Am Umgang Schwedens mit der „Corona-Krise“ scheiden sich die Geister. Für die einen ist Schweden ohne einen die Volkswirtschaft schädigenden Lockdown vergleichsweise gut durchgekommen. Die anderen sehen ihren mehr oder weniger klammheimlichen Wunsch nach einem „Scheitern“ des „schwedischen Sonderwegs“ darin bestätigt, dass das Land mehr amtliche „Corona-Tote“ zu beklagen hat als seine wesentlich strikter auf die „pandemische Herausforderung“ reagierenden „nordischen Nachbarn“ (Norwegen, Finnland, Dänemark) oder im Unterschied zu Deutschland, wo es zwischen Januar und Juni 2020 keine Übersterblichkeit gab, mit rund 4.000 Übersterblichkeitstoten im selben Zeitraum den mit Abstand höchsten Wert seiner jüngeren Geschichte verzeichnet.
Derartige Diskussionen kranken von Vornherein daran, am Wesentlichen vorbeizureden und die entscheidenden Fragen zu verdrängen. Andernfalls wäre es selbstverständlich, die im Westen recht einzigartige schwedische „Strategie“ gegen ihre Kritiker zu verteidigen und gegen ihre Freunde zu kritisieren. Da es inzwischen zur „neuen Normalität“ gehört, für die Darlegung auch simpler Zusammenhänge etwas weiter ausholen zu müssen, seien der Thematik ein paar grundsätzliche Erwägungen vorangestellt.
Der Ausnahmezustand
Die Verdrängung beginnt schon damit, dass „Lockdown“ einen Euphemismus für das darstellt, was sich in Deutschland seit spätestens Mitte März 2020 zugetragen hat: die volksgemeinschaftliche Herstellung und Aufrechterhaltung eines als Gesundheitsnotstand deklarierten Ausnahmezustands, der in Umfang und Intensität den in der Geschichte der Bundesrepublik massivsten Angriff auf Freiheitsrechte bedeutet. Mittels „Hausarrest“ für die Einwohner einiger Bundesländer und der allgemeinen Untersagung von Treffen mit haushaltsfremden Personen in der Öffentlichkeit wie in der eigenen Wohnung wurde denkbar rabiat in die private Lebensführung ausnahmslos aller Individuen hineinregiert.
Über die schon rechtlich fragwürdige Quarantänisierung als infiziert geltender PCR-Test-Positiver hinaus behandelt der Staat mit seinen allgemeinen Verordnungen zum social distancing jeden Bürger unabhängig von einer Einzelfallprüfung präventiv, und damit mehrheitlich Gesunde kontrafaktisch als krank bzw. Überträger einer gefährlichen Seuche; gesunde Bürger sind so genötigt, sich zu sich selbst und zueinander als zu symptomlos infizierten Infizierern ins Benehmen zu setzen: ein krank machendes Selbst- und Fremdverhältnis, das die Maskenpflicht seit den „Lockerungen“ von Ende April in den Körper schreibt. Die aufgenötigte Maske sorgt zudem nicht nur für die Sichtbarkeit einer unsichtbaren (angeblichen) Bedrohung, um ein Gefahrenbewusstsein permanent wach zu halten, sie ist Symbol des Bußgeldkatalogs und macht freiwilliges und erzwungenes Einverständnis mit den autoritären Maßnahmen tendenziell ununterscheidbar, hält den (gemäß Strategiepapier des Bundesinnenministeriums) an die Wand gemalten Tod durch Ersticken im Einzelnen lebendig, da die Einschränkung freien Atmens und der Anblick von Maskierten physisch wie psychisch beklemmend sind.
