Ramin Peymani, Gastautor / 18.11.2020 / 11:00 / Foto: Löwe 48 / 32 / Seite ausdrucken

Eine Regierung und ihr antidemokratischer Schutzwall

Das deutsche Infektionsschutzgesetz ist keinesfalls neu. Es trat vor 20 Jahren in Kraft – lange vor Corona. Mehr als ein halbes Dutzend Gesetze wurden seinerzeit gebündelt und der Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr verankert, mit der Konsequenz, dass für die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes die Grundsätze des Polizeirechts gelten. Anordnungen unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ermessens sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies sehen Rechtsexperten inzwischen infrage gestellt.

Kurze Rückblende: Aufgeschreckt durch Bilder, Berichte und Zahlen aus europäischen Nachbarländern mit anfälliger Gesundheitsinfrastruktur sah sich der Bundestag im März veranlasst, das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu verabschieden. Mit diesem wurde auch das bestehende Infektionsschutzgesetz geändert. Die Neuerungen eröffnen erheblichen Interpretationsspielraum bei der Feststellung einer Epidemie. Das vermutete Vorhandensein einer Bedrohung reicht hierfür aus. Schon dies hatte im Frühjahr für reichlich Unmut gesorgt.

Nun geht die Bundesregierung einen Schritt weiter: Das Infektionsschutzgesetz soll erweitert werden, um die parlamentarische Mitsprache noch mehr einzuschränken. Im Zentrum der Kritik von Rechtsexperten steht der neu eingefügte Paragraph 28a. Dieser genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht, so die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen.

Auch bei den Oppositionsparteien regt sich Widerstand. Doch wird dies am Ende genügen, um die weitgehende Einschränkung von Grundrechten zu verhindern, die ausschließlich mit Inzidenzwerten, also der relativen Zahl Infizierter, begründet wird? Nicht ohne Grund fordert der Epidemiologe Gérald Krause vom Braunschweiger Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung, auf derlei Schwellenwerte zu verzichten und stattdessen mehrere Indikatoren zusammen zu betrachten, zu denen vor allem die Auslastung der Intensivbettenkapazitäten gehöre. „Kein Grenzwert ist der Richtige“, sagte er bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am vergangenen Donnerstag.

Nicht interessiert, die Gesetzesänderung demokratiefest zu machen

Tatsächlich handelt es sich bei den Beschränkungen, die der Paragraph 28a ermöglicht, um nicht hinnehmbare „Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte wie die Berufsausübung und Gewerbefreiheit“ – wie nicht nur der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband beklagt. Als Bürger, der mit Unbehagen auf das Gebaren der Regierungskoalition schaut, kommt man nicht umhin, sich der Forderung nach einer politisch unabhängigen Expertenkommission anzuschließen, die mittels objektiver Kriterien festlegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Bundestag überhaupt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschließen kann. Ebenso muss dem Parlament ein Strategiepapier vorgelegt werden, das unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet, klare epidemiologische Zielwerte definiert und Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen festlegt. Nur auf diese Weise kann dem Eindruck der Willkür entgegengewirkt werden.

Die Bundesregierung hat klargemacht, dass sie nicht daran interessiert ist, ihre Gesetzesänderung demokratiefest zu machen. Nur geringfügig war man bereit, auf die Kritik einzugehen, und etwa die Definition der epidemischen Notlage nachzuschärfen. Doch selbst diese Nachbesserung erfüllt den Zweck nicht. Es ist daher zu befürchten, dass schon in wenigen Tagen, der „Willkürparagraph“ 28a des sogenannten Bevölkerungsschutzgesetzes verabschiedet wird. Er soll den Rügen von Richtern Rechnung tragen, die angezweifelt hatten, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Tatsächlich scheint er aber eher als Schutzwall gegen die Gerichte zu dienen, die Corona-Beschränkungen bislang immer mal wieder kassieren.

