Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.05.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 103 / Seite ausdrucken

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts

Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren. Nicht nur die materiellen, sondern insbesondere auch die immateriellen Schäden aus den rigiden staatlichen Zwangsmaßnahmen sprengen inzwischen alle Vorstellungen. Um eine Pandemie zu bekämpfen, über deren tatsächliche Gefährlichkeit bis heute keine Klarheit zu herrschen scheint, ist das öffentliche Leben nach wie vor weitgehend stillgelegt. Während andere Länder, die Deutschland in vielerlei Strukturmerkmalen gleichen, ihre Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zurücknehmen oder ganz beenden, lässt der hiesige Bundesgesetzgeber mit zuletzt exzessiv verschärften Regeln ein zuvor ungesehenes Ausnahmerecht fortgelten.

Mögen die Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit anfangs noch legitim gewirkt haben; da Bund und Länder nicht über das Ausmaß der Bedrohung orientiert schienen, hat der weitere Hergang abweichende Erkenntnisse zutage gebracht. Entgegen der Befürchtung entsprechender Krisenszenarien sind dankenswerterweise jedenfalls nicht Millionen Opfer zu beklagen. Im Rechtsstaat stehen daher inzwischen klar konturierte Fragen zur Beantwortung an: Sind die Grundrechtseinschränkungen nach der gebotenen Abwägung verhältnismäßig? Ist mit der Verfassung in Einklang zu bringen, dass die Bund-Länder-Struktur des Staates partiell suspendiert wurde? Hat die Legislative die verfassungsrechtliche Befugnis, eine pandemische Lage anzuordnen, wenn nach epidemiologischer Einschätzung mindestens zweifelhaft ist, ob dies fachwissenschaftlich zutrifft? Vor allem aber auch: Ist der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland befugt, die fachgerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen unter Übergehung des Gewaltenteilungsgrundsatzes effektiv zu umgehen?

Vertreten von dem Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek haben der SPD-MdB Florian Post, weitere Beschwerdeführer und auch ich am 22. April 2021 gegen den sogenannten „Bundes-Lockdown“ das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Presse war zu entnehmen, dass wir nicht die einzigen Bundesbürger waren und sind, die deutlichen Nachjustierungsbedarf an den gesetzgeberischen Aktivitäten sehen. Offenbar sind hunderte Beschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht eingegangen.

Eine Positionierung des Verfassungsgerichtes steht aus

Ungeachtet der manifesten Kritik an den Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, denen ihr Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot in den Augen auch der besonnensten Juristen auf die Stirn geschrieben steht, schweigt das letzte noch zur Kontrolle berufene Staatsorgan der dritten Gewalt sich jedoch in der Sache aus. Dem Vernehmen nach sind bislang lediglich vereinzelte Verfassungsbeschwerden oder Eilanträge zurückgewiesen worden, die den gesetzlichen Anforderungen des Rechtsbehelfes nach Auffassung des Gerichtes in formeller Hinsicht nicht genügt haben. Was aussteht, ist eine Positionierung des deutschen Verfassungsgerichtes zu der alles entscheidenden Kernfrage: Ist das, was hier seit Monaten passiert, verfassungsrechtlich hinnehmbar oder nicht?

An dieser Stelle ist die juristische Verantwortlichkeit der zur Entscheidung berufenen Richter extrem verdichtet. In Anlehnung an eine Standardformulierung des öffentlichen Rechtes kann man sagen: Der Ermessensspielraum des Bundesverfassungsgerichtes, sich nun höchstrichterlich positionieren zu müssen, ist auf null reduziert. Das Gericht hat zu entscheiden. Schweigt es dagegen in dem Kalkül, das Problem werde sich durch Zeitablauf von selbst erledigen, so begeht es selbst eine Unterlassung, die – nach den Maßstäben seiner eigenen Rechtsprechung – mit der Verfassung nicht zu vereinbaren ist.

Ein grundlegendes Element des Rechtsstaatsprinzips ist nämlich der sogenannte Justizgewährungsanspruch. Der Richter hat zu entscheiden. Das Grundgesetz selbst statuiert in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die sogenannte Rechtsweggarantie. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Helge Sodan, beschreibt den Zusammenhang zwischen Justizgewährung und Rechtsstaat mit den Worten:

Die aus Art. 20 Abs. 3 GG resultierende Verfassungs- und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt wird dadurch abgesichert, dass eine umfassende gerichtliche Kontrollierbarkeit (und gegebenenfalls Korrigierbarkeit) staatlicher Maßnahmen statuiert wird. Mithin enthält Art. 19 Abs. 4 GG die institutionelle Garantie einer Gerichtsbarkeit, die zur Erfüllung des Rechtsschutzauftrages in der Lage ist.“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes fasste dies in einer Entscheidung vom 31. Mai 2011 (1 BvR 857/07) in die Worte:

Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem den Rechtsweg, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein. Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt. Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus.“

Verfangen in einem performativen Selbstwiderspruch

Die Dritte Gewalt des Staates kann ihrer Aufgabe zur Kontrolle der beiden anderen Gewalten denknotwendig nur dann entsprechen, wenn sie von diesen unabhängig ist, wenn sie sich nicht deren tatsächlichen Einschätzungen unterwirft und wenn sie – vor allem – auch selbst effektiv durch Entscheidungen aktiv wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun aber Eilanträge nicht bescheidet, denen ihre Begründetheit – in Ermangelung einer für alle real sichtbaren Katastrophenlage – auf die Stirn geschrieben steht, dann schert das deutsche Verfassungsgericht aus dem Rahmen aus, den ihm das Grundgesetz in der von ihm selbst kontinuierlich authentisch interpretierten Gestalt setzt. Es verfängt sich faktisch in einem performativen Selbstwiderspruch. Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren.

Dies gilt namentlich in Ansehung des Umstandes, dass alle weitere landesrechtliche gerichtliche Kontrolle durch den „Bundes-Lockdown“ offensichtlich legislativ ausgehebelt wurde. Den Bundesbürgern wurde der Rechtsschutz durch ihre Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe wie auch durch ihre Landesverfassungsgerichte vollständig genommen. Die Grundrechtsinhalte werden im Ausnahmeregime der Pandemielage nur noch von einer Bundesbehörde namens Robert-Koch-Institut definiert, die ihrerseits unter der Verwaltungsregie des Bundesgesundheitsministers steht. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht schweigt, kann es diese massive Strukturverwerfung des deutschen Verfassungsrechtes natürlich nicht übersehen. Die vornehmste Aufgabe jedes Gerichtes ist es, zu entscheiden.

In den Jahrzehnten seiner Existenz hat sich das Karlsruher Verfassungsgericht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus höchstes Ansehen erarbeitet und erworben. Dieses Ansehen übersteigt den Kreis der Rechts- und Verfassungsexperten. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diesem Gericht seit langem ihr Vertrauen geschenkt. Es ist als Garant ihrer Bürger- und Menschenrechte anerkannt. Man kann die rechtstaatsächliche Wirkung und die staatlichen Stabilisierungseffekte der Existenz eines solchen Gerichtes für die allgemeine Regelakzeptanz kaum zu hoch veranschlagen: So lange Bürger sich in den guten Händen eines klug abwägenden Verfassungsgerichtes wissen, vertrauen sie auf die Richtigkeit staatlichen Handelns insgesamt. Unbesehen akzeptieren sie daher auch politisches Handeln, das sie nicht verstehen, weil sie dem Hüter der Verfassung trauen.

Schweigt das Bundesverfassungsgericht nun also in dieser exzessiven verfassungsrechtlichen Ausnahmelage, lässt es die Bürger mit ihren Einschränkungen allein und toleriert es so auch die unübersehbaren Strukturverwerfungen im konstitutionellen System, dann droht es, zuletzt auch dieses eigene Renommee zu verspielen. Und das wäre nicht nur in Ansehung eines Gesetzgebers, der aktuell sogar darüber spekuliert, ob er sich seine Ausnahmebefugnisse nochmals autosouverän weiter verlängert, fatal.

Foto: Pixabay

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Jacob Gröning / 28.05.2021

Exekutive, Legislative und Judikative sind auf einer Linie - und natürlich der Großteil der Medien. Wer ausschert und Kritik übt, muss mit Jobverlust, Wohnungsverlust, Kontokündigung und sozialer Ächtung rechnen. Wie nennt man so etwas? Ach ja, Demokratie…

Peter Sieve / 28.05.2021

Ich verstehe nicht, wie man heute noch Hoffnungen darauf setzen kann, dass das Bundesverfassungsgericht ein Korrektiv für den infernalischen Irrsinn von Merkels Politik sein könnte. Dass die Bürger “diesem Gericht seit langem ihr Vertrauen geschenkt” hätten, dass es “als Garant ihrer Bürger- und Menschenrechte anerkannt” sei, dass von seiner Existenz “staatliche Stabilisierungseffekte” ausgehen würden, dass es eine “allgemeine Regelakzeptanz” fördere und “klug abwägend” sei - all das beschreibt einen Zustand, der lange her ist. Schon das Kruzifix-Urteil von 1995 hat mein Vertrauen in das BVG erschüttert. Die Weichenstellungen von 2017 - die Privilegierung des Konstrukts eines dritten Geschlecht und das Wegsehen beim Verfassungsbruch durch die Einführung der “Ehe für alle” - zeigten endgültig, dass das BVG sich von den Maßstäben des Grundgesetzes verabschiedet hat und zum willigen Vollstrecker zeitgeistiger Ideologien geworden ist. Das jüngste Urteil zum sogenannten Klimaschutz hat das noch einmal unübersehbar bestätigt. Wie sich der neue Präsident Harbarth in Interviews zu den Grundrechten der Bürger geäußert hat, ist auch allgemein bekannt. Es ist sinnlos, darauf zu hoffen, dass das BVG in Bezug auf die Corona-Politik jetzt plötzlich zu Augenmaß und Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt. Juristen sind eben auch Kinder ihrer Zeit und Diener ihrer Herren - die deutsche Geschichte des 20. Jahrhundert ist voll von Beispielen dafür.

