Henryk M. Broder / 01.01.2018 / 10:00 / Foto: Pixabay / 30 / Seite ausdrucken

Gerechtigkeit für den mutmaßlichen Täter!

Man kann es mit der Unschuldsvermutung auch zu weit treiben.

Bringt ein 15jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin mit Hilfe eines Küchenmessers um, reden alle von einem „mutmaßlichen Täter“. Was im Prinzip richtig ist, weil ein Verdächtiger so lange als unschuldig zu gelten hat, bis er von einem ordentlichen Gericht in einem fairen Verfahren verurteilt wurde. Aber eben nur im Prinzip.

„Unschuldig“ im Sinne des Gesetzes bedeutet nicht, dass der „mutmaßliche Täter“ die Tat, die ihm vorgeworfen wird, nicht begangen hat. Es kann auch bedeuten, dass der Täter „schuldunfähig“ ist, weil er im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat. Das festzustellen ist Aufgabe des Gerichts. Ebenso, ob es sich um einen Mord im Sinne des Paragrafen 211 StGB oder „nur“ um einen Totschlag handelt, der in der Regel milder bestraft wird.

Wenn allerdings „der Tod eines 15jährigen Mädchens in der Pfalz“ gemeldet wird, so als wäre das Mädchen beim Klettern abgestürzt oder beim Schwimmen ertrunken, obwohl der Täter am Tatort direkt neben der Tatwaffe festgenommen wurde, dann bekommt der Zusatz „mutmaßlicher“ einen frivolen Klang.

War derjenige, dem die Tat zur Last gelegt wird, wirklich der Täter? Kann es nicht jemand anders gewesen sein? Wurde ihm die Tatwaffe womöglich untergeschoben, um ihn zu belasten? Man kennt das ja aus dem „Tatort“.

Im „mutmaßlich“ schwingt immer etwas Entlastendes mit, ebenso wie in dem Begriff „Beziehungstat“. Aber: Etwa drei Viertel aller Tötungsdelikte passieren im erweiterten familiären Umfeld, sind „Beziehungstaten“. Die Wahrscheinlichkeit, vom eigenen Mann, Freund, Vater, Verlobten umgebracht zu werden, ist viel höher als die Gefahr, ein zufälliges Treffen mit einem Wildfremden nicht zu überleben.

Ein „mutmaßlicher“ Täter, dem eine „Beziehungstat“ zur Last gelegt wird, kann auf Verständnis hoffen. Und während am Tatort Blumen niedergelegt und Kerzen angezündet werden, sich also die übliche wohlfeile und folgenlose „Betroffenheit“ ausbreitet, feilt schon irgendwo ein Sozialpädagoge an einem Gutachten, in dem von einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ und einer „narzisstischen Kränkung“ die Rede ist, die der „mutmaßliche Täter“ erlitten und nicht verarbeitet hat.

Mit der Kultur des Landes, aus dem er „geflohen“ ist, kann die Tat nichts zu tun haben, denn dort ist „das Frauenbild von Wertschätzung geprägt“. Politisch ist für eine solche Tat sowieso niemand verantwortlich, schon gar nicht diejenigen, die „Wir bekommen Menschen geschenkt!“ gejubelt haben, ohne zu bedenken, welche Gefahren in Geschenken enthalten sein können. Bleiben also nur die Eltern des Opfers übrig. Sie hätten ihrer Tochter den Umgang mit dem jungen Mann beizeiten verbieten müssen! Auch wenn das extrem unsensibel und politisch nicht korrekt gewesen wäre.

Fehlt nur, dass man die Anklage, die irgendwann gegen den „mutmaßlichen“ Täter erhoben wird, ein wenig erweitert und die Eltern der „mutmaßlichen“ Beihilfe zu einem Tötungsdelikt mit anklagt.

Für’s erste aber gilt noch die Unschuldsvermutung, sowohl für den „mutmaßlichen“ Täter wie für die Eltern des Opfers. Das sind wir unserer Rechtskultur schuldig.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Klaus Suhr / 01.01.2018

Lieber Herr Broder, zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr -Sie haben das Glück, es zweimal begehen zu dürfen- und weiterhin eine spitze (auch Spitze, dann wohl Spitzen-) Feder. Ihre juristische Analyse zum „mutmaßlichen Täter“ , der mit dem Tatwerkzeug neben dem Opfer steht und sagt „Ich war‘s - was muß ich noch tun, damit „mutmaßlich“ verschwindet, ist genial! Das gilt auch für Ihre vorhergehenden Berichte, die ich mit größter Freude gelesen habe. Weiter so und beste Grüße. Klaus Suhr

Kai Schirmer / 01.01.2018

Chapeau, dem ist nichts hinzuzufügen!

