Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00 / Foto: achgut.com / 87 / Seite ausdrucken

Unsere Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.

Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.

Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.

Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.

Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

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Jürgen Gimbel / 23.04.2021

Danke an die Achse für die Information über diese Verfassungsbeschwerde. Es ist unfassbar, was in Deutschland passiert. Allerdings war diese Gefahr schon immer in unserer staatlichen Ordnung angelegt. Wie vielleicht eine Krebserkrankung im Menschen schon Jahrzehnte vor Ausbruch schlummert. In Kenntnis der Strukturen unserer staatlichen Organisation und durch die leider offenbar vorhandenen unglücklichen Wesenszüge zu vieler Deutscher wird ein friedliches Umsteuern Tag für Tag schwerer. Trotz der in außergewöhnlich hohen Maße bestehenden Intelligenz und Fachkompetenz der Menschen. Die Ersteren verzweifeln in ihrer aufgenommenen Angst, die letzteren an ihrer klaren Erkenntnis, wohin das führen wird. Ich bin inzwischen überzeugt, dass die Handelnden in der Bundesregierung Verbrecher sind, die einem menschenverachtenden, abgrundtief bösen Plan folgen. Mit der seit Jahren verfolgten politischen Besetzung vieler Richterstellen des Bundesverfassungsgerichtes, zuletzt mit der nahezu unbemerkten Besetzung des Präsidentenpostens, wenn auch „Gleicher unter Gleichen“, ist der Schlusstein gesetzt worden. So wurde womöglich die letzte Instanz , die noch hätte Halt sagen können, gleichgeschaltet. Ich habe noch einen Rest an Hoffnung; bildlich ist diese jedoch ein kleines, noch flackerndes Flämmchen, das man leicht auspusten kann. Merkel hat schon den Mund hierfür gespitzt; ihre armseligen Helfer und Mitläufer raten ihr zu, zu pusten.

Thomas Meyer / 23.04.2021

Ich frage mich, wieso soll eine mögliche Überlastung der Intensivstationen überhaupt der sakrosankte Gradmesser für die Aussetzung von Verfassungsrechten sein? Da Intensivbetten auch ohne besonderes Infektionsgeschehen, bereits aus Gründen der Rentabilität, i.d.R. an der Belastungsgrenze belegt sind und eine grosszügige Reservehaltung aus Kostengründen nicht umgesetzt wird, ist auch dieser „Wert“ steuerbar. Eine Verringerung der Kapazität (wie seit Jahren betrieben) macht somit auch diesen „Gradmesser“ höchst variabel und letztlich durch die Regierung steuerbar. Die Belegung der Intensivbetten gibt, wie die unsinnige Inzidenzregelung, keinen verlässlichen Hinweis auf eine Gefahr von nationaler Tragweite. Für eine einigermassen handhabbare Bewertung könnte allenfalls ein (sehr hoher) Letalitätswert dienen. Ich denke aber, selbst damit würde Schindluder getrieben. Die Schiene auf der wir gerade Fahrt aufnehmen (Leben, Klima und was sonst noch retten) führt geradewegs auf 1984 zu.

Tim Acker / 23.04.2021

Auch ich sage danke und hoffe natürlich , dass nicht das chniesische Modell weiter betrieben werden kann. Allerdings teile ich auch die Meinung mancher Kommentaren, dass alles etwas zu spät kommt. Viele haben sich von mancher Partei und Bewegung distanziert… Das rächt sich jetzt. Ich habe bereits 2015 ff. /folgende/ Migrationspakt zu meiner Frau gesagt: Heute weiss ich,“wie war es möglich, dass…” ich nun in der eigenen Geschichte und Gegenwart erlebte und nun noch mehr erlebe. Das stimmt mich gegenüber meiner Elterngeneration sehr milde und mach mich sehr bescheiden. Eine gewisse Hoffnung habe ich noch, dass die Jugend merkt, wie es um ihre Zukunft bestellt sein wird. Aber sie wählen Grüne, die diesen Namen der Farbe usurpiert haben. Auch ich werde Verfassungsklage als Betroffener einreichen.

Wolfgang Kaufmann / 23.04.2021

Einen Fehler hat das Gesetz: es klingt wie Reichstagsbrandschutzverordnung. Was spricht denn gegen „Gute-Mauer-Gesetz“?

Michael Kunkel / 23.04.2021

Warten wir ab, wie weit die Krakenarme der Regierung in das Bundesverfassungsgericht reichen. Vor dem Richter ist wie auf hoher See. Nicht vergessen: Stephan Harbarth ist ein Merkel-Mann

Wolfgang Kaufmann / 23.04.2021

Testosteronreduzierte Betamännchen sitzen gern für Ämter und Gewerkschaften im Homeoffice und lassen sich von echten Männern, etwa Spaniern, Griechen, Türken und Polen, den täglich Kuchen nach Hause liefern. Von diesen Funktionären ist noch keiner verhummert.

Dirk Weidner / 23.04.2021

Ist es gestattet, den Wortlaut dieser Verfassungsbeschwerde, natürlich angepasst an die eigene individuelle Lebenssituation, zu übernehmen, um selber vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen? Ich bitte die Achse des Guten dieses mit Herrn Murswiek zu klären.

Wolfgang Kaufmann / 23.04.2021

Östrogengesteuerten Hygienefetischistinnen gehen juristische Erwägungen am Südpol vorbei. An ihr Hirn lassen sie nur Wasser und PC.

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