Ulrike Stockmann / 13.01.2021 / 06:26 / 121 / Seite ausdrucken

„Vierjährige absondern“: Die irrsten Quarantäne-Schreiben

In dem Beitrag „Absonderung in Quarantäne“ veröffentlichte Achgut.com Auszüge aus einem Schreiben aus Nordrhein-Westfalen, das die Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben, enthielt. Im konkreten Beispiel handelte es sich um eine Familie mit zwei Kindern, der Vater war positiv auf Corona getestet worden; die Mutter und die beiden Sprösslinge mussten – trotz negativer Testergebnisse – ebenfalls in Quarantäne. Wir zitierten aus einem Schreiben an die Eltern, das sich auf eines ihrer Kinder bezog. Der rigorose und drohende Duktus der amtlichen Aufforderung, es ging immerhin um ein Kind, erschien unangemessen.

Da diese Schreiben sich von Region zu Region in ihren Formulierungen unterscheiden, bat ich die Leser um weitere Zuschriften von Quarantäne-Aufforderungen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die schnellen und zahlreichen Reaktionen bedanken. Im Folgenden gebe ich den irritierenden Duktus der uns von den Lesern zugängig gemachten Schreiben wieder – und besonders treffende, humorige oder auch erschütternde Kommentare seitens der Betroffenen.

Viel zu spät

Mehrfach sorgte etwa die Diskrepanz zwischen dem Datum der Ausstellung des Schreibens und dem angedachten Quarantänezeitraum unter den Empfängern für Erheiterung beziehungsweise Entrüstung. Ein Leser aus Bayern kommentierte sein Dokument lakonisch: „Allein schon der Vergleich der Daten zur ‚Absonderung‘ mit dem Poststempel des Briefes offenbart schon den Schweregrad der Erkrankung. *Ironie off*“ Dem Leser war vom 30. September bis zum 13. Oktober 2020 Quarantäne auferlegt worden. Sein Schreiben war jedoch erst am 14. Oktober aufgesetzt und am 15. Oktober verschickt worden.

Ein Herr aus Niedersachsen sandte uns das Quarantäne-Schreiben seiner volljährigen Tochter mit folgendem Kommentar:

„Meine Tochter hat in der Schule Maske auf, permanent wurde der Mindestabstand eingehalten, den A..... durften die sich aufgrund des Lüftens auch noch abfrieren und zur Belohnung, weil eine Lehrerin positiv getestet wurde, wartet die Quarantäne.

Richtig gut ist, dass die Quarantäne vom 16.12. bis 24.12. angeordnet ist, dieses Schreiben aber erst heute, am 21.12. um 10.30 Uhr bei uns eintraf.“

Besonders anmaßend heißt es in besagtem Dokument:

„Die Quarantäne bedeutet, dass Sie (…) Besuch von haushaltsfremden Personen nicht empfangen dürfen (Ausnahmen sind nur mit meine ausdrückliche Genehmigung [sic!], ggf. unter Auferlegung von Verhaltensmaßregeln möglich), den Kontakt zu Mitbewohnern auf das Notwendigste zu beschränken haben, und lediglich mit dem behandelnden Arzt und dem zur Pflege bestimmten Personal Kontakt haben dürfen.“

Den 1. Trödel-Preis gewinnt jedoch mit Abstand Berlin. Ein Hauptstädter stand vom 30. Oktober bis 13. November 2020 unter Quarantäne, das entsprechende Schreiben wurde jedoch erst am 20. November verfasst und erreichte ihn am 25. November! Wie der Flughafen, so die amtlichen Dokumente …

Freiheitsberaubung auf Zuruf

Dass die Berliner Behörden ziemlich überlastet sind, beweist ein weiteres Schreiben aus der Hauptstadt. Ein Berliner übersandte uns seine Quarantäne-Aufforderung. Die erwachsene Tochter seiner Freundin war positiv auf Corona getestet worden, woraufhin seine Partnerin per Mail sowohl ihren eigenen als auch den Quarantänebescheid für ihren Freund erhielt, obwohl das Paar nicht im selben Haushalt lebt. Der Leser kommentiert:

„Bis auf die Drohungen darin stimmt eigentlich gar nichts, nicht mal meine Postleitzahl ist korrekt ...

Ich erhielt diese Anordnung als PDF per Mailweiterleitung von meiner Freundin, die im Nachbarhaus um die Ecke wohnt und deren Test übrigens negativ war.

