Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Werner Ocker / 14.03.2020

Wer so argumentiert, bedient sich exakt des gleichen Geschwurbels wie diejenigen, die Broder, Tichy, Sarrazin als „Wegbereiter der Gewalt“ und „der Verrohung des Diskurses“ zeihen. Wenn über Verfassungsfeindlichkeit gesprochen wird, so hätte ich gerne konkrete Verweise auf konkrete Artikel des Grundgesetztes. Alles andere ist feuilletonistisches Geschwafel im Stile des Verfassungsschutzes, wenn er begründet, warum er den Flügel überwacht. Es geht in dieser ganzen Diskussion nicht um Verfassungs-, sondern um Gesinnungsschutz und „Rechtsschutz“ im Sinne derjenigen „Verfassungsorgane“, die sich einen Dreck um die Verfassung scheren und notorisch das gültige Recht brechen, um Schutz der schon am Trog Fressenden vor Konkurrenz. Folge ich dem Autor, so müssen die Russen ihren „Mythos“ (wenn ich diesen Begriff im Zusammenhang mit einer Verfassung höre, rollen sich mir die Fußnägel auf) auf die Millionen Ermordeter im Gulag gründen, die Türken auf die ermordeten Armenier, die USA auf die (fast) ausgerotteten Indianer und so weiter. Was Höcke und die Seinen von sich geben, muß man nicht mögen, es ist (in meinen Augen) oft überflüssig und taktisch dumm, inwiefern es aber verfassungsfeindlich sei, kann ich nicht entdecken. Es gab mal die Partei der „Republikaner“,die der Verfassungsschutz mithilfe von eingeschleusten V-Leuten und deren saftigen Parolen solange diskreditiert hat, bis die keiner mehr wählen wollte und sie erledigt waren. Dies kam erst Jahrzehnte später ans Licht. Die ältesten Demokratien der Welt, die USA und das Vereinigte Königreich kommen ohne Verfassungsschutz aus. Das United Kingdom sogar ohne fixierte Verfassung. Dessen Verfassung ist fließend. Sie kann (und wurde im Laufe der Jahrhunderte) immer wieder verändert. Wer solches hierzulande fordern wollte wäre ein VERFASSUNGSFEIND!

N. Schneider / 14.03.2020

Wie man sich doch täuschen kann. Bis zum heutigen Tage habe ich die Achse des Guten als einen intelligenten, anregenden, integren und geistreich-subversiven projüdischen und -israelischen Blog wahrgenommen. “Antisemitismus als Zentralgestirn DEUTSCHER Identitätsstiftung”. Geht’s noch? Nicht DEN DEUTSCHEN aber wohl der Majorität kann man in der Nazizeit Gleichgültigkeit vorwerfen, aber das ist kein spezifisch deutscher Charakterzug. Zum Thema “Gleichgültigkeit” sei der Achse Yair Auron “Leugnung, Israel und der armenische Genozid” empfohlen.

Martin Schmidt / 14.03.2020

Es wird immer von “dem Flügel” berichtet und gleich mit den passenden Begriffen eingeordnet, also z.B. nationalistisch. Aber wurde jemals ein Wort, ein Satz oder gar eine Rede veröffentlicht? Fehlanzeige. Höcke spielt natürlich bewusst mit Begrifflichkeiten aber selbst die Gerichte haben bisher nichts strafbares finden können. Also statt einer Vorverurteilung wäre eine Berichterstattung angebrachter.

Lutz Herzer / 14.03.2020

“Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.”  Wären Nationalsozialismus und industrieller Judenmord Bestandteile der deutschen Identität, würde das bedeuten, dass die Deutschen sich mit Nationalsozialismus und industriellem Judenmord identifizieren müssten. Einen gröberen Unfug habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Dann hätte “Mein Kampf nicht 70 Jahre lang verboten werden müssen, sondern müsste seit jeher Pflichtlektüre an deutschen Schulen sein. Ich bin Deutscher per Schicksal und ich identifiziere mich nicht mit dem Nationalsozialismus. Und genau aus diesem Grund brauche ich niemanden, der meint, mich Zeit meines Lebens entnazifizieren zu müssen. Die Entnazifizierung ist jedoch die Grundlage, auf der die Deutschen von Fremdmächten bis heute beherrscht werden, ohne es noch zu merken. Man nehme dazu den Artikel 139 der Grundgesetzes zur Kenntnis. Ausländische Geheimdienste können auf deutschem Boden tun und lassen, was sie wollen. Und eines noch: die Ideologie der Auserwähltheit von Menschen durch ihre Abstammung ist keine Erfindung der Nationalsozialisten. Die haben bei diesen Prinzipien die Vorzeichen vertauscht. Das war nicht nur töricht, das war der direkte Weg in die Katastrophe. Außer den Deutschen braucht selbstverständlich niemand Lehren daraus zu ziehen. Alle Anderen sollten sich nur darüber im Klaren sein: vom deutschen Wesen geht die Welt nicht unter. Die Kriegstreiber sitzen ganz woanders. So, und das war’s dann hier auf der Achse. Ich denke, ich bin hier fehl am Platz.

