Justus Lex, Gastautor / 04.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 201 / Seite ausdrucken

Meuterei im Merkel-Land?

Von Justus Lex. 

Der Kanzleramtsminister Helge Braun sagte über die Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben haben, kürzlich in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG: „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“. 

Wie ungebildet und auch feige muss man eigentlich sein, um Kanzleramtsminister zu werden? Wenn Braun von „Herausforderung“ spricht, ist das charakterlich nur eins, nämlich feige. Er meint nämlich nicht Herausforderung im gewöhnlichen sprachlichen Sinne, sondern er meint „falsch“ beziehungsweise (pardon) in politisch korrektem Deutsch „problematisch“. Aber anscheinend traut er sich nicht, das offen auszusprechen. Politisch korrekt erklärt er zunächst, dass er die Urteile „verstehe und akzeptiere“ – was er in Wahrheit inhaltlich gerade nicht macht – und kritisiert dann die Gerichtsentscheidungen als „Herausforderung“. 

Eine solche Äußerung verrät auch, dass der Sprecher in juristischen Dingen nicht sonderlich gebildet ist, was für einen Kanzleramtsminister schon ziemlich traurig ist. Jeder gute Staatsbürger sollte schon einmal etwas von „Gewaltenteilung“ gehört haben. Kleiner juristischer Tipp am Rande: Das kann man nachlesen in den Artikeln 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 Grundgesetz, wo eindeutig steht, dass die Rechtsprechung (Judikative) etwas anderes ist als die vollziehende Gewalt (Exekutive). Aber das nur am Rande. Es versteht sich daher von selbst, dass es der vollziehenden Gewalt nicht zusteht, die Urteile von unabhängigen Gerichten öffentlich zu bewerten. 

Zurück zur Gewaltenteilung. Wenn der gute Staatsbürger dann noch, zusätzlich zu diesem Begriff, irgendwie den Namen Montesquieu kennen würde, den der eine oder andere schon mal in der Schule gehört hat, hätte der Kandidat in jeder Rate-Show 100 Punkte. Aber nicht so unser Kanzleramtsminister, also der Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube. Er plaudert, und zwar nicht als Privatperson Helge Braun, sondern als Kanzleramtsminister (denn leider interessiert sich die Welt am Sonntag für Helge Braun als Privatperson eher weniger) darüber, dass er die Gerichtsurteile, die Corona-Maßnahmen aufgehoben haben, als „Herausforderung“ empfindet. 

Vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht

Diese Äußerung ist darüber hinaus auch schizophren, einfachere Gemüter würden sagen „verlogen“. Hat nicht diese unsere Bundesregierung, der auch Braun als herausragender Minister angehört, mehrfach öffentlich ihre Kritik an Polen geäußert, wo Richter mit Gesetzen mundtot gemacht werden, indem ihnen die Entlassung angedroht wird, wenn sie andere Gerichtsurteile oder die Regierung öffentlich kritisieren? Oder wird nicht der „Rechtsstaat“ in allen Sonntagsreden immer wieder von unseren Politikern beschworen, auch von Mutti Merkel? Man kann beim Thema Rechtsstaat sicherlich über vieles diskutieren, aber über zwei Dinge nicht: Nämlich dass ein Rechtsstaat nur dann gegeben ist, wenn die Richter wirklich unabhängig sind und wenn die Richter allein dem Gesetz unterworfen sind. 

Aber vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht und denkt insgeheim darüber, dass das eine veraltete Vorstellung aus früheren Jahrhunderten ist. Wenn er die Unabhängigkeit der Richter wirklich respektieren würde, würde er jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Kanzleramtsminister die Urteile von Gerichten öffentlich kritisieren. Insoweit muss ich böser Mensch aber auch zugeben, dass ich altmodisch bin und noch immer viel von unabhängigen Richtern, von klaren Gesetzen und vom Rechtsstaat halte. Aber wer weiß: Vielleicht möchte Mutti Merkel ja im Zuge der Corona-Krise nicht nur unsere Grundrechte einschränken oder abschaffen, sondern auch gleich die Gewaltenteilung. Wäre doch viel praktischer und effizienter. Mutti Merkel sorgt für alles. Ich hätte auch schon einen Namen für das dann oberste Gericht: Es könnte Merkelgerichtshof heißen. Und Herr Braun könnte Gerichtspräsident werden. Er hat zwar keine juristische Ausbildung. Aber das schadet nichts. Wer Kanzleramtsminister unter Mutti ist, kann alles.

