Henryk M. Broder / 29.04.2020 / 15:00 / Foto: Acgut.com / 39 / Seite ausdrucken

Nur Corona kann den Al-Quds-Marsch noch stoppen

Zu den Traditionen, die in Berlin liebevoll gepflegt werden, gehört neben dem Karneval der Kulturen, dem Revolutionären 1. Mai und dem Berlin-Marathon auch der Al-Quds-Marsch am Al-Quds-Tag, den der iranische Revolutionsführer Ayatollah Chomeini 1979 ins Leben gerufen hat. Es ist, würde Miss Sophie sagen, the same procedure as every year. Erst melden arabisch-islamistische Gruppen den Marsch an, dann überlegt die Senatsverwaltung unter der Führung des jeweiligen Innensenators, wie sie den Marsch verhindern könnte, um am Ende den Zug unter "strengen Auflagen" marschieren zu lassen. U.a. dürfen keine antisemitischen Parolen gerufen werden, wie z.B. "Hamas, Hamas, Juden ins Gas!" Die Auflage gilt natürlich nicht für Parolen, die sich gegen Israel richten wie z.B. "Kindermörder Israel". Das ist legitime Israel-Kritik.

Im verganenen Jahr ergab sich die kuriose Situation, dass der an sich zuständige aber gnadenlos inkompetende Innensenator, Andreas Geisel, SPD, an einer Gegendemo teilnahm, wo er mutig verkündete, der Al-Quds-Marsch sei eine der „widerlichsten Versammlungen, die es in Berlin gibt".

Was natürlich nicht stimmt. Die Sitzungen des Landesvorstandes der Berliner SPD sind noch widerlicher, finden aber nicht öffentlich statt. Die Genossen bleiben unter sich, wenn sie untereinander um Posten und Pensionen kämpfen. Die Jüdische Gemeinde in Berlin und der Zentralrat der Juden finden es zwar "unverständlich, dass diese Demo Jahr für Jahr genehmigt" wird, aber das ist auch schon alles, was ihnen zu der Causa einfällt. Während der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, die Bundesbürger dazu aufruft, als Zeichen der Solidarität mit Israel und den Juden eine "Kippa zu tragen". 

Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Und so wird es auch in diesem Jahr sein, wenn der antisemitische Mob über den Kurfürstendamm tobt, begleitet von der Berliner Polizei und einigen Islamwissenschaftlern, die darauf achten sollen, dass nur die richtigen Koran-Suren zitiert werden. Die Berliner Polizei, die durchaus in der Lage ist, Demos aufzulösen, die sich gegen das Demonstrationsverbot richten, wird nicht eingreifen. Warum das so ist, hat der Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres und Sport folgendermaßen begründet:

Sehr geehrter Herr XYZ, 

dies vorneweg: Die diesjährige Al-Quds-Versammlung wurde nicht vom Land Berlin "genehmigt". Laut Versammlungsgesetz, basierend auf Artikel 8 des Grundgesetzes, müssen Demos nicht beantragt, sondern lediglich angemeldet werden. Die Al Quds Demo wurde bereits im Juli 2019 für den 16.5.2020 angemeldet.

Eine "Genehmigung" ist für Versammlungen unter freiem Himmel nach § 4 Absatz 6 der Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020 zur Bekämpfung des Corona Virus nur bis zum 3. Mai 2020 vorgesehen. Ab dem 4. Mai 2020 sind Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden grundsätzlich erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Die Möglichkeiten nach dem Versammlungsrecht, eine Versammlung mit Auflagen zu versehen oder auch zu verbieten, bleiben davon unberührt.

Derzeit prüft die Versammlungsbehörde, welche rechtlichen Maßnahmen in Bezug auf die Al-Quds-Versammlung in Betracht kommen. Dabei werden die rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft. Eine endgültige Entscheidung ist angesichts der derzeitigen Entwicklungen der Corona-Pandemie noch nicht getroffen.

Der Innensenator hat sich in der Vergangenheit deutlich zu Al Quds geäußert: "Ich will nicht, dass solche antisemitischen Veranstaltungen in Berlin stattfinden. Wir schöpfen deshalb alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten aus, so etwas in unserer Stadt unmöglich zu machen."

Mit den besten Grüßen

Martin Pallgen
Pressesprecher der Senatsverwaltung
für Inneres und Sport

Klosterstraße 47
10179 Berlin
 

Mir kommen gleich die Tränen. Was der Sprecher des Innensenators zu erwähnen vergaß: Wenn der es nicht schafft, so etwas in unserer Stadt unmöglich zu machen, dann könnte er wenigstens verfügen, dass die Widerlichkeit irgendwo am Stadtrand stattfindet, in Marzahn oder Lichterfelde, wo es genug freie Plätze gibt, die für eine Demo taugen. 

