Das Menschen im Kleinen wie im Großen zivilisiert miteinander Umgehen sollen, ist ein gutes Ansinnen. Dieses Ansinnen jedoch dadurch in die Tat umsetzen zu wollen, dass man quasi der gesamten Bevölkerung vollumfänglich das Maul verbietet und die Nutzung bestimmter Begriffe in der Praxis somit vollends untersagt, steht außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit. Die Herangehensweise der amtierenden Politik ist in diesen Zeiten der Globalisierung immer die selbe: Der kleinste gemeinsame Nenner wird zum Maßstab für alle herangezogen, was letztlich die Bestrafung und Gängelung des gesamten Volkes wegen Ausfällen Einzelner nach sich zieht, auch wenn sich der Großteil zumeist sehr gut im Griff hat. So funktioniert das nicht in einer liberalen Demokratie! Wenn wir ein Erziehungsdefizit haben und sich in bestimmten Umfeldern die Menschen nicht mehr im Griff haben, dann muss man darüber nachdenken, ob da mit der Familien- und Bildungspolitik der letzten Jahre nicht etwas vollkommen schief gelaufen ist, dass diese immer mehr Menschen auswirft, die sich selbst nicht im Griff haben und deswegen nachträglich gegängelt werden müssen damit die Gesellschaft nicht auseinanderfliegt. Und in diesem Zusammenhang ist die Folge des Einflusses stramm marxistischer Ideen in die ehemals freiheitliche westliche Welt nicht zu übersehen. Wer den Menschen mehr und mehr dysfunktionalen gesellschaftlichen Unfug eintrichtert, damit diese gegen den Kapitalismus rebellieren und diese sich infolge dessen mehr und mehr daneben benehmen, der landet naturgemäß da, wo die Sowjetunion über ihre gesamte Lebenszeit war: In der Diktatur, wo jedes bisschen individueller Freiraum durch die Schergen des Staates unterdrückt worden ist. Wer ein wenig geschichtliche Bildung vorweisen kann weiß das alles. Es ist überaus erstaunlich, dass der gleiche Unfug nun wieder versucht wird und man diesmal ein anderes Ergebnis erwartet.
Werter @Jörg Themlitz, da irren Sie aber gewaltig, wenn Sie annehmen, DAS wäre den Meisten bekannt. Wenn ja, dann würden ja nicht solche hahnebüchenen Vergleiche gezogen. Den Leuten ging es damals wirklich dreckig und den Heutigen geht jede Fantasie dazu ab, was das real bedeutete. Kein Sozialstaat, kein Hartz IV, kein Mieterschutz, nur Blablabla von Oben und nichts wurde besser. Keine Arbeit, keine Möglichkeit, zu heiraten, keine Möglichkeit, die Familie zu ernähren, Verlust der Selbstachtung, dazu die Frage, wozu Deutschland von 14 - 18 eigentlich gekämpft hat, wofür die ganzen Toten, Verkrüppelten, Witwen und Waisen, wenn die Regierung Alles opfert. Was sind Versprechungen noch wert, wie Roosevelts 14 Punkte Plan, das Selbstbestimmungsrecht der Völker? Die Leute haben nicht den kleinsten Schimmer und sie bemühen sich nicht mal um Erkenntnisgewinn. Ihnen reicht, was der ÖR ihnen vorkaut. Nur hätte er es besser formulieren sollen. Sonst ist aber alles o.k..
Hass ist ein Gefühl auf der emotional gleichen Ebene wie Liebe, , die wird aicher auch bald verboten, außer, man äusset Liebe zur gottgleixhen Obernägelfresserin…mal sehen, on das auch zensiert wird…
Offenbar ist “Denen” nicht klar, dass nichts eine Verschwörungtheorie mehr bestätigt, als zu versuchen, die Menschen darüber zum Schweigen zu bringen? Mindy Robinson, (Patriot Party of Nevada, Webseite: Red, White and F You). Eine der wenigen Anhänger von Trump, aber eben ganz dezidiert nicht der Republikanischen Partei, zählt zu den wenigen US-Accounts auf Twitter, die ich beobachte, der noch nicht “gecancelt” wurde.
