Susanne Baumstark / 12.12.2018 / 16:30 / Foto: Ronny Stiffel / 12 / Seite ausdrucken

Migrationspakt: Anträge vom Verfassungsgericht abgelehnt

Das kann man mal zur Kenntnis nehmen: Beim Bundesverfassungsgericht wurden 13 Anträge eingereicht mit der Absicht, „im Wege der einstweiligen Anordnung der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel zu untersagen, den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum ... UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.“

Einer der Antragsteller ergänzte: „…die Unterzeichnung / Annahme des UN-Migrationspaktes zu unterbinden, bis in einem ordentlichen Verfahren geklärt ist, ob das Dokument mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.“ Weil er durch den Pakt gegenüber Migranten benachteiligt werde, berief er sich auf das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1.

Abschließend in der Begründung für die Ablehnung sämtlicher Anträge heißt es: „…weil weder der Migrationspakt noch der Flüchtlingspakt unmittelbare Rechtswirkungen für die Antragsteller herbeiführen. Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG begehrt und gewährt werden.“

Dieser Beitrag erscheint auch auf Susanne Baumstarks Luftwurzel.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Wolfgang Kaufmann / 12.12.2018

Im Sinne des Liberalismus sollte jedes Land eigenständig schalten und walten und die Ernte auf eigene Rechnung einfahren; jeder haftet für seine eigene Misswirtschaft oder Korruption. – Für jegliche Eigenverantwortung ist supranationales Recht pures Gift; deshalb singen das Hohelied der sozialistischen EU am lautesten die unfähigste Minderleister, auch die gelben Westen in Paris und die roten Socken in Berlin.

J. Pfaffmann / 12.12.2018

Bis es soweit kommt, hat der (vor 3 Wochen auf Merkels Wunsch hin beim BVG installierte) neue Richter und bisher nur als Anwalt für Großkonzerne und MdB tätige, Herr Harbarth (CDU) den Vorsitz des BVG inne. So hat Merkel schon mal für solche Fälle vorgesorgt, denn den Migrationspakt findet Herr Harbarth nach eigenem bekunden gut! So wird Politik gemacht in der Bananenrepublik Deutschland!!!

Leo Hohensee / 12.12.2018

Sehr geehrte Frau Baumstark,  wenn mich ein Thema sehr erregt, wie dieses, lese ich zuerst die schon vorhandenen Kommentare - qausi um meine Einschätzung einem Fehleercheck zu unterwerfen.  Hier habe ich das nicht getan. Ich gebe hier meine Einschätzung preis: “unsere Gerichte verdienen die ihre zuerkannte Autorität nicht mehr!”  Unsere Gerichte kuschen vor irgendjemand. Wir Staatsbürger können uns an unsere Gerichte nicht mehr wenden! Diese Gerichte sprechen bis in ihre höchsten Zuständigkeiten kein Recht mehr !!!1

Marcel Seiler / 12.12.2018

Unser Verfassungsgericht schützt unsere Verfassung nicht mehr. Es hat alle Rechtswidrigkeiten der Merkel-Regierung gestützt, statt sie zu verbieten. Es stützt die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, welcher wiederum die Grenzüberschreitungen von EU-Institutionen gutheißt, die das deutsche Grundgesetz aushöhlen. Der deutsche Bürger hat im Moment nichts und niemanden, an den er sich in diesen Fällen wenden kann.

M. Schneider / 12.12.2018

Es war nicht anders zu erwarten, und mit Herrn Harbarth - dem Mann, der offensichtlich die geforderten Voraussetzungen für das Amt gar nicht erfüllt, aber in absehbarer Zeit dem jetzigen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten nachfolgt, hat dann Frau Merkel vermutlich gar keine Probleme mehr mit Urteilen aus Karlsruhe. So viel zum Thema “Rechtsstaat” und Unabhängigkeit der Gerichte.

Carl Gunter / 12.12.2018

Es ist ein zermürbender Kampf gegen die Lügen des Systems… aber man sollte nicht verzagen, sich diese Gerichtsurteile, samt Aktennummer gut einprägen, und, wenn dann der erste ordentliche Richter auf die Idee kommt, auf Grundlage des Migrationspaktes (wie ja auch beim Gleichbehandlungspakt für Behinderte (genauer Name ist mir grade entfallen), welcher derzeit viel Unsinn stiftet in öffentlichen Bildungsanstalten; die bsw. gezwungen werden, geistig zurückgebliebene Schüler in normale Klassen zu stecken; und auch noch die letzte Toilette mit Rollstuhlrampe aufzurüsten…) Urteile zu begründen, dann soll man ihn daran erinnern, was HIER geurteilt wurde. Und wenn der dann den Schwarzen Peter zurückschiebt, muss man, nötigenfalls, das ganze nochmal durch die Instanzen jagen, um diese ekelerregende Heuchelei auch wirklich zu protokilieren. Leider kann man diese Kämpfe nicht schon vorwegnehmen, und dem Irrsinn damit einhalt gebieten, dass man ihm den Selbstwiderspruch vorhält—man muss es schritt für Stück für Stück erkämpfen, gegen Bürokratischen Stumpfsinn und Gefälligkeits-Urteile politisch besetzter Gerichte. “Mühsam nährt sich das Eichhörnchen”—denn vernunft ist in Bürokratischen Monstern wie unserem Staat Mangelwaare; ja, schon ein Fremdwort - - - // ...unwillkührlich kommen mir da Anakreontische Launen.