Die Gesetzesänderung stellt den Regierenden einen Blankoscheck aus, sobald sie mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erwirkt haben. Es gab eine Zeit, in der die Abgeordneten einer deutschen Regierung ähnlich weitgehende Befugnisse eingeräumt hatten. Eine Ausstellung in den Katakomben des Reichstags zeugt von diesem dunklen Kapitel deutscher Geschichte. Getragen war dies damals von der verbreiteten Überzeugung, es gäbe „Not von Volk und Reich“ als Folge einer beispiellosen politischen Propaganda. Wir alle wissen, wie dies ausging. Die bevorstehende Änderung des „Bevölkerungsschutzgesetzes“ ist ein Dammbruch. Es steht mehr auf dem Spiel, als viele glauben. Gewusst haben wollen es irgendwann dann wieder einmal die wenigsten.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis BlogLiberale Warte“.

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Leserpost

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Hans-Peter Dollhopf / 18.11.2020

Herr Schwarz, was wird das wenn’s fertig ist? Autosuggestion?

Martin Müller / 18.11.2020

Herr Peymani, Sie hören den Nachtigall trapsen… Heute dienen Ermächtigungsgesetze nicht mehr der Errichtung einer Diktatur, aber sie ermöglichen den Weg in die Gesinnungsdemokratie….

Christian Schwarz / 18.11.2020

In der Gesamtbewertung des “Dritten Gesetzes” sollte man einige wesentliche Faklten nicht aus den Augen verlieren. (1) Die möglichen Einschränkungen der Grundrechte durch den § 28a sind nur so lange möglich, wie der Bundestag eine epidemische Lage erkennt, und sie sind längstens bis am 31. März 2021 befristet (vgl. Nr. 18 Absatz 12 des Entwurfs). Das Parlament besitzt also weiterhin die Hoheit darüber, ob die Regierung freie Hand für ihre seuchenhygienischen Sondermassnahmen hat oder nicht. (2) Deutschland kennt bereits seit mehreren Jahrzehnten verschiedene Gesetze, die es zulassen, dass in Ausnahmesituationen Grundrechte eingeschränkt werden. Das oben erwähnte Dritte Gesetz ist im Wesentlichen zur Präzisierung des schon seit dem Jahr 2000 bestehenden Infektionsschutzgesetzes gedacht. Bereits der Text des ursprünglichen Infektionsschutzgesetzes erwähnt an nicht weniger als 17 Stellen Einschränkungen verschiedener Grundrechte. Mit dem Entwurf des “Dritten Gesetzes” werden also in Bezug auf solche Grundrechtsbeschneidungen kaum neue Sachverhalte geschaffen. (3) Alle diese Einschränkungen stehen unter dem Vorbehalt der Verhältnismässigkeit (vgl. Nr. 17 des Entwurfs, dort § 28a Absatz 1 letzter Satz). Somit können alle Entscheidungen, die die Bundesregierung in dieser Hinsicht treffen wird, durch deutsche Gerichte überprüft werden. Man sollte die Kirche im Dorf lassen: Der Entwurf für das “Dritte Gesetz” ist zwar nicht über alle Zweifel erhaben, und staatlicher Missbrauch kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Und leider ist der Gesetzestext dermassen verklausuliert, dass er tatsächlich schwer verständlich ist. Aber es ist festzuhalten, dass damit weder die Gewaltenteilung im Grundsatz angegriffen wird, noch die Bundesregierung einen unbefristeten Blankoschein für willkürliche Massnahmen erhält.

g.schilling / 18.11.2020

@Sepp Kneip. Nein, nein aus Verantwortung und um die Menschen zu schützen wird das Gesetz in Rekord Geschwindigkeit durchgepeitscht. Ich habe Fistel Ulbricht noch im Ohr. Niiiemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen. Wer künftig keinen Impfstempel vorweisen kann, darf nicht mehr im Bus fahren, im Supermarkt einkaufen, tanken, ins Restaurant, Kino und zum Arzt. Wäre doch gelacht, wenn man das Pack (lt. SPD Gabriel) nicht zähmen könnte.