Derselbe Staat, der das „Kindeswohl“ bisher im Zweifel über das „Elternrecht auf Erziehung“ stellte, nötigt Eltern (und Lehrer) im Zuge der „Corona-Krise“ zur systematischen physischen wie psychischen Kindesmisshandlung. Nicht nur wurde den Kindern zuerst das Recht auf Bildung und elternfeie Zeit mit Freunden und Großeltern versagt, eine allgegenwärtige Lebensgefahr vorgelebt und schließlich auch die Maske aufgezwungen. Kontinuierlich ist ihnen von allen Seiten eingeredet worden, nicht erst bei Symptomen (was schon schlimm genug ist), sondern bereits als solche Virenschleudern, Lebensgefährder und für die eigenen (Groß-)Eltern potenzielle Todbringer zu sein, was ihre Neurotisierung oder gar Traumatisierung in Kauf nimmt.
Diese „Großeltern“ wiederum – genauer: die „Risikogruppe“ der Hochbetagten und zugleich chronisch Vorerkrankten – meinte der Staat adäquat zu schützen, indem er Alters- und Pflegeheime (bedingt auch Krankenhäuser) in Gefängnisse verwandelte und die Insassen total entmündigte. Erst wird ein wochenlanges Besuchs- und auch Ausgehverbot durchgesetzt: eine klassische Disziplinarmaßname gegen das Fehlverhalten von Gefangenen. Die späteren „Lockerungen“ stehen im Zeichen von Auflagen, die erneut an Gefängnisse gemahnen: Glasscheiben (und teilweise Babyphone) trennen Besuchte und Besucher, abgestelltes Personal bewacht die Einhaltung von Berührungsverboten (in Sicht- und Hörnähe eigentlich privater und intimer Treffen).
Mit all dem ging ein totalitäres, von Politik und Medien geschürtes und von großen Bevölkerungsteilen willig vollstrecktes gesellschaftliches Klima einher, das auf der Suche nach Feindbildern jede grundlegende Kritik an den Maßnahmen und jeden alltagspraktischen zivilen Ungehorsam im doppelten Wortsinn unmöglich machen sollte. Kritiker und angeblich oder tatsächlich Corona-Partys feiernde Jugendliche wurden als unverantwortliche und zynische „Vitalisten“ beschimpft, denen die tödliche Bedrohung Alter und Schwacher egal sei. Hier lägen die „Hobby-Virologen“, „Verschwörungstheoretiker“ oder „Besserwisser“ nicht bloß falsch, als „Verharmloser“ oder „Corona-Leugner“ seien kritische Mediziner und Journalisten wie die schwarzen Schafe unter den insgesamt braven Jugendlichen unmittelbar schuld am Sterben vieler. Da wurden renitente „Maskenmuffel“, Maßnahmenverweigerer und gegen die Corona-Politik Demonstrierende für den Fall als Sündenböcke präsentiert, da der Staat mit der ständig angedrohten Verschärfung von Corona-Regeln (dem Anziehen der Zügel) ernst machte.
Es ist daher keineswegs übertrieben, wenn es in der August-Ausgabe der Zeitschrift Bahamas (Nr. 85) heißt, „dass die westlichen Gesellschaften ‚unter Corona‘ im Namen ihres gesundheitspolitischen Schutzauftrags in krasser Weise und nationenübergreifend mit ihren eigenen zivilisatorischen Kodizes gebrochen haben.“
Was ist eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“?
Stellen wir den Bruch mit den „eigenen zivilisatorischen Kodizes“ in Fragen des (Verfassungs-)Rechts, der Moral und der Wissenschaft noch etwas schärfer heraus, um die Frage, ob und wie emphatisch Schweden von diesem Verdikt auszunehmen wäre, beantworten zu können.
Die legale „Krücke“ des rechtlichen Ausnahmezustandes bildeten in Deutschland Reformen des Infektionsschutzgesetzes und damit einhergehende Ermächtigungen zum Erlass von Grundrechte einschränkenden Verordnungen, die darin rückgebunden sind, dass das Parlament am 25. März eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ festgestellt hat, gemäß Infektionsschutzgesetz § 5, Absatz 1: „(1) 1 Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. 2 Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. 3 Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.“
Am 10. Juni hat ein „Gutachten“ des „wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages“ zu „verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ dem Parlament bescheinigt, dass alle verordneten Maßnahmen zumindest unabhängig davon legal sind, ob die materiellen „Voraussetzungen“ einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ tatsächlich je bestanden haben oder noch bestehen, da etwaige außerpolitische „materielle Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nirgends bestimmt und definiert seien, juristisch daher einzig und allein die Feststellung oder Aufhebung per Parlamentsbeschluss maßgeblich ist.
