Gastautor / 12.12.2019 / 10:00 / Foto: Stephan Pick / 21 / Seite ausdrucken

Warum die Justiz versagt (2): Sag die Wahrheit

Von Thorsten Schleif.

Der mit Abstand größte und folgenschwerste Fehler der deutschen Richterausbildung ist die fehlende Vermittlung der Aussagepsychologie. Dieses Ausbildungsversäumnis führt tagtäglich dazu, dass falsche Entscheidungen getroffen werden. Und das vor allem in dem Rechtsgebiet mit den schwersten Folgen für den Einzelnen, dem Strafrecht. Denn der strafrechtliche Prozess ist derjenige, dessen Ausgang regelmäßig auf Zeugenaussagen gestützt wird. Hier entscheidet die Würdigung der Zeugenaussage häufig über Schuld – oder Freispruch. Ganz anders im Zivilprozess.

Die wenigsten Zivilprozesse sind tatsächlich von einer Zeugenaussage abhängig. Ganz regelmäßig sind Sachverständigengutachten entscheidend. Für Verkehrsunfälle (mit welcher Geschwindigkeit fuhren die Fahrzeuge?), Mietstreitigkeiten (entstand der Schimmel durch falsches Lüften oder Baufehler?), Arzthaftungsfragen (ist die Zahnprothese richtig eingesetzt worden?), Bauverfahren (wurde die Statik ordnungsgemäß errechnet?) und die meisten anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Gutachten eines Sachverständigen regelmäßig Aufklärung. Im Strafrecht jedoch steht immer noch die Zeugenaussage im Mittelpunkt.

Die Beurteilung des Wahrheitsgehalts einer Zeugenaussage ist die ureigene Aufgabe des Richters. Nur in wenigen landgerichtlichen Verfahren werden Sachverständige seitens des Gerichts damit beauftragt, die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage zu prüfen. In amtsgerichtlichen Verfahren ist dies die absolute Ausnahme. Das hängt insbesondere mit der unterschiedlichen Belastung von Amtsrichtern und landgerichtlichen Strafkammern zusammen. Ein Amtsrichter entscheidet in zwei Wochen so viele Verfahren wie eine Strafkammer in einem ganzen Jahr.

Dementsprechend vernimmt ein Amtsrichter im Jahr etwa zwanzigmal so viele Zeugen wie eine Strafkammer. Würden Amtsrichter auch nur für einen kleinen Teil dieser Zeugenaussagen ein Glaubhaftigkeitsgutachten eines Sachverständigen einholen, dann würde das deutsche Strafrechtssystem zusammenbrechen! Daher muss sich ein Amtsrichter bei der Würdigung der Zeugenaussage auf seine eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse verlassen können. Aus diesem Grund ist eine Aus- und Fortbildung in der Aussagepsychologie zwingend erforderlich.

Fehlurteile vorherbestimmt

Aussagepsychologie ist jedoch weder Pflichtfach des Studiums der Rechtswissenschaften noch Gegenstand des Referendariats. Der Nachwuchsrichter erhält seine gesamte Ausbildung in Aussagepsychologie innerhalb von nur knapp 20 Stunden. Vorausgesetzt, er nimmt an der Fortbildung teil. Vorausgesetzt, er kann sich auf die Fortbildung konzentrieren und muss nicht nebenbei Akten bearbeiten. Vorausgesetzt, der jeweilige Referent taugt etwas. Ziemlich viele Unsicherheiten also!

Ja, die Gefahr ist groß, dass der Richter während seines gesamten Berufslebens die Glaubhaftigkeit einer Aussage nicht richtig beurteilen kann. Aber dies wird sehenden Auges hingenommen. Hierdurch sind Fehlurteile vorherbestimmt. Viele meiner Kollegen sind sich dessen bewusst und beklagen sich hierüber. Auch zahlreiche Experten auf dem Gebiet der Aussagepsychologie bemängeln die fehlende Ausbildung der Richter in dieser Hinsicht seit Jahren vergeblich.