Genau genommen erhielt ich diese Freiheitsberaubung auf Zuruf, denn bei mir war weder vorher noch während der Quarantäne behördlicherseits irgend jemand gewesen, niemand hat mich jemals angerufen oder angehört, auch habe ich diese Anordnung anschließend nicht wie angekündigt auf dem Postweg erhalten, keiner hat einen Test bei mir gemacht und mir ging und geht es blendend. Auf meinen noch am selben Nachmittag per E-Mail gestellten Widerspruch erhielt ich bis heute keine einzige Reaktion. Einen Kommentar meinerseits dazu erspare ich Ihnen.“

Angekündigt wurde auch, dass sich das Gesundheitsamt regelmäßig melden würde. Laut Angaben des Lesers ist dies jedoch nicht geschehen. Weder er noch seine Freundin haben jemals eine Quarantäneanordnung auf postalischem Wege erhalten.

In besagtem PDF-Dokument gibt die Berliner Behörde dem Empfänger freundlicherweise noch praktischen Rat mit auf den Weg:

„Für die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen sind Bekannte, Freunde oder Firmen zu beauftragen, die die Gegenstände vor der Haustür abstellen. Sollte dies nicht möglich sein, so informieren Sie bitte rechtzeitig das Gesundheitsamt hierüber. Ein direkter Kontakt mit anderen Personen ist unbedingt zu vermeiden.“

Stelle einen unter Quarantäne, beschäftige hundert.

Kind innerhäuslich absondern

Ziemlich makaber mutet ein Fall aus Hessen an, der die praktische Gestaltung der Quarantäne mit Kleinkindern näher beleuchtet. Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ein und vier Jahre alt) erhielt den Aufruf zur Quarantäne, nachdem ein Kind im Kindergarten der vierjährigen Tochter positiv auf Corona getestet worden war. Die Einrichtung wurde zwei Wochen lang geschlossen, 90 Kinder und deren Eltern in Quarantäne geschickt. Anstelle eines Quarantäneschreibens erhielt die Mutter einen Anruf der zuständigen Gesundheitsbehörde, die fernmündlich die Tochter in Quarantäne schickte. Der Ehemann schreibt über die Anweisungen für die Vierjährige:

Sie dürfe innerhalb dieser elf Tage unser Hausgrundstück nicht verlassen und keinerlei Besuch empfangen. Gleichzeitig sei sie innerhäuslich ‚abzusondern‘. Sie müsse sich also innerhalb unseres Hauses räumlich und zeitlich getrennt von den übrigen Familienmitgliedern aufhalten. Da dies jedoch bei einem Kindergartenkind aufgrund seines Alters nicht möglich sei, werde ein Elternteil ebenfalls unter Quarantäne gestellt. Auch dieser habe sich zusammen mit unserer Tochter innerhäuslich abzusondern und dürfe gleichfalls das Grundstück nicht mehr verlassen. Wir könnten selbst entscheiden, wer von uns beiden sich mit in die Quarantäne begeben wolle. Da sich meine Frau zurzeit in Elternzeit befindet, während ich berufstätig bin, erklärte sie durch Rückruf am nächsten Morgen, dass sie bei unserer Tochter in der Quarantäne bleibt.“

Es folgte ein Quarantänebescheid für die Tochter sowie eine knappe Bestätigung der Quarantäneanordnung für die Mutter per Post. Der Ehemann schreibt weiter:

„Mit der Verfügung wurde meiner Frau und meiner Tochter behördlicherseits aufgegeben, sich für die Dauer von elf Tagen innerhalb unseres eigenen Hauses weder mir (Ehemann und Vater) noch unserem Sohn zu nähern.“

Familienleben über räumliche Distanz hinweg

Die Familie reichte umgehend einen Eilantrag gegen die Beschlüsse ein, der vom zuständigen Verwaltungsgericht jedoch abgewiesen wurde mit den Worten:

„Durch die Aufteilung der Elternteile ist gewährleistet, dass beide Kinder trotz der vorübergehenden Einschränkungen noch physischen Kontakt zu jeweils einem Elternteil haben, sodass ihre Versorgung und Pflege sowie ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl sichergestellt sein dürfte.“

Die zuständige Richterin offenbart nicht nur sehr abenteuerliche Vorstellungen von Familienleben, sie scheint auch anzudrohen, dass noch ganz andere Anordnungen möglich wären:

Im Hinblick auf die von den Antragstellern befürchtete Beeinträchtigung des geistigen und körperlichen Kindeswohls ist zu berücksichtigen, dass die Einschränkungen des Ehe- und Familienlebens durch die räumliche Distanzierung innerhalb des eigenen Hauses im Vergleich zu anderen Distanzierungsoptionen, wie z.B. einem vorübergehenden Auszug des Antragstellers zu 2) und des Sohnes, noch verhältnismäßig gering gehalten werden. Denn beide Kinder halten sich in der vertrauten häuslichen Umgebung auf und können zudem über die räumliche Distanz hinweg Kontakt zu dem Geschwisterkind und dem jeweils anderen Elternteil aufnehmen und mit ihnen kommunizieren.”

