indubio / 08.07.2023 / 10:00 / 39 / Seite ausdrucken

Indubio Extra – Ralf Höcker über das Vertrauen in die Justiz

In einem Indubio Extra spricht Gerd Buurmann mit dem Rechtsanwalt Ralf Höcker über das Vertrauen in die Justiz. 

Am 4. Juli 2023 veröffentlichte der Rechtsanwalt und Autor Ralf Höcker, diesen Thread auf Twitter:

„Wer einer Gerichtsverhandlung fernbleibt, um nicht zu „Statisten einer Justiz-Simulation“ zu werden, verachtet den Rechtsstaat genauso wie Parallelgesellschaften, die "Friedensrichter" beauftragen. Der Rechtsstaat hat eine einzige zivilisatorische Aufgabe: Er soll verhindern, dass wir Selbstjustiz üben. Deshalb muss jeder, absolut jeder – vom Neonazi bis zum Clankriminellen – auf die Unabhängigkeit der Gerichte vertrauen können. Dazu gehört, dass die Gerichte sich nicht scheuen, politisch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Das hat das BVerfG getan, als es die Verbotsverfahren gegen die NPD kippte. Auch wir Rechtsanwälte sind in der Pflicht. Unser Berufsethos erfordert es, auch die schrecklichsten Mandanten zu vertreten und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn wenn Rechtsuchende nicht einmal einen Anwalt finden, haben sie keinen Zugang zum Rechtsstaat und werden ihr tatsächliches oder empfundenes Recht irgendwann selbst in die Hand nehmen. Und das ist das Ende des Rechtsstaats. Wir bei @HOECKER_RAe handeln nach diesem Ethos.

Wir vertreten jeden, absolut jeden. Denn auch die schrecklichsten Mandanten können einmal recht haben. Dafür werden wir immer wieder kritisiert von Menschen, die eines nicht verstehen. Wenn der Nazi den Clankriminellen verklagt oder umgekehrt, dann eint sie das Vertrauen in die Justiz. Sie haben das „letzte Fitzelchen bürgerliche Gemeinschaft“ noch nicht aufgegeben.“

Darüber spricht Gerd Buurmann in dem Indubio extra unter dem Titel: „Ralf Höcker und das Vertrauen in die Justiz“.

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Leserpost

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Franz Klar / 08.07.2023

@Marc Munich : Angesichts dieser Äußerungen hätte sich das Gericht für unzuständig erklären und den Fall an die örtliche Dachdeckerinnung abgeben müssen . Es handelt sich Klar erkennbar um einen Dachschaden ...

Wolfgang Schüler / 08.07.2023

@Tomasz Mann: ” In meinem Geburtsland Polen steckt aktuell dreimal so viel Demokratie drin als in Deutschland.” Ehrlich, steht es so übel um Polen ? Das ist erschreckend.

gerhard giesemann / 08.07.2023

@Ingo M.: Habe ich das gesagt? Respekt.

gerhard giesemann / 08.07.2023

@Ingo M.: Bedenken wir: Jeder Berufsstand ist eine Verschwörung gegen die Laien. Nach GBS, irisches Lästermaul bis 1950. Die Herrschaft des Rechts bedeutet eben automatisch die Herrschaft der Juristen. Ein kurzer Blick in den Bundestag und die sonstige Politik mag dies veranschaulichen. Die Sache ist offenbar lukrativ. Mal abgesehen von den Juristen, die taxifahren ... .