Wilfried Cremer / 01.01.2018

Mutmaßlich hält sich die Ermordete jetzt im Himmel auf.

Wolf-Dieter Schmidt / 01.01.2018

Ich warte ja noch auf einen Text in den von Political Correctness erstrahlenden Medien wo von einem mutmaßlichen Opfer zu lesen ist, weil es wäre ja ein Akt der Selbstverstümmelung oder gar der Selbsttötung denkbar. Political Correctness ist schon was feines! Oder war es die Rechtsabteilung des entsprechenden Mediums, welche dringend auf die Rechte eines Mörders hingewiesen hat und Klagen von Abmahninstituten befürchtet?

Caroline Neufert / 01.01.2018

Sehr gut. Im Prinzip haben Sie recht, wieder eine Perle. “Mutmaßlich” gehört nicht hin. Dem Satz “Im „mutmaßlich“ schwingt immer etwas Entlastendes mit, ebenso wie in dem Begriff „Beziehungstat“ stimme ich aber nicht zu. Bsp. Bei Kachelmann wurde auch von “mutmaßlich” geschrieben und er war vorverurteilt. Da schwang nichts Entlastendes, sondern eher Belastendes mit.  Und “Beziehungstat” ist nicht entlastend, sondern dient der Beruhigung der Leser/Zuschauer ... was ich nicht verkehrt empfinde, wenn ich demnächst zu dm gehe, nicht erwarten muss, dass hinter jedem Regal ein Messerstich mir droht.

Elke Fenner / 01.01.2018

Guten Morgen Herr Broder, ein gesundes Neues wünsche ich. Rechtskultur? Wo ist die denn hin? Ja, ich denke es hat sie in unserem Land mal gegeben, wurde aber mittlerweile “entsorgt”! Heiko Maas und die anderen ekligen Konsorten sorgen täglich dafür. Zweierlei Rechtsprechungen sind an der Tagesordnung, je nachdem aus welchem Kulturkreis der/ die Täter kommen. Auch ich habe mal an die Rechtskultur geglaubt, werde aber jeden Tag eines besseren belehrt. Da haben wir die Medien, die mir jeden Tag neue Lügengeschichten erzählen dürfen und mir suggerieren wollen, das ich hier in einem “Deutschland, in dem wir gerne leben” vormachen und dann die Realität, die mir, als Frau, erlaubt Sylvester im geschützten Zelt feiern darf! Ich warte mal ab, ob die Rechtskultur wieder belebt wird. Zeit wird`s !!!!! Grüße ELKE FENNER

Andreas Rochow / 01.01.2018

Bei einem Gewaltverbrechen, gleich ob es sich um Mord oder Totschlag handelt, sollte im Fall eines illegal eingewanderten Tatverdächtigen nichts unversucht bleiben, Herkunft, Identität und Alter des demnächst Angeklagten sorgfältig zu ermitteln. Insbesondere sollte ein Rechtsstaat dafür Sorge tragen, dass die Fabrizierung schuldmindernder Sachverhalte durch Betrug keine Chance erhält. Das Augenmerk sollte dabei unbedingt auch auf die Integrationsaktivisten gerichtet werden, die den die maeriellen und ideellen Schäden tapfer maximieren. Der “unbegleitete minderjährige Flüchtling” allein ist schon ein beschönigender Begriff, der eher an das Helfersyndrom appelliert, statt daran zu erinnern, dass ein einziger UMF pro Jahr den deutschen Willkommensstsaat rund 60.000 € kostet. Die Beschädigung von Rechtsstaat und innerer Sicherheit lassen sich so markig nicht beziffern, stellt aber den größten Schaden durch illegale Masseneinwanderung dar.

Malte Münte / 01.01.2018

Lieber Hendrik, Du sprichst uns wieder einmal aus der Seele. Ich danke Dir für Deine klaren Worte. Malte Münte

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