In diesem Jahr hätte es sogar einen guten Grund gegeben, die Al-Quds-Parade auszulagern. Der Kudamm war schon vergeben. Aber an die Falschen. Eine Hoffnung bleibt: Wenn der Corona-Alarm lange genug anhält, wird der Senat die Lage neu bewerten. Eine endgültige Entscheidung ist angesichts der derzeitigen Entwicklungen der Corona-Pandemie noch nicht getroffen.

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alma Ruth / 29.04.2020

@Albert Sommer - Sehr geehrter Herr Sommer, so traurig es auch ist, Sie haben aller Wahrscheinlichkeit nach vollkommen recht. Anders ist die Unfähigkeit diesen Marsch zu verbieten, kaum zu erklären. Die Stadt will es nicht verbieten. Es soll mir keiner erzählen, wollten sie es, daß sie es gesetzlich nicht könnten. Gesetze kann man auch ändern, Zeit genug gab es. Sie wollen es nicht. Sie, lieber Herr Sommer, haben den Grund geschrieben, warum der Unwille. Danke dafür. lg alma Ruth

Wolfgang Richter / 29.04.2020

“Nur Corona kann den Al-Quds-Marsch noch stoppen”, genauso wie es den Menschenauflauf von ca. 100 Personen des engsten Kreises des Remmo-Clans in Berlin zur Beeerdigung der Clan-Mutter begrenzt hat, samt unbedeutendem Polizeiaufgebot zur Regulierung,, während an anderer Stelle eine Demo gegen die Pandemie begründeten Freiheitsbeschränkungen teils rustikal beendet wurde.  Dieser Vorgang sollte dem schon länger hier Lebenden genauso zu Denken geben, wie das regierungsamtliche Zulassen von größeren Gruppenmitgliedern in Thüringen pünktlich zum Beginn des Ramadan, während zum christlichen Ostern noch nahezu alles verboten war. Sehr geehrter Herr Broder, ich habe den Eindruck, Sie glauben immer man wieder noch daran, daß in diesem Land irgend etwas im weitesten Sinne rechtsstaatlich laufen könnte, also nicht willkürlich aus dem Bauch heraus verordnet. Das widerspricht völlig Ihren in den letzten Büchern zusammen gestellten Erkenntnissen zur EUdSSR und der Berliner Republik unter der Murkseltruppe, wie auch dem, daß der “Michel” mehrheitlich offenbar wenig gegen diesen Lauf der Dinge einzuwenden hat.

S. Marek / 29.04.2020

Und warum setzen sich die Deutschen, unabhängig von Parteizugehörigkeit, einfach auf der Straße um den Durchmarsch zu sperren und damit diese Widerlichkeit zu verhindern. Das wäre ein weltweites “Event” auf allen TV-Kanälen wen diese Humantieren deutschen Demonstranten von der Berliner Polizei weggetragen werden müßten, um Platz für diesen inhumanen Durchmarsch der arabisch islamo-faschistischer Gruppen zu Ehren des iranischen Mullah Morder-Regimes der zur Auslöschung des Jüdischen Staates Israel aufruft. Zum Leben aufgerufen ist dieser s.g. ” Al-Quds-Marsch” durch den Islamo-faschistischen-Umsürzler Ayatollah Chomeini 1979. Wenn aber die Bundesregierung zu diesem faschistischen Islamischen Iran und deren Mörderbande der Mullahs politisch und wirtschaftlich steht und diese voll unterstützt, dann wäre es ach ein Zeichen gegen die Politik dieser Regierung. Und trauen sich die Deutschen das zu ?!

giesemann gerhard / 29.04.2020

Hat man sich da dem juristischen Jihäd schon ergeben? Unsere FDGO als Vehikel zu ihrer Aushebelung.

