Die Unterdrückung der Frau beginnt nicht mit der Burka

Von Birgit Kelle

Das Prinzip der Freiheit mit Hilfe von Verboten zu verteidigen, ist immer ein zwiespältiges Unterfangen. Darf ein Staat, wie soeben in Österreich zumindest für Grundschüler beschlossen, ein Kopftuchverbot auf dem Schulgelände erlassen, um Mädchen ihre Freiheit zu sichern? Es entbehrt nicht einer gewissen Paradoxie, wenn wir die Mädchen zwingen wollen, etwas auszuziehen, das zu tragen ihre Eltern ihnen verordnet haben.

Wem sich nicht zumindest ein bisschen der Magen umdreht, wenn der Staat versucht, uns oder unseren Kindern mit all seiner Macht zu „unserem Besten“ zu verhelfen, hat auch 70 Jahre nach Unterzeichnung des Grundgesetzes nichts von dessen Freiheitsrechten wirklich verinnerlicht. Wer Freiheiten wegnehmen will, muss gute Gründe vorlegen.

Zugegeben, das ist im Strafvollzug einfacher zu regeln als auf dem Schulgelände. Dass politisch aber schon jetzt nicht mehr allen Themen dieser einfache juristische Grundsatz vorangestellt wird, beweisen zahlreiche andere Debatten. Zur Klimarettung scheint bald jeder staatliche Eingriff gegen den Bürger diskutabel, von Dieselfahrverboten, Flugverboten und Fleischverzicht bis zur CO2-Steuer ist nichts mehr unantastbar.

Der Zweck heiligt die Mittel

Für die „Soziale Gerechtigkeit“ erleben wir gerade ein Revival sozialistischer Enteignungs-Phantasien. Zur Durchsetzung ominöser „Gendergerechtigkeit“ ist von staatlichen Geschlechterquoten bis Sprachvorschriften momentan alles drin. Die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit werden in sozialen Medien aktuell durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedroht, natürlich im Namen von Demokratie und Vielfalt. Scheinbar zusammenhanglose Themen mit einem gemeinsamen Nenner: Der Zweck heiligt die Mittel. Der Opportunismus auch.

Welche Freiheiten sind wir nun bereit, im Namen uneingeschränkter Frauenrechte in Deutschland einzuschränken? Denn es geht um nichts anderes, als um Frauenrechte. Die Zuwanderung des Islam stellt nach 70 Jahren stetiger Verbesserung des Status quo den ersten ernsthaften Angriff auf das im Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigungsgebot von Mann und Frau dar. Statt alarmiert zu sein angesichts eines drohenden Backlash, befinden wir uns gesellschaftlich aber noch im Stadium des Nicht-Wahrhaben-Wollens.

Die zunehmende religiös begründete Zwangsverhüllung von Mädchen und Frauen von Kindesbeinen an in Burkas, Burkinis, Nijabs und Kopftücher steht offensichtlich nicht für alle politischen Akteure auf der Liste gesellschaftlicher Todsünden. Stattdessen wird gerne gegengerechnet und verniedlicht. Die Familienministerin zum Beispiel vertritt die Meinung, die Verhüllung von Mädchen im Burkini im Schwimmunterricht sei mit einem Seepferdchen-Abzeichen wieder aufzuwiegen. Wir dulden Scharia-Gesetzgebung, aber dafür lernen sie doch schwimmen!

Eine Ziege in Afghanistan

Als im Zuge der Flüchtlingswelle immer mehr Kinderehen im Land bekannt wurden, war es ausgerechnet die Integrationsbeauftragte Özoguz, die verhindern wollte, dass man die Mädchen konsequent aus der Ehehölle rettet. Sie sorgte sich um das „soziale Abseits“ und natürlich auch die verlorenen Erbansprüche der Mädchen nach Zwangsscheidung. Was ist schon die Freiheit der Frau in Deutschland gegen das Erbe einer Ziege in Afghanistan? 

