Martina Binnig, Gastautorin / 27.09.2022 / 06:00 / Foto: Ecureuil / 49 / Seite ausdrucken

EU-Planwirtschaft für den Notfall?

Mit ihrem neuen „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ will sich die EU-Kommission in die Produktionsabläufe von Unternehmen einmischen können.

Die EU-Kommission fügt ihren Zentralisierungs-Bestrebungen abermals einen Baustein hinzu: In einer Pressemitteilung vom 19. September dieses Jahres, die den gefälligen Titel „Den Binnenmarkt krisenfest machen: ein solides Instrumentarium für Europa zur Sicherung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Verfügbarkeit relevanter Waren und Dienstleistungen“ trägt, ist unverblümt von einem „Notfallinstrument für den Binnenmarkt (Single Market Emergency Instrument, kurz: SMEI)“ die Rede.

Wörtlich heißt es dazu:

„Dieser Rahmen für die Krisengovernance zielt darauf ab, den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu sichern sowie wesentliche Waren und Dienstleistungen bei künftigen Notfällen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen EU-weit verfügbar zu halten. Der Binnenmarkt ist erwiesenermaßen unser größter Trumpf in Sachen Krisenmanagement. Allerdings sind durch die COVID-19-Pandemie strukturelle Mängel zutage getreten. Sie sind die Ursache dafür, dass die EU weniger gut in der Lage ist, wirksam und koordiniert auf Notfälle zu reagieren. Einseitige Maßnahmen führten zu einer Fragmentierung, die die Krise weiter verschärfte und sich insbesondere auf KMU negativ auswirkte.“

Mit der Abkürzung KMU sind „kleine und mittlere Unternehmen“ gemeint, und es steht außer Zweifel, dass die kleinen und mittleren Unternehmen in den vergangenen beiden Jahren besonders gelitten haben. Gleichwohl ist es fraglich, ob der Auslöser für dieses Leid nun ausgerechnet in der mangelhaften Koordination innerhalb der EU zu suchen ist. War es nicht eher der nahezu flächendeckend verhängte Lockdown, der die prekäre Situation des Mittelstands ausgelöst hat?

„Schwarze Liste verbotener Beschränkungen“

Die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager wird in der Pressemitteilung dazu wie folgt zitiert: 

„Wie im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, müssen wir dafür sorgen, dass unser Binnenmarkt jederzeit – auch in Krisenzeiten – funktioniert. Wir müssen den Binnenmarkt stärken. Und wir brauchen neue Instrumente, mit denen wir rasch gemeinsam reagieren können, sodass wir bei jeder neuen Krise sicherstellen können, dass unser Binnenmarkt offen bleibt und lebenswichtige Waren – auch zum Schutz der Menschen in Europa – verfügbar sind. All das wird durch das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt möglich.“

Und der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton kommt ergänzend zu Wort: „Es [das SMEI] wird einen Beitrag zur Prävention und Begrenzung der Auswirkungen einer potenziellen Krise auf unsere Industrie und Wirtschaft leisten und Europa Instrumente an die Hand geben, über die unsere globalen Partner bereits verfügen, wir jedoch nicht.“ Welche Instrumente könnten das sein?

Laut Pressemitteilung soll das SMEI folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Schaffung einer Krisengovernance-Architektur für den Binnenmarkt: Mit einem neuen Mechanismus soll der Binnenmarkt überwacht werden, um unterschiedliche Risikoniveaus zu ermitteln und eine angemessene Reaktion zu koordinieren, die mehrere Phasen – Eventualfallmodus, Überwachungsmodus und Notfallmodus – umfasst. Zunächst ermöglicht es der Rahmen für die Eventualfallplanung der Kommission und den Mitgliedstaaten, ein Koordinierungs- und Kommunikationsnetz für eine verstärkte Vorsorge einzurichten. In einem nächsten Schritt kann die Kommission den Überwachungsmodus aktivieren, wenn eine Gefährdung für den Binnenmarkt ausgemacht wird. Im Falle einer Krise mit weitreichenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt kann der Rat schließlich den Notfallmodus aktivieren. Es wird eine aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten bestehende Beratungsgruppe eingesetzt, die eine bestimmte Situation bewerten und Empfehlungen zu den für eine Reaktion geeignetsten Maßnahmen abgibt. Die Gruppe wird im gesamten Prozess eine wesentliche Rolle spielen.

