Justus Lex, Gastautor / 04.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 201 / Seite ausdrucken

Meuterei im Merkel-Land?

Von Justus Lex. 

Der Kanzleramtsminister Helge Braun sagte über die Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben haben, kürzlich in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG: „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“. 

Wie ungebildet und auch feige muss man eigentlich sein, um Kanzleramtsminister zu werden? Wenn Braun von „Herausforderung“ spricht, ist das charakterlich nur eins, nämlich feige. Er meint nämlich nicht Herausforderung im gewöhnlichen sprachlichen Sinne, sondern er meint „falsch“ beziehungsweise (pardon) in politisch korrektem Deutsch „problematisch“. Aber anscheinend traut er sich nicht, das offen auszusprechen. Politisch korrekt erklärt er zunächst, dass er die Urteile „verstehe und akzeptiere“ – was er in Wahrheit inhaltlich gerade nicht macht – und kritisiert dann die Gerichtsentscheidungen als „Herausforderung“. 

Eine solche Äußerung verrät auch, dass der Sprecher in juristischen Dingen nicht sonderlich gebildet ist, was für einen Kanzleramtsminister schon ziemlich traurig ist. Jeder gute Staatsbürger sollte schon einmal etwas von „Gewaltenteilung“ gehört haben. Kleiner juristischer Tipp am Rande: Das kann man nachlesen in den Artikeln 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 Grundgesetz, wo eindeutig steht, dass die Rechtsprechung (Judikative) etwas anderes ist als die vollziehende Gewalt (Exekutive). Aber das nur am Rande. Es versteht sich daher von selbst, dass es der vollziehenden Gewalt nicht zusteht, die Urteile von unabhängigen Gerichten öffentlich zu bewerten. 

Zurück zur Gewaltenteilung. Wenn der gute Staatsbürger dann noch, zusätzlich zu diesem Begriff, irgendwie den Namen Montesquieu kennen würde, den der eine oder andere schon mal in der Schule gehört hat, hätte der Kandidat in jeder Rate-Show 100 Punkte. Aber nicht so unser Kanzleramtsminister, also der Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube. Er plaudert, und zwar nicht als Privatperson Helge Braun, sondern als Kanzleramtsminister (denn leider interessiert sich die Welt am Sonntag für Helge Braun als Privatperson eher weniger) darüber, dass er die Gerichtsurteile, die Corona-Maßnahmen aufgehoben haben, als „Herausforderung“ empfindet. 

Vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht

Diese Äußerung ist darüber hinaus auch schizophren, einfachere Gemüter würden sagen „verlogen“. Hat nicht diese unsere Bundesregierung, der auch Braun als herausragender Minister angehört, mehrfach öffentlich ihre Kritik an Polen geäußert, wo Richter mit Gesetzen mundtot gemacht werden, indem ihnen die Entlassung angedroht wird, wenn sie andere Gerichtsurteile oder die Regierung öffentlich kritisieren? Oder wird nicht der „Rechtsstaat“ in allen Sonntagsreden immer wieder von unseren Politikern beschworen, auch von Mutti Merkel? Man kann beim Thema Rechtsstaat sicherlich über vieles diskutieren, aber über zwei Dinge nicht: Nämlich dass ein Rechtsstaat nur dann gegeben ist, wenn die Richter wirklich unabhängig sind und wenn die Richter allein dem Gesetz unterworfen sind. 

Aber vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht und denkt insgeheim darüber, dass das eine veraltete Vorstellung aus früheren Jahrhunderten ist. Wenn er die Unabhängigkeit der Richter wirklich respektieren würde, würde er jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Kanzleramtsminister die Urteile von Gerichten öffentlich kritisieren. Insoweit muss ich böser Mensch aber auch zugeben, dass ich altmodisch bin und noch immer viel von unabhängigen Richtern, von klaren Gesetzen und vom Rechtsstaat halte. Aber wer weiß: Vielleicht möchte Mutti Merkel ja im Zuge der Corona-Krise nicht nur unsere Grundrechte einschränken oder abschaffen, sondern auch gleich die Gewaltenteilung. Wäre doch viel praktischer und effizienter. Mutti Merkel sorgt für alles. Ich hätte auch schon einen Namen für das dann oberste Gericht: Es könnte Merkelgerichtshof heißen. Und Herr Braun könnte Gerichtspräsident werden. Er hat zwar keine juristische Ausbildung. Aber das schadet nichts. Wer Kanzleramtsminister unter Mutti ist, kann alles.

