Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Anke Zimmermann / 14.03.2020

Ob der Höcke-Flügel verfassungswidrig ist, kann ich nicht beurteilen. Aber er ist mir ethisch unangenehm, ich kann mit dem Schatten auf meinem Patriotismus leben, das ist meine Wachsamkeit und meine Stimme. Gegen den gruseligen Höcke-Flügel. Doch den Herrn Dr. Blex, aus NRW, den möchte ich klonen und Einen in jedes Länderparlament setzen. AfD fuck HÖcke!!

Hans-Peter Dollhopf / 14.03.2020

Der Verfassungsschmutz in Thüringen ist fest in der Hand eines zur SPD kovertierten deutschen politischen Beamten, welcher vor zehn Jahren aufgrund Teilnahme an einer einwöchigen[!sic] “Informationswehrübung” zum Fregattenkapitän[!sic] ernannt wurde, weil es zu einem Doktortitel nicht ganz gereicht hatte. Der edle Herr Kapitän ist ebenso eng befreundet mit der Nachfolge-Stasi wie mit edelsten Juden-Zentralrat der ganzen EU, was beide einander erheblich näher gebracht hat, auch in den Methoden. Drei im Trüben fischende Schnüfflervereine sind für d’Schland doch besser als ein Verfassungsschmutz. Die Antifa darf auf diesen Edel-Juden mit integrierter sich-selbst-erfüllenden-Prophezeiungs-Agenda stolz sein. Stimmt’s, Herr Dr. Ermler?

Richard Loewe / 14.03.2020

Ich finde Artikel von Herrn Ermler ziemlich widerlich. Ich habe juedische Wurzeln, bin begeisterter Zionist und AfD-Mitglied der ersten Monate. Ich stimme mit Herrn Hoecke vollkommen ueberein: Deutschland ist mehr als 1933-45. Den Holocaust verzeihe ich, wie vermutlich Herr Hoecke, den Nazis nie. Alles andere ist ekelhafte Propaganda. Die AfD ist die einzige Partei, die den Judenmord nicht staatlich alimentieren will und die Botschaft in die ewige Hauptstadt Israels verlegen will. Herr Ermler will also mit aller Macht verhindern, dass die Bezahlung des Judenmordes beendet wird?

Ilona Grimm / 14.03.2020

Seit der Lektüre einiger Leserkommentare habe ich verstanden: Ob eine Partei/Gruppierung rechtsextrem ist, lässt sich daran ablesen, dass sie KEINE Staatsgelder für „Stiftungen“ o.ä. erhält. Bei den Linksextremen verhält es sich umgekehrt——die werden mit Steuergeldern gemästet.

Ilona Grimm / 14.03.2020

@Harald Hütt: Der Europolbericht ist im Internet immer noch abrufbar; googeln „europol_tesat_2019_final.pdf -//- 

Sebastian Laubinger / 14.03.2020

Die deutsche politische Landschaft identifiziert sich NICHT über Auschwitz, geschweige denn ihr Verhältnis zu Israel, auch wenn gewisse Dummschwätzer, wie z.B. der Herr im Maasanzug, das immer wieder für sich reklamieren. Das heißt eigentlich nur, dass Linke oft und gerne lügen. Wäre dem so, und es wäre zu begrüßen, Deutschland stünde nicht bei so ziemlich JEDER UN-Resolution GEGEN Israel, Deutschland würde NICHT erklärten Feinden Israels, die dessen Auslöschung das Wort reden, in den Hintern kriechen, und wir würden NICHT zu hunderttausenden Leute importieren, die am liebsten das Werk Adolf Hitlers vollenden würden. Oh ja, es würde die Hamas nicht toleriert, geschweige denn unterstützt, und Al Quds Aufmärsche wären (zu recht!) verboten.

Matthias Brunner / 14.03.2020

Nun lebe ich schon so lange in Deutschland, und doch wusste ich bis eben nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland einen “Gründungsmythos” hat, dass dies ein rechtswirksamer Begriff ist und dass er “Nie wieder Auschwitz” lautet. Aber es stimmt schon, genau so hatte es auch Walter Hallstein (“Die Abschaffung der Nation ist die europäische Idee!”) schon in seiner berühmten Rede in Auschwitz formuliert. Man lernt nie aus.

Martin Landvoigt / 14.03.2020

Die Tendenz dieses Artikels ist schändlich. Durch Assoziationen, fragwürdige Deutungen und dumpfe Unterstellungen wird ein Narrativ aufgetischt, dass auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz absurd wirkte. Das Sie, Herr Ermler, diesen Unsinn nachplappern, enttäuscht. Letztlich kann man eine Gesinnung nicht hineinfabulieren, sondern muss ein negatives Urteil hinreichend begründen, um nicht nach Vorliebe und Willkür zu bewerten. Dass Sie, Herr Ermler, Herrn Höcke nicht mögen, und einige seiner Ansichten scharf ablehnen, ist bekannt und sei ihnen im Sinne der Meinungsfreiheit auch zugestanden. Hier aber gehen sie darüber hinaus. Denn ihre Begründungen sind mehr als fadenscheinig. Die Ansichten des Bundesamt für Verfassungsschutz können sie zwar teilen, aber die bleibt eben ohne schlüssige (!) Begründung eben eine unzureichend begründete Meinung. Sie greifen auf die Dresdner Rede 2017 zurück, die in der AfD und auch von mir scharfe Ablehnung erfahren hat. Eine drei Jahre alte Rede mit irritierenden Äußerungen! Dennoch bleibt nichts davon im Gegensatz zur Verfassung und Meinungsfreiheit. Die Forderung nach einer 180 Grad Wende halte ich für falsch, aber sehe dieses Wort als Überzeichnung einer falschen geschichtlichen Sicht. Viel härter würde da der Titel unseres geschätzten Henry M. Broder ‘Vergesst Ausschwitz’ unter Verdacht fallen. Natürlich mache auch ich mir eine Identität von Juden-mordenden Nazis nicht zu eigen, und vermute das Gleiche bei Höcke. Dagegen halte ich mit Höcke eine unwandelbare Fixierung auf diese Katastrophe und Schuld für wenig hilfreich. Es ist für mich pervers, von Aufarbeitung zu sprechen, wenn sich über 75 Jahren daran rein garnichts verändert, und wenn zugleich die heutigen Gutmenschen keine Probleme haben, die Existenz Israels delegitimieren und mit beinharten Antisemiten prächtig zusammenarbeiten.

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