Dass es verfassungsrechtlich legal sein sollte, die Ausrufung eines gesundheitspolitischen Notstandes, der Eingriffe in Grundrechte, die Gefährdung ökonomischer Einzelexistenzen und die Schädigung der Volkswirtschaft rechtfertigt, nicht einmal mehr an idealerweise objektive und empirisch überprüfbare Kriterien zu binden (Krankenhäuser sind entweder überlastet oder nicht, eine drohende Überlastung ist entweder wahrscheinlich oder unwahrscheinlich – jeweils unabhängig vom persönlichen Meinen und Dafürhalten), sondern ins subjektive (und sei es mehrheitliche) Empfinden von Politikern zu verlegen und damit zu einer Sache der Willkür zu machen, darf bezweifelt werden.
Die Frage, was eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ überhaupt ist, und anhand welcher Kriterien sie festzustellen wäre, kann im Rahmen einer bürgerlichen Demokratie doch juristisch schwerlich für egal oder zur Sache einer Gefühlslage erklärt werden. Aber auch das vom neuen Infektionsschutzgesetz zur obersten Seuchenbekämpfungsbehörde erklärte RKI hat in Expertenfunktion danach lediglich die Aufgabe, Maßnahmen zu empfehlen und zu koordinieren, nicht aber anhand definierter Kriterien den Gefährdungsgrad einer Infektion selbst zu bestimmen. Prinzipiell ist es bei entsprechenden Parlamentsmehrheiten (die ja häufig auch nur medial vermittelte gesellschaftliche Stimmungen widerspiegeln) damit rein rechtlich möglich, einen Schnupfen wie die Pest zu behandeln. Wie beim Klima-Thema ist die installierte „Expertokratie“ damit paradox: die Politik delegiert Verantwortung an die Wissenschaft, die ihrerseits immer weniger mit evidenzbasierter Forschung, dafür umso mehr mit Politik, Moral und Stimmung zu tun hat.
Monströse Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen
Denn auch unabhängig von seiner möglichen Verfassungswidrigkeit könnte das Missverhältnis zwischen dem Ausnahmezustand und seinem Anlass, zwischen der bekämpften „gefährlichen Seuche“ und dem tatsächlichen bzw. materiellen Bedrohungspotenzial des „neuartigen“ Erregers namens SARS-CoV-2 kaum monströser sein. (Immerhin Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen deuteten sich beispielsweise im Sondervotum eines Falls vor dem Berliner Verfassungsgericht vom 14. April und im Gutachten von Dietrich Murswiek für den Landtag von Rheinland-Pfalz vom 18. August an.)
Nicht einmal Drosten, das RKI, Merkel oder Spahn haben jemals dem „wissenschaftlichen Konsens“ widersprochen, dass die zu erwartende Infection Fatality Rate (IFR) – die auf die realen Infektionen bezogene Sterblichkeit für die Gesamtbevölkerung – im Falle Coronas den grippetypischen Werten von 0,1 bis 0,3 entsprechen würde, dass Corona (ebenfalls influenzaähnlich) für 90 bis 95 Prozent der Infizierten – und damit die Bevölkerung – keine Bedrohung, sondern eine vergleichsweise harmlose Infektion mit gar keinen, milden oder moderaten Symptomen darstellt. Wiewohl für einige Wenige mit einer ernsthaften Erkrankung im Sinne häuslicher mehrtätiger Bettlägerigkeit, gar mit einer Hospitalisierung (in New York City betraf dies Stand Ende April rund 2,5 Prozent der rund 20 Prozent infizierten Einwohner) zu rechnen war, die im Falle besonders kritischer Verläufe eine intensivmedizinische Behandlung, gar künstliche Beatmung bedeuten würde.