Könnten Sie nach dem Erste-Hilfe-Kurs, den Sie für Ihren Führerschein gemacht haben, im Rettungsdienst arbeiten? Natürlich könnten Sie das nicht. Bei Richtern allerdings wird angenommen, dass sie nach einer Fortbildung von wenigen Stunden Wahrheit und Lüge bei einem Zeugen erkennen können. Und nicht wenige Kollegen glauben tatsächlich, diese Fähigkeit zu beherrschen. Hier erkennt man, wie gefährlich eine Kombination von Ignoranz und Arroganz sein kann.

Ein Richter ist bei der Beurteilung einer Zeugenaussage kaum kompetenter als ein Laie. Dies gilt selbst dann, wenn er bereits seit Jahren sein Amt ausübt. Denn es fehlt ihm regelmäßig an einem unmittelbaren Feedback. Der Richter erfährt so gut wie nie, ob er bei der Beurteilung der Zeugenaussage richtig oder falsch gelegen hat.

Kombination von Ignoranz und Arroganz

Apropos Richterausbildung: Sind Sie der Auffassung, ein Richter sollte lernen, wie eine Entscheidung getroffen wird? Grundkenntnisse im Bereich der Entscheidungspsychologie besitzen? Wissen, welche Umstände eine Entscheidung beeinflussen, ob eine Entscheidung bewusst oder unterbewusst getroffen wird, welche neuronalen Netzwerke des Gehirns betroffen sind? Immerhin ist es sein Beruf, Entscheidungen zu treffen. Und trotzdem kennt sich ein Richter damit in der Regel nicht aus.

Dies hat erhebliche Konsequenzen. Richter sind daher unterbewussten Beeinflussungen ebenso erlegen wie Angehörige anderer Berufe. Zum Beispiel dem sogenannten Ankereffekt. Der Ankereffekt sorgt dafür, dass Menschen von Zahlen aus ihrer gegenwärtigen Umgebung beeinflusst werden, ohne dass ihnen dieser Einfluss bewusst ist – selbst dann, wenn die Zahlen für die Entscheidung selbst eigentlich irrelevant sind. Ein Beispiel: Wird vor Gericht über die Höhe eines Schmerzensgeldes gestritten und erwähnt einer der beteiligten Anwälte immer wieder eine bestimmte Summe – und sei es der Kaufpreis für seinen neuen Sportwagen –, lässt sich der Richter von dieser Summe bei seiner Entscheidung beeinflussen, ohne dies zu bemerken.

Das muss nicht bedeuten, dass er exakt dieselbe Summe als Schmerzensgeld wählt, aber sie ist bei seiner Entscheidung ein Ankerpunkt. Solchen Einflüssen sind Richter einer Studie aus dem Jahr 2006 zufolge ebenso sehr ausgeliefert wie Angehörige anderer Berufsgruppen. Jedoch – auch dies ergibt sich aus der Studie – sind Richter häufiger von der Richtigkeit ihrer Beurteilung überzeugt als Angehörige anderer Berufe. Auch in dieser Hinsicht ist eine Kombination von Ignoranz und Arroganz äußerst ungünstig. Je erfahrener der Richter, desto größer ist die Überschätzung seiner eigenen Fähigkeiten.

Dieses Versäumnis zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Laufbahn eines Richters, vom Studium bis zur Probezeit: Grundkenntnisse der Entscheidungspsychologie sind nicht Inhalt des rechtswissenschaftlichen Studiums. Ein gutes Examen beweist nicht, dass eine Entscheidung getroffen werden kann, sondern lediglich, dass der Kandidat einen Sachverhalt juristisch vertretbar lösen kann. Bei der Auswahl eines Richters wird nicht geprüft, ob der Bewerber entscheidungsstark und auch in der Lage ist, unangenehme Entscheidungen zu treffen. Nach seiner Einstellung wird der Richter nicht ausgebildet, Entscheidungen zu treffen, vielmehr tritt er – wie noch gezeigt wird (im weiteren Verlauf des Buches, Anm. d. Red.) – in ein System ein, in dem aus Angst Entscheidungen häufig vermieden werden. Dies ist eine wesentliche Ursache für den Erlass eines Skandalurteils.

