den Kurzstreckenflügen in Deutschland seine Tücken, und zur klimagerechten Besteuerung gibt es auch einiges zu sagen. Aber der Reihe nach.

Wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft in einer Replik auf die Einlassungen der grünen Kanzlerkandidatin richtig feststellt, haben Kurzstreckenflüge nur einen Anteil von 4 Prozent aller inländischen Reisen. Der innerdeutsche Luftverkehr trägt laut Verbandsangaben 0,3 Prozent zu den gesamten CO2-Emissionen in Deutschland bei. Ein Verbot von (innerdeutschen) Kurzstreckenflügen wäre demnach reine Symbolpolitik – mit beträchtlichen Kollateralschäden, weil wichtige Hub-Zubringerverkehre zu internationalen Drehkreuzen und für Geschäftsreisende hochrelevante Tagesrandverbindungen wegfallen würden. Allerdings sind rund 40 Prozent der Deutschen laut einer von Tagesspiegel Background in Auftrag gegebenen Civey-Umfrage der Meinung, dass sich damit die Emissionen im Verkehr besonders schnell senken ließen.

Bahn nur sehr bedingt eine Alternative

Offensichtlich klaffen hier Wahrnehmung und Fakten auseinander. Außerdem steht zu befürchten, dass auf den wichtigsten innerdeutschen Verbindungen tageszeitbasiert die erforderlichen Kapazitäten für den Verlagerung auf den Schienenfernverkehr gar nicht vorhanden sind. Zumindest in der Welt vor Corona waren die ICE’s der Deutschen Bahn auf den relevanten Routen zu den Stoßzeiten in den Morgenstunden so stark ausgelastet, dass die durchaus zahlreichen Flugpassagiere nicht ohne Weiteres hätten aufgenommen werden können. Hinzu kommen eventuelle Reisezeitnachteile und Komforteinbußen. Daher ist die Bahn aller Voraussicht nach für einen großen Teil der innerdeutschen Flugpassagiere nur sehr bedingt eine Alternative.

Ein Verbot rein nationaler Flüge wird allerdings immer wieder diskutiert – zuletzt im Zuge der spektakulären Rettung der Lufthansa im Frühjahr 2020, die als dominanter Player im innerdeutschen Luftverkehr auftritt. Vorbild sind Entwicklungen in Frankreich, wo innerfranzösische Kurzstreckenflüge verboten werden (sollen), wenn eine alternative Zugverbindung mit Reisezeiten unter 2½ Stunden verfügbar ist. Auch hier lohnt es sich aber, das Kleingedruckte zu lesen. So gilt diese Regelung nicht für Zubringerflüge zu Hubs, die Teil eines internationalen Fluges sind. Beobachter schätzen, dass von dieser plakativ angekündigten Klimaschutzmaßnahme nur 12 Prozent der innerfranzösischen Flugpassagiere betroffen sind.

Alle Diskutanten haben aber unisono nicht im Blick, dass der innereuropäische und damit auch der innerdeutsche Flugverkehr keiner zusätzlichen klimapolitischen Maßnahmen bedarf, da er als einziger Verkehrssektor bereits seit 2012 Teil des europäischen Emissionshandelssystems für Treibhausgase (EU-ETS) ist. Luftfahrzeugbetreiber müssen Emissionszertifikate in Höhe ihrer verifizierten CO2-Emissionen nachweisen. Ursprünglich sollten alle Flüge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) starten oder landen, Teil des EU-ETS werden, also auch alle Interkontinentalflüge („full scope“). Dies scheiterte allerdings am Widerstand wichtiger globaler Luftverkehrsmächte; daher sind derzeit nur Flüge, die innerhalb des Hoheitsgebiets des EWR starten und landen, Teil des Systems („reduced scope“). Notabene werden auf höchster völkerrechtlicher Ebene – nämlich unter der Ägide der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit 193 Mitgliedstaaten – die Klimaschutzanstrengungen im Luftverkehr global im Rahmen des Projektes CORSIA gebündelt.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die externen Klimakosten des innereuropäischen Luftverkehrs sind über die politisch vorgegebene Einbeziehung in das europäische Emissionshandelssystem schon längst internalisiert; bei Zertifikatspreisen von aktuell über 50 Euro je Tonne CO2, die perspektivisch weiter steigen werden, erübrigt sich folglich die Forderung nach zusätzlichen Steuern und Abgaben. Wenn Frau Baerbock es „nicht fair findet, dass mit unser aller Steuergeld das Kerosin subventioniert wird, während Fernfahrten mit der Bahn gerade zu Stoßzeiten teuer sind“, offenbart dies einen rein ideologisch-moralischen Standpunkt, der von keinerlei Sachkenntnis getrübt zu sein scheint. Wahrscheinlich lernt man in einem politikwissenschaftlichen Grundstudium und im Zuge der Ausbildung zum Master of Laws in Public International Law nichts über die Ideen des „peak load pricing“, doch bei Entscheidungen über ökonomisch relevante Fragen hilft in der Regel ein gewisser ökonomischer Sachverstand. Und dieser sagt, dass es gerade volkswirtschaftlich nützlich ist, zu Stoßzeiten höhere Preise zu fordern als in Perioden schwacher Nachfrage.

