Justus Lex, Gastautor / 04.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 201 / Seite ausdrucken

Meuterei im Merkel-Land?

Von Justus Lex. 

Der Kanzleramtsminister Helge Braun sagte über die Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben haben, kürzlich in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG: „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“. 

Wie ungebildet und auch feige muss man eigentlich sein, um Kanzleramtsminister zu werden? Wenn Braun von „Herausforderung“ spricht, ist das charakterlich nur eins, nämlich feige. Er meint nämlich nicht Herausforderung im gewöhnlichen sprachlichen Sinne, sondern er meint „falsch“ beziehungsweise (pardon) in politisch korrektem Deutsch „problematisch“. Aber anscheinend traut er sich nicht, das offen auszusprechen. Politisch korrekt erklärt er zunächst, dass er die Urteile „verstehe und akzeptiere“ – was er in Wahrheit inhaltlich gerade nicht macht – und kritisiert dann die Gerichtsentscheidungen als „Herausforderung“. 

Eine solche Äußerung verrät auch, dass der Sprecher in juristischen Dingen nicht sonderlich gebildet ist, was für einen Kanzleramtsminister schon ziemlich traurig ist. Jeder gute Staatsbürger sollte schon einmal etwas von „Gewaltenteilung“ gehört haben. Kleiner juristischer Tipp am Rande: Das kann man nachlesen in den Artikeln 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 Grundgesetz, wo eindeutig steht, dass die Rechtsprechung (Judikative) etwas anderes ist als die vollziehende Gewalt (Exekutive). Aber das nur am Rande. Es versteht sich daher von selbst, dass es der vollziehenden Gewalt nicht zusteht, die Urteile von unabhängigen Gerichten öffentlich zu bewerten. 

Zurück zur Gewaltenteilung. Wenn der gute Staatsbürger dann noch, zusätzlich zu diesem Begriff, irgendwie den Namen Montesquieu kennen würde, den der eine oder andere schon mal in der Schule gehört hat, hätte der Kandidat in jeder Rate-Show 100 Punkte. Aber nicht so unser Kanzleramtsminister, also der Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube. Er plaudert, und zwar nicht als Privatperson Helge Braun, sondern als Kanzleramtsminister (denn leider interessiert sich die Welt am Sonntag für Helge Braun als Privatperson eher weniger) darüber, dass er die Gerichtsurteile, die Corona-Maßnahmen aufgehoben haben, als „Herausforderung“ empfindet. 

Vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht

Diese Äußerung ist darüber hinaus auch schizophren, einfachere Gemüter würden sagen „verlogen“. Hat nicht diese unsere Bundesregierung, der auch Braun als herausragender Minister angehört, mehrfach öffentlich ihre Kritik an Polen geäußert, wo Richter mit Gesetzen mundtot gemacht werden, indem ihnen die Entlassung angedroht wird, wenn sie andere Gerichtsurteile oder die Regierung öffentlich kritisieren? Oder wird nicht der „Rechtsstaat“ in allen Sonntagsreden immer wieder von unseren Politikern beschworen, auch von Mutti Merkel? Man kann beim Thema Rechtsstaat sicherlich über vieles diskutieren, aber über zwei Dinge nicht: Nämlich dass ein Rechtsstaat nur dann gegeben ist, wenn die Richter wirklich unabhängig sind und wenn die Richter allein dem Gesetz unterworfen sind. 

Aber vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht und denkt insgeheim darüber, dass das eine veraltete Vorstellung aus früheren Jahrhunderten ist. Wenn er die Unabhängigkeit der Richter wirklich respektieren würde, würde er jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Kanzleramtsminister die Urteile von Gerichten öffentlich kritisieren. Insoweit muss ich böser Mensch aber auch zugeben, dass ich altmodisch bin und noch immer viel von unabhängigen Richtern, von klaren Gesetzen und vom Rechtsstaat halte. Aber wer weiß: Vielleicht möchte Mutti Merkel ja im Zuge der Corona-Krise nicht nur unsere Grundrechte einschränken oder abschaffen, sondern auch gleich die Gewaltenteilung. Wäre doch viel praktischer und effizienter. Mutti Merkel sorgt für alles. Ich hätte auch schon einen Namen für das dann oberste Gericht: Es könnte Merkelgerichtshof heißen. Und Herr Braun könnte Gerichtspräsident werden. Er hat zwar keine juristische Ausbildung. Aber das schadet nichts. Wer Kanzleramtsminister unter Mutti ist, kann alles.