Auch inhaltlich ist die Äußerung unseres Kanzleramtsministers bemerkenswert. Wie hatte er so schön formuliert? Er empfinde es als „Herausforderung“, wenn sich die Gerichte auf den „Gleichheitsgrundsatz berufen“ würden. Hallo? Bin ich hier noch im richtigen Film? Der Gleichheitsgrundsatz ist geltendes Recht (!) und nicht nur eine schöne Floskel für Sonntagsreden. Auch hier ein kleiner juristischer Tipp am Rande: Man findet den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Übrigen ist Brauns Formulierung, die Gerichte würden sich auf den Gleichheitssatz „berufen“, juristisch ungefähr genau so richtig wie die Behauptung, die Sonne würde sich um die Erde drehen.

Hier also eine kurze Rechtsberatung für unseren Kanzleramtsminister: Gerichte „berufen“ sich nicht auf irgendetwas, sondern sie wenden geltendes Recht an, hier zum Beispiel den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG. Und gleich noch eine Info: Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich. Nur zur Erinnerung: Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Also nicht nur dann, wenn es Herrn Braun oder Mutti Merkel gefällt. 

Wo kommen wir denn da hin?

Aber wir wollen nicht zu hart mit dem Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube ins Gericht gehen. Denn wir als Untertanen müssen demütig feststellen, dass Braun immer ein treuer Vasall von Merkel war, immer alles loyal ausgeführt hat, was sie wollte, und – noch wichtiger – ihr nie widersprochen hat. Denn respektlose aufmüpfige Gesellen, die eine eigene Meinung haben und es wagen, diese Meinung auch noch zu äußern, bleiben nicht lange im Amt wie etwa Christian Hirte, der ehemalige Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Hirte erdreistete sich, einem in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl gewählten Thüringer Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich) zu seiner Wahl zu gratulieren. Wo kommen wir denn da hin? Einem gewählten Ministerpräsidenten zu gratulieren, der nicht von Merkels Gnaden bestimmt wurde?

Unsere Regentin reagierte daher auch verärgert aus dem fernen Südafrika und ließ ihre Untertanen wissen, dass diese Wahl (nur zur Erinnerung: die Wahl war demokratisch und verfassungsmäßig) im Ergebnis „rückgängig gemacht“ werden müsse. Und Herrn Hirte ließ sie wissen, dass er nicht mehr länger Beauftragter für die neuen Länder bleiben könne. Da war die Merkel-Welt wieder heil und schön. 

Auch hier ein juristischer Tipp für Mutti Merkel (Sie merken es schon: Ich bin ein unverschämtes, aufmüpfiges und respektloses Subjekt): Deutschland ist in Bund und Länder gegliedert. Diese Gliederung darf nach dem Wortlaut des Grundgesetzes niemals aufgehoben werden (die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG). Wegen dieser Gliederung geht es einen Bundeskanzler (der ist nämlich für den Bund zuständig, wie das Wort schon sagt) juristisch überhaupt nichts an, welchen Menschen ein deutscher Landtag in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl zum Ministerpräsidenten wählt.

Merkel kann sich auch nicht damit herausreden, sie hätte als CDU-Vorsitzende gesprochen (denn das war sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr) oder als Privatperson (denn das war sie bei dem Staatsbesuch in Südafrika auch nicht). Wenn ein Bundeskanzler auf einer Auslandsreise während eines Staatsempfangs solche Äußerungen gegenüber der Weltöffentlichkeit tätigt, ist völlig klar, dass er nicht als Privatperson spricht, sondern eben als Bundeskanzler. Aber vielleicht habe ich damals auch nicht richtig zugehört und Mutti Merkel hat in Wahrheit nur ihr geheimes Kochrezept verraten. Aber zurück zum Thema. 

Die Regierung Merkel hat offenbar zur Gewaltenteilung, gelinde formuliert, ein „problematisches“ Verhältnis, man könnte auch von einer „Herausforderung“ sprechen. Brauns Äußerung deutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu Merkels Neuem Deutschland an. Mutti mag eben – wie alle Herrscher der Geschichte, die sich selbst und ihre Pläne für „alternativlos“ hielten – keine unabhängigen Richter. Denn unabhängige Richter erdreisten sich, das Gesetz anzuwenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und, noch viel schlimmer, diese Meinung auch in Form von Urteilen zu veröffentlichen. Pfui, Ihr Richter. Schämt Euch!

