Ramin Peymani, Gastautor / 12.01.2021 / 06:15 / Foto: Lowdown / 82 / Seite ausdrucken

Hassrede-Gesetz verfassungswidrig? Macht nix, kommt trotzdem

Die Bundesregierung drückt aufs Tempo. Anfang Februar soll sie endlich kommen, die von der Großen Koalition seit langem geplante Verschärfung des Gesetzes gegen Hassrede im Internet. Mit dieser sollen Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, als hetzerisch eingestufte Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern die Bestandsdaten der Urheber darüber hinaus an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Die zusätzliche Verpflichtung, die zur Meldung zahlloser Internetnutzer an die Behörden führen wird, ohne dass dieser ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt, hatte das Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Bundestag als verfassungswidrig eingestuft.

Aus diesem Grund hat Bundespräsident Steinmeier das Gesetz bislang auch nicht unterschrieben. Die Juristen des Bundespräsidialamtes sind ganz offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben „evident verfassungswidrig“ ist. Genau so definiert unser Grundgesetz die Prüfpflicht des Staatsoberhauptes. Seither bedrängt die Bundesregierung ihren eigentlich lediglich als Statthalter eingesetzten ersten Mann im Staat, das illegale Gesetz in Kraft zu setzen.

Der Kampf gegen Rechts sei so wichtig, dass Verfassungsbedenken zurückstehen müssten. Man werde, so heißt es aus den Ministerien, dann schon ein „Reparatur-Gesetz“ erarbeiten, das die Verfassungswidrigkeit behebe. Ein solches Vorgehen wäre beispiellos in der deutschen Geschichte. Die Handelnden wissen, dass sie sich mit dieser kriminell anmutenden Vorgehensweise Zeit erkaufen und bis zu einer Korrektur Hunderttausende Bürger ins Visier nehmen könnten.

Die Renitenz Steinmeiers, der in diesem Fall genau das tut, was das Grundgesetz vorschreibt, ärgert die Ideologen im Regierungsapparat. So prächtig hatte sich vor allem der linke Flügel der SPD sein Leuchtturmprojekt vorgestellt. Und auch der Koalitionspartner war auf Kurs. Nun steht nur noch das Grundgesetz dem Vorhaben im Weg, im Internet gezielt Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, die dem linken Mainstream zuwider sind.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rede keinesfalls die Tatsache klein, dass es in den sozialen Netzwerken vor extremistischen Ansichten wimmelt. Auch mich widert es an, rechtsradikale Parolen lesen zu müssen. Doch es gibt bereits eine gesetzliche Grundlage, um dies zu verfolgen. Aus gutem Grund sieht unser Rechtsstaat vor, dass die Strafverfolgung im Einzelfall immer erst nach gründlicher Prüfung erfolgt. Wer Netzwerkbetreiber verpflichtet, selbst darüber zu befinden, was durch das Recht auf Meinungsäußerung abgedeckt ist und was nicht, legt die Hoheit über die Rechtsprechung in die Hände des Mobs.

Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen

Fakt ist nämlich, dass ein großer Teil der Löschungen in den sozialen Netzwerken auf Hinweise von Nutzern erfolgt. Regelmäßig führen Einsprüche der Betroffenen dann zur Rücknahme der Löschung. Dies zeigt, wie gefährlich es ist, die Übermittlung persönlicher Daten zur kriminalpolizeilichen Erfassung auf Basis der anonymen Anschwärzung von Gegnern legitimieren zu wollen. Eben diese staatlich gewünschte Denunziation zur Eliminierung Andersdenkender war eines der zentralen Elemente zur Absicherung der Herrschaft in den beiden deutschen Diktaturen.

Ohnehin ist schon der Titel des Gesetzes entlarvend. Dieser macht deutlich, dass es im Kern gerade nicht um den Kampf gegen jeglichen Extremismus geht. Das Anti-Hass-Gesetz ist nämlich explizit auf die „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ausgerichtet. Nur erahnen lässt sich dabei, dass auch linksextremistische oder islamistische Hetze bekämpft werden soll, für die es im Internet mindestens ebenso viele Beispiele gibt, wie für rechtsextremen Hass.

Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten. Es rühren sich weit weniger Internetnutzer, um linken oder religiösen Hass zu melden, was in der Natur der Ideologien liegt. Die Lust an der Denunziation ist nun einmal im links-kollektivistischen Lager und bei religiösen Fanatikern besonders ausgeprägt.

Dass die Regierenden die Vorfälle im Kapitol zum Anlass nehmen, die Dringlichkeit ihrer Gesetzesverschärfung zu betonen, untermauert den Eindruck, ihnen gehe es in erster Linie darum, die Freiheit der Meinungsäußerung einseitig zu beschneiden. Sie sind der Überzeugung, dass die ins Parlament eingedrungenen Trump-Anhänger durch die Tweets des scheidenden US-Präsidenten angestiftet worden sind. Die gleiche Entschlossenheit sucht man allerdings hierzulande vergeblich, wenn nach linksextremen Aufrufen im Netz deutsche Städte in Schutt und Asche gelegt werden, oder wenn rund um islamistische Anschläge die Freude über die Vernichtung Andersgläubiger in den sozialen Netzwerken offen zur Schau getragen wird. In wenigen Tagen werden wir schlauer sein. Und die Prognose fällt leicht: Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis "Liberale Warte"

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B. Ollo / 12.01.2021

Mal ein konkretes Beispiel: “Ausländer raus” ist sicherlich und zweifelsfrei nach Ansicht des Ministeriums für Wahrheit und Staatssicherheit Hassrede. In den Worten wird unverkennbar Hass auf Ausländer ausgedrückt und gefordert, diesen kollektiv zu Schaden. “Nazis raus” drückt kein bisschen weniger Hass aus. Auch hier geht es darum Menschen zu schaden, sie zu stigmatisieren, insbesondere, wenn es Menschen an den Kopf geworfen wird, die einfach nur anderer Meinung und überhaupt keine Nazis sind. In beiden Fällen geht es nicht darum, jemanden von einer anderen Meinung zu überzeugen, jemanden durch Argumente auf den Boden des Grundgesetzes zu bringen. Entweder fallen solche Äußerungen kollektiv oder persönlich gegenüber einer Person, um dieser das Wort zu verbieten. Es steht wohl außer Frage, welche der beiden Äußerungen, die auch regelmäßig aus den Mündern von Politikern zu hören sind, nicht als Hassrede, sondern legitime Meinung, angesehen wird. Andernfalls wären die Accounts von Gruppen der Grünen Jugend, FFF, Jusos etc. längst gesperrt.

fif toepfer / 12.01.2021

“Eine repräsentative Demokratie kann nicht bestehen, wenn ein grosser Teil der Wähler auf der öffentlichen Gehaltsliste steht. Wenn die Parlamentarier sich nicht mehr als Treuhänder der Steuerzahler ansehen, sondern als Vertreter der Empfänger von Gehältern, Löhnen, Subventionen, Arbeitslosenunterstützung und anderen Wohltaten aus dem Steuertopf, dann ist es um die Demokratie geschehen.” Ludwig von Moses

Peer Munk / 12.01.2021

Ich habe mich gerade auf die FB-Seite von “Volksverpetzer ” verirrt. Dort wünscht ein Kommentator, dass das “wirkliche Volk” endlich gegen die Querdenker (die einfach behaupten, sie seien das Volk) aufstehe und sie “ordentlich verwamst”. Das zählt dann vermutlich nicht als Hassrede…

Sofie Lauterbach / 12.01.2021

Wie tief linke totalitäre Ideologie und Zerstörung des politischen Gegners bereits ins Bewußtsein der Bevölkerung verankert sind, kann man auch an diesem Artikel und allen feststellen, die den herrschenden Meinungsterror und das Unrecht kritisieren: Ohne Selbstverständlichkeiten wie “Auch mich widert es an, rechtsradikale Parolen lesen zu müssen” geht es offenbar nicht mehr. Wagen Autoren Positives über Trump oder die AfD zu schreiben, dann in der Regel mit dem Einschub “man kann zu Trump/der AfD stehen wie man will, aber”... Solche Hofknicks vor Merkels Regime sind wahrlich überflüssig.