Lutz Liebezeit / 08.07.2023

Solange politisch mal eine falsche Entscheidung getroffen wird und ein richterliches Urteil mal daneben liegt, kann man darüber diskutieren und sagen, das war ungerecht. Aber hier fehlt politisch eine Bereitschaft zur Einsicht. Die Schieflage ist ganz grundsätzlicher Natur, der Rechtsstaat ist von Ideologen gekapert worden. Die Parteien sind zu Bewegungen mutiert und haben dabei ihre gesellschaftliche Aufgabe verloren. Die sind sozial unverträglich, weil nur noch für sich zuständig. Parteien sollen für Stabilität sorgen und nicht dafür, daß der Rechtsstaat schaukelt. Am Beispiel Anti-Rassismus, der ist schon durch sein Dasein pejorativ und eine heimtückische Volksverhetzung und Entrechtung. Die abwertenden Attacken machen psychisch und letzendlich auch körperlich krank. Die Regierungen und Gerichtsbarkeiten greifen mit der Duldung direkt das Völkerrecht an. Man schaue im Völkerstrafrecht und im Strafrecht nach und meditiere mal über Art. 23 GG? Das Gefühl trügt nicht. Und wenn man genau hinschaut, wird die Absicht auch publiziert. Antirassismus ist Wissenschaftsrassismus, alter Sozialdarwinismus in moderner Verpackung. “Anti”-Reklame geht nicht gegen Reklame vor, sondern erzeugt einen Popanz, und reklamiert für sich das Gegenmittel gegen den Popanz; das ist Verschwörungstheorie pur; man versteckt sich in einer vermeintlichen Gegnerschaft, um so eine gewünschte Gruppe zu stigmatisieren und auszugrenzen, oder nicht gewünschte Programme abzuschmettern. Die Wirklichkeit wird mit “anti” bis zur Unkenntlichkeit verwaschen und verdreht; einfacher gesagt: man will sich das Volk vom Hals zu halten.

Gunther Lotze / 08.07.2023

Meine Frau ( u.a. Strafverteidigerin in vielen Corona-Prozessen am Amtsgericht Kamenz, Hoyerswerda und Bautzen) meinte- als das Gespräch nebenbei beim Grillieren mitgehört wurde- : ” Da war ich wohl an den falschen Gerichten. In Bautzen z. B. war eine Richterin- verbissen, ignorant und realitätsabstinent bis kurz vorm Rechtsbruch-, die extra wohl aus diesen Gründen ins widerspenstige Bautzen von Dresden aus abdelegiert wurde. Dort habe ich nicht einen Freispruch bzw. Einstellung hingekriegt. Zur Ehrenrettung: Anders an den Amtsgerichten Hoyerswerda und Kamenz, wo i.d.R. von vernünftigen Richtern wenigsten eingestellt wurde. “ Herr Höcker, das war Wischiwaschi. 237x weichgespült! So denkts halt im Wessi ...

Ingo Minos / 08.07.2023

@Gerhard Giesemann “Wenn der Nazi den Clankriminellen verklagt oder umgekehrt, dann eint sie das Vertrauen in die Justiz.” Das ist der Lacher der zu Ende gehenden Woche. Die Justiz, insbesondere die Richter und Staatsanwälte, allerdings haben nun überhaupt kein Vertrauen in andere Prozessbeteiligte. Anders jedenfalls ist es nicht zu erklären, warum die immer noch erheblichen Widerstand gegen eine wörtliche Protokollierung und damit verbundene Aufzeichnung des Prozessverlaufs auf Tonträger leisten- Standard mittlerweile in vielen Ländern. Gelegentlich kommt es sogar immer auch noch vor, daß das Gericht dem Publikum verbietet, während der Verhandlung zu protokollieren.

Marc Munich / 08.07.2023

@Franz Klar “Das Kölner Amtsgericht hat eine 48 Jahre alte Frau wegen Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine schuldig gesprochen. Die Richterin verurteilte die Frau am Dienstag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro.  Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Ukrainerin am 8. Mai 2022 bei einer prorussischen Demonstration in Köln den Krieg „für andere wahrnehmbar gutgeheißen und befürwortet“, wie es in der Urteilsbegründung hieß.  Ferner hatte die Frau in einem Fernseh-Interview, das in der Verhandlung in Augenschein genommen wurde, gesagt: „Russland ist kein Aggressor.“ Zudem hatte sie behauptet, das Vorgehen Russlands sei „alternativlos“. Das Gericht war überzeugt, dass die Äußerungen der Frau geeignet seien, „den öffentlichen Frieden zu stören“.

Hjalmar Kreutzer / 08.07.2023

Ich vertraue der Hilde Benjamin vom Landgericht Bochum, dass sie an dem Dr. H. aus Recklinghausen das politisch erwünschte Exempel statuiert hat.

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