Ein statistisch und bevölkerungs- wie gesundheitspolitisch signifikantes bzw. relevantes Risiko für kritische Verläufe gar mit Todesfolge (das nicht mit einem Automatismus oder einer Garantie zu verwechseln ist) bestand wie bei der Grippe für eine klar eingrenzbare Gruppe: Ü65-Jährige mit chronischen Vorerkrankungen. Anders ausgedrückt: eine Infektionskrankheit, die unter Arbeitnehmern nach Angaben von Versicherungsgesellschaften nicht zu einem erhöhten Krankenstand geführt hat und in der Hochphase lediglich 0,68 Prozent aller Krankschreibungsgründe ausmachte, ist weder weitverbreitet gewesen noch im Mittel (anders als etwa Krebs) gefährlich, gar tödlich. Die Auslastung verfügbarer Intensivbetten betrug in Deutschland insgesamt nie mehr als 60–70 Prozent, der Anteil von Corona-Patienten in Spitze dabei lediglich 15 Prozent (den Sommer über bei 1 Prozent). 12.000 Intensivbetten stehen über der Normal-Kapazität zusätzlich für Corona-Patienten bereit.
Diese konsensuale Gefahreneinschätzung beruhte bis März auf Datensätzen aus China und vom Kreuzfahrtschiff Diamond Princess und sollte sich in den folgenden Monaten mit Daten aus Italien, Frankreich, Spanien, England und USA (siehe unten) immer wieder bestätigen: seien es über Antikörper-Tests vermittelte Studien zur realen Anzahl der Infizierten oder Daten zu den mit positivem Corona-PCR-Test Gestorbenen, deren Eigenschaften (Altersmedian über der durchschnittlichen Lebenserwartung, 85 Prozent Ü70 und multimorbid) dem ganz alltäglichen Sterbeprofil entsprachen.
Perfide pseudowissenschaftliche Horror-Prognosen
Die Panik, die zum Ausnahmezustand führte und dann verstärkt aus ihm folgte (bei derart strikten Maßnahmen müsse ja eine Katastrophe drohen), verdankte sich einer sensationslüsternen und bilderreichen 24/7 Berichterstattung über aus dem Zusammenhang gerissene Überforderungen von Krankenhäusern, dem relationslosen Wuchern mit absoluten Zahlen von „Corona-Toten“, für die nicht zwischen einem Sterben an, durch oder mit Corona unterschieden wurde, aufgebauschten Meldungen zu Einzelfällen, haltlosen Spekulationen zu Langzeitfolgen und schließlich pseudowissenschaftlichen Horrorvisionen, die sich „Modulation von Szenarien“ nennen.
Die Perfidie, die Drosten, das RKI und Fergusen teils auf Basis der obigen Daten (!) – und daher pseudo-seriös – an den Tag legten bei Erstellung ihrer Prognosen von mehreren hunderttausend den europäischen Nationen je drohenden Toten, sollten die Staaten nicht per Ausnahmezustand beherzt durchgreifen, ist schwer zu überbieten und gehört rekonstruiert:
Laut Robert-Koch-Institut sterben während schwerer Grippewellen in Deutschland virenassoziiert 15.000 bis 30.000 Menschen, wobei sich geschätzt 5 bis 20 Prozent der Bevölkerung infiziert haben (siehe hier). So etwa kommt man auf eine Influenza-IFR von 0,1 bis 0,3 Prozent. Fragt man, warum eine Virenwelle ihren Peak nimmt und wieder verschwindet, bevor sie die ganze Bevölkerung erfasst hat (und stattdessen nur 5–20 Prozent), antwortet die klassische Epidemiologie mit naturgesetzartigen Faktoren: Virenerkrankungen sind selbstlimitierend (weil sich die Erkrankten via häuslicher Isolation aus dem Infektionsgeschehen nehmen und bei Wiedereintritt immun sind), saisonal (treten nur während bestimmter Monate gehäuft auf) und werden von Vornherein durch bestehende in Vorsaisons erworbene Vorimmunitäten (gar eine Herdenimmunität) in ihrer Verbreitung begrenzt. Das führt in Summe dazu, dass der Reproduktionsfaktor (R-Wert) zwar anfangs hoch ist, aber bald quasi von allein auf 1 bzw. unter 1 fällt. Dies führt im Übrigen bei einer gewissen Inkubationszeit und einer niedrigen Erkrankungs- und Hospitalisierungsrate in der Regel auch dazu, dass sich das Infektionsgeschehen in dem Moment, da man eine signifikante Zunahme von Erkrankungen in Arztpraxen oder Krankenhäusern bemerkt, bereits kurz vor oder nach seinem Höhepunkt befindet.