Nicht der Luftverkehr, sondern die Bahn wird subventioniert

Außerdem ist es ein Ammenmärchen, zu glauben, dass mit unser aller Steuergeld Kerosin subventioniert wird. Die in Kreisen der Luftverkehrsgegner umstrittene Steuerfreiheit des Kerosins ist im Wesentlichen auf die Regelungen des von der ICAO verwalteten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) von 1944 zurückzuführen. Dieses internationale Abkommen sollte Frau Baerbock als Völkerrechtlerin allerdings kennen. Im nationalen Verkehr wäre eine solche Steuer zwar grundsätzlich umsetzbar, aber angesichts der Belastung der Branche mit der Luftverkehrssteuer und der Finanzierung der Infrastrukturen über das System der Start-, Lande- und Flugsicherungsgebühren reine Willkür. Umgekehrt wird allerdings die Infrastruktur des Schienenverkehrs jährlich mit Milliardenbeträgen subventioniert. Ohne diese Finanzspritzen wäre das ohnehin schon beträchtliche Tarifniveau im Hochgeschwindigkeitsverkehr der Deutschen Bahn noch einmal deutlich höher, bzw. die Bahn wahrscheinlich nicht mehr im Fernverkehrsmarkt vertreten. Zu erinnern ist auch daran, dass im Zuge der Klimaschutzgesetzgebung eine massive Erhöhung der Sätze der Luftverkehrssteuer ab dem 1. April 2020 beschlossen wurde. Mit den geplanten Mehreinnahmen von knapp über 500 Millionen Euro sollten die entfallenden Einnahmen der Mehrwertsteuersenkung für Bahnfernreisen kompensiert werden (!).

Die Diskussion um eine „klimagerechte Bepreisung“ des Luftverkehrs ist also ein Scheinriese, der kollabiert, wenn man sich die Fakten genauer anschaut. Ähnliches gilt auch für das Argument der angeblichen „Dumpingpreise“, das der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft allerdings gar nicht so schlecht findet. Er fordert von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Regulierung einzusetzen, die „Dumpingpreise“ verhindere, was immer auch ein Politiker oder Branchenlobbyist als „Dumpingpreis“ empfindet. Denn es darf am europäischen Himmel auch nicht zu viel Wettbewerb herrschen, wenn die teilverstaatlichen Dinosaurier unter den Fluggesellschaften nach Corona ihre Schäfchen ins Trockene bringen wollen.

„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“ besang der mittlerweile auch nicht mehr unumstrittene Barde Reinhard Mey in den Siebzigern den für die meisten damals noch unerfüllbaren Traum vom Fliegen. Mit einer Bundeskanzlerin Baerbock dürfte es wohl auch für die nachwachsende Generation vielfach beim Traum bleiben.

P.S.: Es wird gemeldet, dass Frau Baerbock auf die geharnischte Kritik an ihrem Vorstoß gegen Kurzstreckenflüge am Montag in einer Pressekonferenz reagiert hat: „Es geht nicht um ein Verbot von Flügen, sondern darum, dass wir den Ausbau der Bahn massiv voranbringen müssen“. Niemand hat also die Absicht, Kurzstreckenflüge in Deutschland zu verbieten. Und alle vertrauen auf die Verkehrswende mit der Bahn.

