Ich empfinde den Artikel als Ablenkung von dem miserablen Zustand des Rechtsstaats und der Justiz. Der Autor ist Richter, und somit Beamter. 1) Richter und Staatsanwälte sind Beamte. Staatsanwälte müssen sich an die Weisungen der Exekutive halten. Wir haben keine Wahljustiz. Geschworenengerichte sind nicht die Regel sondern die Ausnahme. Das Einstellungsverfahren von Richtern ist mit der Gewaltenteilung unvereinbar [wikipedia: Richter (Deutschland), Kapitel Reformbestrebungen]. Damit ist die Justiz faktisch Teil der Exekutive; die angebliche Unabhängigkeit ist eine Fata Morgana. 2) Selbst krasse Fehlleistungen von Richtern oder Staatsanwälten haben keine persönlichen Konsequenzen. Diese gottgleiche Stellung ist eine Verhöhnung von Artikel 3 (Gleichheit vor dem Recht). Bei einer Wahljustiz werden können Pfeifen abgewählt werden und fliegen raus. 3) Wie unter anderem der Lockdown gezeigt hat, ist das GG eine miserable, obrigkeitsstaatliche Verfassung voller Selbstaushebelungen, Falltüren und Vorbehalten. Siehe den Artikel von Rainer Grell “Wie lange noch wird unsere Geduld missbraucht? (1)”; vor allem die phantastischen Möglichkeiten des Artikels 80. Im nachgelagerten Staatsrecht folgt dann ein wirrer, undurchdringlicher Dschungel von Ermächtigungen, der es möglich macht mit simplen Verordnungen massenhaft Grundrechte auszuhebeln. 3) In Deutschland gelten mittlerweile mindesten 300.000 Vorschriften. Dieses aufgeblähte, schwammige, inkonsistente Wirrwarr ist nicht mehr konsistent ausführbar, folglich herrscht in weiten Teilen Willkür. 4) Schon aufgrund der Richterauswahl ist das Verfassungsgericht nicht unabhängig, sondern ein Organ der Exekutive. Wie zum Beispiel die Urteile zur Staatsfinanzierung durch die EZB, Aufhebung der Hart-4 Sanktionen, GEZ-Steuer, etc. zeigen, werden die Maßnahmen der Exekutive praktisch abgesegnet, wobei das rituelle “Ja, aber ...” meistens ein Placebo ist.
Der undemokratische, grundgesetzwidrige Machtmißbrauch der Kanzlerin und das entsprechende Verhalten viele Landes- und Bundespolitiker im Fall Thüringen, wie im Artikel dargestellt, ist eigentlich ein gutes Beispiel. Nichts hat die freie, unabhängige Justiz dagegen unternommen, Demokratie und Grundgesetz nicht geschützt. Darf man das auch nicht kritisieren, weil Gerichte ja grundsätzlich nichts falschmachen können, “sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich” urteilen?
Voll den Nagel auf den Kopf getroffen! - Wo ist der Michel? Der schläft…
#beat schaller: Sie wünschen, daß sich viele Richterkollegen gemeinsam hinstellen, um der verlorenen Demokratie wieder auf die Sprünge zu helfen. Sie haben völlig Recht. Warum deren Interessenverband, der Deutsche Richterverein, zu schweigen neigt, ist mir unverständlich. Immerhin muckt wohl der kleinere Verband der Neuen Richtervereinigung auf … wohltuend. Es gab bereits vor Jahren einen VRiOLG Dresden Dr. Söhnen, der Dr. DeMaziere in anderem Zusamenhang deutlich und unmißverständlich die Leviten gelesen hat. Noch heute sehr wohltuend, es diesem Emprokömmling “de Malheur” gezeigt zu sehen, wo der Barthel den Most holt! #Dr. Stefan Gfroerer: Sie empfinden es als feige und ziemlich arrogant, sich als Richter hier anonym auszulassen. Nun: Auch die richterliche Unabhängigkeit ist im Arbeitsalltag endlich … und Sie haben augenscheinlich keine Vorstellung, würden sich sicherlich sehr wundern, was den Richter trotz seiner Unabhängigkeit alles ereilen kann. Ja, ich habe großes Verständnis für diesen hervorragenden rechtspolitischen Beitrag im Schutz der journalistischen Anonymität!