Dieter Kief / 14.03.2020

Herr Ermler, sie schreiben wie einer, der zum x ten Mal bekräftigen will, was Rolf Peter Sieferle in Finis Germania geschrieben hat: Dass Auschwitz zum Gründungs-Mythos der Bundesrepublik geworden sei. Das stimmt ja, Auschwitz ist jetzt zum Gründungsmythos der Bundesrepublik Detuschland geworden,  aber das ist nicht die Lösung, wie Sie meinen, sondern das ist das deutsche Problem. Wir heben es hier mit einer neuheidnischen Hyperreligiosität zu tun. Einem Kult, dem auch Sie anhängen, und der dem uralten Gesetz gehorcht, dass ehemalige Huren die strenggläubigsten Betschwestern abgeben. Es ist die Holocaust “Bewältigung” nunmehr die unerbittliche Religion einer säkular gewordenen Gesellschaft.

Hermann Neuburg / 14.03.2020

Danke für diese Klarheit. Auschwitz als Gründungsmythos der neuen Bundesrepublik. Das ist das eine Trauma zu viel, das Deutschland und die Deutschen schon in wenigen Generationen verschwinden lässt. Es wird noch ein Staatsgebilde, ein Territorium geben, aber ist es dann noch deutsch? Und werden alle Migranten, insbesondere die muslimischen, diesem Gründungsmythos zustimmen und sich mit ihm identifizieren? Werden sie auch genauso diese Vergangenheit der deutschen Vorfahren zu ihrer eigenen machen? Gerade deshalb darf Deutschland kein Einwanderungsland sein, denn kein Einwanderer wird diese historische Schuld zu seiner eigenen machen - nie wieder Auschwitz! Wird das bei der Einbürgerung eigentlich schriftlich abgefragt? Das müsste es, wenn man dem Autor und dem BVG folgen würde. Dann gibt es für die Deutschen tatsächlich keine Erlösung, sondern ewiges mea culpa.

Werner Arning / 14.03.2020

Kann nicht mal jemand Herrn Höcke interviewen und ihn nach seiner Einstellung fragen? Ständig zitiert man ihn, aber niemand spricht mit ihm. Es wäre doch von öffentlichem Interesse darüber etwas zu erfahren. Immerhin soll es sich ja um einen Rechtsextremen handeln, der politische Verantwortung trägt. Mit Handschlagverweigerungen kommen wir doch nicht weiter. Und mit Hitler-Vergleichen wohl erst recht nicht. Fragen wir ihn doch einfach. Dann wissen wir vielleicht, ob wir es mit Adolf 2 zu tun haben. Aber vielleicht belässt man es ja lieber bei dem Feindbild. So ein Interview könnte es womöglich beschädigen. Unbeschädigt könnte es nützlicher sein.

Donatus Kamps / 14.03.2020

Ich kann die Arbeit des sogenannten “Verfassungsschutzes” nicht mehr ernst nehmen, seitdem sein ehemaliger Chef Maaßen Merkel in der Sache korrekt und gemäß seinem Amtseid, Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden,  widersprochen hatte, und dafür von Merkel aus dem Amte enfernt wurde gemäß Maos Devise: “Bestrafe einen, erziehe hunderte”. Seitdem sind Äußerungen des sogenannte “Verfassungsschutzes” oder was davon nach der Entlassung Maaßens noch übrig ist es für mich nicht mehr wert, sich überhaupt damit zu beschäftigen oder sie zu diskuteren. Das ist seitdem reine Zeitverschwendung.

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