Ramin Peymani, Gastautor / 18.11.2020 / 11:00 / Foto: Löwe 48 / 32 / Seite ausdrucken

Eine Regierung und ihr antidemokratischer Schutzwall

Das deutsche Infektionsschutzgesetz ist keinesfalls neu. Es trat vor 20 Jahren in Kraft – lange vor Corona. Mehr als ein halbes Dutzend Gesetze wurden seinerzeit gebündelt und der Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr verankert, mit der Konsequenz, dass für die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes die Grundsätze des Polizeirechts gelten. Anordnungen unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ermessens sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies sehen Rechtsexperten inzwischen infrage gestellt.

Kurze Rückblende: Aufgeschreckt durch Bilder, Berichte und Zahlen aus europäischen Nachbarländern mit anfälliger Gesundheitsinfrastruktur sah sich der Bundestag im März veranlasst, das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu verabschieden. Mit diesem wurde auch das bestehende Infektionsschutzgesetz geändert. Die Neuerungen eröffnen erheblichen Interpretationsspielraum bei der Feststellung einer Epidemie. Das vermutete Vorhandensein einer Bedrohung reicht hierfür aus. Schon dies hatte im Frühjahr für reichlich Unmut gesorgt.

Nun geht die Bundesregierung einen Schritt weiter: Das Infektionsschutzgesetz soll erweitert werden, um die parlamentarische Mitsprache noch mehr einzuschränken. Im Zentrum der Kritik von Rechtsexperten steht der neu eingefügte Paragraph 28a. Dieser genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht, so die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen.

Auch bei den Oppositionsparteien regt sich Widerstand. Doch wird dies am Ende genügen, um die weitgehende Einschränkung von Grundrechten zu verhindern, die ausschließlich mit Inzidenzwerten, also der relativen Zahl Infizierter, begründet wird? Nicht ohne Grund fordert der Epidemiologe Gérald Krause vom Braunschweiger Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung, auf derlei Schwellenwerte zu verzichten und stattdessen mehrere Indikatoren zusammen zu betrachten, zu denen vor allem die Auslastung der Intensivbettenkapazitäten gehöre. „Kein Grenzwert ist der Richtige“, sagte er bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am vergangenen Donnerstag.

Nicht interessiert, die Gesetzesänderung demokratiefest zu machen

Tatsächlich handelt es sich bei den Beschränkungen, die der Paragraph 28a ermöglicht, um nicht hinnehmbare „Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte wie die Berufsausübung und Gewerbefreiheit“ – wie nicht nur der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband beklagt. Als Bürger, der mit Unbehagen auf das Gebaren der Regierungskoalition schaut, kommt man nicht umhin, sich der Forderung nach einer politisch unabhängigen Expertenkommission anzuschließen, die mittels objektiver Kriterien festlegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Bundestag überhaupt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschließen kann. Ebenso muss dem Parlament ein Strategiepapier vorgelegt werden, das unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet, klare epidemiologische Zielwerte definiert und Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen festlegt. Nur auf diese Weise kann dem Eindruck der Willkür entgegengewirkt werden.

Die Bundesregierung hat klargemacht, dass sie nicht daran interessiert ist, ihre Gesetzesänderung demokratiefest zu machen. Nur geringfügig war man bereit, auf die Kritik einzugehen, und etwa die Definition der epidemischen Notlage nachzuschärfen. Doch selbst diese Nachbesserung erfüllt den Zweck nicht. Es ist daher zu befürchten, dass schon in wenigen Tagen, der „Willkürparagraph“ 28a des sogenannten Bevölkerungsschutzgesetzes verabschiedet wird. Er soll den Rügen von Richtern Rechnung tragen, die angezweifelt hatten, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Tatsächlich scheint er aber eher als Schutzwall gegen die Gerichte zu dienen, die Corona-Beschränkungen bislang immer mal wieder kassieren.

Die Gesetzesänderung stellt den Regierenden einen Blankoscheck aus, sobald sie mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erwirkt haben. Es gab eine Zeit, in der die Abgeordneten einer deutschen Regierung ähnlich weitgehende Befugnisse eingeräumt hatten. Eine Ausstellung in den Katakomben des Reichstags zeugt von diesem dunklen Kapitel deutscher Geschichte. Getragen war dies damals von der verbreiteten Überzeugung, es gäbe „Not von Volk und Reich“ als Folge einer beispiellosen politischen Propaganda. Wir alle wissen, wie dies ausging. Die bevorstehende Änderung des „Bevölkerungsschutzgesetzes“ ist ein Dammbruch. Es steht mehr auf dem Spiel, als viele glauben. Gewusst haben wollen es irgendwann dann wieder einmal die wenigsten.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis BlogLiberale Warte“.

