indubio / 08.04.2020 / 12:00 / 15 / Seite ausdrucken

indubio – Die Freiheit der Regierung

In unserem Mittagsprogramm für Kopf-Hörer lässt sich Burkhard Müller-Ullrich von dem Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer erläutern, auf welcher juristischen Grundlage die gegenwärtigen Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte beruhen und wieso eine verfassungsgerichtliche Überprüfung angezeigt ist. 

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Jürgen Fischer / 08.04.2020

Es ist ja schon öfter behauptet worden, die Regierung hätte es verpennt, die Drucksache 17/12051 zur Kenntnis zu nehmen. Ich sehe das inzwischen ein bisschen anders: die haben das sehr genau gelesen und hatten 7 Jahre Zeit, zu überlegen, wie sie das Szenario am besten ausschlachten. Und genau das machen sie jetzt. In Deutschland wird (werden) die Regierung(en) dafür gefeiert, in Frankreich ist Macron seine gelben Westchen los, in Italien kriegen sie nochmal einen Bundeszuschuss - wen stört da, dass ein paar Leute sterben? Bissl Schwund ist ja immer, und das Wohlergehen der Bevölkerung war und ist der Regierung schon immer egal. Versprechen wir ihnen ein bisschen Überbrückungsgeld, und wenn sich dann rausstellt, dass es hinten und vorne nicht reicht, sagen wir, tut uns leid, habt ihr halt Pech gehabt. Dafür haben wir in der Zwischenzeit mal eben das Grundgesetz außer Kraft gesetzt, und nun habt ihr noch weniger zu melden als vorher. Die Deutschen schlucken’s brav, das haben sie schon immer so gemacht. Kein Happy End, leider …

Michael Hoffmann / 08.04.2020

Hier gibt es nichts mehr zu klagen - die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist nämlich faktisch abgeschafft. Selbst Aufrufe zu Demonstrationen gegen die Maßnahmen werden gnadenlos verfolgt. Grundrechte können per Definition nur individuell und in sehr engem Rahmen aberkannt werden. Bei Grundrechten gibt es nämlich keine Einschränkung, sondern nur ja oder nein. Das ist genauso unmöglich wie ein bißchen schwanger zu sein. Ob man in der Wohnung bleiben muß oder sich ein Kilometer davon entfernen darf, ist nur ein graduelle Unterschied. Und Verhältmäßigkeit bei den Grundrechten ist auch nur ein ins Recht eingeführter Begriff, um de fakto immer einen Grund zu haben, Grundrechte abzuschaffen. Denn wenn es einen Grund gibt, gibt es tausend Gründe. Und über die bestimmt nicht Max Mustermann, sondern derjenige, der herrscht. “Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.” (Carl Schmitt) Und das ist der, der im Extremfall die wirkungsvolleren Waffen hat.

Johannes Schuster / 08.04.2020

Bill Gates Stiftung simuliert Corona im “Event 201”, die Bundesregierung in einer Drucksache 2013 und die Seite von Wolfgang Wodarg ist nicht mehr abrufbar. Für diesen Fall sollte ich meinen Plan in die Tat umsetzen und anfangen Aluhüte zu verkaufen und Bücher zu über “das geheime Netz außerirdischer Mächte” zu schreiben…. Erich von Däniken ist ja schon älter. Unser Gehirn ist evolutiv darauf ausgelegt Strukturen anzulegen und das tut es auch aus dem fertigen Chaos und meint dann Dinge zu sehen, die in Wahrheit singulär sind. Da gibt es sogar einen Fachausdruck, der meinem Hirnchen gerade entfallen ist. Was aber entsteht ist die umfassende Unschärfe und das Versagen eines jeden konfirmativen Begriffs. Keiner kann mehr Ja oder Nein sagen und alle schreien solange durcheinander, bis die Wissenschaft dasteht wie ein Kindergarten, wo alles trotzt jeder alles besser weiß und am Ende das Yogurt und die Windeln fliegen. Jetzt kommen noch die Juristen dazu, das Virus wütet, es florieren die Verschwörungstheorien wie Cannabis nicht und alle krakeelen durcheinander. Wenn jetzt noch einer der Greta Thunberg in die Öhrchen flötet, daß Corona ein Mutant und durch die Erderwärmung entstanden ist, dann ist das Irrenhaus Erdball perfekt, es werden alle herumlaufen wie vergiftete Schlümpfe. Und wer hat nun dem Onkel Wodarg die Seite geschrottet ?  Jawohl - Gargamel ! Hätte ich einen DMC mit Fluxkondensator, ich würde mal schnell ins Jahr 1985 zurück, Giftige Lebensmittelfarben und Ronald Reagan und die Welt war perfekt und der Liter Super kostete 1,20 DM ! Wie gerne würde ich das nochmal hören “eine Mark zwanzig”.