Herr Türm? Nein, der Kanzleramtsminister darf als Privatperson kritisieren. Darüber hinaus: was sagen Sie zu Söder, den das 800qm-Urteil nicht interessiert.
@Idler, ich weiß nicht in welchem autoritären Nest Sie Ihre Kinderstube hatten(geographisch wohl im Süden?), es ist auch nicht alles falsch was Sie schreiben, aber oft in einer arroganten Form. Natürlich darf man Gerichte kritisieren, Entscheidungen und Gesetze, aber bitte man muss aufpassen an welcher Position man steht und wer die Macht in den Händen hält. Herr Braun hätte sich dreimal überlegen müssen, hier und an seiner Stelle das Maul aufzumachen! @Herr Lex, wirklich ganz schön aufmüpfig heute, bestehen Sie aus zwei Persönlichkeiten?
@ Dr. Stefan Gfroerer “Ich finde es ebenso feige und ziemlich arrogant, sich als Richter hier anonym auszulassen”. Für mich ist es eine nicht akzeptable Form der Arroganz, hier jemandem Arroganz vorzuwerfen, weil er sich und seine Familie schützen will. Schon mal was von Antifa gehört, dem Abfackeln von Autos, dem Bedrohen von Kindern auf dem Schulweg, dem Werfen von Molotowcocktails durch Fenster in Privathäuser? Wollen Sie das? Es gehört allerdings kein Mut dazu, hier jemandem Feigfheit vorzuwerfen, weil er offen und ehrlich zugibt, unter Pseudonym zu schreiben. Und es vielleicht selber tut? Wer sagt mir denn, dass “Dr. Stefan Gfoerner”! kein Fake ist? Wäre mutig, wenn Sie es zugeben würden. Bleibts gesund!
Herr Autor, Ihre Worte sind theoretisch natürlich schöne Worte, die dem juristischen Ideal von Justitia entsprechen. Aber die juristische Praxis bzw. Realität in D sieht doch seit mittlerweile ca. 20 Jahren ganz anderes aus. Was nützen einem freie Richter, die das Gesetz frei interpretieren und strikt anwenden, wenn 1. Die Mehrheit der Richter im Land streng links oder antibürgerlich orientiert ist und nichts von (der Förderung) der bürgerlichen Freiheit hält und 2. Die wesentlichen Gesetze im Land schon lange nicht mehr der Förderung der Freiheit und des Wohlstands der Staatsbürger dienen. Ein in seiner Entscheidung völlig unabhängiger Richter bringt dem freiheitsliebenden Bürger nichts, wenn das politische Regime die Gesetze so ändert oder macht, dass sie gegen die freiheitlichen und/ oder sonstigen Interessen des Bürgers gerichtet sind. Das die Richter im Land wieder (fast) alle gleichgeschaltet und unfrei sein müssen, zeigen doch allein die Urteile, die bei Vergewaltigungen und Morden durch die seit 2015 gekommenen “Gäste” “im Namen des Volkes” gefällt werden und viceversa, wenn der Täter ein Deutscher ist. Dass das BVG längst nicht mehr frei ist, zeigen die vielen abgewiesenen Klagen (alle haben/ hätten Interessen der Deutschen Staatsbürger verteidigt) seit der Zeit vor der Einführung des EURO. Der Hund liegt also in der politischen Einstellung der Richter im Land und des Regimes, das an der Macht ist, begraben. In D haben aktuell beide längst kein Interesse mehr die Freiheit und den Wohlstand des Bürgers zu fördern, sondern ihn weitestgehend einzuschränken und dabei auch noch auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Demokratie mit einer funktionierenden Juristerei ist etwas ganz anderes als das, was aktuell in D vorherrscht. Leider glauben viel zu viele immer noch den schönen Märchen, wie sie in Ihrem Text oben stehen.
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