Wenig überraschend wurde diese Logik und damit die Unabhängigkeit des Infektionsverlaufs von den Staatsmaßnahmen in Studien vom 19. April und von Ende August weltweit belegt. Und zeigen ja auch die vom RKI selbst veröffentlichten Grafiken, dass R in Deutschland schon lange vor dem Lockdown am 23. März am Sinken und kurz vorher unter 1 war und seitdem ohne Bezug auf gesellschaftliche Ereignisse (wie Lockerungen, Maskenpflicht, lokale „Outbreaks“, Demonstrationen etc.) um 1 oszilliert.
Der „Trick“ der „Modulatoren von Szenarien“ bestand in der Konstruktion einer als möglich behaupteten Eventualität, der gemäß – obwohl nichts dafür sprach – davon ausgegangen wurde, dass Corona so „neuartig“ sein könnte, dass die herkömmlichen epidemiologischen Gesetze nicht mehr gelten und sich daher 80 Prozent der Bevölkerung während einer Welle infizieren würden. Allein das ergäbe bei einer niedrigen Letalität von 0,3 schon um 200.000 Tote. Sollte R zudem nicht von allein oder zu spät auf 1 fallen, ergäbe dies eine derart hohe Anzahl gleichzeitig kritisch Erkrankter, dass die Gesundheitssysteme überlastet und damit die Zahl der Toten weiter vervielfacht werden könnte. Diese wilden Spekulationen, die vor jeder Grippe-Welle mit „neuartigen“ Influenza-Viren abstrakt genauso legitim wären, für die wahrscheinlichsten und realistischsten Szenarien zu halten und darauf eine Politik zu gründen, das war nicht erst im Nachhinein irrtümlich, sondern von Anfang an grob fahrlässig und wider besseres Wissen.
Zwar wusste man im März noch weniger als heute, wie das Zusammenspiel von T-Zellen und verschiedenen Formen von Antikörpern bei der Abwehr von Corona durchs Immunsystem in allen Details genau funktioniert. Man kann aber nicht – wie beispielsweise in den Modellen des RKI – einerseits zugeben und selbst beim Modulieren voraussetzen, dass das Immunsystem von über 90 Prozent der Infizierten mit Corona klarkommt (und nichts anderes bedeutet es, wenn bei Infektion keine oder nur milde bis moderate Symptome auftreten) und andererseits ein Szenario, das jede Vorimmunität verleugnet, überhaupt entwerfen, geschweige denn zu einem möglichen oder gar wahrscheinlichen Verlauf in der Realität erklären. Man kann nicht symptomlos Infizierte (und damit präventiv jeden Bürger) als (weil potenziell unerkannten) gefährlichsten Seuchenüberträger mit Freiheitseinschränkungen traktieren, ohne einen einzigen positiven Beleg dafür, dass symptomlos Infizierte überhaupt oder nennenswert zur Verbreitung beitragen. Zumindest bis März 2020 war derartiges rechtlich, moralisch und wissenschaftlich undenkbar.
In Teil 2 lesen Sie morgen mehr über den schwedischen Weg, die Herdenimmunität, die Corona-Lage in Alten- und Pflegeheimen, die Übersterblichkeit und eine traurige Zwischenbilanz.