Rainer Niersberger / 08.04.2020

Ein gutes Interview mit einem kompetenten Rechtsanwalt. Allerdings sind drei Aspekte etwas zu kurz gekommen. Der erste betrifft die Frage, ob und inwieweit sich der Gesetzgeber durch vorherige Fehler z. B. in der Beschaffung seinerseits entlasten kann, zweitens ob und inwieweit er sich Unsicherheiten bei den Daten oder fehlende Daten zumindest dann zurechnen lassen muss, wenn es sich um staatliche oder staatsabhaengige Institute handelt, d. h. ob er sanktionslos versagen kann, um dann um so massiver in Grundrechte eingreifen zu duerfen, was offenkundig rechtswidrig waere, ob und inwieweit das Verfahren ueber ein “eiliges Gesetz” zur Ermächtigung von reinen Regierungsverordnungen dem GG entspricht und nicht zuletzt, wie unabhängig insbesondere das politisch passend besetzte BVerfG entscheidet. Insbesondere die ersten Aspekte verdienen eine hohe Beachtung, denn hier geht es nicht zuletzt darum, ob ein Regime durch (vorsätzliches) Unterlassen seit 2012 oder Januar 2020 sich selbst einen Freifahrtschein fuer spaetere, politisch gewollte, Totalitarismen ausstellen darf. Ein demokratischer Rechtsstaat koennte hier nur ueber und durch sehr harte Konsequenzen fuer das Regime erhalten werden oder, wie offensichtlich hierzulande, gar nicht. Die, neben der wirtschaftlichen, rechtliche und politische Bedeutung von “Corona” und seiner Behandlung geht weit ueber das hinaus, was die einzelnen “Ameisen”, am eigenen Leib und ihrer Koeniginmutti haftend, ueberblicken.

Heinz Dieckmann / 08.04.2020

Wahrscheinlich besteht kein Grund zur Panik und die Regierung hatte das Ende Januar richtig eingeschätzt. Dann kamen die Medien mit ihren Bildern aus Italien und haben die Politiker zu völlig unangemessenen Maßnahmen getrieben (“Die Getriebenen”). Die Studie von 2012 ist das eine, die unangemessene Hysterie von Politik und Medien bei BSE (2000) und Schweinegrippe (2010) die andere Seite. Letztere hätten doch eine Warnung für die Politik sein müssen, übertriebene Maßnahmen zu unterlassen. Aber die Fehler der Politik bei Schweinegrippe und BSE sind bisher weder von der Politik noch von den Medien aufgearbeitet worden. Und die Studie von 2012 hat diese Politik- und Medien-Katastrophen wohl vorsorglich ausgeklammert. (Zur Schweinegrippe gibt es einen guten Arte-Film im Netz)

Gerald Krüger / 08.04.2020

Die Verfassungsklagen werden vertrödelt werden. Das Richtertum hört, angstvoll auf Corona schielend, auf das “Stillgestanden” ihrer Dienstherren. Drei Tage brauchte es, die Ermächtigungsgesetzes zu verabschieden, aber die Prüfung durch die Juristen wird wahrscheinlich Jahre dauern. Bis dahin leben wir in einer “Virologen- und Bankkaufmannsdemokratur”. Gute Nacht, Grundgesetz!

beat schaller / 08.04.2020

Klartext ist angesagt. Danke dass Sie auch dieses Thema hier aufnehmen. Man muss es hinausschreien und dafür sorgen dass mindestens Verhältnismässigkeit herrscht. Es müssen die relevanten Daten erhoben werden, die als Basis für Entscheide bieten.  Die sind hier schlichtweg nicht gegeben. Die Kontrollmöglichkeiten ob die Massnahmen greifen sind auch nicht zu geben, wenn die Basisdaten nicht vorhanden sind und nicht weil sie nicht zu beschaffen wären. Ich werde dieses Podcast sehr gerne weiterleiten und danke Ihnen einmal mehr für diese Themen die sie auf die Tische bringen. Zwei hochkarätige Gesprächspartner! Kompliment b.schaller

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