Die links-grüne deutsche Volksgemeinschaft formiert sich. Im “Merkeldeutsch”: “Gemeinsam schaffen wir das.” Vor allem “GEMEINSAM”, darauf kommts an !
@ fif toepfer. Tolles Zitat. ++ Kleine Korrektur (Schreibfehler): Zitat stammt von Ludwig von Mises, aus “Die Bürokratie”, erschienen 1944(!). Grundlegende Erkenntnisse, die fast schon vergessen sind. Hierzu gehört auch “Der Weg zur Knechtschaft” von Friedrich von Hayek, auch 1944 erschienen.
Die deutsche Regierung stuermt voran mit ihrem Gesetz gegen “Hassrede”, wobei ich fragen muss, was ist die Definition von Hassrede?, und sehr viele Laender, vor allen Dingen autokratische Laender oder Diktaturen, nehmen sich das zum Beispiel. Ich kann da nur sagen, Deutschland ist die Bananenrepublik und einige afrikanischen Laender haben mehr Meinungsfreiheit als Deutschland. Ich kann nur sagen, ich bin froh, mir einige Jahrzehnte Vergangenheit und “Nichtentwicklung” verschafft zu haben, und mir nicht in diesem so fortschrittlichen Deutschland, Meinungsfreiheit und Grundrechte einschraenken zu lassen. Ich bin fassungslos ueber das was in Deutschland geschieht.
So ganz lauter ist der Artikel leider nicht. 1. ist es gewiss nicht so, dass ein ganzes Gesetz - immer ein Bündel unterschiedlichster Regelungen - von wem auch immer für “verfassungswidrig” gehalten wird, sondern es geht immer um die konkrete, einzelne Norm. Selbstredend wäre eine Norm verfassungswidrig, dass die Verbreitung einer bestimmten “Meinung” verbietet, dies folgt unmittelbar aus Art. 5 GG, der genau das verbietet. Bei der Verfassungswidrigkeit hier geht es ausschließlich um den Eingriff in die Grundrechte der Betreiber und deren Nutzer, der - wie anderweitig schon entschieden - eine gerichtliche Entscheidung notwendig macht. Auch ist der BuPräs nicht nach dem Text des Grundgesetzes dazu berufen oder verpflichtet, Gesetze zu prüfen, bevor er sie unterschreibt. Gerade diese Frage war ja über lange Jahre Gegenstand heftiger Debatten von Verfassungsrechtlern. Eine solche Prüfungspflicht - und das daraus folgende Recht, die Unterschrift zu verweigern - besteht nach wohl h.M. nur bei evidenter Verfassungswidrigkeit, mithin also nur dann, wenn diese “auf der Hand” liegt, zweifelsfrei feststeht (etwa, weil es entsprechende Urteile des BVerfG bereits gibt). Aber dann könnte sich das Recht ja niemals weiter entwickeln und ein Urteilsspruch aus Karlsruhe wäre für alle Ewigkeit “Gesetz”! Die naheliegende Lösung wäre es gewesen, bei Zweifeln des BuPräs an der Verfassungswidrigkeit eine Vorlagepflicht beim BVerfG zu schaffen, ähnlich wie das für das konstitutionelle Recht auch für die Gerichte gilt. Dazu hätte das GG geändert werden müssen, um hier ein verfassungskonformes Verfahren zu schaffen, das letztlich dem BuPrä und Karlsruhe ermöglicht hätte zu verhindern, dass Gesetze, die die Verfassung brechen oder Grundrechte verletzen, überhaupt in Kraft treten können. Genau das aber wollte wohl der Bundestag nicht - angesichts der Tatsache, dass Karlsruhe in den letzten Jahrzehnten Berlin immer wieder in die Parade gefahren ist.
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