Susanne Baumstark / 12.12.2018 / 16:30 / Foto: Ronny Stiffel / 12 / Seite ausdrucken

Migrationspakt: Anträge vom Verfassungsgericht abgelehnt

Das kann man mal zur Kenntnis nehmen: Beim Bundesverfassungsgericht wurden 13 Anträge eingereicht mit der Absicht, „im Wege der einstweiligen Anordnung der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel zu untersagen, den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum ... UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.“

Einer der Antragsteller ergänzte: „…die Unterzeichnung / Annahme des UN-Migrationspaktes zu unterbinden, bis in einem ordentlichen Verfahren geklärt ist, ob das Dokument mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.“ Weil er durch den Pakt gegenüber Migranten benachteiligt werde, berief er sich auf das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1.

Abschließend in der Begründung für die Ablehnung sämtlicher Anträge heißt es: „…weil weder der Migrationspakt noch der Flüchtlingspakt unmittelbare Rechtswirkungen für die Antragsteller herbeiführen. Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG begehrt und gewährt werden.“

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Joachim Lucas / 12.12.2018

Das Ergebnis war absolut vorhersehbar. Da hätte man 1.000.000 € drauf wetten können. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. So verfilzt und verflochten die sog. Eliten miteinander sind, werden diese Richter niemals bei existentiellen Fragen für Deutschland gegen die Regierung urteilen. Dagegen gibt’s nach irgendeinem Bundesverfassungsgerichtsurteil als Zückerchen für’s Volk gerne mal € 6,50 pro Monat bei irgendeinem Larifarithema - so als Alibi.

Karla Kuhn / 12.12.2018

“Abschließend in der Begründung für die Ablehnung sämtlicher Anträge heißt es: „…weil weder der Migrationspakt noch der Flüchtlingspakt unmittelbare Rechtswirkungen für die Antragsteller herbeiführen. Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG begehrt und gewährt werden.“  Sollte sich….... daran etwas ändern….  WISSEN die Richter/in oder ahnen sie, daß sich eventuell bald etwas ändert/ ändern könnte ??  Also, ALLES gut im Auge behalten. Die EU will ja schon anfangen und Visa ausstellen. WERDEN die Flüchtlinge bevor sie Visa bekommen genau überprüft ?? So wie in Kanada und Australien ?

Marc Blenk / 12.12.2018

Liebe Frau Baumstark, nur die Bürger können der Verfassung wieder die ursprüngliche Geltung zurückgeben. Die Politiker und Juristen sind längst dabei, seine Relevanz für ‘höhere’ Institutionen zu opfern. Den legitimen Rechtsstatus wieder herzustellen, wird eine neue Spielart der Revolution nötig sein. Die Franzosen haben damit möglicherweise angefangen.

Joachim Neander / 12.12.2018

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