Marcus Ermler / 14.03.2020 / 12:30 / Foto: Sandro Jalank / 153 / Seite ausdrucken

Ist der Höcke-Flügel verfassungsfeindlich?

Seit dem 12. März 2020 ist es amtlich: Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und somit zum offiziellen Beobachtungsfall. Als Belege für diese Entscheidung nennt der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung unter anderem „die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des ‚Flügel‘, Björn Höcke und Andreas Kalbitz“, die „verstärkte Vernetzung des ‚Flügel‘ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum“ sowie „die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am ‚Flügel‘ mit dem Kampfbegriff ‚Feindzeuge‘ und dem Vorwurf der Parteispaltung“.

Von besonderer Bedeutung sind dabei gemäß einer ausführlichen Fachinformation des Verfassungsschutzes die Verstöße gegen die Menschenwürde, so „durch antisemitische Positionen“ wie auch „durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen“. So greift der Flügel zurück auf „das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt“. Etwas, was das israelische „Institute for Zionist Strategies“ jüngst ja auch in einer Studie dokumentierte. Weiterhin übe sich der Flügel gemäß dem Bundesamt für Verfassungsschutz:

in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen“.

Aber warum ist es überhaupt von Bedeutung, wie sich die AfD gegenüber dem Antisemitismus und dem Dritten Reich positioniert? Hier spielt die Frage der Identität, die sonst bei der Höcke-AfD einen großen Raum einnimmt, eine bedeutende Rolle. Denn das Bundesverfassungsgericht determinierte in seiner Wunsiedel-Entscheidung von 2009 (zu finden hier), dass die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland als Gegenbild zum NS-Regime für die „verfassungsrechtliche Ordnung“ identitätsprägend sei.

Im Zentrum dieser Identitätsprägung stehe demnach in herausgehobener Weise die Aufarbeitung des Holocaust, denn „dem deutschen Ansehen hat nichts so geschadet wie die grausame Verfolgung der Juden durch den Nationalsozialismus“, wie es das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 formuliert (en detail nachzulesen hier).

Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung

Unmittelbare Folge des industriellen Massenmords an den Juden und somit erstrangige Aufgabe für die deutsche Nachkriegsgesellschaft wie für die ihr folgenden Generationen müsse es sein, der Welt deutlich zu machen, dass „Nie wieder Auschwitz“ nicht zu einer hohlen Phrase verkomme, sondern vielmehr die Einsicht der eigenen inneren Umkehr von dieser Geisteshaltung allgemein gewahr werde. Die offensichtliche Abkehr von Antisemitismus als Zentralgestirn deutscher Identitätsstiftung.

Beide Urteile halten also fest, was die Bundesrepublik Deutschland im Innersten zusammenhält: dass sich das deutsche Volk vom Antisemitismus abgewandt hat und dass die Bundesrepublik, genauer ihr Grundgesetz, das Gegenbild zum NS-Regime ist. Es ist der antifaschistische wie antitotalitäre Gründungsmythos eines „Nie wieder Auschwitz“ als Antwort auf NS-Terror und Judenmord.

Diesen zentralen Gründungsmythos zu hinterfragen, gar zu negieren, kann demnach auch nur als ein direkter Angriff auf eben dieses Grundgesetz wie die deutsche Identität gewertet werden. Sind also NS-Relativierung und Holocaust-Verharmlosung bereits die „Mitte der Partei“, zu der der ehemalige Parteichef Gauland nach der Thüringen-Wahl Höcke erklärte, kann diese sich demnach nur schwerlich des Vorwurfs erwehren, mit beiden Beinen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Und wie steht Höckes AfD selbst zum benannten Gründungsmythos? Bedeutsam für die Klärung dieser Frage ist ein im Mai 2018 von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag veröffentlichtes Positionspapier zu den Themen „Leitkultur, Identität, Patriotismus“. Hier schreibt die Thüringer AfD, dass zwar „das Verhältnis zum Nationalsozialismus Bestandteil der deutschen Identität geworden“ sei. Ohne jedoch zu reklamieren, dass der Nationalsozialismus wie auch der Holocaust bereits selbst, und eben nicht nur das Verhältnis dazu, „Bestandteil der deutschen Identität“ sind. Nationalsozialismus und industrieller Judenmord werden also aus dieser Identität ausgeklammert.

Dort hält die Thüringer AfD weiter fest, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur und des Holocaust dazu diene, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Wobei letzteres eine geschichtsvergessene Verdrehung der deutschen Geschichte im Allgemeinen wie des Holocaust im Besonderen ist: Nicht „alles Deutsche [soll] aus der Welt“ geschaffen werden, vielmehr unternahmen die Nazis mit ihrer Endlösung der Judenfrage alles dafür, „alles Jüdische aus der Welt zu schaffen“. 

