Gerd Buurmann / 09.12.2022 / 14:00 / Foto: achgut.com / 48 / Seite ausdrucken

Kurzkommentar: Im Zweifel gegen den Verdächtigen

Laut Innenministerin Nancy Faeser sollten Staatsbedienstete ihre Unschuld beweisen, wenn der Staat ihnen eine verfassungsfeindliche Gesinnung unterstellt und sie aus dem Dienst entfernen möchte. „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird damit ad absurdum geführt.

Die Überzeugung, dass der Staat die Schuld eines Anklagten nachweisen muss und bis zum Beweis der Schuld jeder Angeklagte als unschuldig gilt, ist ein wichtiger Grundsatz in Rechtsstaaten. Am 16. März 2022 jedoch erklärte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser, dass dieser Grundsatz im Beamtenrecht nicht mehr gelten solle. Stattdessen sollten Staatsbedienstete ihre Unschuld beweisen, wenn der Staat ihnen eine verfassungsfeindliche Gesinnung unterstellt und sie aus dem Dienst entfernen möchte. Bei einer Befragung im deutschen Bundestag erklärte sie (ab Minute 53):

„Was mich schon seit langem umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren, das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist.“

Es ist erstaunlich, wie wenig Resonanz es auf diesen Aufruf einer deutschen Innenministerin zur Aufhebung dieses grundlegenden, rechtsstaatlichen Prinzips in der deutschen Presselandschaft gab. Hätte dies ein Viktor Orbán im ungarischen Parlament gefordert, die ARD hätte vermutlich sogar einen Brennpunkt dazu gesendet.

Was Nancy Faeser fordert, ist ein politisches System, bei dem man bei jeder Wahl Angst haben muss, dass der politische Gegner gewinnt. In einer Demokratie verschieben sich die Mächteverhältnisse ständig und auch die Gegner werden mal an die Hebel der Macht gelangen. Bei jedem Gesetz sollte man sich daher stets folgende Frage stellen: Kann ich wollen, dass dieses Gesetz auch gilt, wenn meine politischen Gegner an der Macht sind?

Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wird, sollte von dem Gesetz Abstand genommen werden, denn der politische Gegner kann nach jeder Wahl an entscheidende Positionen der Macht kommen. Das ist das Wesen der Demokratie. Es ist daher gut, wenn ein neuer Wahlsieger kein System vorfindet, das es ihm ermöglicht, seine politischen Gegner zu entfernen.

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Peter Krämer / 09.12.2022

So beginnen Säuberungswellen in Diktaturen. Warum erinnert mich diese Regierung immer mehr an die DDR?

Dr. Markus Hahn / 09.12.2022

Es ist unglaublich, was Faeser als Innenministerin für Unsäglichkeiten von sich geben darf, ohne dass das zu einem Aufschrei führt. Der Staat aka das parteipolitische juste milieu mit seinen NGO Vorfeldorganisationen wie z.B. die “Facktenchecker” definiert nach gusto “Tatsachen”  und der weisungsgebundene Staatsanwaltschaft liefert den wahrheitsleugnenden Delegitimierer dann der Hexenprobe aus. Das ist Kafka oder Stalin, aber nicht rechtstaatlich. Herr Haldewang sollte dringend einmal ein instruierendes ,vertrauliches Gespräch mit Frau Faeser führen. Die Revolution neigt schließlich dazu, ihre Kinder zu fressen.

Dr. Joachim Lucas / 09.12.2022

Für Leute wie diese Faeser ist der Rechtsstaat nur hinderlich und lästig. Rechtsstaatliche Grundsätze ineteressieren die nicht. Die wollen einen Gesinnnungsstaat. Die ganze Reichsbürgershow diente doch nur diesem Zweck: unliebsame Leute wegkriegen und die AfD als verfassungsfeindlich zu denunzieren. Aber die echten Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung.

Wilfried Cremer / 09.12.2022

Hi, es geht voran, wahrscheinlich ist der Taufnachweis der Kirche Luzifers, der Impfpass beizubringen, um den Status des Beamten zu behalten, und in Zukunft überhaupt erst zu erlangen.

Frank Bitterhof / 09.12.2022

Wenn ich ergänzen darf: Herr Buurmann’s Anlass ist sicherlich das Interview bei Maischberger vom Mittwoch, bei welchem Frau Faeser deren Forderung vom 16.03.2022 nicht nur wiederholt, sondern bekräftigt hatte, wofür der vermeintliche, bevorstehende Umsturzversuch zweckdienlich gewesen zu sein scheint

WF Beck / 09.12.2022

So ist das nun Mal im linksgruenwoken Oekofaschismus nach kommunistischer Prägung! Die Grundrechte und das GG, stören doch nur. Es müssen viel mehr,” es reicht jetzt Bürger”, aufstehen und die übergeschnappten Politikkasper aus den Ämtern jagen.

S. Andersson / 09.12.2022

Kaum zu glauben, ist aber wohl so. Ich kann sämtliche Polit-Genossen nicht mehr sehen/ hören. Also ich benötige jetzt jemanden der das ganze beendet .... da wird einem ja schon beim lesen übel. Und es ärgert mich ungemein das wir die auch noch bezahlen ... mit unseren Steuern/ Abgaben.

Rainer Niersberger / 09.12.2022

Aber Herr Burman, Ihre Reaktion zeigt, dass Sie die Abschaffung des Rechtsstaates, des Rechts an sich, noch nicht voellig verinnerlicht haben. Es begann allerspaetestens durch Merkel, die Beispiele wurden den Rahmen sprengen, und es wird nicht bei den Beamten enden, die man zu treuen Helfern des Regimes “machen” bzw danach selektieren will. Es geht um Regime Bekenntnisse, die man aus anderen oder frueheren totalitaeren Systemen kennt.  Uebrigens gehoert die dem deutsch/ römischen Recht aus gutem Grunde eher fremde Beweislastumkehr bzw die Unschuldsvermutung schon laenger zu den Aergernissen des linkstotalitaeren Regimes. Auch Demoteilnehmer erfreuten sich bereits dieser Umkehr, vor allem aber die “weissen Maenner”, denen seit Jahren legal! unterstellt wird, zu vergewaltigen oder zumindest zu diskriminieren, wenn ein strukturelles Opfer es behauptet oder z. B. ein Bewerber nicht eingestellt wird. Berufliche Praktiker haben hier gewisse empirische Vorteile. Sie erfahren die deutsche Realitaet schon laenger. Der Protest dagegen haelt sich in engen Grenzen. Die einen begreifen nicht, was da passiert, den anderen ist es egal. So auch hier.  Man darf davon ausgehen, dass diese Art von Beweislastumkehr ueber den Kreis der Beamtenanwaerter hinaus ausgedehnt wird. Was das konkret bedeutet, koennte man bereits unterhalb der “Einsteinschwelle” begreifen. Aber nur, wenn man nicht dem Kartell treu ergeben ist.

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