Herr Gfroerer, entweder leben und arbeiten sie nicht in D, oder sie sind Rentner, oder haben keine Ahnung, dass sie solche Einsichten vertreten. Wieviele Beamten haben schon ihre Jobs verloren, wieviele haben Besuch vo Antifa bekommen, wieviele Kinder wurden abgepasst? Sie sind entweder ein pure Egoist, oder haben keine Ahnung, wie es in D. seit einige Zeit läuft.
@Idler. Na bitte, geht doch. Jetzt haben Sie sich mal mit etwas Konkretem aus der Deckung gewagt.
Dem Autor Anerkennung und Dank. Möge er mit vielen vielen Kollegen in Gang kommen, möge es gelingen. Für den Beitrag “Dr Gfoerer”: ich möchte mich davon absolut distanzieren und für die Wortwahl des Dr. Gfoerer entschuldigen. Ich kenne diesen Menschen nicht einmal, aber ich kenne den Stil. In meinem Namen wird so etwas niemals gesagt werden, gleich gegen welchen Menschen. Und ich werde immer parteiisch sein, beim Lesen solcher Anwürfe. Bleiben Sie der Achgut gewogen und vor allem informieren bitte weiterhin Sie zur juristischen Seite. Dazu, was jeder einzelne tun kann.
Sollte ich vor Gericht müssen, so hoffe dass ich an einen Richter wie den Autor zu geraten, der noch etwas von unabhängiger Gerichtsbarkeit hält. Noch lieber wäre mir aber ein Richter wie Thorsten Schleif, Autor des Buches “Urteil: Ungerecht”, der seine richterliche Unabhängigkeit einer Karriere vorzieht. Ganz soweit geht der Autor dieses Artikels offensichtlich nicht, dessen Zeilen ich dessen ungeachtet, mit Vergnügen gelesen habe. Nun ja die Gewaltenteilung, damit ist es in einem Land indem die höchsten Richter von vielen Juristen der Legislative zugerechnet werden nicht weit her. Denn man muss den Artikel 20 Abs. 2 schon richtig interpretieren um dort Gewaltenteilung herauslesen zu können. Dem juristischen Laien gelingt dies nur schwer. Ist auch aber auch nicht notwendig, denn die Gesetz sollen ja den Juristen, nicht den Menschen dienen. Wie auch immer, von unabhängiger oder unparteiischer Justiz steht da nichts, dazu muss man schon die europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 bemühen. Und der Gleichheitsgrundsatz steht sowieso nur auf dem Papier, das zum Glück für unsere bisherigen Regierungen sehr geduldig ist. Wer es nicht glaubt erkläre mir die Paragraphen 1 und 2 im SGB VI. Und der Beispiele gibt es noch deren viele. Ich weiß auch gar nicht warum überhaupt noch jemand erwartet, dass unsere Regierung sich an Recht und Gesetz hält, hat doch unsere Gottkanzlerin (deren Lakai, oder besser Erzengel, Helge Braun ist) am 18.07.2018 auf ihrer Pressekonferenz erklärt, dass ihre Regierung sich nur an Gesetze hält, falls sie dies für notwendig erachtet. Was für ein sinniges Datum um zu erklären, auch ohne Ermächtigungsgesetz durchzuregieren.
Ihre Majestät Merkel befindet sich bereits im Rausch der Sinne und der Macht. Sie schwebt schon längst über den Irdischen Dingen, solche lästigen “Kleinigkeiten”, wie das Grundgesetz, oder die Gewaltenteilung. Was interessiert das die “Göttliche”? Sie trägt selbst keine Maske, tummelt sich mit mehreren Personen in engen Aufzügen, tuschelt und lacht mit Söder und fliegt munter in der Welt herum. Dem “Pöbel” verordnet sie das “Brett” vorm Kopf (auch wenn es noch nur aus Stoff ist), den “Maulkorb” und ab und zu gestattet sie ihm mal ein kleines Bröckchen Freiheit, oder sie nimmt es wieder, ganz nach Belieben. War der Pöbel brav, darf er auch mal an der längeren Leine hüpfen. Ihr Kanzleramtsminister ist so etwas, wie ihr persönlicher “Johann”, ihr Kammerdiener. Jawohl Eure Majestät, selbstverständlich Eure Majestät, mache ich sofort Eure Majestät, bin ganz Ihrer Meinung Eure Durchlaucht. Man könnte auch sagen, ein ganz gewöhnlicher, feiger, unterwürfiger “Schleimer”. Wenn Madame schon auf das Grundgesetz pfeift muss er es erst recht. Wie muss man einen Staat nennen, wo ein Richter unter Pseudonym schreiben muss, nur weil er die Wahrheit anspricht? “Rechtsstaat”? “Demokratie”? “Divers”? Schwierige Frage.
“GATES KAPERT DEUTSCHLAND” Heute, 04.04.2020 GERD MIETHE, youtube Anschauen und danach diskutieren.
Die Gesamtsituation führt ja möglicherweise zu einer intellektuellen Herausforderung des Dr. med. (und sogar Honorarprofessors) H. Braun. Ich kann mir allerdings vorstellen, das weniger analytische Brillianz, als vielmehr eine geschmeidiges Anpassungsfähigkeit zur Stellung als Dr. Merkels Gehilfen geführt haben.
Hallo Herr Lex! Es gibt eine Menge Gerichtsurteile, die äußerst kritikwürdig sind (z. B. Gottesdienstverbote). Die Frage ist aber, ob Politiker, die sich ihrerseits auf extrem dünnem verfassungsrechtlichem Eis bewegen, berechtigt sind, Gerichte zu kritisieren, wenn diese verfassungsrechtlich bedenkliche, politische Entscheidungen teilweise aufheben. Außerdem trifft es natürlich zu, dass die Gerichte ausschließlich Recht und Gesetz unterliegen. Die Gesetze werden aber nicht von Richtern gemacht, sondern von Politikern, von denen viele nichts oder nur Micky Maus gelernt haben. Dass aber auch diese Gesetze oft genug in der Verwaltungspraxis nichts als Schall und Rauch sind, zeigt sich an der rechtswidrigen Grenzöffnung durch Frau Merkel, der Unterlassung von Abschiebungen ausreisepflichtiger Menschen oder der ungehinderten Schleppertätigkeit “guter linker” Mittelmeerhilfsorganisationen, z. B. auch der Kirchen. Und wer die polnischen Justizgesetze kritisiert, sollte sich klar machen, dass Richter am Bundesverfassungsgericht vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Das steht zwar so im Grundgesetz, ist aber trotzdem nicht gut, weil die Wahl nach Parteiproporz erfolgt und die so gewählten Richter ihren Wählern dankbar sein müssen - am besten durch entsprechende Urteile. Ansonsten ist das von Ihnen, sehr geehrter Herr Lex, zitierte verfassungswidrige Verhalten der Frau Bundeskanzlerin Ausdruck einer von genau dieser herbeigeführten Verfassungskrise, die in der Tat zu Verhältnissen geführt hat, die denjenigen in früheren deutschen Unrechtsstaaten in vielen Punkten entspricht.
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