Religionsfreiheit und elterliches Erziehungsrecht erscheinen vielen in Sachen Islam unantastbar. Wer hier zustimmend nickt, sollte zumindest zur Kenntnis nehmen, dass derselbe deutsche Staat jedenfalls juristische Mittel und auch keine Skrupel hat, christliche Eltern in Beugehaft zu stecken, wenn sie ihre Kinder nicht zur Sexualkunde schicken. Wenn Frankreich und Österreich mitten in Europa das Kopftuch vom Schulgelände verbannen können, ohne dass man auf EU-Ebene hyperventiliert, und selbst die Türkei als islamisches Land dies einst fertigbrachte, zeigt das außerdem, dass sowohl religiös als auch gesetzlich die Möglichkeiten vorhanden sind.   

Die Unterdrückung der Frau beginnt im Islam nicht mit der Burka, sondern mit dem Kopftuch für Kleinkinder. Ein Kopftuchverbot an Schulen zumindest bis zur Religionsmündigkeit der Mädchen ist überfällig und genaugenommen Präventionsarbeit in Sachen Demokratie. Wer die Degradierung von Mädchen hingegen schon in der Grundschule salonfähig macht, braucht sich später nicht über Zwangsehen zu wundern. Was nutzen all die Millionen Fördergelder im bundesweiten Programm „Demokratie leben“, wenn damit zwar jedes „Grillfest gegen Rechts“, aber kein Frauenhaus für untergetauchte muslimische Mädchen finanziert wird?  

Mohammed, ein Verteidiger von Frauenrechten?

Was nützen Sonntagsreden zu Frauenrechten, wenn ausgerechnet die Bundeszentrale für politische Bildung in einem ihrer „Fluter“-Magazine, das an Schüler zur Fortbildung verteilt wird, wortreich die Muslima Khola Maryam Hübsch zu Wort kommen lässt, dass Mohammed ein Verteidiger von Frauenrechten war?Zitat: „Mohammed, der Prophet des Islam, versuchte trotz heftigen Widerstands, die Unterdrückung der Frau zu bekämpfen“, schließlich sei ja Mohammeds erste Frau Khadija eine emanzipierte, erfolgreiche Kauffrau gewesen. Keine Erwähnung findet in dem Artikel übrigens die 9-jährige Zweitfrau Mohammeds und deren Emanzipation, das aber nur am Rande.

Die Unterdrückung der muslimischen Frau auf deutschem Grund und Boden beginnt also mit unserer gesellschaftlichen Ignoranz. Insofern war es nur ein erstes Schattenboxen, als bereits vor Jahren das Burka-Verbot diskutiert und mit gewohnter Inkonsequenz wieder verworfen wurde. Die Burka ist nur die sichtbare Spitze des Eisbergs. Es beginnt hinter deutschen Türen nämlich nicht erst mit der Burka, sondern dort, wo die Gesellschaft seit Jahrzehnten wegschaut: 

Dort, wo Mädchen schon vor der Pubertät in ein Kopftuch gezwungen werden, um ihren Gehorsam gegenüber Männern früh einzuüben. Dort, wo Mädchen nicht am Schwimmunterricht, Sportunterricht und Klassenfahrten teilnehmen. Sie beginnt dort, wo Mädchen aus Schulen verschwinden und in den Sommerferien mit „Cousins“ zwangsverheiratet werden. Sie beginnt dort, wo wir die sogenannten „Ehrenmorde“ noch immer so nennen, statt sie als das zu brandmarken was sie sind: Frauenverachtung ohne Ehre, dafür mit Messern und Schusswaffen.

Sie beginnt dort, wo wir hinnehmen, dass Väter den Lehrerinnen ihrer Kinder nicht die Hand geben, während die Töchter und Söhne das genau beobachten und diese Tradition fortsetzen. Sie beginnt dort, wo der Staat diese Lehrerinnen allein lässt mit dem Problem. Sie beginnt dort, wo wir in vorauseilendem Gehorsam in sofortige Opferhaltung oder alternativ in „Islamophobie“-Rufe verfallen, jedes Mal, wenn die Frauenfeindlichkeit im Islam angeprangert wird. 

Sie beginnt dort, wo deutsche Politikerinnen sich ohne Not bei Reisen in den Iran, Irak, nach Afghanistan oder auch Saudi-Arabien freiwillig verhüllen und damit ihren dortigen Schwestern in Not nicht etwa den Rücken stärken, sondern ihnen in denselben fallen.