Irmgard Grünberg / 18.11.2020

CDU und SPD haben zusammen 398 Sitze im Bundestag , bekamen aber für “ihr Gesetz” 415 Stimmen, also noch 37 von der Opposition, vermutlich von den Grünen, die eigentlich dagegen stimmen wollten, wenn ihr Änderungsantrag abgelehnt würde, was der Fall war. Diese haben 67 Sitze. Es ist notwendig, sich auf jeden Fall die Namen der CDU/SPD -Abgeordneten dieses Bundestages zu merken, später will es wieder keiner gewesen sein. Die bekanntlich “eigentlich” immer “Dagegen-Gewesenen” der Nazi-Zeit sind Legion.  Für mein Entsetzen über diese Abstimmung im Bundestag habe ich keine Worte. Ich glaube nicht an Verschwörungstheorien, aber diese Regierung verhält sich in der Tat so, als hätte sie etwa zu verbergen, sonst wäre das Gesetzesvorhaben anders gelaufen.

Lutz Herrmann / 18.11.2020

Habe zu meiner Schulzeit noch gelernt, dass Gewaltenteilung und Kontrolle der Herrschenden eine gute Sache darstellt. Was wird man meinen Kindern demnächst erzählen?

Werner Liebisch / 18.11.2020

Lieber Herr Frank Walter Steinmeier, wenn sie das neue Super-Gesetz im besten Deutschland, dass es jemals gab, nicht unterzeichnen, dann wären sie auch noch der beste Bundespräsident den Deutschland jemals hatte. Das ist doch eine Überlegung wert, oder?

E. Müsch / 18.11.2020

Polen und Ungarn werden wegen Rechtsstaatsverstöße, von der unter deutscher Ratspräsidentschaft stehenden EU, unter Druck gesetzt und erpresst. Aber wie steht es mit der Rechtsstaatlichkeit und vor allem der Gewaltenteilung in unserem Land. Von den Medien und dem Regime ist keine kritische Selbstreflexion zu erwarten.  Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wird von den Regierungsparteien ausgekungelt, nach Parteibuch.  Abstimmung der Legislative im Parlament folgen immer den Vorgaben der Regierung durch parteiabhängige Abgeordnete, von Unabhängigkeit kann durch den Fraktionszwang bei den Abgeordneten der Altparteien keine Rede sein. Urteile der Judikative gegen die Legislative bleiben folgenlos.  Stellt sich die Frage nach der 3. Säule der Exekutive? Mit Verfassungsschutz und Polizei wird Machtmissbrauch durch die Regierung betrieben z.B. um gegen Oppositionelle vorzugehen, wie gerade brutal gegen den Bundestagsabgeordneten der AFD Carsten Hilse, der von seinem Demonstrationsrecht gebrauch machen wollte und der eigentlich Immunität genießt. Die 3. Säule ist völlig abhängig und weisungsgebunden an dem Innenminister der Regierung.  Hier von Unabhängikeit zu sprechen wäre ein Witz.  Kommen wir zur sogenannten 4. Säule den Medien. Hier reibt man sich nur noch fassungslos die Augen, ob der Jubelperser der Regierung. Eine Unabhängigkeit der MSMedien ist nicht erkennbar. Sie werden z.T. als sogenannte Rechercheverbunde mit der GEZ Zwangsabgabe querfinanziert, wahrscheinlich bekommen sie inzwischen auch direkt Staatsgelder und damit Steuergelder und haben die Funktion Regierungspropaganda zu verbreiten. Objektivität sieht anders aus. Polen und Ungarn sind wahrscheinlich rechtstaatlicher als diese BRD unter der Genossin Erika. Und was heute verabschiedet wurde ist ein Anschlag auf das Grundgesetz.

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