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Den dritten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

 

Thorsten Schleif, 1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken tätig. Von März 2014 bis September 2018 war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel. Der zweifache Familienvater ist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig und lebt in Duisburg.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2019, München, Verlag Riva, 208 Seiten, ISBN: 978-3742311504. Hier und hier bestellbar.

Foto: Stephan Pick

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Stefan Lanz / 12.12.2019

Ein zusätzliches Problemfeld: Das Sachverständigengutachten. In hohem Maße das Gefälligkeitsgutachten. Also wird hier schon wieder nicht neutral abgewogen, sondern es werden Interessen verfolgt, die des Richters und die des Sachverständigen. Man kann alles in eine bestimmte Richtung interpretieren, gerade mit einem Gutachten. Beispiel aus dem Kollegenkreis: Lackgutachten eines Neuwagen, in diesem steht, dass aufgrund der geringen Lackstärke ein Fehler des Autoherstellers (fehlerhafter Klarlack) vorliegen muss und es sich um keine nachträgliche Nachlackierung des Käufers handeln könne. Im Gerichtssaal kehrt der Gutachter seine Feststellung ins Gegenteil um, stellt (obwohl er damit keine eigenen Erfahrungswerte besaß) eine prozentuale Wahrscheinlichkeit in den Raum,  der die (thematisch völlig ahnungslose) Richterin am LG vorbehaltslos folgt. Darauf angesprochen, dass der Gutachter in der Gerichtsverhandlung genau das Gegenteil behauptet, wie in seinem schriftlichen Gutachten, äussert die Richterin nur lapidar, dass sie deshalb diese Verhandlung einberaumt hat, damit der Gutachter sein Gutachten erklären kann. Der Kollege verlor nach 5 Jahren Rechtsstreit diese Sache, was ihn ca. 20.000 Euro gekostet hat und viele seiner Nerven. Zudem verlor er das Vertrauen in den Rechtsstaat, was meiner Meinung nach schwerer wiegt…

B.Kröger / 12.12.2019

Ist es nicht eher der Mangel an Zivilcourage, als das Fehlen psychologischer Kenntnisse? Die Gerichtsurteile passen doch zur vorgegebenen öffentlichen Meinung und der Meinung vieler Medien.

Thomas Weidner / 12.12.2019

“Gutachten” - ha, ha… Solange der Gutachter nicht für sein Gutachten strafrechtlich - d.h. dass für den Staatsanwalt bei Anzeige einer Falschbegutachtung Ermittlungspflicht bestehen muss - zu haften hat, ist aus meiner Sicht ein Gutachten - objektiv betrachtet - wenig bis nichts wert. Einem TÜV-Prüfingenieur nimmt man bei Falschbegutachtung die Verkehrssicherheit eines KFZ betreffend (wenigstens im Wiederholungsfall) die Stempel ab. Einem Mediziner passiert selbst bei vorsätzlicher Falschbegutachtung im Wiederholungsfall absolut nichts - selbst dann nicht, wenn er von einem Gericht beauftragt ist. Solche Ärzte sind in Fachkreisen (darunter auch Rechtsanwaltskreise) fast immer einschlägig bekannt, es gibt diverse Untersuchungen dazu - und es ändert sich nichts, da meist der Staat, dessen Institutionen oder einflussreiche Organisationen wie z.B. Versicherungskonzerne profitieren. Das, um nur ein - sicherlich schwerwiegendes - Beispiel zu nennen. Gutachterkriege können sich nur die wirklich Reichen (nicht die “Reichen” im SPD-Sinn) leisten, denn 5-stellige Summen sind dar gar nichts… Und Rechtsschutzversicherungen für schwerpunktsmäßige Zivilrechtsangelegenheiten sind extrem teuer. Letztlich ist dieser deutsche Rechtsstaat lediglich eine Chimäre, damit der Souverän nicht mit der Mistgabel den Bundestag stürmt… Im Beispielfall bräuchte es eine justizbehördliche Ermittlungseinheit - die natürlich Geld kostet - welche letztlich - im Fall der ärztlichen Gutachter - für den Entzug der Approbation bei den betreffenden schlechtachterlichen Ärzten sorgt… Wieviel Entwicklungshilfe zahlt Deutschland eigentlich an das Wirtschafts- und Technologieschwergewicht China? In 2017 waren 630 Millionen… Das Geld wäre also da !!!!!

