indubio / 11.07.2021 / 08:00 / 54 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 143 – Die Kanzlerin und ihre Richter

Die Publizisten Ralf Schuler (BILD), Uwe Kammann (ehem. Dir. des Grimme-Instituts) und René Zeyer (Mediendienst Zackbum.ch) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich unter anderem über die wachsenden Pressionen auf Nichtgeimpfte, das gesellige Beisammensein der deutschen Verfassungsrichter mit der Kanzlerin, über die sie demnächst ein Urteil sprechen sollen, und den Versuch der EU-Kommission, die britische Film- und Fernsehproduktion zu beeinträchtigen.

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Richard Loewe / 11.07.2021

ich fand es sehr schwer, den Dreien zuzuhören. Systemkonformität in subtiler Form. Ein bißchen Sorgen haben, aber das wird schon… Wir waren gestern auf einer Hochzeit und schaetze es waren um die 150 Gäste; keiner hat nur eine Sekunde an die imaginierte Seuche verschwendet. In Deutschland freut man sich auf das Totalitäre - man ist ja schon 90% da.

Daniel Oehler / 11.07.2021

Regierungsnahe Richter sind in allen Systemen üblich, die es mit Rechtsstaat und unabhängiger Justiz nicht so genau nehmen. Kennen wir aus der deutschen Vergangenheit

Frank Mertes / 11.07.2021

Die Deutschen regen sich über die Bestellung der obersten Richter in Polen auf.  Und im eigenen Land werden diese nicht nur via Bundestag und Bundesrat von der Regierung bestellt, sie erscheinen auch folgsam bei Merkel zum Befehlsempfang. Tolle “Gewaltenteilung” im “besten Deutschland, das es je gab”!

HDieckmann / 11.07.2021

Es gibt ein weiteres Beispiel für “abgestimmtes” Verhalten zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2021 über insgesamt vier Klima-Verfassungsbeschwerden entschieden. Eine stammt aus 2018, die drei weiteren aus 2020. Frau Britz (Ehefrau des grünen Aktivisten Bastian Bergerhoff), seit 2011 auf Vorschlag der SPD Bundesverfassungsrichterin, ist lt. Geschäftsverteilungsplan des Bundesverfassungsgerichtes erst seit 2019 für das „Öffentliche Umweltrecht“ zuständig. Es gab also erst eine (offene) Klimaklage aus 2018, dann ab 2019 die Zuständigkeit von Frau Britz für das Umweltrecht, und 2020 wurden dann drei weitere Klagen zum Klimaschutz von NGO´s & Co erhoben. Hypothese: Die offene Klima-Verfassungsbeschwerde aus 2018 wurde als Ausgangspunkt genommen, um in Kollaboration zwischen der Verfassungsrichterin Britz, den klagenden NGO´s/Aktivisten und dem Bundesumweltministerium/Bundesumweltamt sehr schnell (bereits 2021) das unfassbare Klimaurteil in die Welt zu setzen. Dabei wurde die beklagte BRD vor Gericht von ihrem Prozessvertreter – BMU/Frau Schulze – gewollt stümperhaft vertreten, um den Klägern zum Erfolg zu verhelfen. Statt sich um den Prozess vor dem BVerfG zu kümmern, haben die zuständigen Bundesminister und ihre Juristen wahrscheinlich schon parallel zum verloren gegebenen Prozeß den Gesetzentwurf zur Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes geschrieben, der dann auch noch sehr schnell vom Bundestag abgenickt wurde.  Im Ergebnis ist die Groko für die Prozessniederlage in dem absurden Klimaschutzprozess verantwortlich. Entweder war die Entscheidung zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland mehrheitlich gewollt, oder man hat vor lauter Corona übersehen, was die “grünen Taliban” in der Groko und im Verfassungsgericht in Karlsruhe auf den Weg gebracht haben.

Michael Sachs / 11.07.2021

Zur causa Maaßen möchte ich bemerken, dass sich Herr Maaßen bezüglich der linksextremen Verbindungen in dem besagten Interview auf die Vergangenheit einiger Journalisten bezieht, er aber sogar bei Lanz gegenwärtig existierende Verbindungen einiger Journalisten zur Antifa beklagte. Herr Maaßen war im übrigen mal in einer Position, die es ihm erlaubte auf sicherlich valide Informationen Zugriff zu erhalten. Falls kompromittierende Informationen vorlägen, könnte er diese als gegenwärtiger Politiker natürlich nicht aus der Schublade holen.

Uta Buhr / 11.07.2021

Danke für die lange überfällige Klarstellung, @Volker Kleinopforst. Wieso wissen nur so wenige Leute in diesem Land, dass D auch nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nie ein souveräner Staat war. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Und es wird sich auch nichts ändern, weil die “da oben” aus guten Gründen null Interesse an Deutschlands Souveränität haben. Punkt.  

Dieter Kief / 11.07.2021

Wo, Volker Kleinophorst, sagte ich, dass Deutschland eine Verfassung habe, bitte? - Sie phantasieren sich einen Gegner zurecht, und behelligen den mit steilen Vorwürfen. Eine merkwürdige Vorgehensweise. Und René Zeyer hat ganz recht mit dem, was er insbesondere über die schweizerische Verfassung sagt. Dass Sie das ausdrücklich nicht interessiert, ist Ihr Bier.

Martin Schott / 11.07.2021

@Volker Kleinophorst: Erstens steht das nicht in der Haager Landkriegsordnung und zweitens ist der Name “Grundgesetz” wenigstens bis ins 17. Jahrhundert in der deutschen Rechtsprechung zurück zu verfolgen. Der Begriff folgt also aus der Tradition. Außerdem ist es ja schön und gut, was Carlo Schmid 1948 gesagt hat, denn da WAR das Grundgesetz fraglos ein Provisorium - aber hat er 1958 oder 1968 noch das Gleiche gesagt? HEUTE hingegen erfüllt das Grundgesetz de facto die Funktion der Verfassung. Mich verblüfft immer dieser Positivismus, der spricht, wenn man willkürlich Zitate von anno Tobak hervorzerrt. Es wäre überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn sich das deutsche Volk im Einklang mit Art. 146 GG (der übrigens keinen Imperativ darstellt) eine Verfassung gibt, die das Grundgesetz ablöst. Das geht aber nur, wenn man die Menschen argumentativ überzeugt und politische Mehrheiten gewinnt. Ich habe bis jetzt noch nie und nirgends Vorschläge gelesen betreffs der Inhalte, mit denen jene Verfassung erfüllt werden soll, und besser wären als das Grundgesetz.

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