Claudius Pappe / 28.05.2021

Im Namen des Klimas….....statt im Namen des Volkes…................................Im Namen der Regierung….....statt im Namen des Volkes…...............Im Namen der Ideologie…...statt im Namen des Volkes

Robert Korn / 28.05.2021

Der Autor ist entweder naiv. Oder höflich zurückhaltend, was ich angesichts seiner Rolle nachvollziehen kann. Das Gericht ist längst willfährige Beute der Regierung. Seine Entscheidungen sind für meine Überzeugungsbildung ohne Belang.

Dr. Markus Hahn / 28.05.2021

Nicht erst, aber besonders unter Merkel sind sowohl die Richterauswahl als auch die Rechtsprechung als solche zunehmend politisiert worden. Letztendlich stehen sowohl Legislative, Exekutive als auch Judikative unter Kontrolle des dominanten parteipolitischen juste milieu´s, da die Parteien de facto bestimmern, wer in den drei Bereichen die wichtigen Positionen einnimmt. Ich wage zu behaupten, dass Persönlichkkeiten wie z.B. Harbarth oder Baer noch vor 30 Jahren kaum ans Bundesverfassungsgericht berufen worden wären. Das heißt, in der schönen verfassungsrechtlichen Verpackung ist nicht mehr das drin, was man aufgrund der Verpackung erwarten könnte

Ricardo Sanchis / 28.05.2021

Nach meinem Verfassungsverständnis hat jeder Deutsche das Recht auf Widerstand gegen jeden der es unternimmt die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, WENN es dazu keine anderen Mittel mehr gibt. Das letzte noch zur Verfügung stehende Mittel ist das BVG. Schweigt das Gericht und weigert sich weiterhin Recht zu sprechen tritt das Widerstandsrecht und Kraft und zwar mit allen ( !!! )  Mitteln die zur Wiederherstellung der verfassungsmäßige Ordnung notwendig sind.

Lutz Gütter / 28.05.2021

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts ist die eine Seite, daß aber auch ein dröhnendes Schweigen seitens fast aller Organe der Rechtspflege zu vernehmen ist, ist schon ein starkes Stück. Die scheinen sich dem Grundgesetz in keiner Weise verpflichtet zu fühlen. Da wird die Demokratie quasi im Handstreich abgeschafft (angeblich temporär, aber es wollte ja auch niemand eine Mauer errichten, am Ende hieß es halt “Antifaschistischer Schutzwall”) und die Damen und Herren aus der Justitz schauen ungerührt zu. Vielleicht sind sie ja zu sehr damit beschäftigt, Zwangsmaßnahmen gegen den Teil der Bevölkerung zu verhängen, der den “Corona-Maßnahmen” seitens der Regierung kritisch gegenüber steht. Außerdem wäre dann auch noch der Kampf gegen “rrrrääächts”. Auch die Polizei bekleckert sich gerade nicht mit Ruhm, aber vielleicht wollen die ja auch demnächst wieder mit “Genosse Volkspolizist” angesprochen werden. Vom Verfassungsschutz möchte ich in diesem Zusammenhang eigentlich gar nicht reden, nur soviel, daß der eigentlich abgeschafft werden kann. Denn was nicht (mehr) vorhanden ist, braucht auch nicht geschützt zu werden. Vielleicht können diese Damen und Herren ja zu Pflegekräften umgeschult werden, da werden schließlich noch viele Leute gebraucht. Dieses Versagen all jener, die auf das Grundgesetz geschworen haben, macht einen sprachlos.

Ebs Werner / 28.05.2021

@Frank Dom Volle Zustimmung. Es gab genug Warner. Alle wurden verlacht oder als Leugner bzw. Rechte verlacht. Nun wäre der Staatsstreich nur noch zu verhindern, wenn 100 000 jeden Montag im Sinne von Art. 20 IV GG auf die Straße gingen. Doch der Michel ist durch die Haltungs - und ÖR-Medien so indoktriniert, dass er nicht einmal begreift, was hier geschieht. Ich befürchte, wir erleben - wenn überhaupt noch - im Herbst die letzten freien Wahlen in dieser Republik, die ihren Namen noch halbwegs verdienen. Das BVerfG wird uns nicht retten, hat es doch längst gezeigt, dass ihre Richter bereits Gläubige der neuen sozialistischen Ökosekte sind.

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