„Großartige Leistungen der Altvorderen“

Ein feiner, entscheidender, aber auch historischer Unterschied, der doch einige Fragen über das Geschichtsverständnis der Thüringer AfD und ihre Lehren aus dem Holocaust aufkommen lässt. Höcke kontrastiert die deutsche Verantwortung für „Nie wieder Auschwitz“ in seiner Dresdner Rede 2017 in einer „erinnerungspolitische[n] Wende um 180 Grad“: weg vom „Denkmal der Schande“ und hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“.

Folglich intendiert die Marginalisierung dieser „verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches“ wie die im Positionspapier illustrierte Rückbesinnung auf eine „deutsche Geschichte, [die] weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“ hin zu den „großartigen Leistungen der Altvorderen“, sowohl die verfassungsrechtlichen wie politischen Konsequenzen aus dem Lüth-Urteil als auch der Wunsiedel-Entscheidung anzuzweifeln. Es ist das Infragestellen des Gründungsmythos der Bundesrepublik. 

Das heißt erstens: Keine weitere Gewissheit für die Welt, dass „das deutsche Volk […] sich von dieser Geisteshaltung“ der „grausame Verfolgung der Juden“, kulminierend in einer industriellen Todesmaschinerie, abgewandt habe, wie es das Lüth-Urteil anmahnt. Und zweitens: Keine „gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ der Bundesrepublik und „bewusste[s] Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus“ mehr, wie es die Wunsiedel-Entscheidung verlangt.

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen

Björn Höcke und sein „Flügel“ zweifeln den Gründungsmythos „Nie wieder Auschwitz“ der Bundesrepublik Deutschland in Wort und Schrift an. Und bewegen sich damit in der Lesart des Lüth-Urteils und der Wunsiedel-Entscheidung – wie übrigens auch des NPD-Verbotsantrags von 2013, der sich auf beide Urteile des Bundesverfassungsgerichts berief (!) – mehr als eindeutig außerhalb des Grundgesetzes. Was sich hier zunächst als verfassungsrechtliche Erkenntnis erschließt.

Obwohl Höckes Mannen gerne und hinlänglich einen Kult um Mythen zur deutschen Identitätsstiftung pflegen, wird der Holocaust hieraus ausgeschlossen. Das Ziel ist eine alternative deutsche Identität, frei von historischer Verantwortung sowie ohne Aufarbeitung deutscher Schuld, nunmehr als wirkmächtiger Kontrapunkt zu jeder Erinnerungskultur und jedem Holocaust-Gedenken. Was so auch Höckes „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und das „Denkmal der Schande“ erklärt. Das „Nie wieder Auschwitz“ soll einer neuen Melodie eines „Nie wieder ein Gedenken an Auschwitz“ weichen. 

Höcke wird den Juden Auschwitz nie verzeihen, weil der Holocaust seinem Patriotismus jede Unschuld raubt. Statt der „großartigen Leistungen der Altvorderen“ bleiben nur die Entladerampe, die Gaskammern und die Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau als wesentliches Identitätsmerkmal der Deutschen. Als Höckes „Denkmal der Schande“.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Hans Meier / 14.03.2020

Ich finde es falsch, lieber Herr Ermler, ein gravierendes Problem (Höcke-Flügel vom VS überwacht) mit einer abgedroschenen (und überdies verunglückten) Phrase zu kommentieren (“den J. den Holocaust nie verzeihen”). Die vom VS angegebenen Gründe tragen - ähnlich wie bei der IB - eine Einordnung als “verfassungsfeindlich” ja nicht wirklich. Der “Flügel” richtet sich meines Wissens nicht gegen den Bestand der Bundesrepublik und ihrer Staatsorgane, schon gar nicht will er die Demokratie abschaffen, und daß er einen ausschließlich ethnischen Volksbegriff vertete, stimmt meines Wissens auch nicht. Es handelt sich schlicht un den Versuch, die AfD durch Spaltung zu zersetzen. Ein Staat, der so agiert, sichert nicht die Freiheit seiner Bürger, sondern ist zum Fürchten. Wenn man vergleicht, wie hier der Linksextremismus bis hin zum Terrorismus völlig unbehelligt agiert und noch mit Staatsknete gepäppelt wird, muß man sich fragen, ob ein “Verfassungsschutz” nicht wichtigere Aufgaben haben sollte, als nun gerade die - im Vergleich zur Antifa anrührend biedere - AfD zu überwachen. Die Demokratie wurde nicht erfunden, weil alle Menschen einer Meinung sind, sondern um die Gegensätze der Menschen zu einem friedlichen Ausgleich zu bringen. Daß die Regierung dies mittels des Verfassungsschutzes systematisch hintertreibt, ist eine Katastrophe für uns alle und ein unglaublicher Skandal. Man weiß schon lange, daß die Meinungen, die ein Mensch eben hat oder nicht hat, auf seelischen Voraussetzungen und biographioschen Zufälligkeiten beruhen, die dem Willen weitgehend entzogen und rationalen Argumenten kaum zugänglich sind. Die Menschenwürde gebietet es, auch Ansichten zu dulden, die den eigenen Machtanspruch infrage stellen. Wer das nicht kann, darf keine Exekutivgewalt ausüben, er ist selbst Verfassungsfeind.