Wenn der Staat mein Bestes will

Sie beginnt dort, wo wir zwar Frauen in Bikinis auf Werbeplakaten verbieten wollen, weil sie angeblich zum Sexualobjekt degradiert werden, aber hinnehmen, dass die sittsame Verhüllung eines Grundschulmädchens eine Degradierung dieses Kindes zum Sexualobjekt bedeutet und ganz nebenbei die Frage unbeantwortet lässt, wer sich durch Grundschulmädchen eigentlich sexuell angezogen fühlt?

Unabhängig davon, dass ich persönlich Kopftücher als frauenverachtend empfinde, stellen sich mir aber dennoch die Nackenhaare auf, wenn der Staat mein „Bestes“ als Mädchen und Frau definiert. Noch vor 100 Jahren hielten es nicht wenige Politiker in diesem Land für das Beste, wenn Frauen nicht wählen dürfen und besser die Klappe halten; manche tun das bis heute. In einem freien Land müssen wir auch hinnehmen, dass sich Menschen selbst schaden, ihr Lebenspotenzial vergeuden oder völlig verblendet sind. In einem freien Land darf man das.

Das Entscheidende in einem freien Land ist, dass Freiheit mehrere Richtungen haben darf. Vielleicht war es unfreiwillig genau das, was uns „Freitag“-Chef Jakob Augstein einst sagen wollte, als er in der Burka-Debatte twitterte, dass die Burka auch „ein Zeichen von Freiheit“ sein könne.

Die so verstandene Freiheit hätte dann allerdings eine Grundbedingung: Das Recht dieser Frauen, ohne geschlagen, weggesperrt oder ermordet zu werden, die Burka, den Nijab oder das Kopftuch ausziehen zu können. Das ist die Art von Freiheit und Gleichberechtigung, die unser Grundgesetz schützt. Für eine steigende Zahl von Frauen, ist diese Freiheit unerreichbar, für manche endet der Versuch tödlich.

Gerade ist in den deutschen Kinos der Film „Nur eine Frau“ angelaufen, die Verfilmung der wahren Geschichte von Hatun Sürücü, ermordet von ihrer eigenen Familie. Sie wollte das Kopftuch nicht tragen, den Cousin nicht heiraten.  

Und damit sind wir beim Kern des Problems und auch bei dem Grund, um das Kopftuch wenigstens dort zu verbannen, wo wir als Gesellschaft und Staat es tun können. Weil Staat und Gesellschaft es diesen Mädchen schuldig sind, dass ihre Rechte mit derselben Vehemenz verteidigt und durchgesetzt werden wie die Rechte nichtmuslimischer Mädchen. Eine falsch verstandene Toleranz gegenüber „kulturellen Unterschieden“ kostet diese Mädchen ein freies Leben.

 

Foto: Sarah R. Webb/USAF Flickr via Wikimedia

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Leserpost

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Lutz Herzer / 20.05.2019

Der Prophet Mohammed war kein Frauenrechtler sondern in erster Linie ein Eroberer. Die Tatsache, dass er eine Neunjährige geheiratet hatte, macht ihn ebenso wenig zu einem Kinderrechtler wie ihn die Heirat der erbeuteten Jüdin Safiyya, die sich ihm zwecks Überleben unterworfen hatte, zu einem Philosemiten macht. Kopftücher in Klassenzimmern symbolisieren den Vormarsch des Islam durch die Institution Schule. Es geht dabei um die optische Verdrängung der gewohnten europäischen Lebensweise, welche auf individueller Freiheit gründet. Nicht das einzelne Kopftuch spielt eine Rolle, sondern die Uniformität des Denkens, welche Grundlage jeder Religionsgemeinschaft ist und von Muslimen u.a. durch die zunehmende Menge der Kopftücher zum Ausdruck gebracht wird. Wenn sie ihre Mädchen mit Kopftüchern in unsere Schulen schicken, stellen sie unsere gewohnte Lebensweise demonstrativ in Frage. Sie negieren unser Recht auf Gewohnheit, indem Sie ihr universal verstandenes Vorrecht auf Veränderung und Verdrängung allein durch ihr Verhalten postulieren.

Albert Pflüger / 20.05.2019

@ Rita Strobel Sie haben den Artikel von Frau Kelle gelesen? Aber ihn nicht verstanden? Das ist kein Artikel über cabriofahrende Kopftuchträgerinnen der 60-er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Ganz und gar nicht.