Fridolin Kiesewetter / 12.01.2021

Haß ist ein Gefühl und Gefühle kann man nicht verbieten, die sind einfach da (und auch das hat Gründe). Man kann höchstens die aus diesem Gefühl erfolgenden Taten verbieten, aber entsprechende Verbote bestehen schon seit langem. Dann wird aber die Tat bestraft, und nicht das Gefühl, das zu dieser Tat führte. Die Gefühle des Bürgers sind seine Sache, die gehen den Staat nichts an.

Ferdinant Katz / 12.01.2021

Nun, das vielgehasste NetzDG hat es ja auch irgendwie geschafft, trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die meines Wissens dreiviertel der Anwesenden Juristen äußerten. Am Ende hatte dann doch keiner die Eier in der Hose den Fresszettel an das Maasmännchen zurück zu adressieren. Und jetzt muss es eben noch eines obendrauf sein, frei nach dem Motto “Ihr seid frei, meiner Meinung zu sein und wer nicht meiner Meinung ist, der ist ein Querverschwörender, Leugner-Nazi, basta und bätschi!” So langsam müsste der Schmerz des einfachen Mannes die Regionen des Gehirns erreichen das für das erstellen von Zusammenhängen verantwortlich ist - man darf also gespannt sein, wann sich der zornige Pöbel in Berlin versammelt, wie dereinst in Stuttgart und den MP aus seinem Amt vertrieb, als dieser es vorgezogen hatte die prügelnde Polizei auf Kinder und Rentner loszulassen. Es gibt also doch noch einen Bogen den man überspannen kann - Merkel und ihr Heer geflügelter Affen sind dicht daran herauszufinden was passiert wenn die Geduld des braven Michels in Zorn umschlägt.

Roland Hübner / 12.01.2021

Linke Hetze gibt es nicht, das ist Satire, weche nur der Dumme nicht versteht. Rechte Satire, sowie Widerspruch zum Mainstream, ist Hetze.

Horst Jungsbluth / 12.01.2021

1959!!! tauchten in NRW Flugblätter auf, die zu Hass und Gewalt gegen Ausländer aufriefen, was insbesondere Frankreich und Großbritannien auf den Plan rief, um die Bundesrepublik wegen dieser “rechten” Umtriebe anzuklagen. Nach dem Mauerfall stellte sich heraus, dass die Stasi diese Verbrechen begangen hatte wobei die beiden Dichter Heym (der für Zaster zu allem bereit war) und Hermlin als “Empörer” im ND für die Verbreitung sorgten. Der “Faschist” Kurras”, der den Studenten Ohnesorg ermordete, entpuppte sich als “Stasiagent” und jener Fotograf, der damals die ersten Bilder von dem Toten “schoss”, war auch einer. Die wie heute die AfD als schlimme “Rechte” hysterisch beschimpften Republikaner waren 1989 in Westberlin Steigbügelhalter für den von der SED gewollten SPD/AL-Senat und durften als erste westdeutsche Partei am 13. August 1989!!! in Ostberlin ein Büro eröffnen, zu einer Zeit also, als die Knüppelgarden von Stasi und Vopo kritische Menschen in der DDR noch wie Hasen jagten. Das sind nur drei von unzähligen Beispielen wo Linke sich als Rechte tarnten (umgekehrt natürlich auch möglich) und ich verstehe nicht, warum unsere “ewig Unverantwortlichen” solche einfachen Tatsachen ignorieren und partout nur in eine Richtung verfolgen wollen. Wir haben doch wahrlich genug Verbrechen, die trotz klarer Beweislage nicht aufgeklärt werden oder wo selbst Intensivtäter nicht hinter Schoß und Riegel wandern bzw. nicht ausgewiesen werden. Steinmeier sollte über seinen Schatten springen und nicht unterschreiben und das der Öffentlichkeit auch mit aller Deutlichkeit klarmachen.

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