Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Sepp Kneip / 14.03.2020

Die AfD steht zum Grundgesetz. Oder steht im Parteiprogramm etwas anderes? Höcke ist Teil dieses Parteiprogramms, Oder hat er etwas anderes gesagt? “Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist.” Natürlich ist es das. Und natürlich zieht sich Auschwitz quasi wie ein roter Faden durch das Grundgesetz, denn Auschwitz war und ist eine deutsche Katastrophe, die sich nie wiederholen darf. Will jemand eine Wiederholung von Auschwitz? Dies der AfD zu unterstellen und sie damit in Gegensatz zum Grundgestz zu bringen, ist absurd, auch wenn man Björn Höcke und seinem „Flügel“ vorwirft, den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland anzuzweifeln. Wenn das ein Bruch des Grundgesetzes sein soll, was ist dann Merkels Regieren gegen Recht und Gesetz, auch gegen die Verfassung? Oder was ist Merkels Aushebeln der Gewaltenteilung, das heißt, die Herrschaft der Exekutive über die Legislative zu stellen? Was ist Merkels Schmieden einer Parteien-Einheitsfront zur Vernichtung der Opposition? Alles grundgesetzwidrige Handlungen, die nicht “beobachtet”, geschweige denn geahndet werden. Wenn jemand die Schreckensherrschaft der Nazis verniedlicht, sind das diejenigen, die die AfD und ihre Wähler Nazis ungestraft nennen dürfen.

Martin Müller / 14.03.2020

Da man die AfD politisch kaum inhaltlich stellen kann, die AfD beim Wähler nach wie vor Zug hat, fährt das politische Establishment einen einen anderen Weg, nämlich die AfD beim Wähler als rechtsextreme Partei zu diskreditieren, indem man den Verfassungsschutz auf die AfD ansetzt. Ziel ist natürlich nicht nur den “Höcke-Flügel” als rechtsextrem zu stigmatisieren, sondern die ganze Partei. Natürlich ist der “Höcke-Flügel” nicht rechtsextrem, aber natürlich rechtsnational. Wahrscheinlich geht es darum, mittelfristig ein Verbotsverfahren mit Hilfe des Verfassungsschutzes gegen die AfD zu initiieren. Der Verfassungsschutz ist eine politisch weisungsgebundene Behörde, wie es auch die Staatsanwaltschaften sind. Und natürlich wird die AfD auch im Schatten des Verfassungsschutzes und mit Hilfe der derzeitigen offen Hetze des politischen und medialen Establishments auch vermehrt durch die Antifa ins Visier von Gewaltaktionen genommen. Quasi toleriert von der politischen Nomenklatura, und moralisch legitimiert durch die sogenannte Zivilgesellschaft. Dass die AfD verstärkt ins Visier des Verfassungsschutzes rückt, rückt auch alle Menschen, die sich zu bestimmen politischen und gesellschaftlichen Themen politisch unpässlich äußern, ins Fadenkreuz von sozialen und beruflichen Sanktionen. Alles Merkmale einer Gesinnungsdemokratie, die freie Meinungsäußerungen nur im Kontext ihres (links-grünen) politischen Herrschaftsanspruches toleriert und wohl auch nur dann noch akzeptiert. Das zieht sich ja auch durch die gesamte EU. Man denke an den Brexit, an Ungarn und Polen etc. Und natürlich ist es die gleiche linke-grüne politische Couleur in den USA, die ständig versucht, Trump - also dessen patriotische Politik - durch Einleiten von Amtsenthebungsverfahren zu beenden. Die Parallelen zum Verfassungsschutz, der politisch motiviert gegen die AfD angesetzt wird, sind unverkennbar. Das gleiche charakteristische Schemata. Die Links-Grünen akzeptieren keinen anderen politischen Weg

Dietmar Blum / 14.03.2020

Zum “offiziellen Beobachtungsfall” erkläre ich hiermit die Art und Weise, wie ein gewisser Thomas Haldenwang auf den Chefsessel des BfV gekommen ist.

Jean Paul / 14.03.2020

Ach ja, wie einfach wäre das - wer sich befreien will, und sei es nur von der eigenen Geschichte, ist böse! Mindestens 5 Milliarden Menschen derzeit zuviel auf der Welt, und die, die sich am Bevölkerungszuwachs nicht beteiligen, dürfen es ausbaden. Tun wir doch nicht so, als wäre das Leben eine Art Mikado-Spiel, bei dem die einen alles ertragen aber nichts unternehmen, und die anderen sich alles herausnehmen dürfen. Erst dieser Wahnsinn hat Auschwitz wünschenswert und dann unter der existentiellen Prüfung eines totalen Krieges möglich gemacht. Es lebe daher der Staat Israel - denn nur die Verantwortung schlechthin gebiert die Einsichten, die die eigenen Interessen nicht denen überlassen, die die Moral selbstherrlich “vor” das eigene Überleben setzen.