Auch inhaltlich ist die Äußerung unseres Kanzleramtsministers bemerkenswert. Wie hatte er so schön formuliert? Er empfinde es als „Herausforderung“, wenn sich die Gerichte auf den „Gleichheitsgrundsatz berufen“ würden. Hallo? Bin ich hier noch im richtigen Film? Der Gleichheitsgrundsatz ist geltendes Recht (!) und nicht nur eine schöne Floskel für Sonntagsreden. Auch hier ein kleiner juristischer Tipp am Rande: Man findet den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Übrigen ist Brauns Formulierung, die Gerichte würden sich auf den Gleichheitssatz „berufen“, juristisch ungefähr genau so richtig wie die Behauptung, die Sonne würde sich um die Erde drehen.

Hier also eine kurze Rechtsberatung für unseren Kanzleramtsminister: Gerichte „berufen“ sich nicht auf irgendetwas, sondern sie wenden geltendes Recht an, hier zum Beispiel den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG. Und gleich noch eine Info: Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich. Nur zur Erinnerung: Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Also nicht nur dann, wenn es Herrn Braun oder Mutti Merkel gefällt. 

Wo kommen wir denn da hin?

Aber wir wollen nicht zu hart mit dem Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube ins Gericht gehen. Denn wir als Untertanen müssen demütig feststellen, dass Braun immer ein treuer Vasall von Merkel war, immer alles loyal ausgeführt hat, was sie wollte, und – noch wichtiger – ihr nie widersprochen hat. Denn respektlose aufmüpfige Gesellen, die eine eigene Meinung haben und es wagen, diese Meinung auch noch zu äußern, bleiben nicht lange im Amt wie etwa Christian Hirte, der ehemalige Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Hirte erdreistete sich, einem in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl gewählten Thüringer Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich) zu seiner Wahl zu gratulieren. Wo kommen wir denn da hin? Einem gewählten Ministerpräsidenten zu gratulieren, der nicht von Merkels Gnaden bestimmt wurde?

Unsere Regentin reagierte daher auch verärgert aus dem fernen Südafrika und ließ ihre Untertanen wissen, dass diese Wahl (nur zur Erinnerung: die Wahl war demokratisch und verfassungsmäßig) im Ergebnis „rückgängig gemacht“ werden müsse. Und Herrn Hirte ließ sie wissen, dass er nicht mehr länger Beauftragter für die neuen Länder bleiben könne. Da war die Merkel-Welt wieder heil und schön. 

Auch hier ein juristischer Tipp für Mutti Merkel (Sie merken es schon: Ich bin ein unverschämtes, aufmüpfiges und respektloses Subjekt): Deutschland ist in Bund und Länder gegliedert. Diese Gliederung darf nach dem Wortlaut des Grundgesetzes niemals aufgehoben werden (die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG). Wegen dieser Gliederung geht es einen Bundeskanzler (der ist nämlich für den Bund zuständig, wie das Wort schon sagt) juristisch überhaupt nichts an, welchen Menschen ein deutscher Landtag in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl zum Ministerpräsidenten wählt.

Merkel kann sich auch nicht damit herausreden, sie hätte als CDU-Vorsitzende gesprochen (denn das war sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr) oder als Privatperson (denn das war sie bei dem Staatsbesuch in Südafrika auch nicht). Wenn ein Bundeskanzler auf einer Auslandsreise während eines Staatsempfangs solche Äußerungen gegenüber der Weltöffentlichkeit tätigt, ist völlig klar, dass er nicht als Privatperson spricht, sondern eben als Bundeskanzler. Aber vielleicht habe ich damals auch nicht richtig zugehört und Mutti Merkel hat in Wahrheit nur ihr geheimes Kochrezept verraten. Aber zurück zum Thema. 

