Mörder von Sarah Halimi: Nicht verurteilt wegen eines Joints

Viele Franzosen demonstrieren seit Ende Dezember in mehreren französischen Großstädten für Gerechtigkeit im Fall Sarah Halimi. Im April 2017 wurde die jüdische Frau in ihrer Wohnung in einem Pariser Vorort von ihrem aus Mali stammenden Nachbarn misshandelt, ermordet und vom Balkon geworfen. Noch heute wirft die Tat viele Fragen auf, da Zeugenaussagen zufolge „Allah“ gerufen, Koranverse rezitiert und die Ermordete als Teufel beschimpft wurde. Auch weitere Aussagen, dass der Täter zuvor in einer ortsbekannten salafistischen Moschee gesehen wurde oder dass die Verhaftung in der Wohnung von Sarah Halimi stattfand, während der Täter betete, können bis heute weder bestätigt noch widerlegt werden. Denn die Polizeiakten dürfen noch nicht einmal von Halimis Anwälten eingesehen werden und bleiben unter Verschluss. 

Im Dezember hat ein Pariser Berufungsgericht entschieden, dass der Täter Kobili Traore nicht verurteilt werden kann. Er habe sich zum Tatzeitpunkt in einem durch Marihuanakonsum ausgelösten Delirium befunden und sei deswegen nicht zurechnungsfähig gewesen. Das Gericht ordnete den Verbleib in der psychiatrischen Einrichtung, in der er sich seit der Tat befindet, mit einem Drogenentzugsprogramm an. In der Entscheidung des Gerichts finden sich zwar einige Verweise auf das möglicherweise antisemitische Motiv des Täters, aber der Fokus liegt auf seiner Unzurechnungsfähigkeit durch Drogenkonsum. Der Mord, der 2017 für internationale Schlagzeilen gesorgt hat und gleichzeitig im neuralgischen Zeitraum kurz vor den Präsidentschaftswahlen 2017 stattgefunden hat, bleibt nach derzeitigem Stand unbestraft. 

Drogenkonsum und psychische Unzurechnungsfähigkeit als Vertuschungsmethode von islamistischen, terroristischen und antisemitischen Motiven zu verwenden, ist auch hierzulande nicht unbekannt. Einen kaltblütigen Mord ungestraft zu lassen, ist aber eine neue Dimension des Unrechts im Recht. Die Pervertierung des Rechtsstaats liegt darin, die Täterperspektive immer gewichtiger zu bewerten als die des Opfers. Kiffen als Begründung für ein zerstörtes Menschenleben – das ist der wahre Knockout des Rechtssystems.

Der Täter selbst soll vor einem Richter ausgesagt haben, dass er nicht Herr seiner Sinne gewesen sei, aber das jüdische Gebetbuch und die traditionelle Menorah hätten seinen mentalen Zustand verschärft. Der Täter wirft damit dem Opfer noch vor, dass es ihn mit rituellen Gegenständen (in der eigenen Wohnung) provoziert habe. Anstatt einen gewalttätigen Antisemiten und Mörder mit allen Mitteln des Rechts zu bestrafen, wird die Angelegenheit durch einen Joint beendet.

Dies ist kein Zeichen einer funktionierenden Judikative, sondern vielmehr die Einladung oder Legitimation für alle Gräueltaten, Verbrechen und Schandtaten, solange man ausreichend Rauschgift konsumiert. In unserer Zeit der Symbolpolitik wird damit nur das Zeichen gesetzt, dass Kiffen gegen jede rechtsstaatliche Konsequenz immunisiert. Wer glaubwürdig den Antisemitismus bekämpfen will, muss die Ursachen und Hintergründe klar benennen, auch wenn diese nicht aus der geliebten rechten, sondern aus der unbequemen muslimischen Ecke kommen; ansonsten wirkt jedes Bemühen wie ein Alibi. Gerechtigkeit für Sarah Halimi, eine Ärztin und Mutter dreier Kinder! Was würde Emile Zola, einer der größten französischen Denker, wohl zu diesem heutigen Frankreich sagen?

 

Michal Kornblum, geb. 1997, ist Studentin aus Münster. Sie schreibt für den Schülerblog Apollo-News, wo dieser Beitrag zuerst erschien.