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Leserpost

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Franck Royale / 18.11.2020

Irgendwie läuft es wie bei der Flüchtlingskrise: erst Recht und Gesetz brechen, und das dann nachträglich legitimieren lassen. Heraus kommt ein Migrationspakt, ein Ermächtigungsgesetz, und wer weiß was nicht noch alles. Kritiker werden verteufelt, die öffentliche Debatte ist von Anfang an vergiftet. Das ist die Methode Merkel, und sie kommt damit immer durch. Beschämend.

Sepp Kneip / 18.11.2020

Heute scheint der Tag zu sein, an dem sowohl die Exekutive als auch die Legislative in Deutschland ihre faschistisch-totalitäre Fratze zeigen. Um die Bedeutumng für den Faschismus zu dokumentieren, wird im Vorfeld der Abstimmung über das “Ermächtigungsgesetz” ein AfD-Politiker von der Polizei brutal zu Boden geschlagen. Warum wohl, weil er gegen das zu verabschiedende Nazi-Gesetz protestiert hat? Perverser kann Politik nicht sein. Ein vom Mainstream als Nazi verunglimpfter Politiker protestiert gegen ein wirkliches Nazi-Gesetz und wird von der Polizei brutal attackiert. Die Masken fallen an diesem Mittwoch. Aber der Michel wacht immer noch nicht auf. Irgend wann wird er wach, dann hat ihn die Merkel-Diktatur am Wickel.

Hans Reinhardt / 18.11.2020

Es ist doch völlig egal, wie die Abstimmung ausgehen wird, seit spätestens 2015 regiert die böse dicke Frau durch und nichts könnte sie weniger bremsen als demokratische Spielregeln. Statt parlamentarischer Kontrolle sehen die Abgeordneten der regierenden Einheitspartei ihre vornehmste Aufgabe darin, unserer Staatsratsvorsitzenden die Wünsche von den Schweinsäuglein abzulesen bevor ihre Leftzen vor lauter Wut ihre Schultern berühren. Statt Politik wird den Holzköpfen auf den Rängen nur noch ein abstossendes Schmierentheater geboten, was aber 80% mittlerweile vorzuziehen scheinen.

E. Mathar / 18.11.2020

Ich finde Paragraph 28a super! Der ultimative Überlebenstest für das Bundesverfassungsgericht! Sollte dieser Paragraph 28a im wesentlichen so durch Bundestag und Bundesrat kommen und vor dem BVG bestätigt werden, dann haben BVG, OVG und sonstige Gerichte, der Bundestag und der Bundesrat keine Daseinsberechtigung mehr! Wenn das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz nicht mehr vor einer entfesselten Bundesregierung schützen kann oder will, ist das Bundesverfassungsgericht sinnlos geworden. Wir können all die teuren Richter und Roben, Angestellte, Politiker (außer Mutti plus Enterkommando) und Bedienstete nach Hause schicken. Die Gebäude können dann vermietet oder verkauft werden. Braucht keiner mehr. Gültigkeit eherner Verfassungsgrundsätze werden dann eh je nach Laune und Zweckheiligkeit von Mutti bestimmt und ausgelegt. Wozu dann noch Gerichte? Macht dann eh alles Mutti mit der EU aus und der EUGH assistiert im demokratischen Verfahren (zwei Wölfe[die EU] und ein Schaf[Deutschland] stimmen darüber ab, was es zum Abendessen gibt. Beisp. nicht von mir! Trotzdem klasse!). Wozu noch einen Bundestag, BVG, OVG?? Kann dann alles weg!! Braucht dann keiner mehr. Oder das BVG wacht auf und bekommt mit, das es im Kern nicht nur um das GG, sondern um sein eigenes Überleben geht.

