Joachim Nikolaus Steinhöfel / 11.01.2022 / 13:58 / Foto: Achgut.com / 46 / Seite ausdrucken

YouTube verliert erneut gegen die Achse des Guten

Da sind wir wieder. Das heißt fast. Denn selbst wenn man eine positive Gerichtsentscheidung erwirkt, die sofort zu beachten ist, muss man weitere vier bis sechs Wochen auf deren Umsetzung warten, weil der Gesetzgeber seit einem halben Jahrzehnt schläft. 

Doch eins nach dem anderen. Die Löschung des YouTube-Kanals der Achse des Guten, Achgut Pogo, zwei Tage vor Weihnachten 2021, war ein in YouTubes Geschichte von Absurditäten, vorsätzlichen Rechtsbrüchen, Inkompetenz, Voreingenommenheit und Unvermögen schillernder Höhepunkt.

Gunnar Schupelius bewertete den Vorfall am 29.12.2021 in der „BZ“ wie folgt:

„Wenn sich ein Monopolist wie YouTube im Schulterschluss mit den Regierungen zum Zensor aufschwingt, ist die Presse- und Meinungsfreiheit nicht nur in Gefahr, sondern schon weitgehend abgeschafft. Denn wehren kann man sich allenfalls vor Gericht und das kostet viel Geld. Wer dieses Geld nicht hat, wird zum Schweigen gebracht.“

Wenn man bei YouTube gegen die Regeln verstößt, gibt es zunächst eine Warnung, die man sein YouTube-Leben lang behält. Verstößt man erneut, folgen Verwarnungen, die mit Sanktionen verbunden sind, beispielsweise mit der zeitlich befristeten Sperre zum Hochladen neuer Videos. Die Verwarnungen laufen jeweils nach 90 Tagen aus. Erfolgen innerhalb der 90 Tage weitere Verwarnungen, eskalieren die Sanktionen durch Folgeverwarnungen bis zu einer vollständigen Kanallöschung bei drei Verwarnungen in 90 Tagen.

YouTube setzt sich über gerichtliche Entscheidungen hinweg

Dass dieses ganze aktuelle System, wenn es nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geht, seit Juli 2021 unwirksam ist, die Löschung des YouTube-Kanals der „Achse des Guten“ also sowieso nie hätte erfolgen dürfen, ist das eine. Dass sich das Unternehmen über gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen bereit ist, hat das Oberlandesgericht Dresden im letzten Jahr mit einem rechtskräftigen Ordnungsgeld von 100.000 Euro deutlich kommentiert („vorsätzlicher und schwerer Verstoß“).

Die konkreten Umstände der jüngsten Löschung sind aber noch unterhaltsamer und noch absurder. In Kurzform: Am 27.05.2021 löschte YouTube den „Indubio“-Podcast „Folge 126 – Der Staatsvirus“ . Auch eine Durchsicht zum Thema wurde sogar noch vor der Veröffentlichung gelöscht. (das Video kann man sich hier auf „Rumble“ ansehen). 

Die Beschwerden wurden am selben Tag abgelehnt, die Achse beließ es dabei. Damit war die Sache erledigt. Manchmal aber geschehen Wunder. Und auch wenn YouTube in Deutschland mit etwa 600.000 Beschwerden pro Jahr befasst ist, lässt einem doch die eine oder andere Entscheidung keine Ruhe. Also hat ein gewissenhafter Mitarbeiter die Sache „Staatsvirus“ noch einmal wiedereröffnet. Es hat ihm wohl einfach keine Ruhe gelassen und er konnte mit dieser Entscheidung aus dem Mai einfach nicht leben. Also ging der „Achse“ am 16.12.2021 urplötzlich die Mitteilung zu:

„Nachdem wir uns den Inhalt noch einmal angesehen haben, geben wir dir Recht: Er verstößt tatsächlich nicht gegen unsere Community-Richtlinien… Dein Video wurde jetzt reaktiviert.“

Vielleicht hat der YouTube-Löschbeamte seinen Booster nicht vertragen

Also hat man sich jetzt den Inhalt zum dritten Mal angesehen, 7 Monate später. Einfach so. Löschung, weil Verstoß, Beschwerde zurückgewiesen, weil Verstoß, am 16.12.2021 dann doch kein Verstoß mehr (Screenshots zu dem Vorgang siehe hier) Aber dann kam Weihnachten und vielleicht hat der YouTube-Löschbeamte seinen Booster nicht vertragen.