Cornelia Buchta / 20.05.2019

@mike loewe: “Warum gehen sie nicht in islamische Länder, sondern belästigen uns und drängen uns ihre Kultur auf..” Weil man hier maximale Rechte einfordern kann und auch noch vom Staat finanziert wird. Wenn das keine Motivation ist… @Rita Strobel: wie schon die Autorin mehrfach erwähnte, geht es nicht um das Anziehen des Kopftuchs, sondern um das Recht, es in freier Entscheidung weglassen zu können. Das islamische Kopftuch ist kein modisches Accessoire.

Chris Groll / 20.05.2019

@Rita Strobel.  Das Kopftuch im Islam bedeutet, dass die Frauen, die es freiwillig tragen, den “Ungläubigen” die Überlegenheit ihrer Religion zeigen wollen. Ansonsten ist es ein Zeichen der Unterdrückung der Frauen.

Rainer Niersberger / 20.05.2019

Frau Kelle hat Recht. Es geht nicht um die Freiheit, das Tuch zu tragen, sondern es ablegen zu dürfen. Und natürlich sind wir in einer Zeit der allgegenwärtigen, permanenten staatlichen Einmischung in Alles wie es bei links/ grün zu erwarten war. Da wir aber selbst nicht um die BürgerInnen verfügen, die autonom und selbstbestimmt handeln können und wollen, kurz nicht über die nötige Zahl an echten Demokraten, „darf“ der Staat für uns unsere „ Freiheiten“ schützen, wann und wo es ihm beliebt.  Mit einer liberalen Demokratie, die hier aber ohnehin nur wenige wollen, hat das nichts zu tun.

Sabine Schönfelder / 20.05.2019

Wenn ich als Gast ein Haus betrete, in welchem traditionell am Eingang die Schuhe ausgezogen werden, ziehe ich sie aus, wenn ich in friedlicher Absicht komme, e r s t r e c h t, wenn mich der Gastgeber bei sich einziehen läßt, denn offensichtlich habe ich aus persönlichen Gründen den Entschluß gefaßt, mein eigenes Haus zu verlassen. Das ist weltweit normaler kultureller Umgang zwischen Menschen. Die Burka bzw. die Verschleierung der Frau, als islamischer Ausdruck männlicher Dominanz, wäre in meinem Beispiel nicht nur einfach ein Paar Schuhe, die man anließ, sondern dreckige, nasse Stiefel. Sie müssen auf jeden Fall ausgezogen werden und ich denke, daß ich mich im eigenen Haus dafür nicht rechtfertigen muß, allenfalls kann ich es begründen, wenn ich Bock habe. Damit solche Vergleiche in Zukunft nicht mehr Anwendung finden können, wird von Grün-Linken das ‘eigene Haus’ einfach abgeschafft. Es ist jetzt rechtsradikal und voll ‘Nazi’ im eigenen Haus zu wohnen. Alle sollen ihre Häuser den Gästen übergeben, es gelten deren Vorschriften. Damit sich die Gäste auch wirklich wohlfühlen, sollen wir jetzt auch unsere Schuhe anbehalten. Bald wird es eng im Hause werden, denn die Gäste sind fruchtbar und bitten ihre Verwandten nachzukommen. Sie dürfen raten, wer dann auszieht, mit oder ohne Schuhe!

S.Donner / 20.05.2019

Was für eine schräge Argumentation in dieser Debatte! Es geht schlicht und einfach darum religiöse Symbole, und nichts anderes ist das Kopftuch, konsequent aus dem Grundschulalltag herauszuhalten. Dazu haben wir das Recht und die Pflicht. Das klar zu benennen wäre angezeigt. Nicht dieses Geschwurbel um ,,wir wollen nur dein Bestes”.

Reiner Gerlach / 20.05.2019

Tja, Rita Strobel, das kess umgebundene Kopftuch konnte man aber auch wieder ausziehen oder am nächsten Tag durch ein anderes Accessoire ersetzen. Das geht hier ja nun auf gar keinen Fall. Genau über ihrem Leserbrief hat Mike Loewe doch ihre Frage eigentlich schon beantwortet. Und finden sie speziell diese Kopftücher kess oder erotisch? Da passen die zugehörigen Männer/Väter/Brüder schon auf, dass da nix erotisches rüberkommt.

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