Die Regierung Merkel hat offenbar zur Gewaltenteilung, gelinde formuliert, ein „problematisches“ Verhältnis, man könnte auch von einer „Herausforderung“ sprechen. Brauns Äußerung deutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu Merkels Neuem Deutschland an. Mutti mag eben – wie alle Herrscher der Geschichte, die sich selbst und ihre Pläne für „alternativlos“ hielten – keine unabhängigen Richter. Denn unabhängige Richter erdreisten sich, das Gesetz anzuwenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und, noch viel schlimmer, diese Meinung auch in Form von Urteilen zu veröffentlichen. Pfui, Ihr Richter. Schämt Euch!

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

Susanne antalic / 04.05.2020

Herr Gfroerer, entweder leben und arbeiten sie nicht in D, oder sie sind Rentner, oder haben keine Ahnung, dass sie solche Einsichten vertreten. Wieviele Beamten haben schon ihre Jobs verloren, wieviele haben Besuch vo Antifa bekommen, wieviele Kinder wurden abgepasst? Sie sind entweder ein pure Egoist, oder haben keine Ahnung, wie es in D. seit einige Zeit läuft.

Gudrun Dietzel / 04.05.2020

@Idler. Na bitte, geht doch. Jetzt haben Sie sich mal mit etwas Konkretem aus der Deckung gewagt.

Sasa Stern / 04.05.2020

Dem Autor Anerkennung und Dank. Möge er mit vielen vielen Kollegen in Gang kommen, möge es gelingen. Für den Beitrag “Dr Gfoerer”: ich möchte mich davon absolut distanzieren und für die Wortwahl des Dr. Gfoerer entschuldigen. Ich kenne diesen Menschen nicht einmal, aber ich kenne den Stil.  In meinem Namen wird so etwas niemals gesagt werden, gleich gegen welchen Menschen. Und ich werde immer parteiisch sein, beim Lesen solcher Anwürfe. Bleiben Sie der Achgut gewogen und vor allem informieren bitte weiterhin Sie zur juristischen Seite. Dazu, was jeder einzelne tun kann.

Martin Stumpp / 04.05.2020

Sollte ich vor Gericht müssen, so hoffe dass ich an einen Richter wie den Autor zu geraten, der noch etwas von unabhängiger Gerichtsbarkeit hält. Noch lieber wäre mir aber ein Richter wie Thorsten Schleif, Autor des Buches “Urteil: Ungerecht”, der seine richterliche Unabhängigkeit einer Karriere vorzieht. Ganz soweit geht der Autor dieses Artikels offensichtlich nicht, dessen Zeilen ich dessen ungeachtet, mit Vergnügen gelesen habe. Nun ja die Gewaltenteilung, damit ist es in einem Land indem die höchsten Richter von vielen Juristen der Legislative zugerechnet werden nicht weit her. Denn man muss den Artikel 20 Abs. 2 schon richtig interpretieren um dort Gewaltenteilung herauslesen zu können. Dem juristischen Laien gelingt dies nur schwer. Ist auch aber auch nicht notwendig, denn die Gesetz sollen ja den Juristen, nicht den Menschen dienen. Wie auch immer, von unabhängiger oder unparteiischer Justiz steht da nichts, dazu muss man schon die europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 bemühen. Und der Gleichheitsgrundsatz steht sowieso nur auf dem Papier, das zum Glück für unsere bisherigen Regierungen sehr geduldig ist. Wer es nicht glaubt erkläre mir die Paragraphen 1 und 2 im SGB VI. Und der Beispiele gibt es noch deren viele. Ich weiß auch gar nicht warum überhaupt noch jemand erwartet, dass unsere Regierung sich an Recht und Gesetz hält, hat doch unsere Gottkanzlerin (deren Lakai, oder besser Erzengel, Helge Braun ist) am 18.07.2018 auf ihrer Pressekonferenz erklärt, dass ihre Regierung sich nur an Gesetze hält, falls sie dies für notwendig erachtet. Was für ein sinniges Datum um zu erklären, auch ohne Ermächtigungsgesetz durchzuregieren.