Auch inhaltlich ist die Äußerung unseres Kanzleramtsministers bemerkenswert. Wie hatte er so schön formuliert? Er empfinde es als „Herausforderung“, wenn sich die Gerichte auf den „Gleichheitsgrundsatz berufen“ würden. Hallo? Bin ich hier noch im richtigen Film? Der Gleichheitsgrundsatz ist geltendes Recht (!) und nicht nur eine schöne Floskel für Sonntagsreden. Auch hier ein kleiner juristischer Tipp am Rande: Man findet den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Übrigen ist Brauns Formulierung, die Gerichte würden sich auf den Gleichheitssatz „berufen“, juristisch ungefähr genau so richtig wie die Behauptung, die Sonne würde sich um die Erde drehen.

Hier also eine kurze Rechtsberatung für unseren Kanzleramtsminister: Gerichte „berufen“ sich nicht auf irgendetwas, sondern sie wenden geltendes Recht an, hier zum Beispiel den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG. Und gleich noch eine Info: Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich. Nur zur Erinnerung: Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Also nicht nur dann, wenn es Herrn Braun oder Mutti Merkel gefällt. 

Wo kommen wir denn da hin?

Aber wir wollen nicht zu hart mit dem Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube ins Gericht gehen. Denn wir als Untertanen müssen demütig feststellen, dass Braun immer ein treuer Vasall von Merkel war, immer alles loyal ausgeführt hat, was sie wollte, und – noch wichtiger – ihr nie widersprochen hat. Denn respektlose aufmüpfige Gesellen, die eine eigene Meinung haben und es wagen, diese Meinung auch noch zu äußern, bleiben nicht lange im Amt wie etwa Christian Hirte, der ehemalige Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Hirte erdreistete sich, einem in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl gewählten Thüringer Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich) zu seiner Wahl zu gratulieren. Wo kommen wir denn da hin? Einem gewählten Ministerpräsidenten zu gratulieren, der nicht von Merkels Gnaden bestimmt wurde?

Unsere Regentin reagierte daher auch verärgert aus dem fernen Südafrika und ließ ihre Untertanen wissen, dass diese Wahl (nur zur Erinnerung: die Wahl war demokratisch und verfassungsmäßig) im Ergebnis „rückgängig gemacht“ werden müsse. Und Herrn Hirte ließ sie wissen, dass er nicht mehr länger Beauftragter für die neuen Länder bleiben könne. Da war die Merkel-Welt wieder heil und schön. 

Auch hier ein juristischer Tipp für Mutti Merkel (Sie merken es schon: Ich bin ein unverschämtes, aufmüpfiges und respektloses Subjekt): Deutschland ist in Bund und Länder gegliedert. Diese Gliederung darf nach dem Wortlaut des Grundgesetzes niemals aufgehoben werden (die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG). Wegen dieser Gliederung geht es einen Bundeskanzler (der ist nämlich für den Bund zuständig, wie das Wort schon sagt) juristisch überhaupt nichts an, welchen Menschen ein deutscher Landtag in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl zum Ministerpräsidenten wählt.

Merkel kann sich auch nicht damit herausreden, sie hätte als CDU-Vorsitzende gesprochen (denn das war sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr) oder als Privatperson (denn das war sie bei dem Staatsbesuch in Südafrika auch nicht). Wenn ein Bundeskanzler auf einer Auslandsreise während eines Staatsempfangs solche Äußerungen gegenüber der Weltöffentlichkeit tätigt, ist völlig klar, dass er nicht als Privatperson spricht, sondern eben als Bundeskanzler. Aber vielleicht habe ich damals auch nicht richtig zugehört und Mutti Merkel hat in Wahrheit nur ihr geheimes Kochrezept verraten. Aber zurück zum Thema. 

Die Regierung Merkel hat offenbar zur Gewaltenteilung, gelinde formuliert, ein „problematisches“ Verhältnis, man könnte auch von einer „Herausforderung“ sprechen. Brauns Äußerung deutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu Merkels Neuem Deutschland an. Mutti mag eben – wie alle Herrscher der Geschichte, die sich selbst und ihre Pläne für „alternativlos“ hielten – keine unabhängigen Richter. Denn unabhängige Richter erdreisten sich, das Gesetz anzuwenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und, noch viel schlimmer, diese Meinung auch in Form von Urteilen zu veröffentlichen. Pfui, Ihr Richter. Schämt Euch!

