Der Staat versteht in Sachen Corona keinen Spaß, schon gar nicht, wenn es um die Einhaltung der verordneten Maßnahmen beziehungsweise der Quarantäne geht. Sätze, die sich in einer sogenannten „Anordnung der Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne“ finden, sind oft – gelinde gesagt – sehr markig und scheinen zu suggerieren: Widerstand zwecklos. Gerade wenn es sich bei der in Quarantäne beorderten Person um ein Kind handelt, muten einige Formulierungen geradezu grotesk an.
Von Gesundheitsbehörde zu Gesundheitsbehörde gibt es bundesweit jedoch bedeutende Unterschiede, was den Härtegrad der öffentlichen Schreiben anbelangt.
So wurde uns ein Schreiben überliefert, in welchem das Bundesland Nordrhein-Westfalen Eltern in unmissverständlicher Weise über die sie und ihre beiden Kinder betreffenden Absonderungs-Regeln informierte. Der Vater war positiv auf Corona getestet worden. Die Mutter und die beiden Kinder begaben sich nach Bekanntwerden freiwillig in Quarantäne und ließen sich zwei Tage später testen – alle drei mit negativem Testergebnis. Trotzdem erhielten sie vom Gesundheitsamt ein Schreiben mit der Aufforderung, sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Diese Forderung erhält jeder, der Kontakt zu einer Corona positiven Person hatte, Testergebnisse spielen hierbei keine Rolle.
„Ihr Kind unterliegt der Beobachtung durch das Gesundheitsamt“
Jede Person des Hausstandes bekam ein personalisiertes Schreiben. Die Quarantäne-Bescheide für die Kinder waren an die Eltern adressiert:
„Ihr Kind *** hatte Kontakt zu einer mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person. Aufgrund des Infektionsrisikos gilt Ihr Kind als Kontaktperson und muss für die 14 Tage nach letztem Kontakt eine Quarantäne einhalten.“
Das Amt gibt immerhin zu:
„Es ist eine besonders schwierige Situation(,) in der Sie sich als Eltern befinden. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Gesundheitsamt des Kreises *** unter *** an.“
Dann folgen die Anweisungen:
„Die Einzelheiten hierzu regelt der nachfolgende Bescheid:
Ihrem Kind gegenüber wird eine Absonderung vom 18.11.2020 bis einschließlich zum 28.11.2020 in sog. häuslicher Quarantäne angeordnet. Es ist in dieser Zeit untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Ferner ist es Ihrem Kind in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Haushalt angehören.
Für die Zeit der Absonderung unterliegt Ihr Kind der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach haben Sie Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes an Ihrem Kind vornehmen zu lassen, insbesondere erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgenuntersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen. Anordnungen des Gesundheitsamtes haben Sie Folge zu leisten. Ferner sind Sie verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gestatten und auf Verlangen ihnen über alle die Ihres Kindes Gesundheitszustands betreffenden Umstände Auskunft zu geben.
Bis zum Ende der Absonderung müssen Sie:
- zweimal täglich die Körpertemperatur Ihres Kindes messen
- täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen (für die zurückliegenden Tage bitte soweit Sie sich erinnern)
(…)
Das Gesundheitsamt wird sich bei Ihnen melden und sich über die häusliche Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand Ihres Kindes erkundigen.“
Evidenz scheint jedenfalls ausgedient zu haben
Sehr interessant liest sich auch der folgende Auszug aus dem Abschnitt „Rechtliche Würdigung“:
„Gemäß §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann bei Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern angeordnet werden, dass sie in geeigneter Weise abgesondert werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbaren Krankheit notwendig ist.
Aufgrund des Kontakts Ihres Kindes zu der mit SARS-CoV-2 infizierten Person ist Ihr Kind als ansteckungsverdächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, auch krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab.“
Offensichtlich ist die Behörde der Meinung, dass wo gehobelt wird, eben Späne fallen, und man Kollateralschäden in Kauf nehmen muss. Evidenz scheint jedenfalls ausgedient zu haben:
„Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, sodass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der Nähe zu der infizierten Person ausreicht.“ (Hervorhebung durch die Verfasserin)
Immerhin kann man dagegen klagen
Gerade der letzte Absatz macht einen mehr als laxen Eindruck. Es erscheint sehr befremdlich, dass die Begründung für die Verordnung einer Quarantäne – die ja einen starken Einschnitt der persönlichen Freiheit darstellt – sich als derartig dehnbar und ungenau herausstellt.
Das betreffende Gesundheitsamt selbst scheint sich seiner Sache ebenfalls nicht so sicher zu sein, wie es zunächst vorgibt.
Denn das Schreiben beinhaltet außerdem einen Absatz zur „Rechtsbehelfsbelehrung“, in dem darüber aufgeklärt wird, dass man gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe klagen kann.
Haben Sie ein ähnliches Schreiben erhalten, in welchem Sie beziehungsweise Angehörige aufgefordert werden, Corona- oder Quarantäne-Maßnahmen zu befolgen? Wir freuen uns über eine Weiterleitung an blog@achgut.com. Mit Ihrer Erlaubnis veröffentlichen wir Auszüge derartiger Dokumente gegebenenfalls. Sie werden selbstverständlich anonymisiert.

