indubio / 21.10.2021 / 10:00 / 64 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 172 – Gerinnung und Gesinnung

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, spricht mit Burkhard Müller-Ullrich über die ärztliche Aufklärungspflicht bei jeder medizinischen Behandlung und erst recht bei gefährlichen und unnötigen Behandlungen mit nur unzureichend erprobten Stoffen. Sie hat das in ihrem Buch „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ (Rubikon, 408 Seiten, 20 Euro oder kostenlos als E-Book) dargelegt. Außerdem geht es um ihre persönlichen Erfahrungen mit einer außer Rand und Band geratenen Staatsgewalt. 

 

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K.D.Weber / 21.10.2021

Leider sieht die Praxis anders aus: Die impfen im drive-in durch das geöffnete Autofenster, die impfen beim Aldi oder Lidl im Vorbeigehen und die impfen Jugendliche nachts vor der Disco (Sorry, heißt natürlich heute Club) nach diversen Drinks und unter Gruppendruck und kein Schwein kümmert das. Mein Arzt versicherte mir, dass die Impfung nichts, aber auch gar nichts mit Genen zu tun hat, dass sie alle klinischen Tests, inkl. Tierversuchen und Langzeitstudien durchlaufen hätte und daher 100% wirksam und völlig sicher sei. Gefährdung gebe es nicht und Nebenwirkung seinen äußerst selten und lächerlich. Sonst wäre die Impfung ja auch nicht ordentlich und ohne wenn und aber zugelassen. Meine Ablehnung quittierte er mit völligem Unverständnis für meine Uneinsichtigkeit. All meine überzeugt geimpften Bekannten, die mich zunehmend als Impfverweigerer, Gefährder und Sozialschädling ausgrenzen und diskriminieren, haben nicht die geringsten Kenntnisse über die Impfung und sind sich der Unwirksamkeit und Risiken gar nicht bewusst. Von Impfdurchbrüchen, Immunflucht, Thrombosen, Myokarditis etc. haben sie noch nicht gehört. Wenn es so etwas gäbe, hätte der Arzt das ja gesagt und die Tagesschau und das RND-Lokalblatt haben auch gesagt, das sei alles sicher. Kurzum, es ist aussichtslos. Ich habe es aufgegeben. Man rennt gegen eine Wand.

Sabine Schönfelder / 21.10.2021

Auch interessant. In der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV) § 2 Begriffsbestimmungen“ wird unter Ziffer 2 der Begriff GEIMPFTER wie folgt definiert: eine geimpfte Person ist eine ASYMPTOMATISCHE   Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. — DAS heißt im UMKEHRSCHLUß: Eine geimpfte Person mit Grippesymptomen, die also symptomatisch ist, gilt ALS NICHT GEIMPFTER!!!!!!! Deshalb liegen in Krankenhäusern auf Intensivstationen nur Ungeimpfte. So einfach macht sich das die Politik. Das ist VOLLVER@RSCHUNG, denn nur ein Geimpfter mit Symptomen begibt sich in eine Klinik. Ebenso verhält es sich mit der Definition „Impfdurchbruch“. Bei einer nicht sterilisierenden Impfung gibt es keine „Durchbrüche“, sondern schlicht und ergreifend ANSTECKUNG. Danke an Beate Bahner. Mut und Beharrlichkeit führen zum ERFOLG.

Richard Loewe / 21.10.2021

zuerst dachte ich: das wird langweilig. Aber ganz im Gegenteil: das war super interessant. Herzlichen Dank an die beiden Gesprächspartner!

Heidi Falkenberg / 21.10.2021

Danke @Sabine Schönfelder, Sie haben meine Gedanken schneller in Worte gefasst, als ich dazu in der Lage war. Ich stimme Ihnen voll zu. Im Übrigen ziehe ich vor Menschen, die angesichts der desaströsen Lage zwischendurch auch noch lachen können, den Hut. Es ist schwer, in dieser Zeit nicht zu verbittern, so gesehen ist der Sarkasmus auch ein Selbstschutz, um diesem Wahnsinn einigermaßen begegnen zu können! Fr. Bahner hat m.E an keiner Stelle behauptet, dass es leicht wäre zu klagen. Wer ihre Schriftsätze mal gelesen hat, weiß, dass da viel Expertise drinsteckt. Zum Rechtsstaat in Sachen Corona war ihr Urteil ja so, wie es ist: vernichtend. Trotzdem ist Aufgeben keine Option!

Frances Johnson / 21.10.2021

@ Schönfelder: Ignore the trolls, siehe Dollhopf.

Chrisoph Baumann / 21.10.2021

Ein Werbespot im Podcast warb für die “Corona- Schutzimpfung” ... LOL. Zu dem Beitrag: Ich bin Ingenieur und Beamter, habe also kaum medizinische Kompetenz, aber als “Staatsmitarbeiter” mit “dem System” vertraut. Von daher bin ich immer wieder über die Naivität und das Vertrauen von vielen Mitmenschen in “den Staat” erstaunt. Hinzu kommt bei Juristen eine Selbstüberschätzung was uns zur Fr. Bahner führt. Es niemals!!! jemand persönlich für die Maßnahmen / die Impfung etc. haftbar gemacht werden. Wenn du im Auftrag des Staates handelst, kannst du jedes Verbrechen begehen, das hat uns unsere deutsch Geschichte doch nun wirklich bewiesen…..

HDieckmann / 21.10.2021

Die Aufklärung von “Corona-Verbrechen” und eine Verurteilung von “Corona-Verbrechern” wird sich ähnlich schwierig gestalten wie bei den Nazi-Verbrechen. Aber es wird auch nach der Corona-Zeit reichen, wenn ein paar wenige “gehängt”/verurteilt werden,  um allen klarzumachen, was Unrecht war und was Recht und Menschlichkeit gewesen wäre.

dr. michael kubina / 21.10.2021

Also, mit Verlaub und aller gebotener Vorsicht: Die Dame lacht mir etwas zu viel, aber das ist Geschmackssache. Inhaltlich klang es für mich als medizinischen und juristischen Laien weitgehend schlüssig. Ihre Ausführungen zur Wirksamkeitsberechnung der Impfung entsprechen zwar nicht den üblichen statistischen Berechnungsweisen, haben aber trotzdem eine gewisse Plausibilität, indem sie die Wahrscheinlichkeit, sich überhaupt zu infizieren und zu erkranken als Referenz nimmt. Aber was von dem Buch juristisch zu halten ist, kann ich nicht beurteilen und hab’s natürlich auch noch nicht gelesen.  Vielleicht kann Achgut das mal irgendwie nachbearbeiten, von einem kompetenten Menschen, juristisch und medizinisch, eine Rezension oder so. Ich würde schon gerne zur Verbreitung beitragen wollen, müsste da aber schon etwas mehr über die Qualität des Textes und die Kompetenz der Autorin wissen. In dem hystrischen Zustand in diesem Land muss man schon etwas aufpassen, nicht in einem Topf zu landen, wo man nichts gewinnen kann. Hysterie ist ansteckend.

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