Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Sebastian Pütz / 15.03.2020

Geht man auf den deutschen (!) Wikipediaeintrag “Gründungsmythos” steht da kein Wort über unseren heutigen Staat. Googelt man “Gründungsmythos” erscheint zuerst ein Beitrag des DLF über den Gründungsmythos - allerdings nicht über den der BRD sondern über den des wiedervereinigten Deutschlands. Dann erscheint eine Geschichtsarbeit über “Das Wirtschaftswunder als Gründungsmythos der BRD”. Und dann erscheint ein Artikel in DIE WELT namens “Auschwitz taugt nicht als Gründungsmythos”. Einmal abgesehen, dass ich bezweifle, 99% der Deutschen könnten den Begriff überhaupt definieren (während übrigens jeder problemlos einige Grundrechte nennen könnte), so erscheint der Begriff nebensächlich und umstritten. Das als Grund für die Überwachung einer Partei anzuführen, scheint fragwürdig. Die Frage muss doch lauten: Kann man dem zu überwachenden Objekt nachweisen, ZUKÜNFTIGE Handlungsziele anzustreben, die einer freiheitlichen, demokratischen Grundordung widerstreben? Ich vermute, dass man den Höcke-Flügel wahrscheinlich auch ohne diese Geschwurbel (Zitat eines anderen Kommentators) rechtfertigen könnte und auch sollte. Definitiv ist Höcke auf schlechte Verschwörungsliteratur reingefallen. Aber dieser Artikel hier ist wenig überzeugend. Wenn die AfD schlau und moralisch ist, wird sie Höcke schnellstens los. Ansonsten muss sich eine neue, saubere Partei bilden. Ein staatliches Gesetz sollte dazu da sein, Grundrechte abzusichern. Diese können nie historische oder anekdotische Bedeutung haben. Im Gegenteil: Das Recht auf Eigentum oder Meinungsfreiheit gilt unabhängig von Zeit, Raum oder Geschichtsverständnis. Die Definition laut Wikipedia von “Gründungsmythos”  lautet übrigens: “Erzählung, die teilweise auf Fiktionen aufbaut”. Wollen wir ausgerechnet diesen Begriff in Verbindung mit dem offenkundingen Holocaust bringen?

Hermine Mut / 14.03.2020

Auch du, Brutus ?    -  einfach nur blankes Entsetzen über diese (Reduktion)Destruktion unserer Identität als Deutsche.

Steffen Huebner / 14.03.2020

Der Inlandsgeheimdiens der BRD trägt den etwas irreführenden Namen “Verfassungsschutz” und dient weniger dem Schutz der Verfassung, wie wir spätestens seit Merkels Aleingang 2015 wissen können, sondern dem Schutz von Machtinteressen höchster Stellen vor - auch gewaltloser Kritik - der Opposition. Überparteilichkeit und Fairness sollte man von einer Behörde, die dem Innenminister und damit dem Bundeskanzleramt untersteht, nicht erwarten.

Jörg Noa / 14.03.2020

@Matthias Brunner Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen “Gründungsmythos”. Aber sie ist als Gegenentwurf zum Dritten Reich konzipiert. “Nie wieder” hat Verfassungsrang. Deshalb ist es wichtig, dass wir die im Dritten Reich Ermordeten nicht vergessen. Sie in Erinnerung zu halten ist das einzige, was wir heute noch für sie tun können. Ein Gegenentwurf zum Dritten Reich sollte sich aber mehr zumuten, als Gedenkveranstaltungen abzuhalten. Es braucht die Bereitschaft, auch dann das Richtige zu tun, wenn es uns etwas kostet, wenn es wirtschaftliche Nachteile wie z.B. den Verlust wichtiger Märkte in islamisch geprägten Staaten mit sich bringt.