Ja, der letzte Satz ist so gemeint, wie er dasteht. Der Vater der Kinder empfindet diesen Hinweis in Zusammenhang mit der behördlich verordneten Quarantäne als „zynisch“: „Unser Sohn ist so klein, dass er noch gar nicht sprechen kann. Stattdessen macht er sich unter anderem dadurch verständlich, dass er die Arme nach seinen Eltern ausstreckt.“

„Liebe der Eltern lässt Befolgung nicht zu“

Auch die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde seitens der Eltern wurde vom zuständigen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.

Der Vater resümiert:

„Ein Elternteil darf sein völlig gesundes Kind nicht mehr in den Arm nehmen, da dieses ja mit dem anderen Elternteil innerhäuslich 'abgesondert' ist. Wenn meine Tochter also auf mich zukommt und 'Papa, Papa' ruft, soll ich mich nach der Vorstellung des Gesundheitsamtes von ihr abwenden, eine Tür hinter mir verschließen und sie weinen lassen, ohne dass sie verstehen kann, warum ich mich so verhalte. Meine Frau wiederum darf sich, obwohl sie im Haus anwesend ist, unserem einjährigen Sohn, den sie seit seiner Geburt jeden Tag im Arm hatte, ebenfalls nicht mehr nähern, da sie sich ja zusammen mit unserer Tochter abzusondern hat, die ebenfalls nicht mehr in die Nähe ihres kleinen Bruders kommen darf (…) Die Liebe der Eltern zu den eigenen Kindern lässt die Befolgung einer derartigen Verfügung nicht zu. Wer sich tatsächlich so verhält, wie es das Gesundheitsamt des Landkreises *** als erforderlich erachtet, fügt seinen Kindern ebenso wie sich selbst schwerste seelische Schäden zu.

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer vielleicht der Frage, wie es möglich ist, dass ein Gericht die oben beschriebenen Verhältnisse als zumutbar einstuft. Die betroffene Familie plant, den Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren fortzuführen.

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Dietmar Blum / 13.01.2021

Alles Dies, in der Intention und im Duktus, sind Beispiele des selben Personenkreises, der Menschen in Transportzüge zwängte und sie in die Vernichtungslager verfrachtete. Es hat sich weder im Geist noch in der Haltung dieser ebenso unsäglichen wie unnützen Büttel geändert. Liebermanns Spruch ist eine Verniedlichung dessen, was ich empfinde.

RMPetersen / 13.01.2021

Oft bekomme ich auf meine kritischen Anmerkungen über die Corona-Politik unserer Regierung von Verwandten und Bekannten die Antwort: “Aber das machen doch praktisch alle Länder so, und wer das nicht macht wie Schweden, hat noch mehr Tote!” Die Schweden-Behauptung kann man relativieren, aber mit dem globalen Gleichschnitt aus Lockdowns, also Geschäfts- und Schulschliessungen trifft es zu: ALLE machen das so. Und was aus den polizeilichen Kontollen zB in Frankreich berichtet wird klingt so, als ob dort die herz- und kopflose Bürokratie nicht besser ist. Bei Gunnar Kaiser gab es einige 15-Minuten-Vorräge über das Interesse des globalen Finanzkapitals an immer weiteren Verschuldungen der Staaten, um sie (noch) abhängiger zu machen. (“Noch abhängiger” scheint mir kaum möglich, nachdem Lagarde EZB-Chefin wurde und BlackRock die EU-Kommission berät; das Großkapital hat doch die Finger in der EU- und Bundes-Politik.) Die Frage, warum auch von der Schweiz über Australien bis Chile (- um einmal meine Sehnsuchts-Wohnort zu benennen) der Unsinn von Lockdown, Drosten-Test und Impfdruck angewandt wird, bleibt unbeantortet.

Ilona Grimm / 13.01.2021

@Michael Wendmann: Im hier diskutierten Zusammenhang ist „Regime“ meinem Fremdwörter-Duden von 1990 zufolge „eine einem bestimmten politischen System entsprechende, von ihm geprägte [volksfeindliche] Regierung, Regierungs-/Herrschaftsform.“ Mein „Hachette“ von 1987 definiert „regime“ wie folgt: „Ordre, constitution, forme d’un Etat; manière de le gouverner“. Wir wurden unserer bürgerlichen Rechte durch ein Gesetz (vom 18.11.2020)  beraubt, in dem 25 Mal „ermächtigen“ und „Ermächtigung“ (und Derivate) vorkommt. Exekutive, Judikative und Vierte Gewalt (Medien) sind voll auf Regierungskurs; Widerspruch wird gnadenlos geahndet oder zumindest gelöscht; Widersprechende werden kaltgestellt. Wir liegen an einer 15 km langen Leine und stehen unter strikter Überwachung. Unsere Gesundheit wird gefährdet bzw. geopfert, indem wir von allen unseren lebensnotwendigen Kontakten zu anderen Menschen „abgesondert“ werden, uns im Freien nicht aufhalten dürfen und zum Maskentragen gezwungen werden. Wir dürfen keinen Sport treiben, um unseren Körper fit und widerstandsfähig zu halten. Wir sind in jeder Hinsicht von aller Lebensfreude abgeschnitten. „Corona-Regime“ betrachte ich daher als eine außerordentlich milde (euphemistische) Bezeichnung für die hiesigen Regierungen in Bund und Ländern und deren Exekutivorgane. Lassen Sie bitte Herrn Gauland aus dem Spiel; dem sind Sie intellektuell nämlich garantiert nicht gewachsen.