Am 22.12.2021, nur sechs Tage später, um 08:48 Uhr erreichte die „Achse“ dann eine Mail von YouTube, mit der man mitteilte, sich zum jetzt vierten Mal eine Meinung zum „Indubio“-Podcast „Folge 126 – Der Staatsvirus“ gebildet zu haben. Und dabei hat YouTube dann „leider festgestellt“, dass „deine Inhalte gegen unsere Richtlinien…verstoßen.“ Also der Inhalt, den YouTube selber einfach so wieder online gestellt hat. Das war der dritte Streich und in den freundlichen YouTube-Zeilen stand weiter:

„Wir haben eine dritte Verwarnung für deinen Kanal ausgesprochen und deinen Kanal endgültig von YouTube entfernt… Wenn du der Meinung bist, dass wir einen Fehler gemacht haben, lass es uns bitte wissen. Hier kannst du Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen.“

Man könnte auf die Idee kommen, dass der Inhalt nur deswegen wiederhergestellt wurde, um den dritten „Strike“ vornehmen und die Löschung des Kanals rechtfertigen zu können.

Dass man jemanden wegen derselben Tat nicht mehrfach „bestrafen“ darf, steht sogar in unserer Verfassung.

Am 05.01.2022 haben wir für die Achgut Media GmbH beim Landgericht Karlsruhe eine einstweilige Verfügung gegen diese schwerwiegenden und vorsätzlichen Rechtsverstöße beantragt. Die einstweilige Verfügung wurde innerhalb weniger Stunden am selben Tag erlassen. YouTube wurde die Löschung des Kanals unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft verboten.

„Die hätten mal auf Ihre Vorschläge hören sollen“

Ja, warum ist der Kanal denn dann noch nicht wieder da, werden Sie jetzt möglicherweise fragen. Diese Frage müssten Sie bitte an den Gesetzgeber richten, insbesondere die letzten beiden SPD-Justizminister. Schon im Mai 2017, bevor es das NetzDG gab, habe ich eine gesetzliche Vorschrift gefordert, die lautet: „Anbieter sozialer Netzwerke haben für Zustellungen in Deutschland in ihrem Impressum einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen.“

Ich habe die Notwendigkeit im Rechtsausschuss des Bundestages mündlich und gutachterlich erläutert und wiederholt. Der Gesetzgeber hat stümperhaft an der Regelung des § 5 Abs. 1 NetzDG herumretuschiert, sie ist nach wie vor untauglich. Erst kürzlich sagte mir ein Richter eines Pressesenats bei einem Oberlandesgericht: „Die hätten mal auf Ihre Vorschläge hören sollen.“

Gäbe es diese Regelung, wäre der Achse-Kanal schon wieder da. Es gibt sie aber nicht und darum muss die einstweilige Verfügung jetzt über die irischen Behörden in Dublin zugestellt werden. Das dauert vier bis sechs Wochen. Justizminister Buschmann (FDP) könnte etwas Sinnvolles tun und die Vorschrift sofort, wie 2017 vorgeschlagen, ändern. Denn es kann wohl nicht im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines Rechtsstaates sein, dass die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist.

Großen Dank möchte ich an die Unterstützer des Spendenaufrufs von „Meinungsfreiheit im Netz“ für diesen Rechtsstreit richten. Die Initiative Die Hilfe hat sich sogleich gelohnt. Das Verfahren kann allerdings durch Rechtsmittel von YouTube weitergehen, schon übermorgen steht ein weiterer Prozess der Achse gegen YouTube vor dem Landgericht Berlin an.

Redaktioneller Hinweis: Unterstützen Sie Meinungsfreiheit im Netz. Das können Sie hier tun. Ohne diese Institution und Joachim Steinhöfel wäre es uns oft nicht möglich, uns juristisch gegen die unfairen und denunziatorischen Methoden der hier geschilderten Art zu wehren. 

Foto: Achgut.com

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Andreas Rochow / 11.01.2022

Ein epochaler Skandal, dass die Staatsmedien in Deutschland den Kampf Youtube gegen Meinungsfreiheit nicht angemessen anprsngern! Ein Grundrecht mit teuren Prozessen verteidigen zu müssen, ist Folge des Systemfehlers, den Genossen Heiko Maas unter Duldung einer ödematösen Parlamentssimulation dem Rechtsstaat   verpasst hat. Dabei gab es qualifizierte Gegenstimmen und Warnungen! Ich erinnere den Klartext von Ihnen, verehrter Herr Steinhöfel, gesprochen damals auf dem Sommerfest der JF. Das Parlament ist aber zur Wagenburg gegen den kritischen Souverän verkommen. Und dem Argument des wachen Volksvertreters von der “schmutzigen” AfD begegnet es geschlossen mit der Nazikeule! Ein Albtraum, dass die Demokratie das wirklich schmutzige und grundgesetzwidrige Geschäft der Zensur an Aktivisten aus In- und Ausland delegiert! Eine Katastrophe, dass Mehrheiten dazu schweigen! Man fragt sich, weshalb das Netz-DG nicht der “Cancel Culture” wird und ahnt den Grund dafür: Weil der Propagandastaat es dringend braucht, um jeden Widerstand gegen seine antidemokratischen Globalismusprojekte in Verruf zu bringen und möglichst im Keim zu ersticken. Danke Google, Youtube, Twitter, Facebook et al.! Globale Zensur-Kartell braucht den kollektiven Boykott nicht fürchten. Einst werden Restdemokraten (zu spät) analysieren, dass Merkel & Co. die Unterwerfung Deutschlands unter die EU- und NWO-Diktatur geschickt eingeleitet hat, ohne dass nur ein einziger Schuss fallen musste.

