Gesundheitsministerin Heike Werner verspricht den Unterzeichnern die Studien zu schicken, auf die sich die Maßnahmen der Landesregierung stützen. Das macht sie nicht, statt dessen unterstellt sie ihnen die wissenschaftlichen Fakten zu ignorieren. Ist das so? In dem Fall ist es legitim & legal die Frau Ministern öffentlich als eine Lügnerin zu bezeichnen. Es ist nicht strafbar einen überführten Lügner als einen Lügner zu bezeichnen. Sie darf auch wegen Übler Nachrede § 186, Beleidigung § 185 und Verleumdung § 187 belangt werden.
Und wieder einmal bewahrheitet sich: “Du kannst die Realität leugnen, aber nicht die Konsequenzen ” Eine dieser Konsequenzen ist wohl dass ein weiterer Schwung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen das Handtuch wirft, dass Land verlässt, sich beruflich umorientiert…was auch immer. Diese Menschen stehen dem System dann nicht mehr zur Verfügung. Vielleicht entzieht man dem ein oder anderen Hausarzt auch noch die Zulassung…ohne zu bedenken das er oder sie vielleicht der einzige Onkel Doktor im Umkreis von fünfzig Kilometern war - eine Katastrophe für die Menschen vor Ort. Gerade Bodo Rammelow und sein Grsundheits-Äffchen Werner sollten den Ball ganz Flach halten - ist er doch nur MP geblieben weil Frau Merkel Grundgesetzwiedrig intervenierte und seinen Arsch vor dem Rauswurf rettete. Das “Freie Wort” hat sich diesbezüglich selbst entwertet und sich als politische Dreckschleuder prostituiert. Offenbar hat man sich lange genug selbst eingeredet dass man sich aus dieser Nummer wieder herausschwätzen kann, wenn Linientreue allein nicht mehr ausreicht. Aber so dumm, wie man sie in Politik und Medien gerne hätte, sind viele Menschen aber (noch) nicht.
Wenn ich die Geisteslage in Südthüringen richtig einschätze, dürfte die Propagandaaktion des “Freien Worts” im DDR-Stil von der Mehrheit der Leser entsprechend verstanden werden: als Ermutigung, weil es dort so viele aufrechte Ärzte gibt, daß die Mächtigen derart besorgt sind. Im ehemaligen Grenzbezirk gibt es gewiß immer noch einen Teil der kritiklos Staatstreuen, aber die meisten haben doch gelernt, der Obrigkeit angemessen zu mißtrauen.
So ein rotzig dahinpubliziertes “Verschwörungstheoretiker!” kann schon mal nach § 185 StGB eine Beleidigung sein, bzw. bei Medizinern ein “nehmen Schutz von Patienten und Allgemeinheit nicht ernst genug” nach § 187 StGB eine Verleumdung. Ich kann nur den Ratschlag geben, Anzeige zu erstatten. Es hat sich bei der schreibenden Zunft mittlerweile eingeschliffen, dass der Verweis auf die bedingte Marktzulassung und verkürzte, immer noch andauernde Phase 3 der Wirkstoffzulassung als Verschwörungstheorie zu betiteln ist.
Da fällt mir nur ein Spruch ein, der gern warnend, allerdings nur in anderem Bezug, benutzt wird: “Der Schoß ist immer noch fruchtbar!”
Thüringen? Ist das ein Land in dem Chefs der Regierung durch Befehle des Kanzlers gestürzt wurde und wo versprochene Wahlen nicht stattgefunden haben und wo die Regierung alles verbietet und kriminalisiert was die Regierungsmeinung in Frage stellt? Ist das ein Land in dem Demokratie und Grundrechte hoch geschätzt werden? Ich lache mich tot jedes mal die deutsche Politiker und Journalisten über Bürgerrechte, Demokratie usw. plappern. So ein Geschwätz. Hoch Respekt für die Ärzte. Nicht weil ich ihre Meinung teile sondern weil sie es wagen ihre Rechte wahrzunehmen und das in einem Land tun, wo das Wort Rechte nur eine Bedeutung hat.
Welche Pandemie?
You made my day!!!!..... der ist wirklich sehr gut: “...zum Schutz der Patienten und der Allgemeinheit (ist es) nötig (die Politiker und Schmierfinken aus Amt und Würden zu jagen, SOFORT).... Es wird aber langsam viel zu Langweilig sich jeden Tag so etwas zu geben. Die Menschen sind nicht so blöd wie solche Schmierfinken glauben, bis auf die paar ewig gestrigen. Wenn man ein Ar….och trifft, dann sollte man jenem auch sagen das er/ sie ein Ar…och ist. Früher in der Schule .... lang ist es her…. haben wir uns solche Typen mal erklärt wie man sich verhalten muss .... die aller meisten haben das nach der ersten Unterhaltung verstanden.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.