Verehrter Herr Sarrazin, Ihre wie immer exzellenten Ausführungen sprechen für sich, aber ich wünsche mir, dass Sie Ihre Gegner nicht herabwürdigen mit Titeln wie “Prof. Unfug” oder “der junge Herr Professor”. So eine Schwäche zu zeigen haben Sie nicht nötig! Auch wenn Leute wie Prof. Thym wieder mal versuchen, die Erklärung 2018 und ihre Protagonisten als Rechte mit bösen Absichten zu diskreditieren. In der Rückschau auf viele Urteile und Aussagen ist es aber schon beängstigend, seit wann und wie sehr die deutsche Justiz schon linksgrüne Ideologie in Deutschland etabliert und damit auch zweierlei Recht etabliert hat, gemäß “was Ali darf, darf Alfred noch lange nicht”. Das Schöne ist, dass die Realität die Thyms (“es gibt keinen Rechtsbruch an den deutschen Grenzen”) und Steinmeiers (“in Ellwangen gab es kein Versagen des Rechtsstaats”) in der nahen Zukunft eingeholt haben wird, so wie ich es damals auch bei den Funktionären und Claqueuren in der DDR erlebt habe. Und glücklicherweise haben wir mit Kanzler Kurz einen Mann in der Nachbarschaft, der starke Akzente setzt. Und Eines noch: Frei nach Karl Marx entsteht eine revolutionäre Situation dann, wenn die herrschende Klasse nicht mehr so weiterregieren kann und das Volk nicht mehr so weiterregiert werden will. Wir sind auf dem Weg dahin. Wenn das Geld zuende ist, kommt der Kondensationspunkt. Ob das eine friedliche Revolution sein wird?
Herr Thym hat uns dankenswerter Weise offenen Einblick gegeben in die Art und Weise, wie er Menschen betrachtet. Das dürfte sowohl für Juristen wie ihn, die noch was werden wollen, als auch für Politiker, die ebenfalls noch was werden wollen (oder schon was sind), gelten. Man erkennt hier ja auch schlaglichtartig, wie “overigeneered” und selbst für Fachleute undurchschaubar unser Recht geworden ist. Zu komplizierte Systeme erweisen sich gelegentlich als fehleranfälliger, überteuerter Luxusschrott, der aber beeindruckend aussehen kann. Danke, Herr Sarrazin, für Ihre klaren Gedanken und Worte.
Zu dieser differenzierten Erklärung rechtlicher und - nicht mehr vorhanden -rechtsstaatlicher Verhältnisse fällt dem durchschnittlichen Qualitätsjourno oder Qualitätspolitiker ein einziges Wort ein: “RÄÄÄCHZ!!!”. Falls er/sie eines zweiten Wortes mächtig ist, lautet es: “NAAAZIII!!!”
‚Nicht genutzte Handlungsoptionen‘ sollte man in Zukunft als Begriff für jegliche Form von Versagen verwenden. Der Elfmeterschütze hat also nicht vorbei geschossen, sondern die Option, ins Tor zu treffen, lediglich nicht genutzt. Dies trifft aber nicht auf die Kanzlerin zu, denn diese hat sehr wohl den Massenansturm genutzt, um einerseits der Forderung der nationalen und internationalem Eliten (Yascha Mounk, UN, EU…) nach Bevölkerungsaufstockung und Vermischung nachzukommen und mit der weiteren Absicht, sich dabei noch den Pour le Merite für außerordentliche Menschlichkeit um den Hals zu hängen. Beides ist gründlich gescheitert. Jetzt dient der ganze Eiertanz lediglich der Verschleierung der Schuldfrage und der verdeckten Fortsetzung der Agenda Resettlement und Relocation. Die Blendgranaten heißen Schlepper bekämpfen, europäische Lösung, Ursachen bekämpfen.
Wer nach der Lektüre des Artikels von Thilo Sarrazin nicht begriffen hat das es eine unabhängige Rechtsprechung nicht gibt hat nichts verstanden! Die Regierenden bestimmen wer Recht spricht! Damit ist die Gewaltenteilung der Demokratie ad absurdum geführt! Politiker ernennen Richter Intendanten usw und bekommen ihren Persilschein geltendes Recht zu beugen ! Das nennt man auch Diktatur! Und alle lassen grüßen Hitler Stalin Lenin Mao Tse Tung usw und täglich fluten Zehntausende von Wirtschaftsflüchtlingen unsere Grenzen unkontrolliert! Aber der deutsche Michel ist unbeirrbar der Islam bringt uns Frieden und Steuereinnahmen.
