Herr Schneider, Sie irren sich : Die KZ-Azubine wird nicht lebenslänglich bekommen. Sie fällt doch unter Jugendstrafrecht. Jugendstrafrecht ist seiner eigenen Intention nach ein Erziehungsinstrument. Es geht darum, den jungen Menschen den richtigen Weg aufzuweisen ins Leben. OKAY! Bei einer Dame über 90 erscheint das merkwürdig, weil sie ihr Leben ja nun mal schon gelebt hat. Aber das sind Petitessen, hervorgerufen durch eine Überdosis gesunden Menschenverstandes, den uns auszutreiben die ganze juristische Ausbildung gedient hat. Es geht um etwas Höheres, es geht um Gerechtigkeit und auch irgendwie darum, das jahrzehntelange Versagen der Justiz nun irgendwie “wieder gut zu machen”. Und was die Verjährung angeht: Mord war immer schon strafbar, damit gilt das Rückwirkungsverbot natürlich nicht. Weil Verjährung ja nicht den Grundsatz nulla crimen, nulla poena sine lege scripta aufhebt, sondern nur ein Strafverfolgungshindernis beseitigt. Daher kein Rückwirkungsverbot. Allerdings….. Nun ja. Es gibt noch den Art. 1 GG mit seiner “Menschenwürde”, die es verbietet, einen Menschen zum Objekt staatlichen Handelns zu machen….. Der gilt auch meines Wissens für KZ-Azubinen. Und auch die Menschenrechtskonvention gilt in Deutschland nicht irgendwie, sondern unmittelbar. “Jede Person hat ein Recht darauf, dass ... über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage ... innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.” Zwar folgt dann sofort eine Ausnahme für Völkermord oder ähnliches, aber für eine bloße Beteiligung an schnödem Mord nicht. Sind, fragt sich vermutlich nicht nur der Jurist, über 70 Jahre nach der Tat noch eine “angemessene Frist”? Offenbar sieht das die StA und das Gericht so. Die Dame ist wohl eine ganz schäbige Lumpin. Als Strafe kommen auch Erziehungsmittel in Betracht . Etwa 1000 Mal den Satz: “Fiat iustitia et pereat ratio” an eine Tafel schreiben. Aber bitte mit Maske und mit Abstand.
Es ist doch beruhigend , zu wissen, daß ein 15Jähriger, der bei den Fruchtzwergen mithüpft, und die Toten beim black-out mitverschuldet, noch 2100 A.D. von der Justiz im Mitteleuropäischen Siedlungsgebiet als Mittäter belangt werden kann.
Die Dummheit der Deutschen ist unantastbar.
Zum Fall Nazi- Sekretärin. Wie war das doch gleich, mit den Kleinen die man hängt und den Großen die man laufen lässt. In diesem Zusammenhang fällt mir doch auch gleich wieder die bundesdeutsche Justiz 1990 ein. Wie viel Sekretärinnen standen denn eigentlich damals vor Gericht? Stand da überhaupt jemand vor Gericht? Ach ja, Tschuldigung, woher sollten die denn auch wissen, dass an der Mauer Menschen erschossen wurden. Ausserdem kann man Nationalen Sozialismus nicht mit Internationalen Sozialismus vergleichen, jedenfalls nicht im besten Deutschland das “wir” je hatten.
Saskia Esken und Helge Lindth sollen die neue Doppelspitze bei der SPD nahen ” Politische Schönheit ” NGO werden.
Ups… - In meinen Kommentar hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen und daraus wird dann ein noch effektiveres Gerät zur Abholzung des Waldes…;-) (Der Wald schrumpfte weiter, aber die Bäume hielten daran fest, die Axt zu wählen. - Weil die Axt schlau war und sie überzeugte, dass, weil ihr “Stihl” aus Holz sei, sie einer von ihnen wäre. )
@Herrmann Neuburg: Gauland hat “Vogelschiss” gesagt. Das ist schon ein Unterschied.
Gauland hat Vogelschiss gesagt. Das macht schon einen großen Unterschied aus.
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