Franz Schörner / 14.03.2020

Sehr geehrter Herr Ermler, nun also neben Mathematiker auch Historiker und Verfassungsphilosoph… Hut ab. Autodidaktisch angeeignet? Ich bestürzt, dass sie in total verschwurbelter Manier der Einheitsfront der AfD-Basher es unterlassen, alle Seiten der Medaille zu betrachten. Man koennte, Sie haetten gekonnt, unabhängig davon, was man vom Flügel hält, was man von Herrn Hoecke hält, es zu versuchen, die Original Quelle, das heisst seine Rede selbst und seine Persönliche Erklärung dazu vom 18.Januar 2017, in Ihre Argumentation einzubeziehen, ausserdem wäre Ihnen zuzutrauen, auch die Rolle, die Aufgaben und verfassungsrechtliche Bewertungskompetenz des Bestandteils der Exekutive nämlich des BfV zu hinterfragen. Und wenn Sie dann auch noch so genial wären, zu betrachten warum Herr Haldenwang und nicht Herr Maaßen und warum diese Feststellung trifft, dann koennte man das von Ihnen in dieser Sache Abgesonderte vielleicht mit Interesse lesen. So erinnert es mich an einen Leitartikel von Joachim Herrman im Neuen Deutschland zur Wehrsportgruppe Hoffmann. Sie koennen es besser Herr Ermler, schade!

Jörg Plath / 14.03.2020

Danke, Herr Ermler, für diese notwendigen, klaren Worte.

Karla Kuhn / 14.03.2020

Bei “AfD WATCH BREMEN- WIR SCHAUEN HIN” steht folgender Artikel, leider ohne Datum, ich finde jedenfalls keins ( ein kleiner Ausschnitt) “Zwei plus Zwei gleich Fünf” “Marcus Ermler war zuletzt Mathematiker und Informatiker an der Uni Bremen. Aktuell Hobby-Autor für AfD Propaganda. Unter anderem im Interesse der AfD Bremen, bei Online-Medien der sogenannten “Neuen Rechten”. Darunter in Blogs wie achgut, sciencefiles, islamnixgut, sowie Erwähnungen beim AfD nahen Medium Jungen Freiheit und ähnlichen.”  Ob er jetzt mit seinem Artikel die Absolution der Bremer Wächter (VON WELCHEM GELD WERDEN DIE BEZAHLT ??) erhält ?? Mit Höcke habe ich mich nicht befasst, trotzdem finde ich den Artikel sehr tendenziös !  Immer wieder auf dem Denkmal der Schande und dem Fliegenschiß rumzureiten ist “nicht hilfreich”,  WAS ist denn seine Meinung zu “Erschießungskommando ??”

Jan Kandziora / 14.03.2020

Mag der Höcke-Flügel sich auch noch so verfassungsfeindlich aufgestellt haben, das spielt nun alles keine Rolle mehr. Jeder Versuch, Höcke und seine Kumpels noch auszusortieren sieht inzwischen nach Willkür aus. Dafür haben die Superdemokraten selbst gesorgt, indem sie jeden Kritiker ihrer schwachsinnigen Einwanderungspolitik in eine SS-Uniform gesteckt haben. Kein Mitleid.

Rudi Knoth / 14.03.2020

Verstehe ich den letzten Absatz richtig? Die deutsche Geschichte und das Bild Deutschlands sind NUR durch den Holocaust geprägt? Und das anzuzweifeln soll schon verfassungsfeindlich sein? Dies ist mir leider nicht ganz logisch. Da haben Leute wie Höcke recht, wenn sie sagen, daß die Geschichte doch etwas länger ist und auch positive Aspekte hat, wegen denen uns manche Ausländer bewundern.

norbert heise / 14.03.2020

Verfassungsschutz = Stasi. Meinungen und Ansichten werden von der Redefreiheit gedeckt. Holocaustleugnung wird von der Redefreiheit gedeckt. Ablehnung des Grundgesetzes wird von der Redefreiheit gedeckt. Antisemitismus wird von der Redefreiheit gedeckt. Staaten, die die Redefreiheit verletzen, sind Unrechtsstaaten.

Stefan Riedel / 14.03.2020

“...Der Höcke-Flügel der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuf…”. Wer bezahlt das Bundesamt für Verfassungsschutz? Herr Höcke? Ganz sicher nicht! Ich? Demokratur in D für Anfänger?

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