Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00 / Foto: achgut.com / 87 / Seite ausdrucken

Unsere Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.

Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.

Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.

Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.

Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

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Amon Eisenhammer / 23.04.2021

20.4 und dann Nürnberg 2.0!!!Und ja ich bin Nettosteuerzahlender

Markus Schmitz / 23.04.2021

Meinen aufrichtigen Danke an alle Beteiligten für ihr Engagement, ebenso wie an die mutigen Männer und Frauen, die alternative Medien bereitstellen oder Demonstrationen organisieren. Aber ich denke wir können alle Hoffnung fahren lassen - was wir derzeit ohnmächtig erleben müssen ist nichts anderes die beabsichtigte Zerstörung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung seitens der Institutionen, die von den Vätern unserer Verfassung eigentlich dafür vorgesehen waren genau das zu verhindern. Ab sofort leben wir in einem Land, in dem es eine Straftat ist nachts das Haus zu verlassen und in dem die Polizei jederzeit ohne richterlichen Beschluss und ohne Durchsuchungsbefehl in unsere Wohnungen eindringen darf. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Zustände, wenn erst einmal eingeführt, nur sehr selten auf friedliche Weise und schon gar nicht durch Gerichte sondern nur noch mit massivem, verschiedenartigen Druck beseitigt werden können.

Dirk Jungnickel / 23.04.2021

Dank der Achse für den schnellen und vorbildlichen Journalismus ! Herzliche Grüße von Dirk Jungnickel

Hans-Peter Dollhopf / 23.04.2021

Die Deutschen spüren nun die Folgen des Grundgesetz-Schredderns durch Merkel, weil sie nicht rechtzeitig auf die “Merkel muss weg!”-Warnungen von PEGIDA gehört haben.

Arnim Kuhn / 23.04.2021

“Die Legislative verdrängt die Exekutive” ist das wirklich so gemeint, oder eher umgekehrt?

Norbert Meiß / 23.04.2021

Danke für das Bereitstellen des vollständigen Textes der Verfassungsbeschwerde. Das Lesen war für mich ein Genuss - zwingende Schlussfolgerungen, die es umso unverständlicher machen, dass dieses Gesetz bzw. seine Änderung den Bundestag, den Bundesrat und letztlich den Bundespräsidenten passieren konnte. Für mich völlig unverständlich.

beat schaller / 23.04.2021

Danke dass Sie diese Arbeit machen. Es hilft nicht nur EUtschland, sondern auch den umliegenden Ländern des Kontinents. Ich habe es weiter geleitet und es dient hoffentlich der Nachahmung und der eigenen Argumentation bei der Verweigerung gegen diese Bevormundung. b.schaller

R. Gutbrod / 23.04.2021

Kann man sich denn an diese Verfasssungsbeschwerde irgendwie anschließen bzw. den gleichen Text verwenden? Als Bürger diese Landes bin ich ja betroffen und kann daher auch das BVerg anrufen. Danke

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