Friedrich Richter / 13.01.2021

Über die mentale Verfassung der Menschen, die solche Regeln aufstellen, wird sicher noch so manche Promotion geschrieben werden. Interessant wäre aber auch zu wissen, wie sich der subalterne Sachbearbeiter fühlt, wenn er die entsprechenden Schreiben aufsetzt und abschickt. Sicher hat er nicht viel Spielraum, und von Anderen Heldentum zu verlangen ist billig. Aber wie fühlt er sich, wenn er abends nach Hause geht, und was erzählt er seiner Frau und seinen Kindern?

J. Duhme / 13.01.2021

@Kiesewetter .... noch ausführlicher im neuesten ” Das andere Jahrbuch ” ab Seite 146 ....

Frances Johnson / 13.01.2021

Vierjährige “absodern”, aber das: “Im Corona-Jahr 2020 ist die Zahl der Abschiebungen von Deutschland in andere EU-Staaten deutlich gesunken. In die andere Richtung funktioniert die Dublin-Vereinbarung häufiger – und noch auf einem anderen Weg finden Migranten ihren Weg in die Bundesrepublik.”, w-on. Herzlos zur eigenen Bevölkerung, Bedientheke für alle. Ist das nicht ein tolles Land, in dem wir gut und gerne leben sollen?

Markus Knust / 13.01.2021

Ich selbst leide an gleich zwei Vorerkrankungen und gehöre damit zur Kategorie der besonders Gefährdeten. Dennoch würde ich niemals auf den Kontakt zu meinem Kind verzichten, welches, nach einer Trennung, tatsächlich in einem anderen Haushalt lebt. Mir ist die Gefahr bewusst, wie groß oder klein diese tatsächlich ist, möchte ich hier mal komplett außen vor lassen. Ich weiß nur das ich ein selbst bestimmtes Leben führe und bereit bin, mit dem Risiko zu leben, wenn ich dafür Zeit mit meinem Kind verbringen kann, gerade weil ich nicht weiß, wie viel mir davon noch bleibt. Soll ich wirklich Monate auf den Kontakt verzichten, nur um mich dann beim Einkaufen, in der Bahn oder bei den Reinigungskräften anzustecken und auf einer Intensivstation zu sterben, ohne mein Kind nochmal gesehen zu haben? Ich nehme mir heraus, diese Entscheidung für mich selbst zu treffen und kein Amt, kein Bürokrat und keine Geldstrafe wird mich davon abhalten. Dies hier soll auch kein Heldengerede sein. Nur das eines Vaters, der sein Kind über alles liebt und als das Wertvollste erachtet, dass er im Leben hat. Dabei bin ich nicht unvernünftig und schütze mich selbst, so gut es eben geht.  Aber eben selbst, ich erwarte keinen Rundumschutz, vom Amtsschimmel.

Ilona Grimm / 13.01.2021

@Jürgen Fischer: Ja, Sie haben recht, „abscheulich“ ist viel zu schwach; mir fällt in solchen Zusammenhängen immer nur „teuflisches Unrecht“ ein. Ich glaube nämlich an die Existenz des Teufels/Satans/Diabolos/Chaos- und Unheilbringers, der gerade eine seiner größten Schlachten (vielleicht die größte überhaupt?) gegen Vernunft, Verhältnismäßigkeit, Menschlichkeit, Gesundheit, Güte und Barmherzigkeit schlägt. Ich glaube ja auch, dass Corona ein Geschenk des Teufels an die Ingenieure (WEF und Konsorten plus China) der Neuen Weltordnung (Great Reset, Große Transformation…) ist. —//—Vielen Dank, verehrte Fr@u Stockmann; solche Beispiele sollten Sie möglichst regelmäßig veröffentlichen. Niemand soll sagen können, er habe es nicht gewusst bzw. nicht wissen können. Reitschuster hat ein ähnliches “Programm” auf seiner Website

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