Wolfgang Pfeiffer / 14.03.2020

Lutz Herzer: “Wären Nationalsozialismus und industrieller Judenmord Bestandteile der deutschen Identität, würde das bedeuten, dass die Deutschen sich mit Nationalsozialismus und industriellem Judenmord identifizieren müssten.” Nein: Teil der deutschen Identität ist der Nationalsozialismus. Das ist keine Frage, ob ein Deutscher die Verbrechen der Deutschen befürwortet oder ablehnt. Diese Verbrechen sind schlicht nicht mehr rückgängig zu machen - und bleiben somit Teil dessen, was die Deutschen ausmacht. Für immer.  ... // ... Ansonsten: vorhersehbar fast das Gejaule in den Kommentaren: “Und ich habe gedacht, ich bin hier unter netten Leuten” - Jawohl liebe Mitkommentatoren: nette Leute sind wir schon, aber keine Kameraden.

Gerald Krüger / 14.03.2020

Der Begriff “Denkmal der Schande” ist doch eigentlich eindeutig, auch in seiner unterstellten Doppeldeutigkeit. Das Denkmal soll zeigen, welche Schande die Täter auf sich geladen haben. Diese Schande bedarf keiner näheren Erklärung, andere Interpretationen sind nmM von Boshaftigkeit geleitet.

Martin Rudolf / 14.03.2020

Art 1 (1) GG “Menschenwürde” hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche UMDEUTUNGEN erfahren. Die vom Verfassungschutz vorgenommenen Interpretationen erscheinen vorschnell, so etwas wäre an sich Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG. Man sieht an der Pressearbeit von BMI, dass der Verfassungsschutz eine eminent politische Behörde ist, die dicht am Band des BMI geführt wird. Dass es keine neutrale Fachbehörde ist, ja auch Herr Maaßen erfahren müssen. Die Deutung einer Demo in Chemnitz zur “Hetzjagd” wurde politisch vorgegeben, als der Verfassungsschutz dazu nicht nur kein passendes Material lieferte, sondern andere Aussagen, war Maaßen fällig. Warum der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich ist, wird davon abhängen, wie “Menschenwürde” definiert wird. Das wird in diesem SArtikel leider nicht sachlich herausgearbeitet.  Die flapsige Aussage im Artikel “Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen” ist ja - auf die Deustchen bezogen - seit vielen Jahren im Umlauf; über den Ursprung des Zitats gibt es viele Mutmassungen (- siehe auch in Wikipedia). Um diese Sentenz eine Verfasunsfeindlichkeit der AfD wenden zu können, bedürfte es einiger Argumentationskunst. Der Wunsch, die Jundenvernichtung der Hitlerzeit durch eine andere Geschichtspolitik zu relativieren, dürfte kaum verfassungsfeindlich sein. “Relativieren” heisst nicht leugnen (- was gesetzlich verboten ist) und heisst auch nicht die massenhafte Tötung der Juden zu verharmlosen. Man wird sehen, welche Vorwürfe als verfassungsfeindlich angesehen werden. Welche verfassungsrechtliche Deutung Sätze erfahren wie die, dass das autochtone Deutschtum geschützt werden müsse und (ein Teil der) Zuwanderung rückgängig gemacht werden solle, wird nur das BVerfG entscheiden können. Ob eine “no borders”-Interpretation eine mehrheit bekommen würde, nach der jegliche Ablehnung der Zuwanderung oder zB Leistungskriterien für Einwanderung unzulässig seien, kann ich mir nicht vorstellen. Aber wer weiss.

Moritz Baumann / 14.03.2020

Wenn die Verfassungstreue bemessen wird an der Aufgabe der deutschen Nachkriegsgesellschaft wie für die folgenden Generationen, der Welt deutliche zu machen, dass ‘Nie wieder Auschwitz’ nicht zu einer hohlen Phrase verkommt, muss die gesamte deutsche Parteienlandschaft ab vorvorgestern unter Beobachtung gestellt werden, da es de facto nur noch eine hohle Phrase ist. Die Bundesregierung betreibt seit Jahren eine verlogene antisemitische Politik mit breiter parteiübergreifender Unterstützung - insbesondere linken Parteien. Zudem betreiben gerade linke Politiker in der SPD, bei den Grünen und den Linken Geschichtsrevisionismus in Bezug auf den roten Faschismus. Den Gründungsmythos des Grundgesetzes (Antifaschismus und Anti-Antisemitismus) scheint folglich keine Partei verinnerlicht zu haben. In der Konsequenz müsste daher jede Partei nach Ermlers Kriterien für Verfassungstreue unter Beobachtung gestellt werden.

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