@gudrun meyer. Als Jurist kann man vor einer ‚Anpassung an medial-politische Verhältnisse‘ nur dringend warnen. Dies ist - vorsichtig ausgedrückt - zumindest verantwortungslos. Immer noch gilt, dass die ‚Anpassung‘ an das geltende Recht zu erfolgen hat, auch wenn die Realität bedauerlicherweise zunehmend anders aussieht. Wer die Axt an Recht und Gesetze anlegt, die nicht nur eine der tragenden Säulen des Staates sondern auch dessen Legitimation sind, muss wissen, dass er damit die Grundlagen des Gemeinwesens zerstört.
@Gudrun Meyer: wenn sich ein Richter (ich verweigere gendergerechte Schreibweise) bei seiner Urteilsfindung an “medial-politischenVerhältnisse anpassen” muss, dann ist nicht das Gesetz das Maß, sondern diese “medial-politischenVerhältnisse”. Das ist ein richterliches Verhakten, das man aus Diktaturen und totalitären Staaten kennt, in einer Demokratie hat ein Gericht nur und ausschließlich nach dem geltenden Recht zu urteilen - andere Befindlichkeiten sind außen vor zu lassen. Aber auch vor dem Richterstuhl macht das Gutmenschentum nicht halt. So hat es bereits (viel zu) milde Urteile gegeben, in deren Begründung die Richter als strafmildernd die kulturelle und ethnische Herkunft der Täter berücksichtigten. Oder, mit anderen Worten: bist Du islamischer Einwanderer, darfst Du einen “Ehrenmord” (alleine dieses Wort erzeugt nur Widerwillen) begehen und richterliche Milde erwarten (das war der Fall). Ein Rechtssstem, das solche Urteile fällt oder solche Erklärungen abliefert, kann ich nicht respektieren. Vor unserem Gesetz sind nämlich schon lange nicht mehr “alle gleich”.
Die zunehmend im Lande Messernden sind also alles nur Einzelfälle, bedauernswerte sozial fehl geleitete “Menschen”, die einen argumentativen Zusammenhang mit der Massenzuwanderung und den Ethikvorstellungen in ihren sie sozialisierenden Herkunftsländern nicht zulassen. Demnach gab es dieses Phänomen auch schon in der Form bei Auseinandersetzungen unter hier schon länger Lebenden. Oder eben nicht. Und das Statement zu dem messernden 17jährigen Syrer aus Großburgwedel (im übrigen seit ca 5 Jahren in “Blödland” und dort mit seiner Familie, was die behauptete soziale Stabilisierung mittels Familienzuzug auch relativiert) von Seiten eines männlichen Angehörigen in einer Fernsehreportage, daß zwar die Verletzung bedauerlich sei, aber ja auch vorher “böse Worte” gesprochen wurden, was die Tat offenbar in seinen Augen rechtfertigt, spricht für die niedrige Hemmschwelle zur Ausübung schwerster Gewalt, wenn bei diesen Personen der Eindruck besteht, daß die “Ehre” verletzt wurde. Wem das nicht zu Denken gibt, dem ist nicht mehr zu helfen. Da werden vermutlich noch weitere Opfer in Kauf zu nehmen sein, bis diese ideologische Hirnbremse zwangsweise fällt, weil die Bevölkerung nicht mehr willens ist, dieses Denken und die daraus folgenden Handlungen hin zu nehmen.
Das Gericht hat in der Tat “einen Menschen” zu verurteilen; das ist die Perspektive des Strafgesetzbuches. Viel interessanter ist die Unbeholfenheit, mit der das Urteil kommentiert wird. Wann ist der NRW-Innenminister Reul das letzte Mal mit der Straßenbahn zur Arbeit gefahren, oder hat höchstselbst in einem Supermarkt angestanden? Ich denke, die meisten Menschen sind täglich gezwungen, andere verdammt nah an sich heranzulassen. Wie kann ein Politiker sich derart arrogant und abgehoben und weltfremd äußern, so eine Steilvorlage bieten?
