indubio / 11.07.2021 / 08:00 / 54 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 143 – Die Kanzlerin und ihre Richter

Die Publizisten Ralf Schuler (BILD), Uwe Kammann (ehem. Dir. des Grimme-Instituts) und René Zeyer (Mediendienst Zackbum.ch) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich unter anderem über die wachsenden Pressionen auf Nichtgeimpfte, das gesellige Beisammensein der deutschen Verfassungsrichter mit der Kanzlerin, über die sie demnächst ein Urteil sprechen sollen, und den Versuch der EU-Kommission, die britische Film- und Fernsehproduktion zu beeinträchtigen.

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A. Ostrovsky / 11.07.2021

@Werner Klemperer : Wenn der Staat mit seinen unsäglichen Bürokraten, Hetzern und Vollversagern doch endlich wirklich verschwinden würde, wäre schon viel erreicht. Dann würde der Raum entstehen, dass der Souverän endlich eine Demokratie aufbaut, auf der Grundlage einer Verfassung, die sich das Volk gegeben hat. Ich sehe exakt das Gegenteil. Die Flammen nehmen die blaue Farbe an!

Volker Kleinophorst / 11.07.2021

@ D. Kief Ich unterstelle Ihnen ein Nichtwissen? Doch nicht zum ersten Mal. Denn Sie offenbaren es ja. Falsch ist falsch. Ich selber habe zu der Frage “Verfassung” schon endlos geschrieben. Wir haben keine Verfassung. Das ist Fakt. Und was der Zeyer dazu sagt, ist mir egal. Der Zeyer hat gesagt, ist ja nicht als hätte Merkel gesprochen. PS.: Zur allgemeinen Erleuchtung habe ich da mal einen alten Text rausgeholt. “Wir haben keine Verfassung, Wir haben ein Grundgesetz. Ein Grundgesetz ist laut geltendem Völkerrecht ein “Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910). Diese provisorische Natur kommt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Art. 146 zum Ausdruck. (Der Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland enthält eine Übergangbestimmung, dass dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn das Volk eine Verfassung beschließt.) Was man ja mehr oder weniger trickreich verhindert hat. “Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.” Carlo Schmid: “Was heißt eigentlich: Grundgesetz?”, Rede vor dem Parlamentarischen Rat, 8. 9. 1948.

Arno Nyhm / 11.07.2021

Wenn man einen Rechtsstaat aushebeln will, muss man natürlich die obersten Justizorgane korrumpieren. Sie müssen sich von der Bindung an das Gesetz lösen. Mit der Einbindung des Verfassungsgerichts an eine Agenda, ist der Rechtsstaat Vergangenheit, Hoffnung: keine.

A. Ostrovsky / 11.07.2021

Vielen Dank auch für die sinnlose Werbung dazwischen. Ich habe gerade die Werbung “Whatsapp, läppisch, dumm” gehört, die unmittelbar nach dem Wort “Qualität” eingeblendet wurde. Ich habe zwar die einführende Entschuldigung gehört, dass Sie die Werbung nicht in den Griff bekommen. Ich habe das sogar zwei Mal angehört und erinnerte mich an Faust: “Ich höre doppelt, was er spricht. Und dennoch überzeugts mich nicht.” Wieso können Sie nicht einfach eine MP3-Datei in ihrer Webseite anbieten? Ich glaube auch nicht dass mir dort das Verständnis fehlt. Deshalb fehlt mir für die unpassende, läppische und primitive Werbung für die falsche Seite das Verständnis.

Andreas Mertens / 11.07.2021

Die Erosion des deutschen Rechtsstaates scheint unaufhaltsam. Schlimmer noch, seit dem Amtsantritt von “M.” gewinnt sie an Fahrt. Das Verfassungsgericht war über die gesamte Dauer der Republik nicht nur moralischer Kompass, es war der Ankerpunkt des Vertrauens in diese Republik. “M.” hat jegliche Vertrauen in diese grundlegende Institution unterminiert, hat Richter zu Erfüllungsgehilfen degradiert und aus freien Bürgern hinderliche Befehlsempfänger gemacht. Das kann und wird nicht gut enden.

Dieter Kief / 11.07.2021

Volker Kleinophorst, Sie unterstellen mir ein Nichtwissen, das meine Bemerkung Paul Greenwood gegenüber kaum peripher tangierte, selbst wenn Sie recht hätten. Wenn Sie den Podcast ganz hören, stellen Sie im Übrigen fest, dass Ihr Punkt da von René Zeyer explizit verhandelt wird, bitte.

B. Dietrich / 11.07.2021

Nee, das war wohl nix! In einer Zeit, in der der tägliche Wahnwitz eigentlich kritisches Aufschreien erfordert, sitzt hier eine Phalanx gemütlicher Diskutanten zusammen, die das zwar alles ziemlich schlimm finden, aber meinen, mit Abwiegelung und Beschwichtigung würde sich schon alles irgendwie regeln. DAS von ‘Journalisten’ – da braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Irrsinn immer mehr zur Normalität mutiert.

Dieter Kief / 11.07.2021

Das dickste Lob Uwe Kammanns für das BVerfG leidet daran, dass es auch vor den Euro-Querelen schon ein überaus politisches Gericht war. Für nähere Hinweise empfehle ich den staubtrokenen Blick, den Thilo Sarrazin und Ulrich Vosgerau auf das BVerfG werfen im Zusammenhang mit der 2015er Grenzöffnung. - Sowas nonchalnt zu übersehen verrät bei Uwe Kammann ein erhebliches Maß an politischer Blauäugigkeit und sozusagen altbundesrepubllikanischer Bonhomie - um nicht noch gröber zu werden.

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