Gert Köppe / 04.05.2020

Ihre Majestät Merkel befindet sich bereits im Rausch der Sinne und der Macht. Sie schwebt schon längst über den Irdischen Dingen, solche lästigen “Kleinigkeiten”, wie das Grundgesetz, oder die Gewaltenteilung. Was interessiert das die “Göttliche”? Sie trägt selbst keine Maske, tummelt sich mit mehreren Personen in engen Aufzügen, tuschelt und lacht mit Söder und fliegt munter in der Welt herum. Dem “Pöbel” verordnet sie das “Brett” vorm Kopf (auch wenn es noch nur aus Stoff ist), den “Maulkorb” und ab und zu gestattet sie ihm mal ein kleines Bröckchen Freiheit, oder sie nimmt es wieder, ganz nach Belieben. War der Pöbel brav, darf er auch mal an der längeren Leine hüpfen. Ihr Kanzleramtsminister ist so etwas, wie ihr persönlicher “Johann”, ihr Kammerdiener. Jawohl Eure Majestät, selbstverständlich Eure Majestät, mache ich sofort Eure Majestät, bin ganz Ihrer Meinung Eure Durchlaucht. Man könnte auch sagen, ein ganz gewöhnlicher, feiger, unterwürfiger “Schleimer”. Wenn Madame schon auf das Grundgesetz pfeift muss er es erst recht. Wie muss man einen Staat nennen, wo ein Richter unter Pseudonym schreiben muss, nur weil er die Wahrheit anspricht? “Rechtsstaat”? “Demokratie”? “Divers”? Schwierige Frage.

Karla Kuhn / 04.05.2020

“GATES KAPERT DEUTSCHLAND”  Heute, 04.04.2020 GERD MIETHE,  youtube Anschauen und danach diskutieren.

Florian Bode / 04.05.2020

Die Gesamtsituation führt ja möglicherweise zu einer intellektuellen Herausforderung des Dr. med. (und sogar Honorarprofessors) H. Braun. Ich kann mir allerdings vorstellen, das weniger analytische Brillianz, als vielmehr eine geschmeidiges Anpassungsfähigkeit zur Stellung als Dr. Merkels Gehilfen geführt haben.

Matthias Fischer / 04.05.2020

Hallo Herr Lex! Es gibt eine Menge Gerichtsurteile, die äußerst kritikwürdig sind (z. B. Gottesdienstverbote). Die Frage ist aber, ob Politiker, die sich ihrerseits auf extrem dünnem verfassungsrechtlichem Eis bewegen, berechtigt sind, Gerichte zu kritisieren, wenn diese verfassungsrechtlich bedenkliche, politische Entscheidungen teilweise aufheben. Außerdem trifft es natürlich zu, dass die Gerichte ausschließlich Recht und Gesetz unterliegen. Die Gesetze werden aber nicht von Richtern gemacht, sondern von Politikern, von denen viele nichts oder nur Micky Maus gelernt haben. Dass aber auch diese Gesetze oft genug in der Verwaltungspraxis nichts als Schall und Rauch sind, zeigt sich an der rechtswidrigen Grenzöffnung durch Frau Merkel, der Unterlassung von Abschiebungen ausreisepflichtiger Menschen oder der ungehinderten Schleppertätigkeit “guter linker” Mittelmeerhilfsorganisationen, z. B. auch der Kirchen. Und wer die polnischen Justizgesetze kritisiert, sollte sich klar machen, dass Richter am Bundesverfassungsgericht vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Das steht zwar so im Grundgesetz, ist aber trotzdem nicht gut, weil die Wahl nach Parteiproporz erfolgt und die so gewählten Richter ihren Wählern dankbar sein müssen - am besten durch entsprechende Urteile. Ansonsten ist das von Ihnen, sehr geehrter Herr Lex, zitierte verfassungswidrige Verhalten der Frau Bundeskanzlerin Ausdruck einer von genau dieser herbeigeführten Verfassungskrise, die in der Tat zu Verhältnissen geführt hat, die denjenigen in früheren deutschen Unrechtsstaaten in vielen Punkten entspricht.

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