  • Vorlage von Vorschlägen für neue Maßnahmen gegen Bedrohungen für den Binnenmarkt: Im Überwachungsmodus würden sich Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission darauf konzentrieren, die Lieferketten für bestimmte strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen zu überwachen und strategische Reserven in diesen Bereichen aufzubauen. Bei Aktivierung des Notfallmodus wird die Freizügigkeit im Binnenmarkt durch eine schwarze Liste verbotener Beschränkungen und generell durch eine verstärkte und rasche Überprüfung einseitiger Beschränkungen aufrechterhalten. Die Kommission kann den Mitgliedstaaten auch empfehlen, die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren durch den Ausbau oder die Umwidmung von Produktionslinien oder beschleunigte Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Schließlich kann sie den Mitgliedstaaten empfehlen, die während der Überwachungsphase aufgebauten strategischen Reserven gezielt zu verteilen. Durch neue Vorschriften wird ferner dafür gesorgt, dass die Kommission relevante Waren und Dienstleistungen im Namen der Mitgliedstaaten sowohl im Überwachungs- als auch im Notfallmodus einfacher beschaffen kann.

  • Genehmigung von als letztes Mittel einzusetzenden Maßnahmen in einem Notfall: Unter außergewöhnlichen Umständen und nur wenn der Notfallmodus aktiviert wurde, kann die Kommission auch Instrumente einsetzen, für die eine gesonderte Aktivierung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Kommission gezielte Auskunftsersuchen an die Wirtschaftsteilnehmer richten, deren Beantwortung für verbindlich erklärt werden kann. Sie kann sie auch auffordern, vorrangige Bestellungen für krisenrelevante Produkte anzunehmen. Die Unternehmen müssen diese entweder annehmen oder die deren Ablehnung rechtfertigenden schwerwiegenden Gründe erläutern. Darüber hinaus können dank einer schnelleren Prüfung und Zulassung – auch im Wege der Konformitätsbewertung – bestimmte Produkte rascher in Verkehr gebracht werden, sodass deren Verfügbarkeit in Notfällen gesichert sein wird. Die diesbezüglichen Vorschriften sind in gleichzeitig mit der SMEI-Verordnung erarbeiteten gesonderten Vorschlägen – nämlich in einem Vorschlag für eine Verordnung und in einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung einer Reihe produktspezifischer Regelungen – festgelegt.

Planwirtschaftlich geprägte Super-EU

So weit die Pressemitteilung. Unter dem Deckmantel der Fürsorge werden hier klipp und klar planwirtschaftliche Ansätze formuliert: Von „Überwachung“ über „Empfehlungen“ bis hin zu Vorschriften für „Wirtschaftsteilnehmer“ in einer wie auch immer definierten Krise könnte es unter Umständen nur ein kleiner Schritt sein. Mit anderen Worten: Die aus Vertretern der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten bestehende „Beratungsgruppe“ könnte sich konkret in Unternehmensführungen einmischen. Dabei wäre sie dafür in keiner Weise demokratisch legitimiert.

Das SMEI ist zwar noch keine beschlossene Sache, doch die EU-Kommission ist sich offenbar sicher, dass es eingeführt wird. Die Pressemitteilung enthält die lapidare Mitteilung: „Diese Vorschläge werden jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert. Nach der Annahme durch die gesetzgebenden Organe werden die Verordnungen am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.“ Der vollständige Wortlaut der Vorschläge umfasst 75 Seiten und ist hier abrufbar.

Schon im Mai 2021 hatte die EU-Kommission übrigens die Pressemitteilung „Aktualisierung der Industriestrategie von 2020: hin zu einem stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas“ veröffentlicht, durch die der „Wandel hin zu einer nachhaltigeren, digitaleren, resilienteren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft“ voran getrieben werden sollte. Fast beiläufig ist darin zu lesen: „In der aktualisierten Strategie werden die Prioritäten bekräftigt, die in der Mitteilung dargelegt sind, die im März 2020 – einen Tag, bevor die WHO COVID-19 zur Pandemie erklärt hat – veröffentlicht wurde.“

Die „Industriestrategie“ wird auf der entsprechenden Website in den zwei Sätzen zusammengefasst: „Europa macht sich auf zu Klimaneutralität und einer digitalen Führungsrolle. Die europäische Industriestrategie soll dafür sorgen, dass die europäische Industrie in diesem neuen Zeitalter voranschreiten kann.“ Und auf der offiziellen Website zu „Europas digitale Dekade“ wird betont: „Europa möchte Unternehmen und Bürger/innen stärken und Nachhaltigkeit und Wohlstand in einer menschengerechten digitalen Zukunft sichern.“

Es drängt sich allerdings immer mehr der Eindruck auf, dass die EU-Kommission vor allem den Gebrauch von Orwellschem Neusprech optimiert: Wie auch im „Medienfreiheitsgesetz“ könnte das genaue Gegenteil des Gesagten gemeint sein. Statt einer krisenfesten, den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr sichernden Zukunft droht möglicherweise die Dystopie einer planwirtschaftlich geprägten Super-EU im Namen der Klimaneutralität. Und das „Medienfreiheitsgesetz“ könnte flankierend dafür sorgen, dass kritische Stimmen möglichst lange und effektiv unterdrückt werden.