 

Die  Autoren:

Prof. Dr. Alexander Eisenkopf ist Wirtschaftswissenschaftler und Professor für Wirtschafts- und Verkehrspolitik an der Zeppelin Universität Friedrichshafen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr ist Professor für Volkswirtschaftslehre, insbes. Wirtschafts- und Verkehrspolitik, an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

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Andreas Rochow / 19.05.2021

Die Autoren verfügen über hohe Fachkompetenz und eine tadellose Reputation. Ihrem Beitrag ist indirekt zu entnehmen, dass sie bisher weder von der Bahn, noch von den Fluggesellschaften oder von den Bündnisgrünen um Beratung gebeten wurden. Weshalb, wird ebenfalls deutlich: Bevor über “Lösungswege”, Risiken und Nebenwirkungen nachgedacht wird, wäre zunächst gründliches Nachdenken geboten über die Frage, ob überhaupt gravierende Eingriffe vorgenommen müssen. Für diesen wissenschaftlichen “Vorlauf” hat Merkels Vorreiter-Deutschland das bei der UNO angesiedelte Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), diverse deutsche Institute für Klimaalarm und vor allem die geldschweren und einflussreichen Lobby-Stiftungen Mercator, Bosch, Bertelsmann & Co. sowie unaufhörlich wachsenden regierungsnahe “Thinktanks” wie Agora, die notfalls wissenschaftsfrei aber zuverlässig die Legitimation für Deindustrialisierung, Preiseskalation und Gängelung von Wirtschaft und Bürger liefern. Es wäre durchaus möglich, den unsäglichen Einmischungen und Einflüsterungen des IPCC zu entgehen. Die von der Regierung getroffene Vereinbarung mit dem IPCC erlaubt es, ein Moratorium zu vereinbaren oder das Panel ganz zu verlassen. Auch die Lohnhüpfer von FFF können mit dem inszenierten “Druck der Straße” nicht die Energie- und Verkehrspolitik Deutschlands und EU-ropas zu bestimmen. Wir brauchen eine sachliche Atmosphäre und Zeit, um kritisch und wissenschaftlich zu evaluieren, ob Merkel uns auf den richtigen oder den falschen Weg geführt hat. Dazu gehört auch, den steuerprivilegierenden Status der Gemeinnützigkeit der unzähligen Klima-, Energie- und Verkehrs-Institute zu überprüfen und deren Lobbymachenschaften zu unterbinden, die die Ökonomie und das Zusammenleben in Deutschland ernsthaft bedrohen. Das Antidemokratie-Potential der Klimaalarmisten ist enorm und es sollte uns nicht kalt lassen, wer das alles organisiert!

Peter Meyer / 19.05.2021

Horst Brackholz: dem kann man abhelfen, größte Anteilseigner zB der Fraport AG sind das Land Hessen mit 31,31% und die Stadtwerke Frankfurt/M mit 20,00%. Wiederaufgebaut wurde er 1947 von der eigens dafür gegründeten “Verkehrsaktiengesellschaft Rhein-Main (V.A.G.)”, die 1947 mangels staatlicher Organe in rein privaten Händen gelegen haben muß. Der ursprüngliche Flughafen wurde übrigens 1936 (!!) gebaut. Ob jetzt jeder Politiker, der diesen Flughafen benutzt, ein… Nein, DAS würde definitiv zu weit führen, “Autobahn” reicht ja schon!

