Im Sinne des Liberalismus sollte jedes Land eigenständig schalten und walten und die Ernte auf eigene Rechnung einfahren; jeder haftet für seine eigene Misswirtschaft oder Korruption. – Für jegliche Eigenverantwortung ist supranationales Recht pures Gift; deshalb singen das Hohelied der sozialistischen EU am lautesten die unfähigste Minderleister, auch die gelben Westen in Paris und die roten Socken in Berlin.
Bis es soweit kommt, hat der (vor 3 Wochen auf Merkels Wunsch hin beim BVG installierte) neue Richter und bisher nur als Anwalt für Großkonzerne und MdB tätige, Herr Harbarth (CDU) den Vorsitz des BVG inne. So hat Merkel schon mal für solche Fälle vorgesorgt, denn den Migrationspakt findet Herr Harbarth nach eigenem bekunden gut! So wird Politik gemacht in der Bananenrepublik Deutschland!!!
Sehr geehrte Frau Baumstark, wenn mich ein Thema sehr erregt, wie dieses, lese ich zuerst die schon vorhandenen Kommentare - qausi um meine Einschätzung einem Fehleercheck zu unterwerfen. Hier habe ich das nicht getan. Ich gebe hier meine Einschätzung preis: “unsere Gerichte verdienen die ihre zuerkannte Autorität nicht mehr!” Unsere Gerichte kuschen vor irgendjemand. Wir Staatsbürger können uns an unsere Gerichte nicht mehr wenden! Diese Gerichte sprechen bis in ihre höchsten Zuständigkeiten kein Recht mehr !!!1
Unser Verfassungsgericht schützt unsere Verfassung nicht mehr. Es hat alle Rechtswidrigkeiten der Merkel-Regierung gestützt, statt sie zu verbieten. Es stützt die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, welcher wiederum die Grenzüberschreitungen von EU-Institutionen gutheißt, die das deutsche Grundgesetz aushöhlen. Der deutsche Bürger hat im Moment nichts und niemanden, an den er sich in diesen Fällen wenden kann.
Es war nicht anders zu erwarten, und mit Herrn Harbarth - dem Mann, der offensichtlich die geforderten Voraussetzungen für das Amt gar nicht erfüllt, aber in absehbarer Zeit dem jetzigen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten nachfolgt, hat dann Frau Merkel vermutlich gar keine Probleme mehr mit Urteilen aus Karlsruhe. So viel zum Thema “Rechtsstaat” und Unabhängigkeit der Gerichte.
Es ist ein zermürbender Kampf gegen die Lügen des Systems… aber man sollte nicht verzagen, sich diese Gerichtsurteile, samt Aktennummer gut einprägen, und, wenn dann der erste ordentliche Richter auf die Idee kommt, auf Grundlage des Migrationspaktes (wie ja auch beim Gleichbehandlungspakt für Behinderte (genauer Name ist mir grade entfallen), welcher derzeit viel Unsinn stiftet in öffentlichen Bildungsanstalten; die bsw. gezwungen werden, geistig zurückgebliebene Schüler in normale Klassen zu stecken; und auch noch die letzte Toilette mit Rollstuhlrampe aufzurüsten…) Urteile zu begründen, dann soll man ihn daran erinnern, was HIER geurteilt wurde. Und wenn der dann den Schwarzen Peter zurückschiebt, muss man, nötigenfalls, das ganze nochmal durch die Instanzen jagen, um diese ekelerregende Heuchelei auch wirklich zu protokilieren. Leider kann man diese Kämpfe nicht schon vorwegnehmen, und dem Irrsinn damit einhalt gebieten, dass man ihm den Selbstwiderspruch vorhält—man muss es schritt für Stück für Stück erkämpfen, gegen Bürokratischen Stumpfsinn und Gefälligkeits-Urteile politisch besetzter Gerichte. “Mühsam nährt sich das Eichhörnchen”—denn vernunft ist in Bürokratischen Monstern wie unserem Staat Mangelwaare; ja, schon ein Fremdwort - - - // ...unwillkührlich kommen mir da Anakreontische Launen.
Die Begründung des inzwischen systemkonform entscheidenden Bundesverfassungsgerichtes mit dem Verweis auf Art. 19, Abs. 4 GG ist unverfroren, es ist eine Frechheit gegenüber dem Souverän. Mit der Berufung des CDU-Bundestagsabgeordneten Harbarth zieht ein Weiterer im BVerfG ein, der im Sinne der Herrschenden entscheiden wird. Deutschland rückt täglich dem Absolutismus näher, wahlweise auch dem Islamischen Staat. In 10 Jahren wird es bei dieser Entwicklung mit der Parlamentarischen Demokratie hierzulande vorbei sein. Es wird Zeit, dass der Souverän die Berliner Absolutisten aus den Ämtern jagt.
“Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG begehrt und gewährt werden.“ Dieser Satz ist von Bedeutung. Das BVerfG hält also eine Anwendung der Verpflichtungen aus den Pakten für nicht ausgeschlossen. Ein Anwendungsverbot existiert ohnehin nicht, was ja auch denkbar unsinnig wäre. Außerdem müsste es formell geregelt sein. Nun werden die meisten Verpflichtungen bereits seit drei Jahren von der Bundesregierung erfüllt, allerdings entgegen dem Gesetz, wie es in der Organklage der AfD-Fraktion vom April 2018 (2 BvE 1/18) nachvollziehbar dargelegt wird. Diese Anwendungspraxis scheint das BVerfG zu ignorieren und tut so, als hätte es die AfD-Klage noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. In diesem Punkt wäre es interessant zu wissen, ob die 13 anderen Kläger den Missbrauch der Pakte gerügt haben, der darin besteht, aus illegalen Regierungshandlungen legale zu machen.
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