Es war nur eine kurze Passage in der Regierungserklärung zur Europapolitik von Angela Merkel am Mittwoch – zusammenhanglos angefügt an einen Absatz über Datenschutz:
„Zudem wollen wir Leitlinien für den Umgang mit Parteien schaffen, die in ihren Kampagnen aktiv Desinformation betreiben. Das bedeutet in letzter Konsequenz auch, über finanzielle Sanktionen nachzudenken. Denn Politik bedeutet Verantwortung.“
Unklar blieb – wie fast immer bei Merkel – wer sich hinter „wir“ verbirgt. Aus dem Kontext der Rede folgt, dass sie die EU-Ebene meint, auf der sie gern ein Sanktionsregime gegen bestimmte Parteien schaffen möchte. Nun lässt sich auch für die Zukunft kein einmütiger Wunsch der EU-Staaten für derartige Schritte absehen – insbesondere nicht von Polen, Ungarn, Österreich, und Italien. Aber wer auch immer hier handelndes Subjekt sein soll: „Leitlinien zum Umgang mit Parteien“, „Desinformation“, „finanzielle Sanktionen“ – eine solche Gedankenkette hatte bisher noch kein Bundeskanzler in dieser Deutlichkeit bemüht. Aus guten Gründen, denn der Artikel 21 Grundgesetz definiert das Verhältnis von Staat, Parteien und Finanzen sehr eindeutig:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (…)
Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
Das BVG hatte sich schon mehrmals mit der Frage eines Parteienverbots und dem damit zusammenhängenden Ende der Finanzierung beschäftigt – zuletzt im Verfahren gegen die NPD – und dabei festgestellt: Eine Verfassungsfeindlichkeit allein reicht nicht, sondern eine Partei muss ernsthaft darauf ausgehen, die Demokratie zu beseitigen.
Von Desinformation als Sanktionsgrund ist nirgends in der Verfassung und in Verfassungsgerichtsurteilen die Rede, weder wortwörtlich noch sinngemäß. Es existiert sehr wohl ein Sanktionsregime unterhalb des Parteienverbots: Gegen Parteien, die gegen die Finanzierungsregeln verstoßen, etwa, wenn sie Spenden nicht ordentlich verbuchen, können empfindliche Geldstrafen verhängt werden. Das ist allerdings Sache der Bundestagsverwaltung. Und deren Entscheidung kann durch Gerichte überprüft werden. Die Grundgesetzautoren hatten großen Wert darauf gelegt, die scharfe Sanktionswaffe gegen Parteien ausdrücklich nicht in die Hände der Regierung zu legen, und ihre Anwendung auch nicht zum Gegenstand von Mehrheitsentscheidungen zu machen.
Merkel deutete in ihrer Rede an, es gehe ihr um finanzielle Sanktionen auf EU-Ebene gegen Parteien, die bei der Europawahl „Desinformation“ verbreiten. Nur: Es gibt weder ein Durchgriffsrecht der EU am Grundgesetz vorbei – noch existiert eine EU-Institution, die darüber entscheiden dürfte, was „Desinformation“ ist. Das, was Merkel in ihrer Rede entwarf, ist also klar grundgesetzwidrig und nach derzeitigem Stand auch europarechtswidrig.
Interessant ist ihre Begründung für ihre Wunschwelt, in der offenbar ein EU-Wahrheitsministerium über Parteiaussagen wachen soll:
“Denn unsere Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass die demokratischen Willensäußerungen der Wählerinnen und Wähler durch gezielte Desinformationskampagnen, Cyberangriffe oder Datenmissbrauch allzu leicht verfälscht werden können.“
Trump, russische Hacker und gefährliche Populistenparteien...
Konkrete Beispiele legte sie nicht vor – aber sie deutete vage an, dass es nicht um irgendeine Desinformation von einer beliebigen Seite geht, sondern um die dunkle Seite der Macht: Trump, russische Hacker und gefährliche Populistenparteien.
Die Argumentationsfigur taucht nicht zum ersten Mal auf. „Desinformationskampagnen“, „Cyberangriffe“, „Wahlverfälschung“ – dieser Dreisatz erscheint seit 2016 regelmäßig, wenn es um den Versuch geht, eine staatliche Meinungslenkung zu etablieren. Bisher begründete noch jede Regierung in der Weltgeschichte jede Freiheitsbeschneidung mit dem Argument, es gelte, irgendjemand oder irgendetwas vor Gefahren zu schützen. „Wenn das Netz lügt“, befand Volker Kauder in erstaunlicher Offenheit, „dann ist Schluss mit der Freiheit.“
Das Muster ist immer gleich: Politiker entwerfen eine Gefahr der raffinierten Desinformation aus dem Netz, der sie im letzten Moment mit einem Gesetz Einhalt gebieten müssen. Konkrete Belege für die Gefahr gibt es nie. Zum ersten Mal griff die Bundesregierung zu diesem Geraune ihrer offiziellen Begründung für das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von 2017. Dort hieß es:
„Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.“
Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff „Hasskriminalität“ nicht. Auch nicht die „strafbaren Falschnachrichten“. Das Internet-Portal golem.de hatte schon 2017 bei dem damaligen Justizminister Heiko Maas nachgefragt, ob er ein Beispiel für eine „strafbare Falschnachricht“ nennen könne. Er musste einräumen, dass er keine einzige präsentieren konnte. Auf die Frage – ebenfalls von Golem – welche „Erfahrungen im US-Wahlkampf“ er genau meine, verwies Maas auf die „Vielzahl von Presseberichten“. Richtig ist, dass der Meinungskampf vor der US-Wahl (und danach) auch im Internet und speziell bei Facebook tobte, verdrehte und falsche Behauptungen einschloss.