Foto: Apollo-News

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Sabine Lotus / 15.01.2020

Herr Blum, ich gehe sehr davon aus, daß diese ‘Rechtsprechenden’ bereits Opfer in ihrem nächsten Umfeld befürchten müssen. Wenn wir die paar Überzeugungstäter im System mal abziehen, ist das die einzige Erklärung für Urteile wie das beschriebene aus des Wahnsinns tiefstem Fass.

Frances Johnson / 15.01.2020

Unglaublich. Unverschämt gegenüber der Familie, herabsetzend geradezu. Zu dem anderen Fall Halimi (Ilan) las ich Folgendes auf Wikipedia: “Das Denkmal für Ilan Halimi wurde mittlerweile zerstört. Ein Baum, der in Sainte-Geneviève-des-Bois zu seinem Andenken gepflanzt worden war, wurde kurz vor Halimis dreizehntem Todestag von Unbekannten abgesägt.” Die Franzosen haben ein Problem.

Wolf Käbele / 15.01.2020

Diese skandaläse Entscheidung findet in D dutzendfache Entsprechung (z.B. Bahnsteigmord Frankfurt). Wenn ich mich mal janz domm stelle, gehe ich davon aus, daß jeder Mensch eine Tötungshemmung hat. Um dennoch jemanden, zumal völlig fremden und erkennbar hilflosen, umzubringen, muß diese Hemmung unterdrückt werden. Das geschieht, wie in fast jedem Gerichtsreport zu derlei Fällen zu lesen, durch harte Drogen und - Inschallah! - Alkoholkonsum. Und unsere Gerichte stellen daraufhin in allen Fällen den Persilschein (§51 StPO. heute StGB §§20ff.) aus. Schon vor fünfzig und mehr Jahren fragte ich mich (vergebens), warum solcher Tathintergrund nicht zu erhöhter Strafe führt; und ich nahm das Beispiel des Großmuttermörders, der aus “sachlichen” Gründen nur 1x mordet, während der Affekt-, Rausch-, Psychotäter eine Gefahr auf Lebenszeit bleibt. Ob sich nach dem 1000. Mord mit diesen Tatbestandsmerkmalen bei uns etwas ändern wird )“Jubiläumsbonus”)? Ist ja bald soweit.

Alexander Mazurek / 15.01.2020

Säkulare Staaten beliebigen Rechts - deshalb also die Legalisierung von Marihuana ...

Chris Groll / 15.01.2020

Leider gibt es diese Urteile nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland. Die Richter urteilen, wenn es sich um Moslems handelt,  völlig anders als bei alten weißen Männern und Frauen. So als gäbe es zweierlei Recht.  Die Unterwerfung, wie sie Michel Houellebecq in seinem Roman beschrieben hat, hat schon längst stattgefunden und zwar in allen Bereichen.    

Wahl, Joachim / 15.01.2020

Der Mörder, der in Deutschland einen kleinen Jungen vor den Zug stieß, hat laut den herbeigeeilten Psychologen Stimmen gehört, die ihm die Tat befohlen haben. Täter werden zu Opfern stilisiert. Das ist das Werk des sich leise einschleichenden Kommunismus. Er hat mittlerweile die Justiz durchsetzt.

Jörg Klöckner / 15.01.2020

Nach dem deutschen Strafgesetzbuch gilt jedenfalls (323a StGB): “(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.”

Mathias Rudek / 15.01.2020

Da zeigt sich sich wieder dieser gelebte Zynismus, die mangelnde Empathie, das fehlende Rechtsverständnis, das verschobene Opfer-Täter-Verhältnis und am bitteren Ende sieht man auch noch den offenkundigen Antisemitismus mit seiner dreisten Fratze. Ich kann hier nur mit Voltaire einwerfen: ” Den Lebenden schuldet man Respekt, aber den Toten schuldet man nichts als die Wahrheit.” Danke Frau Kornblum, daß Sie diese Schandtat, dieses widerwärtige Verbrechen noch einmal uns in Erinnerung gebracht haben. Ich hoffe es wird seine Früchte tragen.

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