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: Pixabay

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Thomas Brox / 04.05.2020

Ich empfinde den Artikel als Ablenkung von dem miserablen Zustand des Rechtsstaats und der Justiz. Der Autor ist Richter, und somit Beamter. 1) Richter und Staatsanwälte sind Beamte. Staatsanwälte müssen sich an die Weisungen der Exekutive halten. Wir haben keine Wahljustiz. Geschworenengerichte sind nicht die Regel sondern die Ausnahme. Das Einstellungsverfahren von Richtern ist mit der Gewaltenteilung unvereinbar [wikipedia: Richter (Deutschland), Kapitel Reformbestrebungen]. Damit ist die Justiz faktisch Teil der Exekutive; die angebliche Unabhängigkeit ist eine Fata Morgana. 2) Selbst krasse Fehlleistungen von Richtern oder Staatsanwälten haben keine persönlichen Konsequenzen. Diese gottgleiche Stellung ist eine Verhöhnung von Artikel 3 (Gleichheit vor dem Recht). Bei einer Wahljustiz werden können Pfeifen abgewählt werden und fliegen raus. 3) Wie unter anderem der Lockdown gezeigt hat, ist das GG eine miserable, obrigkeitsstaatliche Verfassung voller Selbstaushebelungen, Falltüren und Vorbehalten. Siehe den Artikel von Rainer Grell “Wie lange noch wird unsere Geduld missbraucht? (1)”; vor allem die phantastischen Möglichkeiten des Artikels 80. Im nachgelagerten Staatsrecht folgt dann ein wirrer, undurchdringlicher Dschungel von Ermächtigungen, der es möglich macht mit simplen Verordnungen massenhaft Grundrechte auszuhebeln. 3) In Deutschland gelten mittlerweile mindesten 300.000 Vorschriften. Dieses aufgeblähte, schwammige, inkonsistente Wirrwarr ist nicht mehr konsistent ausführbar, folglich herrscht in weiten Teilen Willkür. 4) Schon aufgrund der Richterauswahl ist das Verfassungsgericht nicht unabhängig, sondern ein Organ der Exekutive. Wie zum Beispiel die Urteile zur Staatsfinanzierung durch die EZB, Aufhebung der Hart-4 Sanktionen, GEZ-Steuer, etc. zeigen, werden die Maßnahmen der Exekutive praktisch abgesegnet, wobei das rituelle “Ja, aber ...” meistens ein Placebo ist.

Bernhard Idler / 04.05.2020

Der undemokratische, grundgesetzwidrige Machtmißbrauch der Kanzlerin und das entsprechende Verhalten viele Landes- und Bundespolitiker im Fall Thüringen, wie im Artikel dargestellt, ist eigentlich ein gutes Beispiel. Nichts hat die freie, unabhängige Justiz dagegen unternommen, Demokratie und Grundgesetz nicht geschützt. Darf man das auch nicht kritisieren, weil Gerichte ja grundsätzlich nichts falschmachen können, “sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich” urteilen?

Katja Bauder / 04.05.2020

Voll den Nagel auf den Kopf getroffen! - Wo ist der Michel? Der schläft…

Karl Dreher / 04.05.2020

#beat schaller: Sie wünschen, daß sich viele Richterkollegen gemeinsam hinstellen, um der verlorenen Demokratie wieder auf die Sprünge zu helfen. Sie haben völlig Recht. Warum deren Interessenverband, der Deutsche Richterverein, zu schweigen neigt, ist mir unverständlich. Immerhin muckt wohl der kleinere Verband der Neuen Richtervereinigung auf … wohltuend. Es gab bereits vor Jahren einen VRiOLG Dresden Dr. Söhnen, der Dr. DeMaziere in anderem Zusamenhang deutlich und unmißverständlich die Leviten gelesen hat. Noch heute sehr wohltuend, es diesem Emprokömmling “de Malheur” gezeigt zu sehen, wo der Barthel den Most holt! #Dr. Stefan Gfroerer: Sie empfinden es als feige und ziemlich arrogant, sich als Richter hier anonym auszulassen. Nun:  Auch die richterliche Unabhängigkeit ist im Arbeitsalltag endlich … und Sie haben augenscheinlich keine Vorstellung, würden sich sicherlich sehr wundern, was den Richter trotz seiner Unabhängigkeit alles ereilen kann. Ja, ich habe großes Verständnis für diesen hervorragenden rechtspolitischen Beitrag im Schutz der journalistischen Anonymität!