“Die Richterin des Falls sieht das ähnlich. In ihrer Urteilsverkündung heißt es: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen“, heißt es von Richterin Schenk: „Von Ihnen, Herr K.“ Natürlich ist auch ein Flüchtling in erster Linie ein Mensch aber in diesem Mordfall war er eben Flüchtling, bzw. Asylant. Wenn er nämlich nicht geflüchtet wäre, wäre das Mädchen noch am Leben. Ich habe das Gefühl, daß die Rabulistik immer mehr Einzug in unsere deutsche Spräche hält. Ob die Richterin diese Begründung so formulieren mußte weiß ich nicht. Ich als Mensch und Bürger dieses Landes finde diese Formulierung sehr unglücklich. „Ich urteile aus der Position des individuellen Menschen, der glauben kann, woran er möchte, so lange klar ist: Für uns alle gilt die Verfassung und das Grundgesetz.“ Hat Frau Leyen das so klar und deutlich schon mal Frau Merkel mitgeteilt ?? Denn mit der Grenzöffnung hat sich Frau Merkel jenseits von Verfassung und Grundgesetz befunden. Erst dadurch sind ja mit den Flüchtlingsströmen auch viele Verbrecher mit nach Deutschland gekommen. Wahrscheinlich auch der Mörder von Maria. Das allerschlimmste ist, daß die Grenzen weiterhin offen bleiben und kaum oder gar nicht kontrolliert wird. So können auch weiterhin Verbrecher einreisen und die wirklichen Flüchtlinge leiden ebenfalls darunter. So wie ein Leser geschrieben hat, daß in einem Zug aus Salzburg unkontrolliert sechs Afghanen eingereist sind. Anscheinend macht nicht mal oder kaum die Bahnpolizei Kontrollen. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.
Die dahintersteckende, zutiefst perfide -nein zutreffender- zynische Argumentation ist immer die gleiche. Die der alles relativierenden großen Lüge, es handele sich blos um einen Einzelfall. Seit 2015 etablierten sich zwei dieser “Relativitätstheorien”, diese Relativierungen werden medial durch selbsternannte Pseudo-“Experten”, ob nun von Pfeiff(e)r(n) oder auch alle anderen Pfeifen die es vom Elfenbeinturm herab pfeifen: „ Einzelfall und/oder Beziehungstat.“ In Frau Merkels bestem Deutschland aller Zeiten, in dem die Bundeskanzlerin und auch die KGE so gerne leben, reichen diese zwei Relativierungen vollkommen aus, um ein ganzes Volk systematisch und gezielt zu Freiwild zu erklären. Um ausgelebte Kultur-Anarchie überspitzt in eine Art Folklore umzudeuten, die erst noch etwas Zeit benötige, normal zivilisiertes, menschenähnliches Verhalten zu entwickeln. Wem nun nicht passt, das Art.1, Abs.1 GG für Menschen mit deutschem Pass innerhalb dieses Zeitraum -von vermutlich Jahrzehnten- vorrübergehend außer Kraft gesetzt zu sein scheint, der möge bitte den Kölner Lösungs-Ansatz von eine Armlänge Abstand befolgen -oder wie es der Innenminister des Failed State NRW gerade sinngemäß -einem Offenbarungseid gleich- empfahl, sich gefälligst sensibler Verhalten und niemanden mehr nah an sich ranlassen. Er kann schließlich nur seine Polizisten mit Schutzwesten ausstatten. Der Bürger muss sich halt sehen wie er klar kommt. Nur Mut Frau Schunke, Sie schaffen das!
Alles solange ideologisch zurechtbiegen bis es zu passen scheint, in so einem Staat habe ich schon mal eine Weile gelebt. Er ist untergegangen auch weil Realitätsbiegerei an Grenzen stößt.
Ihre Vorwürfe an Politik und Medien - inzwischen ein Gesamtkomplex - sind völlig berechtigt, der individuelle Vorwurf an die Richterin ist es nicht. Um ein realistisches Urteil zu fällen, das nicht schon nächsten Monat revidiert und durch, sagen wir, drei Jahre Jugendstrafe mit Freigang, ersetzt wird, musste sie ja eine politkorrekte Begrünung liefern. RichterIn, und besonders StrafrichterIn, im heutigen Deutschland zu sein, bedeutet, permanent einen unbeliebten, aber oft notwendigen Wintersport auszuüben, den man “Autotanz auf Glatteis” nennen kann. Wer da Unfälle vermeiden will, muss fahren können, und das geht wirklich nur in Anpassung an die medial-politischenVerhältnisse.
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