Susanne Baumstark / 28.03.2018 / 12:00 / Foto: Fortepan/Ebner / 11 / Seite ausdrucken

Zugangssperren für Websites? Sie nennen es Verbraucherschutz

Zum Zweck des Verbraucherschutzes können Behörden ab 2020 Zugangssperren für Internetseiten verhängen, berichtet Spiegel Online: „Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die sogenannte CPC-Verordnung, ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, ‚um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern‘.“ Im Hintergrund geht es wohl auch um anstößige oder rechtswidrige Inhalte auf Websites.

„CPC bedeutet ‚Consumer Protection Cooperation‘ und bezeichnet ein europäisches Behördennetzwerk“, klärt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 der Europäischen Union. Das BMJV fungiert als zentrale Verbindungsstelle für das CPC-Netzwerk in Deutschland. Beteiligt sind außerdem das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt und verschiedene Landesbehörden sowie private Einrichtungen, zum Beispiel die Verbraucherzentrale.

Die ursprüngliche CPC-Verordnung stammt aus 2004 und wurde laut dieser Vorlage zuletzt 2013 geändert. Aus dem Bericht aus Brüssel der Staatskanzlei Hessen ist auf Seite 20 zu erfahren, dass die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat im Sommer 2017 bekannt gaben, sich auf eine Reform der CPC-Verordnung geeinigt zu haben. Bereits ein Jahr zuvor, im Mai 2016, hatte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt:

„Ziel der Reform ist, die Vorschriften an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Die nationalen Behörden sollen mehr Befugnisse erhalten, um Verbraucher-rechte besser durchsetzen zu können.“ Die Kommission werde eine Datenbank einrichten, in die Behörden, Verbraucherorganisationen und Händlerverbände Verstöße melden können. 

Netzpolitik resümierte dazu im November 2017: „Auf den letzten Metern wurden in die EU-Verordnung Netzsperren hineinverhandelt.“ Verbraucherschützer „können damit unliebsame Inhalte aus dem Internet verbannen, ohne eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen“. Dies sei nun „mit breiter Mehrheit im EU-Parlament abgesegnet“ worden. Netzpolitisch sei das hochproblematisch: „Wenn es nicht gelingt, beanstandete Inhalte zu löschen oder Domänennamen in Beschlag zu nehmen, dann lässt sich künftig das umstrittene Instrument der Netzsperren heranziehen.“ 

Dieser Beitrag erscheint auch auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel

Foto: Fortepan/Ebner CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Rupert Drachtmann / 28.03.2018

Die „Achse“ sollte sich schon mal auf erste Angriffe auf die Website vorbereiten. Sobald die Analysen unserer Machthaber die Website - insbesondere gemessen an den „hits“ - als wesentliche Gefahr für ihren Machterhalt erkennen, werden wir einen Plan B + C benötigen.

Rainer Nicolaisen / 28.03.2018

Man sehe die großartige Konvergenz mit in der Hisicht so vorbildlichen Ländern wie China, Iran usw., usw….Ich liebe meine Schützer!

Dirk Manke / 28.03.2018

Netzsperren schützen also die Verbraucher vor dem Risiko einer schwerwiegenden Schädigung von Kollektivinteressen….? Ist damit ein imaginäres Verbraucherkollektiv gemeint oder fühlt sich da ein anderes, nicht näher benanntes Kollektiv bedroht? Erinnert mich irgendwie an den Spruch, wonach der Verfassungsschutz die Bürger vor einer Verfassung schützt.

Sven Kuchary / 28.03.2018

Ich glaube nicht, das Verbraucher “Kollektivinteressen” haben, sondern viele unterschiedliche Einzelinteressen. Einschränkung der Freiheit kommt oft getarnt als Schutz vor irgendwas daher.

Karla Kuhn / 28.03.2018

Ab 2020 ?? Na vielleicht hat sich bis dahin die EU, so wie sie sich jetzt darstellt erledigt ?? Wir haben eine ehemalige DDR Bürgerin als Kanzlerin und ich habe den Verdacht, daß sie Stück für Stück eine neue DDR, installieren möchte ?? Auch wenn der unselige Eingriff von der EU beschlossen wurde, hat sich Merkel deutlich dagegen ausgesprochen ?? Aber vielleicht hilft es ja die “Spaltung” zu minimieren !!

Daniel Gildenhorn / 28.03.2018

Wow, wie im aktuellen Russland. Gratuliere! Tolle Vorbilder!

Emmanuel Precht / 28.03.2018

Und wenn dann hier in der EU alle Regeln an die Türkei angepasst sind, kann das Mutterland die EU auch schadlos aufnehmen. Wohlan…

D. Borger / 28.03.2018

Sehr geehrte Frau Baumstark, danke für den Artikel, dem ich zustimme. Allerdings liegt meiner Ansicht nach ein generelles Mißverständnis bezüglich der Bedeutung des Worts “Verbraucherschützer” vor. Ein Verbraucherschützer ist niemand, der Verbraucher vor Unheil schützt, sondern jemand, der Verbraucher davor schützt, nicht ungestört konsumieren zu können. Das einzige zu schützende Verbraucherrecht ist mit anderen Worten der ungestörte Konsum. Sobald man dies verstanden hat, ergeben auch die in Ihrem Artikel genannten Handlungen plötzlich Sinn.

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