Immer seltener sind es namhafte Juristen und Journalisten, die Merkels fortdauernden Rechtsbruch verteidigen, immer häufiger sind es namenlose Jungspunde und -spundinnen, die vorgeschickt werden. Die wähnen sich auf edler Mission, tatsächlich aber folgen sie einem wurmstichigen Holzweg in die Sackgasse.
Auch wenn ich kein Verfassungsrechtler bin, halte ich die Argumentation von Herrn Thym für verkürzt. Soweit ich ihn richtig verstehe, hat das Europarecht - hier Dublin - nach seiner Argumentation Vorrang vor Art. 16a GG. Dies folge auch aus der Rechtsprechung des BVerfG. In der Tat gibt es wohl zahlreiche Entscheidungen des BVerfG, in denen es sich zum Vorrang von Europarecht zu nationalem Recht geäußert hat. In meiner Erinnerung wurden diese Entscheidungen als „Solange-Entscheidungen“ bezeichnet, weil das BVerfG darin das nationale Recht dem Europarecht unterworfen hat, „solange“ es mit den Grundlagen unseres Rechts vereinbar ist. Das Gutachten von Herrn di Fabio habe ich vor diesem Hintergrund so verstanden, dass er (ich glaube er verwies auf die Lissabon Entscheidung) dem Europarecht hier schon deshalb keinen Vorrang zugesprochen hat, weil er durch den nicht funktionierenden EU-Grenzschutz und der Durchwanderung wesentliche Grundlagen unseres Staates gefährdet sah. Auch Herr Thym spricht diesen Aspekt meines Erachtens kurz an, er beschränkt sich hierbei um Wesentlichen aber darauf, dass dadurch die Menschenwürde nicht verletzt werden dürfe. Meines Erachtens lenkt Herr Thym die Diskussion an diesem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung. Mit anderen Worten, ich - wenngleich als Nichtverfassungsrechtler - verstehe die Rechtsprechung des BVerfG zum Vorrang des Europarechts - und damit Dublin - so, dass dieser Vorrang bezogen auf den Grenzschutz nur gilt, solange die Aussengrenzen der EU so hinreichend gesichert sind, dass hierdurch zentrale Grundlagen unseres nationales Rechts nicht gefährdet werden. Eine solche Gefährdung lässt sich angesichts der Dimension der Zuwanderung aber annehmen, so dass der Vorrang - entgegen Herrn Thym - nicht mehr gelten würde. Wir wären dann doch wieder beim nationalen Recht.
... ich kenne Daniel Thym flüchtig aus einigen Anhörungen im Innenausschuss des Bundestages, wo ich als Sachverständiger der AfD aufgetreten bin und appelliere, Milde walten zu lassen. Er hat mich bisher zwar geschnitten, aber damit ist er nicht allein, jeder befürchtet, kontaminiert zu werden wenn er gefilmt wird wie er der AfD die Hand gibt - aber zurück zur Sache: wer in dem zarten Alter schon mit einer Juraprofessur und einem Lehrstuhl aufwarten kann, von dem kann man zu Recht annehmen, dass er Spitzenjurist ist und extrem abstrakt zu denken gelernt hat. Genau das tut er ja auch: er abstrahiert. Und zwar so extrem, dass er - meiner Meinung nach - zwar kein Komma der Normenverschränkungen übersieht, aber die Realität ausser Betracht lässt, z.b. dass andern EU-Staaten das EU-Recht auch schnurzegal ist. Kein Jurist, der einen Ruf zu verlieren hat, kann aber argumentieren, den andern Staaten gehe es zuerst um das eigene Wohl, EU-Recht hin oder her, also lasst es uns genauso machen. Als sachverständiger Rechtsprofessor kann er weder im Ausschuss noch sonst öffentlich Rechtspolitik betreiben. Schon gar nicht gegen jene, die ihn als Sachverständigen vorschlagen, sonst wäre er ganz schnell von der Vorschlagsliste verschwunden. Immerhin hat er sich in seiner Stellungnahme zu BT-Drs. 19/577 und 19/224 für seine Verhältnisse und seine Auftraggeber schon weit vorgewagt, indem er z.B. klarstellt, dass das europäische Asylrecht weit über die menschenrechtlichen Anforderungen hinausgeht. Es gibt zum Glück andere, die mehr gesunden Menschenverstand in die Debatte bringen, Sarrazin hat sie in seiner neusten Replik aufgezählt. Extrem komplizierte juristische Regelungen haben eben gezwungenermaßen zur Folge, dass sie so und so ausgelegt werden können. Thym dürfte Kinder haben; ich gehe davon aus, auch er wünscht für sie das Beste. Dann KANN er nicht übersehen, was bei “weiter so” auf sie zukommt.
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