Foto: Ecureuil CC BY 3.0 via Wikimedia

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j. heini / 27.09.2022

Im Grund sorgt die “EU” dafür, dass der Ausgang von Wahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten immer irrelevanter wird.

j. heini / 27.09.2022

Notfall Migration, die in geordnete Bahnen gelenkt wurde. Notfall Corona mit dem Lockdowns auf körperlicher und geistiger Ebene kamen und aktuell WHO Planung von Impfkampagnen. Notfall Delegitimierung des Staates, mit dem Lockdowns auf geistiger und körperlicher Ebene kommen. Notfall Verteidigung westlicher Werte, mit dem Rohstoffmangel kam und Planwirtschaft verstärkt umgesetzt wird. Notfall Klima, mit dem der Feinschliff erfolgen kann.

Nico Schmidt / 27.09.2022

Sehr geehrte Frau Binning, viel Spaß bei der Umsetzung. Meine Firma kann gerne ein Studienabbrecher oder Kinderbuchautor übernehmen. Er/Sie/Es muß es dann aber mit Arbeit schaffen und nicht mit Geschwafel. Vielleicht kommt ja auch die Uschi. Die erklärt meinen Männer dann auf Französisch, dass eine Gruppe Unternehmensberater kommt und die Firma sowieso in drei Monaten pleite ist. Eventuell auch insolvent. MfG Nico Schmidt

H. Hoffmeister / 27.09.2022

Ein weiteres Instrument der übergriffigen EU-Monsterbürokratie, um wirtschaftliche Aktivitäten im EU-ideologischen Sinne vorzugeben. Die Verordnungen, die ausschließlich dazu dienen, die Wirtschaft in den Stakeholder-Sozialismus zu transformieren, sind inzwischen Legion. Nach dieser Transformation bleiben große Konglomeratunternehmen übrig, die sich im Besitz einer kleinen “Elite” noch größerer Finanzinstitutionen befinden und deren angestellte Manager die ideologischen Vorgaben einer allmächtigen EU-Kommission erfüllen. Green Deal, REACH, MDR, Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, Taxonomie, SMEI etc. dienen der totalen Gängelung aller Wirtschaftssbjekte und sind das Ende der bereits sturmreif geschossenen Marktwirtschaft.

Armin Reichert / 27.09.2022

Welche Partei kann/muss ich denn in Deutschland wählen, wenn ich den EU-Faschisten das Handwerk legen will? Ich kenne die Antwort. AchGut kennt sie auch.

A. Ostrovsky / 27.09.2022

Alles was mit SM beginnt ist pervers. Da hilft es auch nicht, dass man am Ende merkt, was für ein EI sie uns da gelegt haben. Röschen muss veredelt werden, die alte Hagebutte. Oder weg, wenns nicht klappt.

Andreas Mertens / 27.09.2022

Diese Brüssel “EU” verkommt/mutiert mehr und mehr zu einer DDR 2.0. Das muss ... und wird ... ein Ende haben. Die EWG war der goldene Wurf der Nachkriegszeit (bis ca. 1970). Sie funktionierte und war maßvoll. Alles was danach aus ihr wurde lässt sich nur unter dem Begriff Monstrosität zusammenzufassen.

Albert Pflüger / 27.09.2022

Das, was da beschlossen wurde, kommt einer faschistischen Kriegswirtschaft gleich.  Auch die Nationalsozialisten haben dafür gesorgt, daß die Produktion kriegswichtiger Güter vorrangig war.  Mein Onkel z. B. war Schneider. Weil dieser Beruf kriegswichtig war, mußte er nicht zur Wehrmacht einrücken. Die Anweisung, Stahl vorrangig zur Produktion von Waffen und Messing für Patronenhülsen zu verwenden, betraf u.a. die Hersteller von Kochtöpfen und Türklinken. Genau das bedeutet die Umwidmung von Produktionslinien auf staatliche Anweisung. Ob es eine Neuerung ist, daß solche Maßnahmen nicht im Parlament beschlossen werden müssen, sondern von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium verordnet werden können, weiß ich nicht, weil mir nicht bekannt ist, wie die Nationalsozialisten das geregelt hatten. Zweifel habe ich allerdings hinsichtlich des Zusammenhalts der EU, wenn bei einer Mangellage einzelne Länder verpflichtet werden sollen, Güter, die im Inland dringend benötigt werden, dennoch zu exportieren, um den Mangel EU-weit gleichmäßig zu verteilen. Ich glaube ja eher, daß der Laden dann auseinanderfliegt.

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