Vielleicht haben Sie es nicht mitbekommen, dass die EU, vertreten durch das Parlament und den Rat, im Juni eine Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie erlassen hat. Es ist eine Art Anleitung für die Ausstellung von Impfbeschenigungen für Bürger der 27 EU Staaten, damit sich diese innerhalb der Union frei bewegen können. Nehmen Sie sich reichlich Zeit für die Lektüre. Allein die Einleitung zieht sich so hin wie eine Fahrt mit dem Regionalexpress von Brüssel nach Straßburg, die eigentliche Verordnung besteht aus 17 Paragrafen. Die Verodnung erschien am 15.6. im Amtsblatt der EU - in 24 Sprachen, darunter auch Irisch, Maltesisch, Slowakisch, Slowenisch, Estnisch, Lettisch und Litauisch. Uns hat die bulgarsche Fassung am besten gefallen. Aber urteilen Sie selbst.
Link zum Fundstück