Bernd Stolz / 11.01.2022

Es ist richtig sich gegen YouTube/Google zu wehren. Wichtig ist aber auch zunehmend Alternativen zu den Quasi-Monopolisten zu nutzen. Interessant ist zum Beispiel Theta.tv aufgrund der Blockchain-Technologie erheblich zensurresistenter. Auch Projekte wie Bitchute verdienen Beachtung. Ebenso Browser wie Duckduckgo.

Thomas Bonin / 11.01.2022

“Provokateur Broder gewinnt nach Lösch-Posse gegen YouTube” titelt T-Online. Aha, damit wird der Leserschaft schon mal holzhammermäßig beigebogen, dass (dieser!), Broder ein gewohnheitsmäßiger Störenfried (vulgo: Stinkestiefel) sein muss, jawoll. Ein Blick auf die Physiognomie des penibel ausgewählten Schnappschuss-Konterfeis HMBs sollte offenkundig als zusätzlicher Meinungsverstärker fungieren. Der Lesetext ist sodann eine Mischung aus knapp extrahierter Faktenlage lt. Rechtssprechung und viel Anschluss-Laberei, die 0,0 nüscht mit Achgut zu tun hat. Wie auch immer (im wahrsten Sinne des Wortes): Klasse, Herr Steinhöfel, super, Meister Broder!!

Klaus Schmid / 11.01.2022

YouTube sieht sich einfach als über Recht und Logik(!) stehend an - und wenn man zahlreiche Kommentare auf SPON zu diesem Fall liest muss man erkennen: Sehr viele Mitbürger ticken genauso und sagen “wir sind die Guten und dulden keine andere Meinung”.

Winfried Kellmann / 11.01.2022

Als Nichtjurist stößt mir dabei einiges auf: 1) Ist youtube nicht schadensersatzpflichtig? Wenn man mit geschalteter Werbung Geld verdient und diese Einnahmen fallen aus, liegt das nahe. 2) Ist ein Vertrag, der es in‘s Belieben eines Vertragspartners stellt, den Vertrag willkürlich zu kündigen bzw. zeitlich auszusetzen oder die Werbung abzuschalten (Verstoß gegen beliebig erstellte, nicht überprüfbare „Gemeinschaftsrichtlinien“) nicht sittenwidrig, denn der schwächere Vertragspartner wird durch vertragliche Regelungen ganz offensichtlich und unvorhersehbar benachteiligt .Kann youtube willkürlich schalten und walten, nur weil es seine Leistung „gratis“ anbietet? Müßte demnach youtube nicht gezwungen sein, seine upload-Verträge zu ändern? 3) Bekommen Sie, Herr Steinhöfel, wenn youtube unterliegt, nicht die Kosten + Ihr Honorar ersetzt?

Immo Sennewald / 11.01.2022

Danke für Ihre unermüdliche Arbeit im Dienste des Grundgesetzes, das von so vielen Über-Mächtigen - im Sinne der diesen verfügbaren Milliarden und allgegenwärtigen Propagandakanäle - abgewürgt zu werden droht. Ihre Erfolge vor Gericht ermutigen jeden, der sich gegen die Übergriffe von Politbürokraten und ihnen nach NetzDG zwecks Zensur dienstbaren Konzernen zur Wehr setzt. Die Konflikte werden zunehmen, insofern verdienen Sie jede Unterstützung. Alle gute Wünsche für 2022!

Dr. Joachim Lucas / 11.01.2022

Es gibt eben neben Bananen-Republiken inzwischen auch Bananen-Firmen? Und ich meine nicht Chiquita.

Reinmar von Bielau / 11.01.2022

Wundert der Zensurstaat nach chinesischen Vorbild noch Irgendjemanden?! Nachdem gestern plötzlich der Telegram Kanal von Reitschuster nicht mehr korrekt funzte, stellte man fest, dass sowohl Google, wie auch Apple Zugriff auf die Diskussionskanäle bei Telegram haben, wenn man die Telegram Software im Playstore oder Applestore heruntergeladen hat.  Ich erhielt bei allen Posts diese Mitteilung “This message cant be dsiplayed on Telegram apps downloaded from the Google Play store”. Man musste Telegram deinstllieren und dann die App direkt von deren Webseite runterladen und installieren, dann konnte man wieder an den Diskussionen teilnehmen. Ein absoluter Skandal und ein massiver Eingriff in die Redefreiheit. Das waren wunderschöne Grüße aus China! Im Grunde müsste man ein Dutzend Steinhöffels unter Vertrag haben, um die Fortlaufenden Verstöße gegen die Demokratie und die Verfassung in den sozialen Medien juristisch aufzuarbeiten und vor Gericht zu bringen.

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