Michael Scheffler / 04.05.2020

Herr Türm? Nein, der Kanzleramtsminister darf als Privatperson kritisieren. Darüber hinaus: was sagen Sie zu Söder, den das 800qm-Urteil nicht interessiert.

Peter Michel / 04.05.2020

@Idler, ich weiß nicht in welchem autoritären Nest Sie Ihre Kinderstube hatten(geographisch wohl im Süden?), es ist auch nicht alles falsch was Sie schreiben, aber oft in einer arroganten Form. Natürlich darf man Gerichte kritisieren, Entscheidungen und Gesetze, aber bitte man muss aufpassen an welcher Position man steht und wer die Macht in den Händen hält. Herr Braun hätte sich dreimal überlegen müssen, hier und an seiner Stelle das Maul aufzumachen! @Herr Lex, wirklich ganz schön aufmüpfig heute, bestehen Sie aus zwei Persönlichkeiten?

Frank-Michael Goldmann, Dänemark / 04.05.2020

@ Dr. Stefan Gfroerer “Ich finde es ebenso feige und ziemlich arrogant, sich als Richter hier anonym auszulassen”. Für mich ist es eine nicht akzeptable Form der Arroganz, hier jemandem Arroganz vorzuwerfen, weil er sich und seine Familie schützen will. Schon mal was von Antifa gehört, dem Abfackeln von Autos, dem Bedrohen von Kindern auf dem Schulweg, dem Werfen von Molotowcocktails durch Fenster in Privathäuser? Wollen Sie das?  Es gehört allerdings kein Mut dazu, hier jemandem Feigfheit vorzuwerfen, weil er offen und ehrlich zugibt, unter Pseudonym zu schreiben.  Und es vielleicht selber tut? Wer sagt mir denn, dass “Dr. Stefan Gfoerner”! kein Fake ist? Wäre mutig, wenn Sie es zugeben würden. Bleibts gesund!

A.Lisboa / 04.05.2020

Herr Autor, Ihre Worte sind theoretisch natürlich schöne Worte, die dem juristischen Ideal von Justitia entsprechen. Aber die juristische Praxis bzw. Realität in D sieht doch seit mittlerweile ca. 20 Jahren ganz anderes aus. Was nützen einem freie Richter, die das Gesetz frei interpretieren und strikt anwenden, wenn 1. Die Mehrheit der Richter im Land streng links oder antibürgerlich orientiert ist und nichts von (der Förderung) der bürgerlichen Freiheit hält und 2. Die wesentlichen Gesetze im Land schon lange nicht mehr der Förderung der Freiheit und des Wohlstands der Staatsbürger dienen. Ein in seiner Entscheidung völlig unabhängiger Richter bringt dem freiheitsliebenden Bürger nichts, wenn das politische Regime die Gesetze so ändert oder macht, dass sie gegen die freiheitlichen und/ oder sonstigen Interessen des Bürgers gerichtet sind. Das die Richter im Land wieder (fast) alle gleichgeschaltet und unfrei sein müssen, zeigen doch allein die Urteile, die bei Vergewaltigungen und Morden durch die seit 2015 gekommenen “Gäste” “im Namen des Volkes” gefällt werden und viceversa, wenn der Täter ein Deutscher ist. Dass das BVG längst nicht mehr frei ist, zeigen die vielen abgewiesenen Klagen (alle haben/ hätten Interessen der Deutschen Staatsbürger verteidigt) seit der Zeit vor der Einführung des EURO. Der Hund liegt also in der politischen Einstellung der Richter im Land und des Regimes, das an der Macht ist, begraben. In D haben aktuell beide längst kein Interesse mehr die Freiheit und den Wohlstand des Bürgers zu fördern, sondern ihn weitestgehend einzuschränken und dabei auch noch auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Demokratie mit einer funktionierenden Juristerei ist etwas ganz anderes als das, was aktuell in D vorherrscht. Leider glauben viel zu viele immer noch den schönen Märchen, wie sie in Ihrem Text oben stehen.

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