Emmanuel Precht / 14.03.2020

Da ja die SED nie abgewickelt wurde, sondern sich nur, bis hin zur “DieLinke” umbenannt hat, ist es eben keine Nachfolge- sondern die Fortführungspartei der SED. Sprich: Die SED unter anderem Namen. Das macht schon einen Unterschied. Wohlan…

giesemann gerhard / 14.03.2020

@Arnauld de Turdupil: Das geht nicht, die “Kohle ... an Israel ab zu drücken”. Warum nicht? Weil man sich dann die Geschäfte mit dem größten Markt der Welt, dem muslimischen mit 1,6 bis 2 Milliarden versauen täte. Ein Markt, größer als China, schnell wachsend, vollgestopft mit Rohstoffen zum Bezahlen, unfähig, jemals konkurrenzfähig zu werden. Und dann unsere Poleposition bei denen, als alter Freund der Moslems, immer gegen die Westmächte GB und FR vor und seit 1914, Hadschi Kaiser Willem Zwo lässt grüßen. Wer hat das osmanische Reich auf Null gebracht? Gegen den erbitterten Widerstand des Deutschen Reiches damals? Gruß von Lawrence of Arabia vs. von Oppenheim. Die Handschar-Truppen in WW II, der SS unterstellt? Insgesamt eine ideale Situation für uns als Rohstoff-freies, aber innovatives Industrieland, niemand will das durchkreuzen - außer GB natürlich, mit Brexit. Die Franzosen müssen mitmachen, was sollen sie auch tun gegen ihren größten und wichtigsten Handelspartner DE? Zudem wollen sie uns ihren Atomstrom verkaufen, wenn wir unsere Stromproduktion an die Wand gefahren haben (werden) - deshalb unterstützt DE auch die Ambitionen von FR in Westafrika: Dort liegt das Uran begraben für die Sache, die verhindern soll, dass bei uns die Lichter ausgehen, voilà. Usw.

Ricardo Sanchis / 14.03.2020

@ Rudi Knoth Richtig erkannt. Hier wir bei dem Thema mal wieder weit übers Ziel hinaus geschossen. Auschwitz wurde zur Staatsreligion inklusive der für Religionen typischen Tabus ( z.B Strafbarkeit zu MEINEN das zwar Arbeitslager aber keine Vernichtungslager gab.) Der Historikerstreit 1986/87 dürfte heute schon gar nicht mehr stattfinden. Die Protagonisten der “falschen Meinung würden” Nazis geschimpft,  diffamiert und die berufliche Existenz zerstört bei gleichzeitiger Forderung nach öffentlicher Rechtfertigung wie zu dunkelsten stalinistischen Zeiten. Der dahinterliegende “Mechanismus” hat Sandra Kostner treffend als “Identitätslinke Läuterungsagenda” analysiert. Kann ja sein das Höcke bedenklich rechte Standpunkte hat, aber offensichtlich substanzlose Hetze (- z.B.  ist das Holocaus Denkmal natürlich ein Denkmal unserer Schande, was denn auch sonst?- ) ist kaum der richtige Weg der Auseinandersetzung in einer freiheitlich demokratische Gesellschaft. Ich höre die Damen und Herren im Bundestag noch Tönen: “wir werden die Rechten inhaltlich stellen.” Es ist peinlicher Weise genau umgekehrt gekommen. Die Rechten stellen die Protagonisten der inhaltlich substanzlose Ideologie der selbsternannte Guten. ...also die,  die sich faschistischer Methoden bedienen um angeblich den Faschismus zu bekämpfen. Das ist eine erhebliche Bedrohung für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte. Die Habecks und Bärbocks sind zweifellos deutlich gefährlicher als Höcke für unser politisches System;- sie zerstören es bereits. Von Höcke wird das bisher nur behauptet.

E Ekat / 14.03.2020

Recht kann alles. Das Grundgesetz verkommt zu einem Steinbruch. Es sind opportunistische Kriterien, nach denen eine jeweils bestehende Verfassungsfeindlichkeit postuliert wird. Die gerichtliche Nachprüfbarkeit staatlichen Handelns unterliegt bei uns einer willkürlich erscheinenden Entscheidung unseres Verfassungsgerichts, Klagen überhaupt anzunehmen, ohne sein Verhalten begründen zu müssen. Der EuGH sollte sich mal mit rechtsstaatlichen Anforderung an derartige Verfahrensweise befassen.  Und ob der Verfasser über eine gültige Definition für die Allzweckwaffe “Würde” verfügt, die er hier zwar anführt, diese einem ohnehin im Grundgesetz nicht erwähnten Gründungsmythos Auschwitz dennoch hintanstellt,  das kann bezweifelt werden. Mal abgesehen davon, daß Voßkuhle die Sozialbindung als den zu verteidigenden Leitgedanken des GG betrachtet. Jeder so, wie er es möchte.

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