Ein zusätzliches Problemfeld: Das Sachverständigengutachten. In hohem Maße das Gefälligkeitsgutachten. Also wird hier schon wieder nicht neutral abgewogen, sondern es werden Interessen verfolgt, die des Richters und die des Sachverständigen. Man kann alles in eine bestimmte Richtung interpretieren, gerade mit einem Gutachten. Beispiel aus dem Kollegenkreis: Lackgutachten eines Neuwagen, in diesem steht, dass aufgrund der geringen Lackstärke ein Fehler des Autoherstellers (fehlerhafter Klarlack) vorliegen muss und es sich um keine nachträgliche Nachlackierung des Käufers handeln könne. Im Gerichtssaal kehrt der Gutachter seine Feststellung ins Gegenteil um, stellt (obwohl er damit keine eigenen Erfahrungswerte besaß) eine prozentuale Wahrscheinlichkeit in den Raum, der die (thematisch völlig ahnungslose) Richterin am LG vorbehaltslos folgt. Darauf angesprochen, dass der Gutachter in der Gerichtsverhandlung genau das Gegenteil behauptet, wie in seinem schriftlichen Gutachten, äussert die Richterin nur lapidar, dass sie deshalb diese Verhandlung einberaumt hat, damit der Gutachter sein Gutachten erklären kann. Der Kollege verlor nach 5 Jahren Rechtsstreit diese Sache, was ihn ca. 20.000 Euro gekostet hat und viele seiner Nerven. Zudem verlor er das Vertrauen in den Rechtsstaat, was meiner Meinung nach schwerer wiegt…
Ist es nicht eher der Mangel an Zivilcourage, als das Fehlen psychologischer Kenntnisse? Die Gerichtsurteile passen doch zur vorgegebenen öffentlichen Meinung und der Meinung vieler Medien.
“Gutachten” - ha, ha… Solange der Gutachter nicht für sein Gutachten strafrechtlich - d.h. dass für den Staatsanwalt bei Anzeige einer Falschbegutachtung Ermittlungspflicht bestehen muss - zu haften hat, ist aus meiner Sicht ein Gutachten - objektiv betrachtet - wenig bis nichts wert. Einem TÜV-Prüfingenieur nimmt man bei Falschbegutachtung die Verkehrssicherheit eines KFZ betreffend (wenigstens im Wiederholungsfall) die Stempel ab. Einem Mediziner passiert selbst bei vorsätzlicher Falschbegutachtung im Wiederholungsfall absolut nichts - selbst dann nicht, wenn er von einem Gericht beauftragt ist. Solche Ärzte sind in Fachkreisen (darunter auch Rechtsanwaltskreise) fast immer einschlägig bekannt, es gibt diverse Untersuchungen dazu - und es ändert sich nichts, da meist der Staat, dessen Institutionen oder einflussreiche Organisationen wie z.B. Versicherungskonzerne profitieren. Das, um nur ein - sicherlich schwerwiegendes - Beispiel zu nennen. Gutachterkriege können sich nur die wirklich Reichen (nicht die “Reichen” im SPD-Sinn) leisten, denn 5-stellige Summen sind dar gar nichts… Und Rechtsschutzversicherungen für schwerpunktsmäßige Zivilrechtsangelegenheiten sind extrem teuer. Letztlich ist dieser deutsche Rechtsstaat lediglich eine Chimäre, damit der Souverän nicht mit der Mistgabel den Bundestag stürmt… Im Beispielfall bräuchte es eine justizbehördliche Ermittlungseinheit - die natürlich Geld kostet - welche letztlich - im Fall der ärztlichen Gutachter - für den Entzug der Approbation bei den betreffenden schlechtachterlichen Ärzten sorgt… Wieviel Entwicklungshilfe zahlt Deutschland eigentlich an das Wirtschafts- und Technologieschwergewicht China? In 2017 waren 630 Millionen… Das Geld wäre also da !!!!!
Herr Schleif Ihre heutige mutige Einlassung, wäre vollständiger, hätten Sie den Vergleich zu den USA gezogen. Ich sehe eine zu große systematische Überforderung der Strafrichter durch unser System. Da werden Kurse in Aussagepsychologie nicht viel helfen. Der Richter ist dann trotzdem mit seinem Wissen und der Entscheidungsverantwortung weiterhin allein. Dank Privatfernsehen, kann jeder auf mehreren Kanälen nachvollziehen, wie Mörder in den USA verurteilt werden. Genauso kann jeder sehen, da viele Dokus nicht besonders aktuell sind, mit welchem technischen Aufwand und wissenschaftlicher Raffinesse dort schon vor 10 oder 20 Jahren ermittelt wurde. Neuerdings laufen europäische Kriminalfalldokus bei Phoenix rauf und runter. Wer 20, 30 oder mehr gesehen hat, könnte wie ich den Eindruck gewinnen man spiele in Deutschland ermittlungstechnischen Schläferstaat. Zudem, wer logisch über Dunkelfeldkriminalität nachdenkt, müsste eigentlich klar sehen, dass jeder Erstkunde bei Ihnen statistisch schon mehrere Taten begangen haben muss. Alleine die Tatsache, das Häftlinge häufig aus der Haft heraus sich neuen Vorwürfen stellen müssen, bestätigt diese Logik zusätzlich. Sie könnten die Lügenlogik des mutmaßlichen Täters/ Taterin eigentlich schon durch eine angemessene Begrüßung durchbrechen. Auch typisches Täterverhalten, wie strategische Kontaktaufnahme zum Opfer könnten Sie angemessen einbeziehen. Es geht von Herunterspielen der Tat bis Einschüchterung und Erpressung. Wäre ich Richter, meine Standardbegrüßung wäre absolut provokant: “Schön, dass Sie sich endlich mal trauen darüber zu reden, wurde Zeit!” Zu allem kommt dann noch die fragwürdige, weil nicht annähernd repräsentative Art, unserer Schöffenrekrutierung. Wir könnten sicher effektiver diskutieren, hätten Sie gestern die Kapitelüberschriften Ihres Buches vorgestellt. Trotzdem lese ich gerne morgen weiter.
Meiner Meinung nach spielt auch die soziale Schicht und die Herkunft des Täters eine gewichtige Rolle bei der Urteilsbemessung der Richter. Je niedriger der Status des Betroffenen , desto milder fällt das Urteil aus. Kürzlich ein Fall einer verarmten, deutschen Rentnerin , die aufgrund des Diebstahls mehrer Klein-Artikel tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Der gleiche Vorfall bei einem Syrer , der als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, würde vermutlich kommentarlos zu den Akten gelegt, ohne jegliche Konsequenzen. Obwohl es eigentlich nicht sein dürfte , werden sicherlich viele Urteile aufgrund der ideologischen Ausrichtung des jeweiligen Richters getroffen.
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