Udo Kemmerling / 19.05.2021

“Offensichtlich klaffen hier Wahrnehmung und Fakten auseinander.” Man fertigt einen Stempel aus dem Text und setzt ihn unter das Parteiprogramm der Grünen. Fertig. Jeder einzelne Programmpunkt dieses beschämendes Pamphletes erfüllt dieses Kriterium. Jedes Problem, dass Grüne durch Bevormundung des Bürgers und der Wirtschaft lösen wollen, existiert nicht.  Wenn es existiert, wie unfaßbare Korruption, Chaos und unbeschreibliche Bevölkerungsexplosion in Afrika (bei Grünen, und vielen anderen subsummiert unter Resettlement und anderen Euphemismen), dann ist es mitnichten innerhalb unserer Verantwortung, und ganz besonders herauszustellen, HIER NICHT LÖSBAR, GANZ IM GEGENTTEIL. Die Überraschung, dass jemand mit der intellektuellen Reichweite von Lieschen Müller-Baerbock auch absolut keine Ahnung vom innerdeutschen Verkehr hat, ist gering. Ihre kreuzdämliche Aussage, sie lerne schnell, entpuppt sich wieder als freche Lüge. zumal ich niemanden in Verantwortung will, der schnell lernt, sondern jemanden, der viel kann. Das Ganze ist also mehr doppelt gemoppelt dumm und inakzeptabel!!!!

Peter Meyer / 19.05.2021

@Gerhard Schmidt: Dafür langt es, mal an einem Physikbuch in einem Regal vorbeigegangen zu sein. Schon “in die Hand nehmen” ohne darin zu blättern macht Sie - im Vergleich zur “Völkerrechtlerin AB - zu einem Physiker und das “darin blättern” zu einem Unidozenten in Physik. Ein Abi in Physik würde in diesem Vergleich die Personalunion von Galilei,Newton, Einstein und Tesla bedeuten. Was eine Uni-Einführungsvorlesung dann darstellt, steht jenseits jeglicher menschlicher Vorstellungskraft…

A.Lisboa / 19.05.2021

Stellt hier eigentlich noch irgendwer den wissenschaftlichen Wahrheitsgehalt und die Sinnhaftigkeit der sogenannten Klimaschädlichkeit des Treibhausgases (ist eigentlich das durch Wissenschaft nachgewiesen?) CO2 bzw. dieser ganzen sogenannten “Klimapolitik” in Frage? Ich habe den Eindruck, für die meisten Achgut-Autoren und teilweise auch Foristen ist das bereits genauso Fakt, wie die Rechtslastigkeit der AfD. Wenn dem so ist, dann sind die Grünen Khmer auch die Umwelt- und Bienenpartei, die Abrißhängelefzenuckermurksel ist die Kanzlerlette der Herzen mit Rethorikdiplom, die Spezialdemokraten vertreten die Interessen der Arbeiter, der Islam ist statt ein weltumspannendes Terrornetzwerk die Religion des Friedens, die Nationalsozialisten waren Rechte und die RAF kämpfte nur gegen böse Kapitalisten.

Leane Kamari / 19.05.2021

“Es wird gemeldet, dass Frau Baerbock auf die geharnischte Kritik an ihrem Vorstoß gegen Kurzstreckenflüge am Montag in einer Pressekonferenz reagiert hat: „Es geht nicht um ein Verbot von Flügen, sondern darum, dass wir den Ausbau der Bahn massiv voranbringen müssen“. Niemand hat also die Absicht, Kurzstreckenflüge in Deutschland zu verbieten.” Schon klar Annnalena, niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen und das BVG hat nur zum Spaß entschieden das das Klima über dem Grundgesetz und seinen dort benannten Menschen- und Bürgerrechten steht. Wer jetzt noch glaubt es käme demnächst kein “Klima-lockdown” dem ist mMn nicht zu helfen.

Leo Hohensee / 19.05.2021

Die Völkerrechtlerin hat schon was auf dem Kasten. Immerhin hat sie mit viel Spürsinn enttarnt, dass der Robert zu einer anderen Volksgruppe gehört – zu der Gruppe der „Schweinebacken und Viehhirten” ! Diese Kenntnis wäre ja sonst, – so im Getümmel, - völlig unter gegangen. Andererseits muss man schon feststellen, es gibt auch viele, viele hohle Nüsse auf einem Nussbaum – manche sehen von außen vielversprechend aus und es ist trotzdem nichts drin.

Peter Meyer / 19.05.2021

“Allerdings sind rund 40 Prozent der Deutschen laut einer von Tagesspiegel Background in Auftrag gegebenen Civey-Umfrage der Meinung, dass sich damit die Emissionen im Verkehr besonders schnell senken ließen.” Das sind leider die, die den Kopf nur zum Haareschneiden haben, aber grundsätzlich alles besser wissen und beratungsresistent sind.

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