U. Unger / 12.12.2019

Herr Schleif Ihre heutige mutige Einlassung, wäre vollständiger, hätten Sie den Vergleich zu den USA gezogen. Ich sehe eine zu große systematische Überforderung der Strafrichter durch unser System. Da werden Kurse in Aussagepsychologie nicht viel helfen. Der Richter ist dann trotzdem mit seinem Wissen und der Entscheidungsverantwortung weiterhin allein. Dank Privatfernsehen, kann jeder auf mehreren Kanälen nachvollziehen, wie Mörder in den USA verurteilt werden. Genauso kann jeder sehen, da viele Dokus nicht besonders aktuell sind, mit welchem technischen Aufwand und wissenschaftlicher Raffinesse dort schon vor 10 oder 20 Jahren ermittelt wurde. Neuerdings laufen europäische Kriminalfalldokus bei Phoenix rauf und runter. Wer 20, 30 oder mehr gesehen hat, könnte wie ich den Eindruck gewinnen man spiele in Deutschland ermittlungstechnischen Schläferstaat. Zudem, wer logisch über Dunkelfeldkriminalität nachdenkt, müsste eigentlich klar sehen, dass jeder Erstkunde bei Ihnen statistisch schon mehrere Taten begangen haben muss. Alleine die Tatsache, das Häftlinge häufig aus der Haft heraus sich neuen Vorwürfen stellen müssen, bestätigt diese Logik zusätzlich. Sie könnten die Lügenlogik des mutmaßlichen Täters/ Taterin eigentlich schon durch eine angemessene Begrüßung durchbrechen. Auch typisches Täterverhalten, wie strategische Kontaktaufnahme zum Opfer könnten Sie angemessen einbeziehen. Es geht von Herunterspielen der Tat bis Einschüchterung und Erpressung. Wäre ich Richter, meine Standardbegrüßung wäre absolut provokant: “Schön, dass Sie sich endlich mal trauen darüber zu reden, wurde Zeit!” Zu allem kommt dann noch die fragwürdige, weil nicht annähernd repräsentative Art, unserer Schöffenrekrutierung. Wir könnten sicher effektiver diskutieren, hätten Sie gestern die Kapitelüberschriften Ihres Buches vorgestellt. Trotzdem lese ich gerne morgen weiter.

Frank Stricker / 12.12.2019

Meiner Meinung nach spielt auch die soziale Schicht und die Herkunft des Täters eine gewichtige Rolle bei der Urteilsbemessung der Richter. Je niedriger der Status des Betroffenen , desto milder fällt das Urteil aus.  Kürzlich ein Fall einer verarmten, deutschen Rentnerin , die aufgrund des Diebstahls mehrer Klein-Artikel tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Der gleiche Vorfall bei einem Syrer , der als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, würde vermutlich kommentarlos zu den Akten gelegt, ohne jegliche Konsequenzen. Obwohl es eigentlich nicht sein dürfte , werden sicherlich viele Urteile aufgrund der ideologischen Ausrichtung des jeweiligen Richters getroffen.

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