Nur: Strafbar war auch die in diesem Zusammenhang meist zitierte Falschbehauptung im Netz nicht, Papst Franziskus unterstütze Trump. Übrigens gab es in der Wahlschlacht auch die ebenso falsche Behauptung, Franziskus unterstütze Hillary Clinton. Wer ein wenig tiefer gräbt, entdeckt auch besorgte Artikel, die lange vor der US-Wahl erschienen, etwa im linken „Guardian“ im April 2016: Dort sorgte sich ein Autor (nicht ganz grundlos), Facebook könnte die Wahlen gegen Trump manipulieren. Niemand konnte bisher belegen, eine Seite hätte den Wahlkampf mit Desinformationen in nennenswerter Weise „manipuliert“ – was ja voraussetzen würde, dass sich Bürger in Wahlkampfzeiten wie Automaten mit ein paar Behauptungen für die eine oder andere Richtung umprogrammieren ließen.
Überbietungswettbewerb in sinisteren Gefahrenszenarien
Die große Koalition beschloss das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ 2017 trotz eines Gutachtens, in dem der wissenschaftliche Dienst des Bundestags feststellte, das Gesetz sei grob grundgesetz- und europarechtswidrig. Demnächst muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage von zwei FDP-Abgeordneten gegen das Maas-Werk entscheiden.
In einer ganz ähnlichen Form wie vor dem NetzDG überboten sich etliche Politiker und vor allem Medien im Herbst 2017 mit sinisteren Gefahrenszenarien, russische Hacker würden die Bundestagswahl manipulieren. Für die Eingabe „russische Hacker Bundestagswahl 2017“ wirft Google 61.300 Treffer aus. Fast alle großen Zeitungen berichteten, gestützt wiederum auf Zitate von Politikern und namentlich meist nicht genannte Geheimdienstexperten. Bundesbehörden richteten eigens für die Wahl ein „Cyber-Abwehrzentrum“ ein. Nach dem Wahlgang räumte das Bundesamt für Informationssicherheit ein, es habe keinerlei Anzeichen für Hackerangriffe und/oder wahlmanipulierende Desinformationskampagnen gegeben, von wem auch immer. Schon am 11. September 2017 schrieb die „Washington Post“ mit leicht bedauerndem Unterton: „Während sich die Deutschen vorbereiten, ihre Stimmen abzugeben, gibt es ein Rätsel: Wo sind die Russen?“
Natürlich wimmelt es im politischen Raum vor Desinformationskampagnen. Etwa – um nur eine herauszugreifen – die Legende vom Sterben der Bienen durch Pestizide, in Endlosschleife gehalten von den Grünen, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und vielen Tatütata-Medien. In Wirklichkeit steigt nach Angaben des Deutschen Imkerbundes seit 2012 die Honigproduktion, seit ebenfalls 2012 die Zahl der Bienenvölker in Deutschland und schon seit 2008 die Zahl der Imker kontinuierlich von Jahr zu Jahr.
War die Behauptung vom Bienentod – von dem Grünen-Politiker Anton Hofreiter 2017 auch noch mit einem frei erfundenen Einstein-Zitat angereichert – möglicherweise wahlentscheidend? Für die Grünen dürfte sie hilfreich gewesen sein. Dass die Grünen in solchen Fällen Geldstrafen von der EU bekommen – so hatte es Merkel garantiert nicht gemeint. Was dem einen Desinformation ist, ist dem anderen eben ein etwas zugespitztes Narrativ.
Ginge es tatsächlich ganz ohne Ansehen der Richtung um Manipulation, dann bekämen Angela Merkel und ihre verbündeten Parteien ja selbst handfeste Probleme. Denn die Erzählung von den dräuenden Desinformationskampagnen aus dem Netz, hinter denen die Orbans, Gaulands und russische Hacker stecken – dieses Szenario ist genau das, was es beschreibt: Desinformation.
Über die wirklich härteste Strafe für Parteien entscheiden in Demokratien nur die Wähler. Und zwar per Stimmentzug.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Alexander Wendts Publico