Gudrun Meyer / 18.11.2020

Ein intakter Damm neigt nicht zu größeren Einbrüchen. Aber der Damm der dt. Demokratie steht ja seit Jahrzehnten unter dem Druck zunehmend ideologischer und realitätsferner Tendenzen und Entscheidungen. Hinzu kommt der Druck durch die MACHTGIER der herrschenden Clique. Vor allem der zweite Druck fehlt in keinem politischen System der Welt. aber demokratische Rechtsstaaten halten ihn in Grenzen. Auch die monarchischen Halbwegs-Rechtsstaaten im Europa des 19. Jahrhunderts haben das einigermaßen geschafft. Wenn ein Deich oder eben eine Demokratie, bzw. ein nicht-diktatorischer Staat unter zunehmender Willkür zusammenbricht, zeigen sich immer die Auswirkungen viel früherer und feinerer Risse. Merkel hat schon im Jahr 2010 eine “Euro-Rettung” durchgeführt, ohne sich im geringsten um die Finanzhoheit des Bundestags zu kümmern. Der ließ sich das gefallen. Die Melonenpartei und die SED versagten vollständig, d.h., sie verlangten schon damals die Euro-Bonds, die 2020 als “Corona-Bonds” realisiert wurden. Auf die Idee, dass sie damit das Parlament entmachteten, kamen sie gar nicht, und die Rechnung zahlte und zahlt ja der Steuerzahler. Ein Parlament, das nicht mehr die Finanzpolitik beherrscht, ist grundsätzlich machtlos. Was wir jetzt erleben, gehört zu den Konsequenzen der Entscheidung von 2010 und nicht etwa der im März wahrscheinlich nur unbedachten Reaktion auf ein Virus.

Petra Wilhelmi / 18.11.2020

Jeder sollte überlegen. Ist es Merkels Werk? In der Ausführung schon. Nur steht sie mit den Sturz der Demokratie nicht allein in Europa. Andere Länder halten es ebenso und nicht nur in Europa. Dann muss der nächste Gedanke lauten, wer steht also wirklich hinter dieser Ungeheuerlichkeit, die gerade in der Welt abläuft. Man kommt unweigerlich auf die Konferenz vom Herbst 1996 in San Francisco, als Multimilliardäre, Politiker und Wissenschaftler auf Einladung von Gorbatschow erfuhren, dass für die Schaffung der Werte nur etwa noch 20% der Weltbevölkerung benötigt werden. Der Rest soll mit Nahrung versorgt und bespaßt werden. Das Szenario war aber schon ein oder zwei Jahre vorher bekannt, weil genau in Star Trek DS9 dieses Szenario in zwei Folgen verarbeitet wurde, aber eben als Science Fiction. Die Science Fiction soll nun wahr werden. Dazu mussten Strippen gezogen werden, Medien mit Geld überhäuft werden usw. usf. Gates Stiftung hat auch die Pharmaindustrie massiv unterstützt. Er ist der Impfpapst und hat schon Impfungen in Afrika durchgeführt, die afrikanische Frauen unfruchtbar machen sollte. Jetzt hat man den Corona-Virus entdeckt, der in dieser mutierten Form sicherlich neu ist, als Virus aber nicht, weil die Familie bei jeder Grippe oder grippalem Infekt mit dabei ist u.a. Der Spiegel, der auch von der Gates-Stiftung Geld erhalten hat, schrieb am 19.3.2020 u.a. “Falls es der Klimawandel und die Migrationstragödien der letzten Jahre noch nicht bewiesen haben - Covid-19 beweist es uns jetzt von Tag zu Tag: Krisen wie diese bräuchten eine Art Weltregierung.” Warren Buffet sagte: “Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen”. Auf diesen Misthaufen erblühen dann Politiker wie Merkel, die ihre Machtansprüche und Verachtung gegen den ganz normalen Bürger ausleben können. Jedes Land, was sich dieser sogenannten Pandemie unterworfen hat,  hat seine eigene Opposition, die es mundtot machen will.

Hans-Peter Dollhopf / 18.11.2020

Herr Peymani, immer einmal wieder wundert sich jemand, wieso die Reaktionen auf den Auftritt von Corona in weiten Teilen der Welt sich ähnlich bescheuert abspielt wie hier in Deutschland, weil doch er aktuelle gesellschaftliche Zustand in seiner romantischen Bescheuertheit einen so herrlichen Beleg dafür abgäbe, dass die Deutschen halt einmal das Volk mit der ewigen NSDAPmentalitäts-mRNA sind. Was dabei NIE berücksichtigt wird: Ja, in der EU wird sonst immer doch auch alles harmonisiert! Wir glauben nicht an den Weihnachtsmann oder Verschwörungstheorien, wenn wir einfach anerkennen, dass es eine “Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft” wirklich gibt, denn die existiert und ist in Kraft. Und die regelt, dass jetzt zu Corona “gemeinschaftlich” gedacht wird! Dazu wurde sie erdacht. Ich erkläre hiermit darum die Frage, warum alle überall den gleichen Scheiß im Umgang mit Corona machen zumindest für das dem Territorium des Europäischen Reiches für geklärt. Die Antwort lautet “2119/98/EG”!

Stanley Milgram / 18.11.2020

“Gewusst haben” es viele Tausende, aber die werden gerade in Berlin mit Wasserwerfern weggeräumt.

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