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: Pixabay

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giesemann gerhard / 04.05.2020

@Ilona Grimm: Danke für die Erinnerung; es geht auch politisch um das Vorhaben der demographischen Eroberung nach Houari Boumedienne, ich muss das nicht noch mal zitieren. Erdogan neulich zu seinen Türken: Macht 5 Kinder nicht nur 3 - dabei wissen sie mit ihren vorhandenen Kindern schon nichts Besseres, als die zu den Aleman zu schicken, mangels Perspektiven in der Türkei. Absicht ist eh klar. Das wird noch sehr unangenehm werden in den kommenden Jahren - obwohl es mich kaum noch betrifft, sage ich es eben und stoße dabei auf einen Richter, der die Moslem-Männer heftig schützen muss vor einschlägiger Kritik. Dabei wird, wie das offenbar immer häufiger üblich wird, das Opfer - hier die minderjährigen muslimischen Mädchen - gegen den Täter ausgespielt,  in einer Täter-Opfer-Vertauschung, ein unglaubliches Verbrechen unter den Augen der ganzen Welt. Absicht oder Dummheit? Verwirrung der Sinne? Ich habe nicht klein bei gegeben, will wissen, wann und ob es denen, Moslem-Männern wie den Zuschauern gleichermaßen, einfach mal peinlich wird. Ein Strafverteidiger, der mir ein Gutachten schreibt, meint: Klar darf ich das sagen, was ich gesagt habe - das sei keine Volksverhetzung im Sinne des § 130 (1) StGB. Das Urteil sei ein Fehlurteil. Absicht: Maulkorb. Der SPD-Vorstand und die Frau BT-Vizepräsidentin mit samt den Grünen sind bereits im Bilde - natürlich schweigen sie verschreckt. Das Ganze ist mehr ein politisch-soziologisches Experiment als eine Justizsache. Aber die lasse ich auch nicht vom Haken. Es gibt noch sehr viele Möglichkeiten, politisch vor allem, zB. eine Popularklage beim bayr. Verfassungsgericht, eine Petition beim bayr. Landtag und vieles mehr. Selbst wenn es nichts bringen sollte, so ist es doch dann weitgehend bekannt in Justizkreisen. Das Institut für Zeitgeschichte/München ist ebenfalls interessiert. Usw.

Leo Hohensee / 04.05.2020

Schön, Herr “Lex”, ich hatte mir immer vorgestellt, dass Richter und ihre Gerichte die Instanzen sind, die diese vielen Gesetzesverstöße der Regierung und ihrer Chefin stoppen müssen und können. Aber ne, Pustekuchen schon unter den Staatsanwälten gibt es eine korrupte regierungshörige Bande. Das heißt, selbst die brechen schon das Gesetz indem sie Dinge unterschlagen, Sachverhalte verfremden und ungleiche Behandlungen selber vornehmen. Was hindert Sie, Herr “Lex”, daran, eine Front in Ihrer “Fachschaft” gegen diese rechtsbrecherische Regierung aufzubauen? Kämpfen am Ende auch Sie schon gegen eine Wand von Verkommenheit im eigenen Lager. Wolfgang Bosbach sagte als er sich aus der Politik zurück zog, es hat keinen Zweck (den CDU-Standpunkt aus 20xx weiter zu vertreten) es sind einfach zu viele (die auf Merkels höchsteigenen Pfad eingeschwenkt sind). Bosbach meinte, es gäbe keine Chance dagegen anzukommen. Muss ich mir jetzt vorstellen, sehr geehrter Herr “Lex”, dass unsere Gerichte und unser Gerichtswesen ähnlich versifft ist?

Rainer Möller / 04.05.2020

Es gibt viel zuwenig öffentliche Kritik an Gerichtsurteilen. Das hat z.Z., jedenfalls in den USA, dazu geführt, dass die Richter sich als den anderen Gewalten übergeordnete Instanz wahrnehmen - während sie eigentlich nur darauf achten sollen, dass die vom Parlament beschlossenen Gesetze unparteiisch vollzogen werden. (Vgl. “Kritarchie” in den USA) Das heißt, die oberste Instanz ist weder die Exekutive noch die Judikative, sondern die Legislative und hinter dieser letztlich die Wahlbevölkerung. In diesem Sinn ist die Braunsche Formulierung “Herausforderung” ganz berechtigt: Die Urteile fordern es heraus, die Gesetze so zu ändern, dass solche Urteile unmöglich werden. Das ist nicht zu beanstanden und es ist sein gutes Recht, darauf hinzuwirken. Schade, dass Justus Lex das nicht versteht ...

