wie im letzten Satz geschrieben, spielt Andreas Voßkuhle bei der Verschleppung des Verfahrens wohl eine gewichtige Rolle. Der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle ist zwar “nur” von der SPD vorgeschlagen worden, ist aber schon mehrfach öffentlich durch linke Parolen aufgefallen, als er sich über den “Rechtspopulismus” ausgelassen hatte (wo blieb da eigentlich der #Aufschrei der grün-linken Medien, wie zuletzt bei den politischen Äusserungen von Maaßen?). Da ist es kein Wunder, dass das Bundesverfassungsgericht politisch motiviert entscheidet, wie zuletzt bei der Rechtmässigkeit der Finanzierung des ÖR und der Euro-Rettung.
Antwort an Dr. Roland Stiehler: Es gibt genau 2 Gründe für die Politik der Masseneinwanderung: Die Wirtschaft profitiert vom Lohndumpung durch Billigarbeitnehmer, und sie profitiert von der Plünderung des Sozialstaates mittels H4-alimentierter Konsumenten. Letztere generieren seit 2015 einen Mehrumsatz von 55 Mrd. € jährlich (Die Welt, NZZ). Diese Milliarden sind nicht weg sondern wechseln nur ihren Besitzer. Es kann den Großaktionären also egal sein, was genau da für Leute kommen und wie die ausgebildet sind - Hauptsache es kommen möglichst viele. Der Normalverdiener als Steuerzahler bezahlt’s, während Großkonzerne sich internationaler Steuervermeidungsstrategien bedienen. Die Masseneinwanderung ist also auch eine Form der Umverteilung von unten nach oben. (Und auf dem Immobiliensektor läßt der Mehrbedarf die Mieten förmlich explodieren - ohne, daß man einen Pfennig investieren müßte.) Die Positionen der Wirtschaft können Sie in der Migrationsagenda “The Business Case of Migration” des Weltwirtschafstforums von 2013 nachlesen - siehe auch Norbert Häring, Konrad Kustos, Hannes Hofbauer.
Hallo Herr Maxeiner, ich habe da - ganz aktuell - meine ganz eigenen privaten Erfahrungen - was die Unkorrektheiten der deutschen Gerichte angeht. Da gibt es in Bayern bereits Beweislastumkehr (nicht mehr das Gericht muss dem Angeklagten die Schuld beweisen, sondern umgekehrt). Entlastungszeugen werden erst gar nicht mehr geladen, sondern Urteile werden nach der “Rechtsansicht” eines Richters gefällt. Gleichzeitig werden Bußgelder in einer Höhe festgelegt, wo der Beschuldigte keine Möglichkeit mehr auf eine Revision hat. Ich würde das gerne näher erläutern, kann Sieja aber leider nicht persönlich erreichen.
Der Abbau des Rechtsstaates vollzieht sich immer schneller. Und 85% der Wahlberechtigten ist das egal. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen und nichts denken! Das Aufwachen aus dieser selbst verschuldeten Unmündigkeit wird schmerzhaft.
Lieber Herr Maxeiner, das Postengekungel beim BVG ist parteienabhängig. Die Parteien haben sich so ziemlich alles in diesem Staat Untertan gemacht. Und außer der AFD sind in der Migrationsfrage ja alle unisono der gleichen Ansicht. An eine Unabhängigkeit des höchsten Gerichtes könnte ich nur glauben, wenn dessen Besetzung nicht vom Parteienproporz abhinge.
Sehr geehrter Herr Maxeiner, es ist einfach nicht zu fassen. Das Verhalten des BVerfG ist “Verschleppung mit Zielsetzung” bei der Bearbeitung einer Rechtsfrage. Das kann man als steuerzahlender Bürger nicht hinnehmen. Mir kommt das vor als würde ich von meiner höchsten Rechtsinstanz verarscht werden. (was nützt verbale Zurückhaltung wenn man es doch so treffend ausdrücken kann?) Also gut - beim Petitionsausschuss kommt man ja online auch nicht durch, also werde ich diesen wie jenen per Post mit Briefmarke meine Meinung unmissverständlich kundtun.
Das deutsche Rechtswesen ist insgesamt nach meiner Einschätzung als marode zu bezeichnen. Wir brauchen dabei gar nicht nach zum Bundesverfassungsgericht zu schauen. Die Urteile einzelner Amtsgerichte haben bei mir den Eindruck erweckt, dass die 68er nun voll durchgestartet sind. Die Amtsricher sprechen Recht nur am Rande und zwar nur in dem Maße wie sie es unbedingt müssen, um sich dem Vorwurf der Rechtsbeugung zu ersparen - sie sind dagegen bemüht, gleichmachende Gerechtigkeit zu pflegen in dem sie zivilrechtliche Streitigkeiten versuchen so zu entscheiden, dass keiner der Beteiligten Recht erhält und die Beteiligten gezwungen sind neue Vereinbarungen zu treffen, obwohl zumindest einem der Streitbeteiligten dadurch Unrecht geschieht.
Und wieder ein krasses Beispiel dafür, dass das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat ständig sinkt. Es ist anzunehmen, dass die Telefonleitungen zwischen Berlin und Karlsruhe inzwischen bedrohlich heiß laufen, damit eine Klage zu dieser existenziellen Rechtsfrage ganz im Sinne Merkels und ihrer ergebenen Gefolgschaft so schleppend wie möglich behandelt wird und selbstverständlich erst dann bearbeitet wird, wenn alle schwarz-rot-grünen Träume im Hinblick auf die Migration erfüllt sind.
Es gibt Normen, wie auch die des CPPCG, die auchverfassungsgerichtliche relevanz haben. Dazu gehört auch BVFG § 6 (1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Be-kenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
Ich würde eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts dazu ja auch begrüßen. Eine solche ist aber auch nicht unproblematisch. In der deutschen politischen Landschaft hat sich aus meiner Sicht ein gewisses Denken eingeschlichen, dass die Justiz der höchste Wächter des gesamten politischen Systems ist und das Verfassungsgericht soetwas wie die höchste Justiz. Eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts könnte in einer so zentralen Frage daher auch schlimme politische Folgen haben, weil Korrekturmöglichkeiten fehlen. Aus meiner Sicht ist es so, dass alles ein System aus Checks&Balances; ist, in das sich auch die Justiz und das Verfassungsgericht einzufügen haben. Das Verfassungsgericht ist keine normale Justiz, weil es sich praktisch an keine Gesetze halten muss (die im Parlament gemacht werden). Das Verfassungsgericht stützt sich nur auf die Verfassung, in vielen zentralen Fragen auch nur auf ein paar dünne Artikelchen am Anfang, die auch noch in sich konkurrierend und abzuwägen sind. Praktisch hat das Verfassungsgericht damit fast beliebige Freiheiten - die normalerweise sehr kompetent und “rechtschaffen” im Sinne eines mittleren “Volkswillens” ausgelegt werden. Ganz sicher (aus meiner Sicht) kann das Verefassungsgericht daher auch nur ein (wichtiger) Baustein in unserem System aus Checks&Balances; sein, aber nicht die einzige, letzte, höchste Instanz. Dieses politische Denken fehlt aber, weswegen in solch zentralen Fragen politische Verwerfungen möglich wären. Passender wäre es, das Verfassungsgericht würde schneller reagieren, aber die Parteien, Bürger, Parlamente etc. würden das zur Kenntnis nehmen - als einen Baustein zur Willensbildung unter mehreren.
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