Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Heiko Stadler / 14.03.2020

Der Verfasser scheint hier etwas durcheinander gebracht zu haben. Wir AfD-Wähler und -Politiker machen wie keine andere Partei auf das Unrecht im Dritten Reich und die sich anbahnenden Parallelen zur Gegenwart aufmerksam. Dem Holocaust ging eine lange Zeit der Diffamierung und Ausgrenzung dieser andersgläubigen Minderheit durch die breite Masse voraus, deren Credo “wir sind mehr” war. Dieser andersgläubigen Minderheit wurde fast jede Schandtat in die Schuhe geschoben, sie wurde als “minderwertig” betrachtet, sie wurden in allen Lebensbereichen gegängelt, von der Justiz benachteiligt und ihr wurden die Worte im Mund umgedreht und nicht selten ins Gegenteil verkehrt. Das Ganze eskalierte im Dritten Reich. Wir AfDler wollen, dass dieses “Nie weider” kein Lippenbekenntnis ist oder zur Religion verkommt, sondern als Verhaltensregel umgesetzt wird. 

Daniel J. Hahn / 14.03.2020

Der sehr aufschlußreiche Text klärt die Frage der Überschrift nicht. Ist es genug, sich vom Gründungsmythos der Bundesrepublik Deutschland abzusetzen, um als verfassungsfeindlich zu gelten? Sind Höcke und seine Gefolgsleute rechtsradikal, weil sie eine 180°-Wende in der deutschen Erinnerungspolitik fordern, aber nicht versuchen, diese mit Gewalt zu erreichen? Oder sind sie schon rechtsextrem, weil wir in der alternativenlosen Debattenkultur der Merkeljahre einfach verlernt haben, für Positionen zu streiten, ohne den Diskurs gleich mit der größten aller Keulen bereits im Keim zu ersticken? Andererseits, wenn die Positionen des Höckeflügels verfassungsfeindlich sind, weil sie dem Gründungsmythos der Bundesrepublik anzweifeln, wie sieht es dann mit den Positionen der Linken aus, die offensiv ein anderes Gesellschafts- und Wirtschaftssystem forden? Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beginnt und endete nicht mit dem Holocaust. Sie lehrt uns, daß die Forderung nach einen kommunistisch geprägten Gesellschafts- und Wirtschaftssystem ebenfalls in Gewalt, Willkür und Massenmord enden. Das große Problem der gegenwärtigen Debatte ist, in der der Verfassungsschutz scheinbar nur noch auf die Stichworte der Politik zu reagieren scheint und der AfD nach Forderung der Politik zumindest den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit anhängt, während dieses Etikett, daß seit 1990 an der in Die Linke umfirmierten SED hängt, verblaßt und in Vergessenheit gerät. Es hat zumindest den Anschein, als sei die Strategie des Verfassungsschutzes derzeit nicht unabhängig. Aber als staatliche Behörde muß der Verfassungsschutz genau das leisten, alle Bedrohungen für die grundgesetzliche Verfaßtheit der Bundesrepublik geleichermaßen zu erkennen und zu würdigen und nicht nach Mode oder politischer Opportunität mal die eine oder die andere ins Schaufenster zu stellen. Was nutzt die Beobachtung des Flügels, wenn Linksextremisten mein Auto anzünden?

Thomas Holzer, Österreich / 14.03.2020

Aus dem Artikel: “Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld….........” Da würde ich wohl eher von “seinem Nationalismus” schreiben; diese zwei, Nationalismus und Patriotismus unterscheiden sich -meiner bescheidenen Meinung nach- nämlich wesentlich, ja geradezu fundamental

Petra Wilhelmi / 14.03.2020

Ich denke, dass 99 Prozent der Deutschen mit dem Antisemitismus und mit dem 2. Weltkrieg nichts am Hut haben, weil sie nach dem Krieg geboren worden sind. Das Herumgebeiere auf den 2. Weltkrieg ist eine rückwärtsgewandte Ansicht, die niemanden hilft. Die wirkliche Lehre aus dem sogenannten 3. Reich sollte sein, dass es keine MSM geben darf, dass das Parlament nicht entmachtet wird, dass es keine Sprachvorschriften gibt und dass die Meinungsfreiheit heilig ist und dass Menschen nicht in 1. und 2. Klasse eingeteilt werden dürfen, was in Deutschland heutzutage usus geworden ist. Weiterhin, wenn man als heilige Kuh Auschwitz hochhält, würde es sich von ganz allein verbieten, hundertausende Antisemiten in unser Land zu lassen, die Deutschland (vom Geld abgesehen) auch deshalb lieben, weil es im 2. Weltkrieg Juden vergast hat. Höcke ist kein Faschist. Ich mag diesen Mann nicht, aber, wie gesagt, er IST kein Faschist. Höcke sehe ich eher als Vertreter der preußischen, wilhelminischen Ära. Mir ist er zu spießig. Aber letztendlich ist es egal, WAS Höcke ist, da Zitate von ihm immer aus dem Zusammenhang gerissen werden, sondern was aus linksideologischen Gründen aus ihm gemacht wird, nur um der AfD eins auszuwischen und die Wähler von der Wahl dieser Partei abzuhalten. Es gibt keinen anderen Grund. Die AfD steht dem linksgrünen Establishments im Wege. Höcke als sehr, sehr konservativer Mensch wird dazu missbraucht, Deutschen das Kreuzchen auf dem Wahlzettel bei der AfD zu vermiesen. Er ist das Einfallstor, um die AfD verbieten zu können, nicht mehr und nicht weniger. Warum spricht man außerdem immer nur von Höcke. Die Verbindungen der linksgrünen Politiker zum Linksextremismus ist keine Rede wert. In Sachsen gibt es sogar eine grünextremistische Justizministerin. Aber das wird heruntergespielt.