Gestern abend lief auf ARTE diese neue Verfilmung von 'Ben Hur': Da gab es welche mit Lepra, die wurden nicht abgesondert - ich mein' ja nur.
Führen die eigentlich Buch über ihre begangenen Nötigungen und Freiheitsberaubungen, mit deutscher Gründlichkeit und so wie damals? Nein? Wenn das der Führer wüsste! Auf wie viele eingesammelte Mannjahre belaufen sich die einkommensteuerpflichtigen Ausfälle denn inzwischen? Eine coole Rechenaufgabe für den finanzpolitischen Sprecher der CDU finde ich: Wie muss eine Online-Paketsteuer angesetzt werden, um den quarantäneverfügten Einkommensteuerausfall auszubalancieren?
Hoffentlich wurde das Schreiben schon in die wichtigsten Sprachen unserer lieben Zugewanderten übersetzt und verteilt. Wer bei einer Trauerfeier mit 200 "Gästen" aus ganz Deutschland und z. T. Nachbarländern anwesend war sollte dann mit seiner Heimatcommunity auch die Absonderung genießen. Aber nur die dämlichen Kartoffeln halten sich an so einen Quatsch. Der Rest pfeift darauf.
Der herausragende Vertreter der Neuen Deutschen Ethik-Schule Wolfram Henn sollte auch den Aspekt an Hexenverbrennungen in Betracht ziehen, dass sie öffentlich inszenierte Spektakel waren zur Erbauung der Rechtgläubigen. Da ist noch Luft im ehemaligen Rechtsstaat. WON titelt übrigens soeben alarmistisch:"Krankenhäuser am Limit – In diesen 21 Regionen sind alle Intensivbetten belegt Stand: 18:28 Uhr" (die Sensation stammt von ihren üblichen Vorschwätzern dpa/Reuters/AFP/dp), wobei nicht erwähnt wird: In diesem Staat gibt es 294 Kreise bzw. Landkreise und 107 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise, summa 401! Und das Ingelheimer Krankenhaus schließt derweil. Todesursache? - Nun, ja! "Ver.di äußert sich zur Schließung und kritisiert das Gesundheitssystem", Zitat: "Im Zuge dessen holt ver.di zur generellen Kritik am Gesundheitssystem aus. Der Umbau des Systems in den vergangenen Jahren habe dazu geführt, dass kleinere Krankenhäuser nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll geführt werden könnten. Ohne eine Kehrtwende würden kleinere Krankenhäuser den Wettbewerb nicht überleben." (Quelle: Antenne Mainz, 16.12.2020) Dagegen Karl Lauterbach: "Es ändert nichts an der Tatsache, dass wir im Vergleich zu anderen europäischen Ländern schlicht zu viele Krankenhäuser haben. Von einem Krankenhaus in Ihrer Nähe für nur ein paar Eingriffe haben Sie nichts. Die Medizin wird immer komplexer. Wir haben derzeit etwa 2000 Krankenhäuser. Wir haben aber nicht die Spezialisten, damit auch nur in der Hälfte dieser Häuser eine spezialisierte Krebsbehandlung stattfinden kann." (Quelle Mainpost, 16.06.2019)
Nachtrag zu meinem Katzensatz: Der Unterschied zwischen unserer "abgesonderten" Katze und heutigen Menschen: Unsere gräßlich leidende Musch (Wir haben furchtbar mitgelitten) durften wir nicht erlösen - ihr Körper wurde für Untersuchungszwecke gebraucht, weil man damals noch Erkenntnisse über die entsetzliche Krankheit (Tollwut) brauchte. "Abgesonderte" Menschen - dazu zähle ich auch die, welche derzeit im Seniorenknast - genannt "Pflegeheim" einsitzen /einliegen, lässt man wissentlich an Verzweiflung (Einsamkeit, daraus resultierend Angst, Hoffnungslosigkeit) VORZEITIG sterben. Einige von ihnen hätten bestimmt noch gern länger gelebt - unter humanitären Bedingungen. - In einem bin ich mir ziemlich sicher: Wenn eine arabische Großfamilie Angehörige in einem Pflegeheim hätte und ihnen würde der Eingang verwehrt - sie würde das Pflegepersonal einfach beiseite schieben. Wir Deutschen sind - von Ausnahmen abgesehen - viel zu brav, was die Politiker zu immer weiteren Zwangsmaßnahmen und Grundgesetzverletzungen anspornt.
Mit einiger Erschütterung registriere ich bereits seit geraumer Zeit, daß es heutzutage in Deutschland durchaus Usus ist, jeden an den Pranger zu stellen, wenn er nur das N-Wort gebraucht. Gleiches in zunehmendem Maße bei Nichtberücksichtigung von Gendersternchen etc. Aber mit einer fast stoischen bürokratischen Sturheit bedient man sich alter und bereits hinlänglich negativ besetzter Wortschöpfungen aus den finstersten Zeiten deutscher Geschichte. Und dies trotz eines wohl doch sehr intelligenten und bekanntermaßen schönen Sprachschatzes der deutschen Kultur.Diese auf dem harten Boden deutscher Bürokratie geschaffenen Wortmonster gehören ebenso wie deren Protagonisten abgeschafft.
"Absondern" bedeutet "Sonderbehandlung", kommt mir so bekannt vor