Rainer Küper / 12.12.2018

Die Begründung des inzwischen systemkonform entscheidenden Bundesverfassungsgerichtes mit dem Verweis auf Art. 19, Abs. 4 GG ist unverfroren, es ist eine Frechheit gegenüber dem Souverän. Mit der Berufung des CDU-Bundestagsabgeordneten Harbarth zieht ein Weiterer im BVerfG ein, der im Sinne der Herrschenden entscheiden wird. Deutschland rückt täglich dem Absolutismus näher, wahlweise auch dem Islamischen Staat. In 10 Jahren wird es bei dieser Entwicklung mit der Parlamentarischen Demokratie hierzulande vorbei sein. Es wird Zeit, dass der Souverän die Berliner Absolutisten aus den Ämtern jagt.

Lutz Herzer / 12.12.2018

“Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG begehrt und gewährt werden.“ Dieser Satz ist von Bedeutung. Das BVerfG hält also eine Anwendung der Verpflichtungen aus den Pakten für nicht ausgeschlossen. Ein Anwendungsverbot existiert ohnehin nicht, was ja auch denkbar unsinnig wäre. Außerdem müsste es formell geregelt sein. Nun werden die meisten Verpflichtungen bereits seit drei Jahren von der Bundesregierung erfüllt, allerdings entgegen dem Gesetz, wie es in der Organklage der AfD-Fraktion vom April 2018 (2 BvE 1/18) nachvollziehbar dargelegt wird. Diese Anwendungspraxis scheint das BVerfG zu ignorieren und tut so, als hätte es die AfD-Klage noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. In diesem Punkt wäre es interessant zu wissen, ob die 13 anderen Kläger den Missbrauch der Pakte gerügt haben, der darin besteht, aus illegalen Regierungshandlungen legale zu machen.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Susanne Baumstark / 11.07.2020 / 16:00 / 6

Die Maskerade der Tagesschau

Zur Rede der Bundeskanzlerin im EU-Parlament am 8. Juli anlässlich des Beginns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die Tagesschau wieder einen derart schmierigen Hofbericht abgeliefert, dass die hinterlassene Schleimspur sogar…/ mehr

Susanne Baumstark / 29.06.2020 / 06:00 / 82

„Helfer sind tabu”? Die gemanagte Missachtung

Das war schon ein ungewohnt gepfefferter Kommentar von Thomas Berbner in den Tagesthemen am 22. Juni: „Schon vor Stuttgart haben mir Beamte immer wieder berichtet, bei jungen Einwanderern verbreitet…/ mehr

Susanne Baumstark / 25.06.2020 / 10:00 / 14

Yanis Varoufakis und die „Progressive Internationale“

Weitgehend unbemerkt hat sich die post-kapitalistische „Progressive Internationale“ (P.I.) gegründet. „Wir organisieren, mobilisieren und vereinen progressive Kräfte aus der ganzen Welt“, tönt es dort. Themen…/ mehr

Susanne Baumstark / 15.06.2020 / 14:45 / 10

Die Krise als Studium

In akademischen Netzwerken wird der englischsprachige Master-Studiengang „International Organisations and Crisis Management“ beworben. Er startet im Wintersemester 2020/21 in Jena „Das passende Studium zur Corona-Krise“, meint…/ mehr

Susanne Baumstark / 30.05.2020 / 12:00 / 14

Corona-Arbeitsplatzvernichtung: Von Not und Zynismus

Aus psychologischer Sicht nehmen die Folgen des Lockdowns inzwischen dramatische Ausmaße an. Wie aus einer Anhörung des Tourismusauschusses im Bundestag am Mittwoch hervorgeht, habe man „bereits Suizide…/ mehr

Susanne Baumstark / 23.05.2020 / 10:30 / 14

Mein Briefwechsel mit der Antidiskriminierungsstelle

Meine E-Mail an die Anti-Diskriminierungsstelle: Sehr geehrter Herr Franke,  ich bin seit längerem einigermaßen entsetzt über die regelrechte Stigmatisierungswut, die insbesondere von den etablierten Medien…/ mehr

Susanne Baumstark / 18.05.2020 / 11:30 / 9

Fortschreitend obskur: Die Finanzierung der Parteienstiftungen

Endlich mal eine gute Idee: Der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, will wegen der Corona-Krise die Ausgaben des Staates überdenken. "Wir sollten nach der…/ mehr

Susanne Baumstark / 06.05.2020 / 11:00 / 12

Corona-App höchst problematisch

Das „Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung“ hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die geplante Corona-App veröffentlicht. „Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com