Frank-Michael Goldmann, Dänemark / 04.05.2020

Der Begriff “anonym” kommt hier bei der einen oder anderen Zuschrifft vor. Kurz erklärt für die, die es nicht besser wissen (wissen können, wissen wollen). Pseudonym und anonym haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Anonym ist, wenn keiner weiss, woher der Dreck stammt.  Und es auch keiner wissen soll. Das Netz ist voll von anonymem Dreck. Sowohl von links als von rechts. Beim Pseudonym, und nur um das geht es hier, kennt das veröffentlichende Medium, in unserem Fall die Verantwortlichen der Plattform Achse des Guten, sehr wohl die Identität des Autors. Sie ist NICHT geheim! Ein Pseudonym ist ein gebräuchliches journalistisches Instrument, das sogar in die persönlichen Ausweispapiere eingetragen werden kann. Viele Journalisten veröffentlichen ganz selbstverständlich auch unter ihren Pseudonymen. Nebenbei: Ich auch. Frank-Michael Goldmann ist aber mein Klarname, nicht eines meiner beiden Pseudonyme. Pseudonym hat bweder etwas mit Feigheit noch mit Arroganz zu tun. Also, To whom it concerns:  bitte bitte hören Sie mit dem Unsinn “anonym” in Bezug auf den Beitrag von Richter Lex auf. Sie haben Unrecht. Bleibts gsund!

Sabine Schönfelder / 04.05.2020

Holger@Türm, es steht der Kanzlerin nicht zu, die Judikative zu kritisieren, denn die Richter, die Judikative, handelt nach den Gesetzen, (Legislative), die der Staat selbst verabschiedete und gerade DARAN muß sich AUCH die Exekutive SELBST messen lassen. Das nennt sich Gewaltenteilung. Ihnen gefällt vielleicht auch nicht jedes Gesetz, aber Sie haben es auch nicht selbst konzipiert, und Sie haben auch kein MANDAT zur Repräsentation. Sie können sich nicht zum Gewerkschaftsboss wählen lassen und gleichzeitig die von ihnen repräsentierten Rechte der Arbeitnehmer beschneiden. Das können Sie schon, aber dann befinden Sie sich am falschen Platz. Es wäre nicht IHRE Aufgabe. Comprendes? Übrigens, es gibt KEINERLEIN validierte Daten, die auch nur EINE WEITERE STUNDE SHUTDOWN RECHTFERTIGTEN. Darüber sollten Sie sich Ihren Kopf zerbrechen!!

Eberhardt Feldhahn / 04.05.2020

Na, wenn seine Chefin zu blöde ist, einen klaren Satz zu formulieren und verständlich auszusprechen, was erwarten Sie dann von jemandem, der dieser Idiotin zuarbeiten soll?

Philipp Dehn / 04.05.2020

Bei allem verständlichen Furor, aber in der Bundesrepublik haben wir in praxi keine (reine) Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenverschränkung (die ebenfalls im GG festgelegt ist, z. B. bei der Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag und der starken Stellung des Bundesverfassungsgerichts, das Urteile mit Gesetzeskraft fällen kann), so zwischen Exekutive und Legislative. Angeblich sei die Judikative, also die richterliche Gewalt, immer von den anderen beiden Gewalten getrennt, heißt es dann. Ich möchte das jedoch in Frage stellen, wenn z. B. oberste Bundes- und Landesrichter von Bundes- und Landesregierungen bzw. Bundestag und Landesparlamenten gewählt werden oder wenn sich gewesene Ministerpräsidenten oder andere hochrangige politische Mandatsträger oder Beamte auf Richterposten bewerben oder sie über das Parteiticket nach Hinterzimmerkungeleien zwischen Koalitionären auf den entsprechenden Posten kommen.

Karoline Kupfer / 04.05.2020

Super Beitrag! Das einzige, was mich richtig stört, ist, daß Sie immer von “Mutti” schreiben. Erstens ist diese unsägliche Politdarstellerin selbst keine Mutter und zweitens ist das eine Beleidigung für alle Mütter in diesem Land. Normale Mütter lieben nämlich ihre Kinder, sorgen für sie und tun alles, damit es ihnen gut geht.

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