indubio / 26.09.2021 / 18:59 / 72 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 165 – Saures zur Wahl. Live.

Mit zahlreichen spannenden Gästen, die Klartext anstatt Gesäusel versprechen und aus den Medien bekannt sind: Henryk M. Broder, Paul Brandenburg, Birgit Kelle, Roger Köppel, Vera Lengsfeld, Boris Reitschuster, Roland Tichy und viele mehr.

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Michael Dross / 26.09.2021

Hallo, im „Ersten“ wurde die meiner Meinung nach wichtigste Grafik gezeigt, Sie wies einen enormen Rückgang der Kompetenzeinschätzungen für die CDU auf fast allen Feldern aus. Scheinbar wie auf Absprache fiel der Name Merkel, die die CDU in Grund und Boden geritten hat , in beiden Öffentlichen Sendern dennoch so gut wie gar nicht. Der Wahlausgang ist doch mehr als alles andere eine Abrechnung mit ihr. Kommt aber nicht zur Sprache. Danke für Ihre Arbeit.

Susanna Rudalski / 26.09.2021

In Stuttgart werden ebenfalls keine Ausweise kontrolliert.

E. Albert / 26.09.2021

Auch in Köln wurde erneut nicht nach einem Ausweis verlangt, obwohl es auf dem Wahlschein steht. Ein Umstand, den ich ebenfalls seit Jahren bemängele und immer in goße Augen sehe, wenn ich andeute, dass ich dann - bewaffnet mit Wahscheinen wahlfauler Bekannter, Freunde, Familie aus anderen Bezirken - grundsätzlich an mehreren Stellen zum wählen gehen könnte, wenn das niemand kontrolliert. Ich ernte dann jedesmal irritierte Blicke, aber offensichtlich lernt niemand daraus.

Albrecht Frenzel / 26.09.2021

Leider funktioniert der Stream über achgut.com sehr schlecht: er bricht andauernd ab. Können Sie nicht das Werbegesülze abstellen, das einem zusätzlich zur Unterbrechnung noch 30 Sekunden nach dem Neuaufbau der Verbindung kostet?

M. Büttner / 26.09.2021

Das ist schon jetzt die beste Wahlparty aller Zeiten! Ihnen allen noch einen schönen Abend.

Claudia Schoene / 26.09.2021

Es gab insgesamt mindestens vier, wenn nicht gar fünf Wahlräume in diesem Wahlamt. Da davon auszugehen ist, daß in allen Räumen Urnen des gleichen Types (graue Plastikurnen mit Vorhängeschloß) stehen, ist auch davon auszugehen, daß auch die Urnen in den anderen Räumen hinten nicht richtig geschlossen waren / sind. Außerdem läßt sich der hintere Rand sicherlich problemlos mit ein wenig drücken und Geschick wieder öffnen, ohne, daß Deckel und Urne schaden nehmen. Dies wäre zu beweisen. Das wollte ich tun, wurde jedoch von der Person an der Wahlurne daran gehindert. Ich bitte Sie daher, diesem Wahlverstoß nachzugehen. Diese E-Mail geht Ihnen ebenfalls nochmals über das Kontaktformular auf der offiziellen Webseite des Bundeswahlleiters zu. Ich erlaube mir, zur Dokumentation, einige Vertreter der staatsunabhängigen Presse in diese E-Mail mit hineinzukopieren. Eine offizielle Kopie geht an das Verwaltungsgericht Münster. Mit freundlichen Grüßen

Claudia Schoene / 26.09.2021

Ich ging hinaus, etwas verwundert, was ich nun tun sollte. Dann rief ich um 12:44 Uhr das zuständige Wahlamt in Münster unter 0251 - 49 23 393 von meinem Handy mit der Telephonnummer: 0123 - 45 67 89 aus an und meldete den Vorfall. Desgleichen äußerte ich den Verdacht des möglichen Wahlbetruges. Dies wurde lachend verneint. Die Dame teilte mir jedoch mit, daß sie ‘jetzt mal dort anrufen’ werde. Daraufhin setzte ich mich um 12:55 Uhr mit meinem Anwalt in Verbindung und bat um Rat. Er riet, alles zu photographieren und eine Niederschrift anzufertigen. Letzteres tue ich hiermit. Direkt danach - ca. 13:00 Uhr - ging ich zurück in den Wahlraum, in dem nun drei neue Personen saßen. Ich wandte mich an die männliche Person an der Wahlurne und wies daraufhin, daß die Urne offen gewesen sei. Dies verneinte er. Er verneinte auch, daß sich die Urne am hinteren Ende öffnen lassen würde und verbat mir, ihm dies zu demonstrieren, also, die Urne anzufassen. Auch photographieren durfte ich sie nicht. Dann verlangte er von mir, daß ich eine Maske aufsetzen solle. Ich teilte ihm mit, daß ich ein Attest habe. Das wollte er sehen. Ich wies ihn nun darauf hin, daß ich lediglich glaubhaft machen müsse, eine Maskenbefreiung zu haben. Das ließ er nicht gelten, sondern nötigte mich, ihm mein Attest zu zeigen, was ich dann tat. Dann verließ ich das Wahlbüro. Allein aus diesem Grunde - der unrechtmäßigen Anweisung an mich, eine Maske zu tragen und der unrechtmäßigen Nötigung, mein Attest vorzeigen zu müssen - ist die Wahl nicht mehr frei und damit anzufechten. Die jeweiligen Dienstpläne werden sicherlich Auskunft darüber geben, wer die jeweils verantwortlichen Personen in besagten Wahlraum 26 waren.

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