Henryk M. Broder / 18.12.2018 / 12:00 / Foto: achgut.com / 54 / Seite ausdrucken

Anthroposophen für Sippenhaft und gegen Diskriminierung

Es ist ein weitverbreitetes Vorurteil, dass Anthroposophen, die Anhänger der Lehren von Rudolf Steiner, humorlose Menschen sind. Das kann schon deswegen nicht stimmen, weil die ganze antroposophische Bewegung ein einziger großer Witz ist, ein Gemischtwarenladen, dessen Gründer wie ein Gott verehrt wird. Das hat es in der Geschichte der Gernegroßen, Propheten und Schaumschläger – von Schabbtai Zwi bis Erich von Däniken – schon öfter gegeben, aber keinem ist es gelungen, was Steiner geschafft hat: sich als pädagogische, philosophische und lebenspraktische Autorität zu etablieren. Allein in Deutschland gibt es "561 Waldorfkindergärten und 237 Waldorfschulen, weltweit 1.857 Waldorfkindergärten in 65 Ländern und 1.092 Waldorfschulen in 64 Ländern" (Wikipedia). An der Donau-Universität Krems in Österreich wird ein auf sechs Semester angelegter, berufsbegleitender Lehrgang angeboten, der zur Lehrtätigkeit an Waldorfschulen qualifizieren soll.

Nun ist eine Berliner Waldorfschule ins Gerede gekommen, weil sie einen Schüler nicht aufnehmen wollte, dessen Vater für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Das allein wäre noch kein Skandal, wenn die Schule offen zugeben würde, dass sie neben dem Konzept der Einheit von Mensch und Welt, der Tugend der Toleranz und den Regeln der biologisch-dynamischen Landwirtschaft auch das Prinzip der Sippenhaft vertritt, wie es bereits erfolgreich im Kommunismus und Nationalsozialismus praktiziert wurde. Tut sie aber nicht. 

Auf die Anfrage eines Achse-Lesers, was er von dieser Causa halten würde, antwortete der Geschäftsführer des Bundes der Freien Waldorfschulen e.V. in Stuttgart mit einer "Erklärung", die von der Mitgliederversammlung des Bundes Freier Waldorfschulen im Oktober 2007 verabschiedet wurde. 

Das war etwa so, als würde Andrea Nahles auf die Frage, warum es mit der SPD bergab gehe, mit der Zusendung des Godesberger Programms aus dem Jahre 1959 reagieren.

Und das ist auch schon alles, was man über die Anthroposophie und ihre Vertreter wissen muss.

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Rex Schneider / 18.12.2018

Ich hätte das zu gerne getanzt gesehen…

Sandra Bode / 18.12.2018

Interessant die Erklährung: ‘Als Schulen ohne Auslese, Sonderung und Diskrimi- nierung ihrer Schülerinnen und Schüler sehen sie alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten an, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, natio- naler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung’ -Natürlich sind wir tolerant, wir diskriminieren niemanden wegen seine völlig legalen, politischen Überzeugung! -ausser natürlich die politische Überzeugung gefällt uns nicht, dann tolerieren wir sie nicht! Selbst dann nicht wenn sie völlig legal ist! Das ist natürlich keine Diskriminierung, das ist in Ordnung weil wir das ja nur zum Schutz der Schüler machen damit sie nicht diskriminiert werden! Das ist ganz was Anderes! Da schliessen wir nur den Sohn eines Mitglieds einer legalen Partei, die doch eh niemand mag, aus mit dem Verweis auf unsere Erklährung nicht zu diskriminieren um vor weiterer Diskriminierung zu schützen die noch viel schlimmer wäre! Das ist doch eindeutig Toleranz pur! Sarkasmus off…

Emilie Pforr / 18.12.2018

Man fragt sich, was sich eigentlich dieser Geschäftsführer und seine “Getreuen” anmaßen ! Zuerst dachte ich, laß sie schwätzen, aber nein, man darf sich diese Vorgehensweise nicht bieten lassen. Es wird doch immer verrückter hier in diesem Land. Der Berliner Abgeordnete soll sich beschweren bis die “Schwarte knackt”. Diese Heuchelei und dieses Pharisäertum sind nicht mehr zu ertragen.

Carl Schurz / 18.12.2018

Glück für den Schüler bzw. das Kind des AfD-Abgeordneten nicht aufgenommen zu werden. Das ist eine gute Nachricht. Denn es ist ein weiterer Beitrag den “wahren Kern” dieser jugend- und reformbewegten “Vereine” und Gruppierungen zu entblößen.

Ruedi Tschudi / 18.12.2018

Geht der Vater des Kindes vor das BVerfG?

toni Keller / 18.12.2018

Wenn man sich mal etwas näher mit den Ideen des Rudolf Steiner beschäftigt so fragt man sich erstaunt, ob die, die die Walldorfschulen so gut finden, sich vielleicht nicht wirklich mit seinen Schriften beschäftigt haben. Auf der Anthrowiki kann man z.B nachlesen, was Steiner über die Geister der Völker, auch den der deutschen so denkt. Ich nehme an, für seinen Beitrag zum deutschen Volksgeist würde man heute seinen Sohn, so Steiner denn einen hätte, vom Besuch der Walldorfschule ausschließen.

Thomas Taterka / 18.12.2018

Eine Flasche Château d’Yquem für die “Solidarität ” mit Sarrazin, das lockt ihn an.

Dieter Sadroschinski / 18.12.2018

Klagen, klagen, klagen! Bis hinauf vor das Bundesverfassungsgericht! Die sollen sich, so wie bei der Ablehnung der AFD-Klage gegen Merkels Grenzöffnung 2015, wieder verbiegen und krümmen müssen wie die Regenwürmer, wenn sie diese Sippenhaft gutheißen. Damit spätere Generationen schwarz auf weiß nachlesen können, was in diesem Deutschland 2018 “im Namen des Volkes” so alles “Recht” gesprochen wird!

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