Ralf Pöhling / 14.03.2020

Zitat:“Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.” Wenn dem so ist, dann haben wir ein massives Problem. Denn dann hat das politische Lager am ganz rechten Rand ja recht. Die Bundesrepublik des Nachkriegsdeutschlands definiert sich also zuvorderst nicht als freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, sondern in erster Linie als antifaschistischer Gegenentwurf zum NS-Staat. Also quasi als Anti NS Staat. Bloß auf keinen Fall ein Nazi zu sein, wäre damit der alles entscheidende Grundpfeiler unserer Nation. Sonst nichts. Es gibt meines Wissens kein anderes Land in der Welt, was sich darüber definiert, was es nicht sein soll. Üblicherweise ist es umgekehrt: Man definiert sich als Volk und Nation darüber, wer man ist und nicht darüber, wer man nicht ist. Bedenkt man nun noch, dass das Grundgesetz unter Absegnung der Besatzungsmächte entstanden ist, erklärt sich natürlich, warum auch heute noch etliche Menschen der Meinung sind, wir wären fremdbestimmt und fremdgesteuert, was seit der Wiedervereinigung eigentlich nicht mehr der Fall ist. Zumindest nicht über das normale Maß hinaus, als das übliche miteinander in Konkurrenz stehen, dem sich jede Nation auf diesem Planeten eben aussetzen muss. Das Grundgesetz sollte ursprünglich nur ein Provisorium sein, bis sich die Deutschen eine Verfassung gegeben haben. Vielleicht ist es doch an der Zeit, diesen Prozess nun endlich in Gang zu bringen. Sonst wird eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen Deutschen und Juden niemals möglich sein, denn unser Grundgesetz scheint genau dies ja zu verhindern. Zumindest ist das Bundesverfassungsgerichtes ja wohl dieser Auffassung.

Erwin Obermaier / 14.03.2020

Nach dem Lesen dieses Artikels war ich auch nicht schlauer. Ist er nun verfassungsfeindlich oder nicht?

Marcel Seiler / 14.03.2020

Auschwitz als identitätstiftenden Gründungsmythos Deutschlands zu pflegen, wie es Autor Ermler anscheinend für geboten hält, ist verkehrt. Unangenehm, aber eher harmlos ist die weit verbreitete “Deutschland ist scheiße, aber ich gehöre nicht dazu”-Attitüde. Schlimmer ist, dass die Proklamierung einer deutschen Auschwitz-Identität die Deutschen zur Wahl zwischen schuldbewusster Unterwerfung einerseits und trotziger Überheblichkeit andererseits drängt. Eine Nation mit dieser narzisstischen Persönlichkeit, schwankend zwischen Selbstverachtung und Selbstüberhebung, kann niemandes Freund sein (schon gar nicht Freund der Juden). Diese Haltung, die man bei Linken wie Rechten beobachten kann, wird weiteres Leid und weitere Grausamkeiten produzieren. Es ist im übrigen eine Haltung, die einen Björn Höcke erst hervorgebracht hat.

Roland Müller / 14.03.2020

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein unter dem Deckel gehaltener Bericht von Europol. Dort steht, das die grösste Gefahr für die Sicherheit in Europa von muslimischem Terrorismus ausgeht. An zweiter Stelle kommt in dem Bericht der Linksextremismus. Eine Gefahr durch Rechtsextremismus gibt es laut Europol so gut wie nicht. Laut Europol handelt es sich bei den dem Rechtsextremismus zugeschriebenen Tätern um ein paar geistig verwirrte Gestalten mit krudem Weltbild, das keinerlei politische Ideologie erkennen lässt. Unser oberster Verfassungsschützer ist also nur ein schmieriger Steigbügelhalter für bornierte schwarz-rot-grüne Blockflötenpolitiker.

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