Ute Holzmann-Sach / 29.04.2020

Ich war bei der letztjährigen Gegendemo. Nachdem der Al-Quds-Zug vorbeigezogen war, verließ ich die Gegendemo und lief an der kompletten Parade vorbei. Es war eine interessante Mischung an Antisemiten: vorneweg drei offensichtlich durchgeknallte ultraorthodoxe Rabbiner als Feigenblatt, dahinter unter den Muslimen recht viele junge Frauen, modern gekleidet mit Kopftuch, Deutsche aus der Naziszene Seite an Seite mit Altlinken in Jesuslatschen mit der Regenbogenfahnen, die aussahen wie Kirchentagsbesucher. Sie alle liefen auch dann noch brav mit, als einige laut und deutlich mehrfach in deutscher Sprache “Juden raus aus Berlin!” skandierten. Die Polizei schritt nicht ein. Und Herr Geisel hatte natürlich zuvor bei der Gegendemo eine “mutige” Rede gegen Antisemitismus gehalten. Ich habe mich für diese Menschen geschämt und hätte am Liebsten einem der Fahnenträger seine Fahne entrissen. Aber dazu fehlte mir der Mut. Und wahrscheinlich wäre die Polizei dann gegen mich eingeschritten. Wobei mir das sogar egal gewesen wäre.

Renate Bahl / 29.04.2020

Sehr geehrter Herr RudeK, wieso"am Bürger vorbei regiert”? Die Bürger haben doch R2G gewählt. Was ich nicht begreifen kann: Diese Demo ist doch glasklar Antisemitisch und mit entsprechenden, unüberhörbaren Parolen unterfüttert. Habe ich was verpasst oder ist das nicht mehr strafbar? Wären die Demonstranten Deutsche, würde man eventuell wegen der MAssen Wasserwerfer einsetzen (sofern überhaupt einsatzfähig). Aber bei Moslems wird wieder einmal gekniffen - wie immer. Diese ganze Politikermischpoke ist bigotter als bigott und nur noch zum Fremdschämen. Lieber Herr Broder, bitte behalten Sie Ihren Mut, Sie sind immer ein Hoffnungsschimmer.

P. Wedder / 29.04.2020

Der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat Recht, Demonstrationen müssen angemeldet und nicht genehmigt werden. Er vergaß zu erwähnen, dass sie aber verboten werden können. Das geht immer, auch ohne Corona. Nach §5 Versammlungsgesetz - hier wäre im Hinblick auf die Erfahrungen aus den vorherigen Jahren Absatz 3 durchaus anwendbar.

alexander dellwo / 29.04.2020

Der Berliner Al-Quds-Marsch ist nur möglich weil er die überwiegende Mehrheit aller Deutschen noch nicht einmal ansatzweise tangiert. Diese Veranstaltung demaskiert darüber hinaus die alljährlich am 27. Januar von unseren Politikern zur Schau gestellten, antrainierten Betroffenheitsfressen.  Nicht der aktuelle rot-rot-grüne Berliner Senat ist hierbei das Hauptelement der Widerlichkeit, sondern das gesamte Deutsche Volk in seiner Rolle als Souverän. Angenommen bei den wöchentlich stattfindenden FFF-Demonstrationen würde gegen den Al-Quds-Marsch demonstriert werden, glauben Sie wirklich dass dieser noch genehmigt werden würde? Die von sedierten Verfassungsrechtlern zum Al-Quds-Marsch regelmäßig angeführte Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG, bezieht sich de jure lediglich nur auf deren verfassungskonforme Anlässe. Die bei jeder einzelnen dieser Veranstaltungen begangenen Straftaten sind dagegen eindeutige Beweise für deren verfassungsfeindliche Ausrichtung. Eine Begleiterscheinung dieser antiisraelischen und antisemitischen Kundgebungen, stellt hierbei die Teilnahme und Unterstützung von Erdogan Anhängern dar. So ist der 2015 von einer couragierten Essener Amtsrichterin wegen Volksverhetzung verurteilte Taylan C. türkischer Abstammung. Taylan C. hatte auf der anti-Israel Demo des Essener Jugendverbandes der Linken, “Tod und Hass den Zionisten” gebrüllt. Im Video ... (Anm. d. Red.: Links sind in Kommentaren leider nicht zugelassen. bitte googeln nach »youtube Antisemitische Ausschreitungen nach Linksjugend-Demo«) belegen die zahlreichen türkischen Flaggen, die zentral gesteuerte Solidarisierung durch Anhänger Erdogans. Der ab 1:10 zur Sprache kommende Rapper Sinan-G., ist Deutscher mit iranischen Wurzeln. Sinan-G erklärt das Stürmen der pro-israelischen Demo am anderen Ende des Stadtkerns durch muslimische Jugendliche mit einer Provokation durch die dortigen Juden. Worin die Provokation besteht kann er jedoch nicht erklären. Noch einmal: Jeder von uns hat gegenüber der Bundesregierung sein Missfallen über diese Veranstaltung zum Ausdruck zu bringen. Wir sind schuld!

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